Berichte
Bericht des/der Vorsitzenden
Bericht Vorsitz - Stephan Franzelius
Vorbereitung der Sitzung, Einarbeitung, Abarbeitung von Aufträgen im Rahmen der RKO-Problematik
Bericht des/der Stellvertretenden
Keine Berichte
Bericht des/der 2.Stellvertretenden
Keine Berichte
Bericht des/der Schatzmeister/in
Bericht Schatzmeister - Wolf Vincent Lübcke
Absprachen mit Bundesschatzmeister und Bundesbuchhaltung zur RKO, Redmine gepflegt, Absprachen zum Umgang mit Neumitgliedern und die Verbuchung deren Beiträge mit dem Beitragskonto-Team, Treffen mit dem 1V SV Oldenburg und einem Landesschiedrichter, Begleichen von Rechnungen für den LMV, Inventur und Lager,KoPo-Mumble
Bericht des/der stellv. Schatzmeister/in
Bericht stellv. Schatzmeister - Richard Klaus
Bericht des/der Generalsekretär/in
Bericht Generalsekretär - Janine Vcelich
Einarbeitung in die Tools
Bericht des/der Politischen Geschäftsführer/in
Bericht Politischer Geschäftsführer - Antonia-M.Hörster
Aufnahme der Tätigkeiten. Ticketpflege, koPo-Mumble, einladungen etc., POLGF Mumble , Wordpress und wiki arbeiten, PM's
Bericht der Beisitzer
Keine Berichte
Keine Berichte
SM-Ergebnisse
Keine Berichte
Keine Berichte
Keine Berichte
Statistik
Mitgliederstatistik
Mitglieder
|
417 Stand 04.12.2022, 10 mehr als in der letzten Sitzung
|
davon bezahlt
|
223 (Stand 04.12.2022), 2 mehr als letzte Sitzung, 53,5 %, Platz 4
|
+ schwebend
|
7 (15 Antragsteller informiert, 6 haben bezahlt) (Stand 05.11.2022)
|
Finanzstatistik
Konto Post
|
0,00 €
|
Konto GLS
|
0,00 €
|
Barkasse
|
513,30 € (Stand 25.11.22)
|
Rücklagen
|
0,00 €
|
|
|
Gesamt
|
109.784,59€
|
Anträge
# : Ermäßigungen
Beschluss des LV Nds vom # : Ermäßigungen
# : Eintritt
Beschluss des LV Nds vom # : Eintritt
#2022-12-04.01: Geschäftsordnung LaVo11
Beschluss des LV Nds vom 04.12.2022 #2022-12-04.01: Geschäftsordnung LaVo11
Geschäftsverteilung per Beschluss in der Sitzung auf den NÖ-Teil verschoben
Dafür: alle
Dagegen:
Enthaltung
Umlaufbeschlüsse
#2022-12-04.UB01: Beschaffung von 30 Piratenflaggen für das Lager des LV für Kreisverbandslose Piraten im LTW 22 gemäß #5169
Beschluss des LV Nds vom #2022-12-04.UB01: Beschaffung von 30 Piratenflaggen für das Lager des LV für Kreisverbandslose Piraten im LTW 22 gemäß #5169
- Antragsteller:
- Stephan Franzelius
- Text:
- Da die ursprüngliche Bestellung geplatzt war, aber nun über den LV BaWü die Möglichkeit besteht hier noch der passende Nachbeschluss:
Der LV beschafft nur 20 Flaggen für 17€ das Stück. Gesamt: 340€.
Hiervon gehen 2 an den SV Oldenburg als Geschenk für die Organisation der LMV.
- Begründung:
- -
- Ticket:
- https://ticket-piraten-nds.de/issues/6993
- : Stephan,Kim,ine,Vincent,Toni,Richard
- :
- :
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfo:
Zuständig:
#2022-12-04.UB02: 10 Flaggen für den RV
Beschluss des LV Nds vom #2022-12-04.UB02: 10 Flaggen für den RV
- Antragsteller:
- Stephan
- Text:
- Dem RV Hannover werden die Kosten für 10 Flaggen im Rahmen der DK-Budgets genehmigt. Der RV rechnet selbstständig mit dem LV BaWü ab. Die Kosten betragen 170€.
- Begründung:
- -
- Ticket:
- https://ticket-piraten-nds.de/issues/6994
- : Stephan,Kim,ine,Vincent,Toni,Richard
- :
- :
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfo:
Zuständig:
#2022-12-04.UB03: Beschaffung eines Flipchart
Beschluss des LV Nds vom #2022-12-04.UB03: Beschaffung eines Flipchart
- Antragsteller:
- Vincent
- Text:
- Für den Landesverband wird ein Flipchart für bis zu 150€ aus dem Budget der LGS beschafft.
- Begründung:
- -
- Ticket:
- https://ticket-piraten-nds.de/issues/6999
- : Stephan,Kim,ine,Vincent,Toni,Richard
- :
- :
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfo:
Zuständig:
#2022-12-04.UB04: Antrag auf Änderung der Reisekostenordnung
Beschluss des LV Nds vom #2022-12-04.UB04: Antrag auf Änderung der Reisekostenordnung
- Antragsteller:
- Vincent
- Text:
- Der Vorstand möge rückwirkend zum 01.03.22 beschließen:
A. Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von
Ämtern, in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden, oder
Mandaten, die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden, oder
Aufgaben, mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.
B. Das Reiseanliegen ist dem Vorsitzenden des betreffenden Gebietsverbands, dessen Stellvertreter oder dem zuständigen Schatzmeister unter Angabe von Ziel und Zweck der Reise vorab anzuzeigen. Abfahrtsort und Rückfahrtsziel sind nur dann anzuzeigen, wenn sie vom Wohnort abweichen. Reisekosten sind nur mit Zustimmung des Vorsitzenden, seines Stellvertreters oder des Schatzmeisters erstattungsfähig. Diese achten auf eine angemessene und wirtschaftliche Ausübung von Dienstreisen. Reisekosten die als Spende deklariert werden müssen nicht gesondert genehmigt werden.
C. Erstattungen erfolgen nur auf Antrag. Für die Erstattung ist nur das vorliegende Standard-Formular zu verwenden. Für nicht im Formular berücksichtigte Sachverhalte und Belege sind dem Formular Anlagen beizufügen.
D. Abrechnungen können nur bei den zuständigen Schatzmeistern eingereicht und von diesen erstattet werden.
E. Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die erstattungsberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Piratenpartei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt der jeweilige Schatzmeister oder ein mit Finanzangelegenheiten Beauftragter.
F. Die Kostenerstattung sollte grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Standard-Formular beantragt werden. Pro Reise ist ein Formular einzureichen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des zuständigen Schatzmeisters zulässig.
G. Erstattung von Kosten
Fahrtkosten werden wie folgt erstattet:
a) Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Beleg/Fahrkarte. Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden. Sofern ein Mitglied sich eine Bahncard angeschafft hat, kann dieses Mitglied bei jeder erforderlichen Reise die fiktiven Kosten einer normalen Bahnfahrkarte der II.Klasse in Anrechnung bringen, bis die Eigenkosten der Bahncard 25 abgerechnet wurden. Die Rechnung für die Bahncard ist im Original an den Schatzmeister zu übergeben. Kosten für Bahncards, die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt werden (beispielsweise vom Arbeitgeber finanziert) können nicht abgerechnet werden. Mitgliedern des Landesvorstands werden abweichend zum oben genannten maximal die Kosten für eine Bahncard 50 angerechnet.
b) Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
c) Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,20 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
d) Flugreisen können nur erstattet werden wenn das Ziel außerhalb Deutschlands liegt, der Vorsitzende oder sein stellvertreter zu gestimmt haben und es keine andere Alternative gibt.
Der Verpflegungsmehraufwand beträgt:
a) bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von > 8 Stunden 14 Euro
b) bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können ohne Nachweis maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, sowird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
Sonstige Aufwenden werden nur gegen Vorlage von Belegen erstattet, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden sonstige Aufwendungen nicht erstattet.
Im Falle von Parteiveranstaltungen bei denen Verpflegung gestellt wird, kann kein Verpflegungsmehraufwand gewährt werden.
H. Reisen in Orte außerhalb des Tätigkeitsgebiets des betroffenen Gebietsverbandes und deren Abrechnung, benötigen einen Beschluss des Vorstands des betroffenen Gebietsverbands.
I. Alle Kostenerstattungen, die nach dem 15. Februar des Folgejahres geltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.
- Begründung:
- -
- Ticket:
- https://ticket-piraten-nds.de/issues/7041
- : Stephan,Kim,Nine,Vincent,Toni,Richard
- :
- :
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfo:
Zuständig:
|