NDS Diskussion:Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

(Vorschlag:)

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Meinungsbild
    2. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    3. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
    4. Antrag auf Vertagung,
    5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    6. Antrag auf Unterbrechung,
    7. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    8. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
    9. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden. (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).
    10. Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange inhaltliche Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Nach etwas suchen und raten habe ich festgestellt, dass die Änderung ist: "inhaltliche Gegenrede". Vermutlich soll damit verhindert werden, dass keine Gegenrede gehalten wird, die nichts zur Sache bei trägt. D.h. man möchte eine Regelung implementieren, mit der man aushebeln kann, dass Befürworter die Gegenrede nutzen können für eine schlechte Gegenrede.

  • Ich halte diese Änderung nicht für notwendig. Die Gegenrede kann immer missbraucht werden, auch mit der Änderung auf die selbe Weise. Hier sehe ich die Tagungsleitung in der Verantwortung, entsprechend einzugreifen und zu reagieren. Auch die vorgeschlagene Regelung kann man wunderschön trollen, wenn man anführt, dass die Gegenrede ja nicht inhaltlich gewesen sei. --Stemke 15:07, 6. Feb. 2012 (CET)