NDS:Osnabrück/KMV152/Tagesordnung

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Tagesordnung Kreismitgliederversamlung 2015.2 Kreisverband Osnabrück

Akkreditierung ab 19:50 Uhr

Beginn um 20:00 Uhr

Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden Christian Nobis

TOP 01 Wahl der Versammlungsämter

TOP 02 Genehmigung des Protokolls vom KPT 2014.2

Protokoll der Kreismitgliederversamlung 2014.2

TOP 03: Berichte der Vorstandsmitglieder

TOP 04: Bericht des Vorstandes

TOP 05: Optional: Entlastung des Vorstands

TOP 06: Bericht der Kassenprüfer

TOP 07: Nachwahl von bis zu zwei Beisitzern (nach §13 Absatz 11 der Kreisverbandssatzung) oder optional nach Beschluss der Kreismitgliederversamlung komplette Neuwahl des Kreisvorstandes.

TOP 08: Programmanträge

TOP 09: Satzungsänderungsanträge

SÄA 01

SÄA zur KMV 15.1

§ 17 Auflösung wird ersetzt durch:

§ 17 - Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung des Kreisverbandes kann nur durch einen Beschluss
der Kreismitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der
zur Kreismitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen werden.


(2) Die Verschmelzung des Kreisverbandes mit einem anderen Verband kann
nur durch einen Beschluss der Kreismitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von 3/4 der zur Kreismitgliederversammlung Stimmberechtigten
beschlossen werden.


(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine
Urabstimmung unter den Piraten des Kreisverbandes bestätigt werden.

Beides ist nur bei Vorliegen eines trifftigen Grundes
(Handlungsunfährigkeit, grober Verstoß gegen die Richtlinien der Partei
oder ähnlichem) möglich. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des
Grundes trifft der Vorstand des Landesverbandes. Die Piraten äußern
ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. Die Dauer
der Urabstimmung wird auf nicht unter 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der
Aussendung von Abstimmungsunterlagen festgelegt. Der Versand erfolgt
über die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes, die Rücksendung der
Abstimmungsunterlagen erfolgt an die Landesgeschäftsstelle.


(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur
abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der
Kreismitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingegangen und unabhängig
von Fristen für sonstige Anträge mindestens drei Wochen vor Beginn der
Kreismitgliederversammlung den Mitgliedern in geeigneter Form zur
Kenntnis gebracht ist.


Begründung:

Dieser Antrag ist in dieser Form vom Landesschiedsgericht vorgeschlagen
um das Vorgehen rechtssicher zu machen.

TOP 10: Sonstige Anträge

TOP 11: Sonstiges