NDS:Wolfsburg/2011/Kommunale Basisdemokratie

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Konzept zur Stärkung der basisdemokratischen Selbstverwaltung

Ist-Stand

Kurz gefasst: Skandale wie der Wolfsburger Stadtwerke Skandal sind ohne Öffentlichkeit in einer der wirtschaftlich wichtigsten deutschen Städte (Stammsitz des Weltkonzerns VW) möglich und jederzeit wiederholbar. Dass sämtliche Kontrollmechanismen gänzlich versagt haben und die aufdeckende Person, Herr Maik Nahrstedt, als erstes und ggf. einzige Person strafrechtlich verfolgt und verurteilt wird, die zur Unternehmensführung aber eingesetzte Person Herr Karp mit einem öffentlich unbekannten Abfindungsvertrag sogar noch finanzielle Anerkennung für die geleistete Arbeit erhält, zeigt die Dimensionen der fehlenden komunalen demokratischen Selbstkontrolle auf.

Eine Strafanzeige ist kein Teil einer komunalen demokratischen Selbstkontrolle, sondern allenfalls einer übergeordneten Landesbehörde unter Beachtung der nicht öffentlichen Weisungsbefugnis durch den Landesjustizminister.

Es gibt bis heute kein öffentliches Gremium, dass die Systematik des Ablaufes des Stadtwerke-Skandels aufarbeitet, so dass einer Wiederholung der bisher nicht öffentlich analysierten Vorgehensweise durch jeden X-beliebigen Geschäftsführer eines öffentlichen Betriebes nichts entgegen steht.

Soll-Stand

Mißstände in öffentlicher Verwaltung oder in Unternehmen unter öffentlicher Kontrolle aber auch Minderheitenbeteiligung, werden frühzeitiger erkannt.

Grundsätzliche Annahmen

  1. Eine Gemeinde ist ein im Prinzip freiwilliger Zusammenschluss.
  2. Bürger und Funktionsträger sind im Grunde eher demokratisch, liberal gesinnt und nicht korrupt.
  3. Das Ergebnis des "demokratischen" Prozesses ist speziell in Einzelfällen nicht im Sinne des Einzelnen, noch im Sinne der Gemeinschaft ggf. sogar für die Einzelperson Existenz vernichtetend und damit für psychisch labile Personen sogar lebensgefährdend.
  4. Im allgemeinen Lebensprozess lassen sich Fehler nicht verhindern, aber durch systematische Analyse lassen sich systematische Fehler erkennen und Regln "erfinden", um die Wiederholung von Fehlern frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
  5. Irgendein Prozess der öffentlichen Verwaltung ermöglich die Verwandlung von gewählten Personen zu von der Gemeinschaft erwünscht abzuwählenden oder die Auswahl von Personen, die sofort bei der nächsten Gelegenheit abzuwählen sind.

These

  1. Jede Person möchte Arbeit und Energie sparen
  2. Jede Person mutiert in einem einflussreichen ggf. öffentlichem Amt ohne demokratische kontrolle zu einer undemokratischen Persönlichkeit
  3. Von den Bürgern nicht eingeforderte Demokratie erzeugt bei der gewähltne Person unnötige Arbeit ohne Ergebnis, so dass jede Person im Sinne der Arbeitsvermeidung zur Abschaffung von Demokratie tendiert.
  4. Hat Demokratie keinen unmittelbaren Vorteil für den Regierenden, dann hat der Regierende nur einen Vorteil in der Vermeidung von Demokratie
  5. Selbst ein überzeugter Demokrat ist durch das Desinteresse der Bürger in kurzer Zeit desillusioniert und wird die zusätzliche demokratische Arbeit für das Erzeugen von "Ergebnissen" zurückstellen.

Schlussfolgerung

  1. Das Volk muss seinem gewählten Volksvertreter immer unmittelbar auf den Fersen bleiben
  2. Das Volk muss jede Entscheidung seines Volksvertreters unmittelbar mit der Aufhebung (Vernichtung der Arbeit) bedrohen, so dass der Volksvertreter es als sinnvoll ansehen muss, neben der Arbeit auch immer die Akzeptanz seines Arbeitsergebnis zu fördern, damit nicht aus Unverständnis durch das Volk sein Arbeitsergebnis aufgehoben und vernichtet wird.
  3. Die Schweiz hat in seiner Bürgervertretung die Schaffung dieses Kreislaufes erreicht und kann als Vorbild dienen.
  4. Deutschland ist in dieser Hinsicht das demokratische Gegenteil, dort wird der demokratisch aktive Bürger mit Mehrarbeit bestraft und einem eher Erfolglosigkeit versprechenden Verfahrensweg ausgesetzt.
  5. Der Kreislauf ist zu schließen.
  6. Ein geschlossener Kreislauf bewirkt langfristig, dass der Bürger sich freiwillig an seine eigenen Gesetze hält, da diese unter seiner eigenen Mitwirkung entstanden sind, also in seinem Interesse und nicht von einem demokratisch weit entfernten Gremium zu seiner Last erfunden wurde.

Praktische Umsetzung

Das bisherige Rollenkonzept ist nicht ausreichend, die Verfahrenswege, die Rückkopplungne zur "Macht" sind zu lang.

Oberbürgermeister

  1. Der OB muss sich in seinem Selbstverständnis als oberster exekutiver Diener seiner Bürger verstehen.
    1. Dazu unterwirft sicht der OB freiwillig der Volksentscheidung seiner Bürger
    2. Ruft der OB seine Bürger zu Volksentscheidungen bei die Bürger betreffenden Themen auf (z.B. öffentlicher Fahrschein freier Personennahverkehr, Ort des zentralen Busbahnhofes)
  2. Verzicht auf Anrufung der Kommunalen Kontrollbehörde, Fachaufsicht und Blockierung von Ratsbeschlüssen
  3. Keine Vollstreckung von Weisungen der Kontrollbehörden, wenn das Schiedsgericht (neues Gremium) oder die Volksabstimmung über den Schiedsgerichtsbeschluss (neuer Verfahrensweg in einer neuen Geschäftsordnung) eine Vollstreckung ablehnt

Bürger

  1. Bürgerversammlungen
  2. Bürgerdiskussionen
  3. Bürgerentscheide
  4. Öffentliche Eingaben der Bürger in Verwaltung und Bürgermeister
  5. Hinweise der Bürger an die Mitglieder der Vertretung zu Entscheidungen und Abläufen der Verwaltung
  6. Aufhebung von Oberbürgermeisterentscheidungen und Verwaltungsentscheidungen
  7. Begrenzung der maximalen Einnahmen der öffentlichen Verwaltung über Steuern, Gebühren und Strafen und dmait auch der maximalen Beschäftigtenanzahl

Mitglieder der Vertretung

  1. Öffentliches Forum für Bürgeranliegen
  2. Wirksame Kontrolle der Verwaltung (Akteneinsicht, anonyme Veröffentlichung von Vorgängen)
  3. Beschließen von Vorgaben
  4. Wortprotokoll
  5. öffentliche Diskussion mit den Bürgerversammlungen

Hauptausschuss

  1. In der Regeln nur öffentliche Sitzungen
  2. In der Regeln nur öffentliche Entscheidungen
  3. Wortprotokoll
  4. öffentliche Diskussion mit den Bürgerversammlungen

Neue Gremien

  1. Schiedsgericht
  2. Volksabstimmung über Schiedsgerichtsbeschlüsse

Beispiel Stadtwerke-Skandal

Voraussetzungen bisherige Selbstverwaltung

  1. Eine Partei hat die Mehrheit im Rat und stellt den Oberbürgermeister
  2. Damit kann der Rat in Zusammenarbeit mit dem OB in der Vertretung und im Hauptausschuss jegliche Kontrolle durch vermeiden des Tagesordnungspunktes "Stadtwerke" verhindern
  3. Lässt sich der Tagesordnungspunkt nicht verhindern, dann ist die Sitzung des Hauptausschusses soweiso immer nichtöffentlich
  4. Die Sitzung der Vertretung kann auch nicht öffentlich gemacht werden
  5. Vertreter der anderen Parteien dürfen den ihnen zur Kenntnis gekommenen Inhalt nicht öffentlich machen, da mit Ordnungswidirgkeit und Strafrecht bedroht.
  6. -> Im Ergebnis öffentlich skandalöses kann von OB und Rat vollstreckt werden, da die einzelnen Mechanismen der Skandalentstehung im dunklen bleiben, obwohl man den OB grundsätzlich als Chef der Verwaltung immer als den Hauptverantwortlichen betrachten kann.
  7. Selbst die allgemein öffentlich anerkannte zentrale Verantwortung des OB führt zu keinerlei Konsequenzen, weder Abwahl noch bezüglich großzügiger Abfindung ehemaliger Geschäftsführer.
  8. -> Damit kann ein gewählter OB mit wenigen Hilfswilligen oder abhängigen Personen sich bis zur nächsten Wahl (immerhin 8 Jahre) völlig frei am Gemeinvermögen bedienen, noch nicht einmal strafrechtliche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn der Landesjustizminister von derselben Partei oder indirekt an den korrupten Vorgängen bisher oder zukünftig partizipieren kann/konnte.

Neue personelle Zusammensetzung der Stadtverwaltung

  1. OB und Mehrheit in der Vertretung eher SPD
  2. -> keine besondere Veränderung, außer blumiger Erklärung der Volksnähe vom neuen OB, obwohl er bei allen skandalösen Entscheidungen unmittelbar in "Machtnähe" war.
  3. -> Damit ist die Wiederholung des "Stadtwerke-Skandales" ggf. in einem anderen städtischen Betrieb weiterhin möglich.