NDS:Wolfsburg/2011/Transparenz fuer Wolfsburg

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Mehr Tranzparenz und Bürgerbeteiligung für Wolfsburg

Warum?

  1. Wahlbeteiligung sinkt dramatisch (Innenstadt 39%)
  2. Die Bürger fühlen sich nicht mehr von der "gemeinschaftlichen" öffentlichen Verwaltung vertreten
  3. Akzeptanz der Entscheidungen sinkt
  4. Errodierendes Gemeinwesen

Aufgabenstellung

Eine Stadt, ein Gemeinwesen, ist ein lebendiger Organismus mit lösbaren neuen aber auch immer wieder kehrenden Problemen, die für ein Leben in geringer räumlicher Ausdehnung (Stadt), zu einem fröhlich, freundlichen, erfüllten, gesunden etc. Zusammenleben gemeinschaftlich gelöst werden müssen: z.B. Müll, Lärm (Verkehr), Kosten, Risken (Stadtwerke, Atomstrom), Vorteilsnahme kleiner gesellschaftlicher Gruppen oder Einzelpersonen am Gemeinwesen (Stadtwerkeskandal) ...

Ideal

Aus der Sicht der Verwaltung und Bürgervertretung

  1. Verwaltung und Bürgervertreter wissen, was für den Bürger die höchste Priorität hat
  2. Einfache Möglichkeit den Bürger frühzeitig in Entscheidungen einzubinden für Ideen oder Detailfragen

Aus der Sicht des Bürgers

  1. Der Wunsch ist Rund um sorglos, die Verwaltung und die Bürgervertreter wissen um die Nöte der Bürger und sind kompetent genug, ohne Zutun des Bürgers die Probleme zeit nah zu lösen.
  2. Arbeitsteilung: Die Verwaltung wird hauptamtlich in ihrer Arbeitszeit aus gemeinschaftlichen Mitteln (Steuern, Abgaben) dazu bezahlt, dem Bürger gemeinschaftliche Probleme abzunehmen z.B. Müll, aber auch Entwicklung der Stadt in ein "Paradies"
  3. Möglichkeit der Kontrolle der Verwaltung, wenn ihm etwas "spanisch" vorkommt
  4. Einfache Möglichkeit seine Ideen und Wünsche an die Verwaltung und Bürgervertreter abgeben zu können und das Vertrauen, dass diese tatsächlich nach bestem Wissen und Können zeit nah bearbeitet werden.

Störgrößen für den Idealzustand

  1. Es gibt keinen erkennbaren gemeinschaftlichen Willen der Bürger
  2. Die Verwaltung und Bürgervertreter kennen den gemeinschaftlichen, Mehrheits fähigen Willen der Bevölkerung nicht
  3. Gruppen oder Einzelpersonen nutzen die geringe Kenntnis der Gemeinschaft über ihre eigene Handlungen und Entscheidungen zu ihrem eigenen Vorteil zum Nachteil der Gemeinschaft (Stadtwerkeskandal)
  4. Der Nährboden für Skandale (länger andauernde Handlungen von Gruppen Einzelpersonen gegen den Willen der Allgemeinheit, dem die Gemeinschaft nur keinen Widerstand leistet, weil die Handlungen lange der gesamten Gemeinschaft verborgen bleiben)
    1. Einzel Personen wissen sehr früh über die Skandale sehen aber auf Grund von abhängigem Arbeitsverhältnis und durch eine Anzeige drohende Nachteile (Schicksal Maik Nahrstedt) keine Möglichkeit "frühzeitig" auszusteigen
    2. Selbst mit anonymen Briefen an (Wen eigentlich?) Zeitungen oder einflussreiche Personen kann eine Bearbeitung des Skandales nicht in Gang gesetzt werden
    3. Der allgemeinen Öffentlichkeit fehlen die Informationen, um einen Vorgang als "Skandal würdig" einstufen zu können
    4. ohne mediale Diskussion dauert es lange, bis sich die Fakten in der Bevölkerung herumgesprochen haben, noch die Logik des Skandals verstanden wird, so dass ggf. die skandalträchige Handlung lange nicht beendet oder gar nicht wird

Das Wesen eines "Skandals"

Ein Skandal ist eine empörenswerte Abweichung von allgemein in der Gemeinschaft erwarteten Handeln von Personen hier in öffentlichem Auftrag. Ein Skandal ist aber ein ganz natürlicher sich bis in alle Ewigkeit wiederholender Vorgang, wo eine Person geschickt Regeln und Informationsblockaden oder -verzögerungen zu stark für seinen eigenen Vorteil ausnutzt. Die skandlöse Person muss dabei noch nicht einmal kriminell, sondern einfach nur zu ehrgeizig und zu lange unbeobachtet sein, so dass das plötzlich bekannt werdende Ergebnis zu weit weg vom allgemeinen Verständnis ist. Leben benötigt Bewegung und kein Lebewesen kann ale existierenden Regeln kennen. Somit kommt es immer zu Abweichungen von der "Regel" insbesondere wenn dynamisch gearbeitet wird, wesentlich ist, wann es zu einer summarischen Bewertung der "unbewussten" Regelbrüche kommt, waren die Summe der Handlungen positiv vorteilhaft für die Gemeinschaft oder offensichtlich egoistisch.

Ziele

  1. Frühzeitiges Erkennen von Skandalen
  2. Verringern der Möglichkeiten für Skandale
  3. Besseres Rollen-Verhalten der öffentlich beauftragten Personen
  4. Besseres Rollen-Verhalten der Bürger

Grundlagen für das Gemeinswesen auf Basis von Transparenz und Bürgerbeteiligung

Die Rolle des Bürgers

  1. Bürger beobachten die Arbeit von Verwaltung und Bürgervertretern
  2. Bürger hinterfragen frühzeitig kompetente Personen über die unplausiblen Vorgänge
  3. Bürger haben Zugang zu Foren zur Verbreitung ihrer Information

Rolle der Bürgervertreter

  1. Nehmen die Fragen der Bürger ernst und verfolgen diese
  2. Informieren den Bürger aktiv
  3. Formulieren die Bürgerfragen zu Fragen an die Verwaltung

Rolle der Verwaltung (inkl. dem Chef hier Oberbürgermeister)

  1. Kontrolliert die Verwaltung
  2. Setzt die Beantwortung der Fragen von Bürgern und Bürgervertretern in der Verwaltung durch
  3. Lässt die Verwaltung allgemein verständliche Entscheidungsgrundlagen ausarbeiten, damit diese in den Räten und direkt mit den Bürgern diskutiert werden können

Rolle der Staatsanwaltschaft und Justiz

  1. Öffentliche Hinterfragung strafwürdiger Handlungen
  2. Bestrafung von großen erkennbar bewußt insbesondererrein egoistischen Handlungen zum Schaden des Gemeinwesen

Konzept der Drei-Gewalten-Teilung

  1. Verwaltung als kreative Exekutive mit eigenen Fach kompetenten Lösungsvorschlägen und automatischer Bearbeitung beauftragter Vorgänge, kreative Lösungsvorschläge für neue Vorgänge
  2. Räte (z.B. Rat der Stadt) (Legisllative: Erfinden von Regeln/Verwaltungsvorgängen/Handlungen z.B. Bauvorhaben) beschließen über die Alternativen der Lösungsvorschläge der Verwaltung, befragen die Verwaltung über die Gründe und Ergebnisse von Verwaltungshandlungen
  3. Justiz als ernst zu nehmende Wahrnung für graue und schwarze Schafe

Erweiterte Gewalten-Teilung

  1. Der Bürger als zusätzlich kontrollierendes Element (wie z.B. in der Schweiz und Kalifornien)

Aktive Bürgerschaft

Grundnährstoff für ein funktionierendes Gemeinwesen ist:

  1. Die Information der Gemeinschaft
  2. Auf der Information basierende vollstreckbare Handlungen

Eine Information wird erst dann relevant und allgemein interessant, wenn aus der Kenntnis der Information auch eine Konsequenz eine bestimmte Handlung oder das Unterlassen einer bestimmten Handlung erreicht werden kann.

Hindernisse für eine aktive Bürgerschaft

Die Hindernisse lassen sich klassifizieren in Hindernisse:

  1. Teilhabe an der öffentlichen Information
  2. Teilhabe an der öffentlichen Diskussion
  3. Teilhabe an der öffentlichen Entscheidung

Die klassifizierten Hindernisse sind verteilt

  1. im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  2. in der Hauptsatzung der Stadt Wolfsburg (HS)
  3. in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt inklusive der Ortsräte (GO)

Praktisch existierende Idealform der aktiven Bürgerschaft Schweiz/Kalifornien

  1. Das Bürgervotum der Gemeindeversammlung steht über den Beschlüssen der Verwaltung und der Räte
  2. (Kalifornien) das Bürgervotum (Bundesland) steht über den Gerichtsbeschlüssen des höchsten kalifornischen Gerichts (Gerichtsziel Rechtsfrieden)

Priorisierung der Hindernisse nach ihrer Mächtigkeit

(Sätze mit beginnenden Fragezeichen "?" sind zu überprüfen nru aus der Erinnerung wegen der Zeitnot)

Machtzentren der Entscheidung in absteigender Reihenfolge

Bei allen namentlicher vor geheimer Abstimmung. Anwesenheitspflicht auch wenn die Beiträge und Vorschläge von Minderheiten (kleinen Parteien) nie beachtet und nur nach Beantragung protokolliert werden und damit eine Anwesenheit insbesondere bei fehlender Öffentlichkeit keinen Sinn macht.

  1. Amt des Oberbürgermeisters
    1. Vorsitzender des nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss
    2. Verfügungssummen "ohne" Rechenschaftspflicht (GO)
    3. Weisungsrecht und Personalverantwortung auch bei Aussagen gegenüber dem kontrollierenden Orgen dem Rat gegenüber den Mitarbeitern ggf. Abmahnung Entlassung -> Verschweigen von Skandalen im Rathaus
    4.  ?Stimmrecht? in jedem Ausschuss (NKomVG, GO)
    5. Vorbereiten aller Tagesordnugnspunkte zusammen mit dem Ausschussvorsitzenden
    6. Alle Ausschuss-Protokoll werd von den Weisungsabhängigen Mitarbeiterngeschrieben
  2. Ratsmitglieder
    1. Eine minimale Mehrheit von 24 Ratsmitgliedern kann durch Beschlüsse über Ausschussanzahl und Mitgliederanzahl die Ausgrenzung von 22 weiteren Ratsmitgliedern frei entscheiden (Trick der Mehrheitsteilung), was kaum einem Bürger bewusst ist
    2. Ausgrenzen von Einzelpersonen ohne Fraktionsstatus
      1. Voraussetzung bei der Kontrolle des Gemeinwesen Mitglied in einer Partei oder Vereinigung (>= 2 Personen)
    3. Anzahl der Ausschussmitglieder (9) in Ausschüssen (GO) schließt Stimmrecht der 2 Personen-Gruppierungen aus
    4. Festlegung der Ausschussvorsitzenden (?nicht stimmberechtigte Mitglieder können keinen Ausschussvorsitzenden stellen?)
      1. Die wichtigsten zwei Ausschussvorsitze gehören immer den beiden großen Parteien (SPD, CDU), damit kann dort alle finanzielle Macht konzentriert werden
    5. Genossenschafts- Aufsichtsrats- etc. mitgliedschaften werden über die jeweiligen Satzungen so gestaltet, dass klein Parteien keine Aufsichtsräte stellen können -> daraus Ziel der Stadt GmbH's zu gründen, um diese dem Einfluss des Stadtrates zu entziehen.
  3. Bürger
    1. Bürger werden maximal angehört, aber jede Diskussion wird unterbunden (GO)
    2. Keine Entscheidungsgewalt über Ratsbeschlüsse oder Verwaltungsbeschlüsse

Information

Generell das Fehlen von offiziellen Wortprotokollen und der öffentlichen Übertragung in Form von Live-Streams. Bei nicht öffentlichen Sitzungen ist sogar Tagesordnung und Versammlungsort nicht öffentlich und damit geheim

  1. Verwaltungsrat (Hauptausschuss)
    1. generell nicht öffentlich
  2. Ausschuss 1 / Ausschuss 2
    1. nach Belieben nicht öffentlich
  3. Aufsichtsrats-, Genossenschaftssitzungen städtischer Beteiligungsgesellschaften legen die Anzahl der Mitglieder über ihre Satzungen fest -> Einzelpersonen haben damit kein Frage-/Kontrollrecht

Diskussion

? Existiert durch stricktes Tagungsregelement (5 min pro Person) nicht ebenso dass nur Ende der Redeliste von bisher nicht Beteiligten gefordert werden kann.

Generell ein paar Feststellungen

Dass die Piraten im Rat der Stadt Wolfsburg vertreten sind, soll dem Wohle der Stadt dienen und diese weder unregierbar noch unproduktiv machen.

Ziel ist

  1. dass sich Stadtwerke-Skandale nicht wiederholen
  2. keine weiteren Skandale unentdeckt gären
  3. den Bürgern und Protestwählern tatsächlich entsprochen wird
  4. der Bürger besser beteiligt und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird
  5. der Wettstreit der besten Ideen und Lösungen soll gefördert werden
  6. der Streit zwischen Bürger und Verwaltung soll minimiert werden
  7. die Verwaltung effizient öffentlich zu kontrollieren
  8. das gut begründete "Warum" von Verwaltungsentscheidungen besser und transparenter zu verstehen

Ziel ist nicht

  1. die Stadt unregierbar zu machen
  2. dynamische städtische Entwicklung zu blockieren und zu verzögern
  3. die Verwaltung mit Fragen auszulasten

Von den demokratisch gewählten Bürgervertretern kann nicht erwartet werden, dass diese auf ihre demokratische Legitimation (Stimmprozentanteile) verzichten, nur um den PIRATEN als vermeintliche autentischeren (weil jung und unverdorben) Bürgervertreter merh Macht als erreichte Stimmanteile zuzubilligen.

Von den demokratischen Bürgervertretern kann aber im Sinn der Entwicklung der aktiven Bürgergemeinschaft und einer gefestigten Demokratie erwartet werden, dass sie die Chance Bürger nähere Vertreter in Persona der PIRATEN sogar täglich im Rat der Stadt persönlich ansprechbar zu haben erkennen und nutzen und für eine möglichst effiziente öffentliche Informierung der PIRATEN und damit auch der interessierten Öffentlichkeit zu sorgen.

Information

Dieser Wille der Ratsmitgleider zur öffentlichen Information der Bürger kann am Beispiel der Information der PIRATEN im Stadtrat begonnen und öffentlich demonstriert werden. Dazu gehört:

  1. Ausschussgrößen so festzustzen, dass nach NKomVG auch Einzelpersonenstimmberechtigt in allen Ratsausschüssen teilhaben können (immerhin vertreten diese Einzelpersonen immerhin ca. ?Tausend wählende und bei einer Wahlbeteiligung von 39% mehr als die doppelte Anzahl nicht wählender Bürger)
  2. in der GO beschließen, dass Verwaltungsausschuss-Sitzungen generell öffentlich sind (wie kann ein Gemeinwesen im Sinne der Gemeinschaft unkontrollierbar geheim geführt werden?)
  3. Von jeder Ausschussitzung und von den Ratssitzungen Wortprotokolle geführt werden
  4. Von jeder öffentlichen Ausschuss-Sitzung ein Live-Stream ins Internet gestellt wird
  5. Alle Anträge der Ratsmitglieder öffentlich dokumentiert werden
  6. Alle Antworten (schriftlich/mündlich) der Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften öffentlich zugänglich dokumentiert werden
  7. Von allen Ratsmitgliedern direkt an alle Beschäftigten der Verwaltung sowie an die Beteiligungsgesellschaften öffentlich Fragen gestellt werden können (Die nicht führenden Beschäftigten können jederzeit die Aussage aus persönlichen Gründen verweigern, es existiert aber keine Weisungsbefugnis des Oberbürgermeisters gegen über den Beschäftigten, bei unbegründeter Aussageverweigerung ist die Mitarbeiterqualifikation und der Einsatz an der Position zu überdenken)
  8. Weisungsbefugnis des Oberbürgermeisters bei Befragungen durch den Rat aussetzen inklusive Schutz von vom Rat befragten Personen Kündigung durch den Oberbürgermeister (nur mit 2/3 Mehrheit nach öffentlicher Diskussion im Rat)
  9. Protokollführung muss von einer unabhängigen Person durchgeführt werden und nicht von der ggf. zu kontrollierenden Verwaltung selber

Das Wortprotokoll ist von entscheidender Bedeutung. Für den Bürger werden seine Vertreter nur unterscheidbar, in dem deren Handeln öffentlich einsicht protokolliert wird. Hat das Ratsmitglied der Oberbürgermeister in der Sitzung tatsächlich mit Nachdruck und guten Argumenten das Anliegen der/des Bürger/s vertreten oder nicht. Diese Funktion kann mit einem Protokoll des Wortlautes nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes nicht erreicht werden, da dann alle Beiträge der anderen Redner fehlen und die Position ohne Zusammenhang steht.

Diskussion

Bisher nicht Existent:

  1. Ortsrat
  2. Stadtrat
  3. Bürgerversammlung in Bürgerhalle und Stadthalle

Entscheidung

Zur Zeit ist die Öffentlichkeit für eine Entscheidungsfindung minimiert. Verwaltungsausschuss nicht öffentlich. Gleichsetzung von nicht öffentlich mit der Pflicht zur Verschwiegenheit unter Androhung von Strafe (vollstreckbar vom ?Ausschussvorsitzenden, ?Bürgermeister) bis hin zum Strafgesetz. In den Gremien kaum Möglichkeiten für einen Disput, dem Austaushc und Abwägen von Logik und Argumenten. Damit verkommen die Räte zu reinen Abnickveranstaltungen wo einfache Mehrheitne von 24 Personen 22 weitere Personen zu reinen Fragestellern degradieren. Einzelpersonen sind noch nicht einmal in den Ausschüssen vertreten und damit maximal über Protokolle informiert (?prüfen).

Eine Bewertung der Entscheidungsfindung der Ratsmitglieder erfolgt nach 5 Jahren zur nächsten Kommunalwahl, wo kaum ein Bürger etwas über die Arbeit der einzelnen Abgeordneten noch deren Entscheidungsfindung weiß. Rein Gefühl betonte Lager basierte Wahlentscheidung der Mehrheit. Wesentlich dazu noch die Präsenz der Personen in den Lokalzeitungen.

Damit ist garantiert, dass kaum Bürger in kleinen Initativen den langen Atem haben, im Rat über längere Zeit vertreten zu sein. Womit die "demokratischen" Entscheidungen langfristig nur den sich abwechselnden großen Parteien und damit unter Ausschluß der übrigen Bürgerschaft vorbehalten bleibt.

In Summe eine konsequente Anwendung des Mehrheitsteilungstricks der im schlimmsten Fall einen lokalen Fürsten in Form eines Oberbürgermeisters hervorbringt, abhängig davon wie viele Abhängige dieser in seiner Partei installieren kann und wie er die lokalen Medien auf sich einschwören kann.

Für eien Systemveränderung muss den gewählten Personen ein permanentes Interesse an dem Bürger auferlegt werden. In der freien Wirtschaft ist es der Markt. Wird ein Produkt von verschiedenen Herstellern weniger verkauft, so sinkt der marktanteio gegenüber anderen Produkten und damit der gesellschaftliche Einfluss.

Ebenso müsste alle Volksvertreter sowie die von ihnen kontrollierte Organisation (hier Verwaltung) gemeinschaftlich durch das Desinteresse (mit den Füßen abstimmen) der Wähler bestraft werden, Energie entzogen werden. Der gesamte öffentliche Haushalt müsste gekoppelt mit der Wahlenthaltung gekürzt werden. Am Beispiel der Wolfsburger Innenstadt würde das bedeuten, dass bei einer Wahlbeteiligung von 39% der inner städtische Haushalt um 61% für diese Wahlperiode zu kürzen ist, außer die Bürger beschließen gesondert eine neue Haushaltshöhe (absolute Mehrheit der Wahlberechtigten). Damit sind die Lokalpolitiker permanent von einer Reduzierung ihres Einflusses (maximal umverteilbarer Haushalt) und die Verwaltung vom Abbau bedroht. Aus Gebühren finanzierte Betriebe sind damit nicht bedroht, zu denen aber möglichst auch private Alternativen existieren sollten.

Ein solcher automatischer Haushalts-Reduzierungs-Mechanismus zwingt die Politiker dazu, tatsächlich aktiv für die öffentlich verwalteten Mittel zu werben, anstatt diese heimlich im Verwaltungsausschuss "verschwinden" zu lassen.

Als Beispiel sollte man die Gemeindeordnung der Schweiz zu Rate ziehen. Der Bürgermeister, der Rat der Stadt, die Bürgerschaft sollten die Möglichkeit haben, jede Entscheidung einer ausführenden Person im Rat zu blockieren. Dazu muss aber die Information über das Anliegen einer Handlung/Entscheidung vorliegen und die handelnde Person bekannt sein.

Mechanismus der Demokratie

Der Dreiklang öffentliche Information, Diskussion und Entscheidung machen den Kern der Demokratie aus. Je nach realisierten Blockaden oder Verzögerung wird ein Staatswesen als Bürgerfern eingschätzt. Keiner dieser Töne darf fehlen:

  1. ohne Information -> kein Grund zur Diskussion
  2. ohne Diskussion -> keine Grundlage für eine Entscheidung
  3. ohne Entscheidung -> kein Grund für die Information
  4. ohne gleichzeitige Existenz von Information, Diskussion und Mitentscheidung gibt es kein Grund für das Interesse und das Mitwirken des Bürgers

Die heutige Demokratie in der Bundesrepublik ist dem kontinuierlichen Verfall preisgegeben. Die Hirarchie (Verwaltung) möchte möglichst ohne Aufwand Ergebnisse produzieren oder mindestens ihren eigenen Arbeitsplatz erhalten. Bürgermitbeteiligung erfordert mitlerweile aber immer mehr Aufwand, da der Kontakt zu den Bürgern abgerissen ist, und diese grundsätzlich eher latent dagegen sind. Diese permanente unterschwellige Bürger-Opposition wurde über die Jahre der Ausgrenzung und Zurückhaltung von Informationen etabliert. Dieser Graben ist nicht von heute zu überwinden. Ein sofortiges Mitbestimmungsrecht der Bürger in allen Lebenslagen, kann zu einer sofortigen Blockade aller Entwicklungen führen. Ebenfalls ist der Kreis der ur Mitbestimmung berechtigten, am besten tatsächlich betroffenen Bürger schwer zu klären. Geld kann nur einmal ausgegeben werden, somit sind alle Bürger betroffen. Den Nutzen eines Lärmschutzwalles haben aber nur wenige, von Flüsterasphalt und Kreiseln so wie Ticket freien öffentlichen Verkehr sofort alle.

Dieser demokratische Verfall kann in jeder Stadt lokal durch einfaches Handeln der Bürgervertreter begegnet werden. Oberbürgermeister und Ratsmitglieder können sich freiwillig einem Votum der Bürger unterwerfen. Dazu muss keine Verfassung verändert werden. Alle gewählten Personen sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet. Selbst wenn das Gesetz eine Bürgerbefragung aus welchen Gründen auch immer verbietet, kann jede Person sich freiwillig einem Mehrheitsbild anschließen oder aber begründet seinem Gewissen und nciht der Mehrheit folgen. Mit dieser aktiven Entscheidung wird die gewählte Person öffentlich unterscheidbar und der Erfolg kann auch einsame Entscheidungen bestätigen.

Wesentlich für die Stadt Wolfsburg wäre, dass diese informiert und sich aber auch auf irgendeine Weise sich der mehrheitlichen Bürgerentscheidung auch zwischen den Wahlen verpflichtet fühlt. Wird nur informiert, ohne dass dem Bürger gleichzeitig die Möglichkeit der Mitbestimmung gegeben wird, dann wird der Bürger diese Informationen ebenfalls als irrelevant ansehen, da aus der Kenntnis keine Handlungsmöglichkeit außer dem Umzug aus der Stadt (Abstimen mit den Füßen) erfolgen kann. Genau diese Abstimmung mit den Füßen machen täglich alle Berufspendler oder für die lokalen Arbeitgeber interessanten Mitarbeiter, in dem sie allenfalls in Wolfsburg ggf. gezwungener Maßen studieren oder arbeiten.