NDS:Osnabrück/KMV152/Tagesordnung
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Tagesordnung Kreismitgliederversamlung 2015.2 Kreisverband Osnabrück
- 1.1 Akkreditierung ab 19:50 Uhr
- 1.2 Beginn um 20:00 Uhr
- 1.3 TOP 01 Wahl der Versammlungsämter
- 1.4 TOP 02 Genehmigung des Protokolls vom KPT 2014.2
- 1.5 TOP 03: Berichte der Vorstandsmitglieder
- 1.6 TOP 04: Bericht des Vorstandes
- 1.7 TOP 05: Optional: Entlastung des Vorstands
- 1.8 TOP 06: Bericht der Kassenprüfer
- 1.9 TOP 07: Nachwahl von bis zu zwei Beisitzern (nach §13 Absatz 11 der Kreisverbandssatzung) oder optional nach Beschluss der Kreismitgliederversamlung komplette Neuwahl des Kreisvorstandes.
- 1.10 TOP 08: Programmanträge
- 1.11 TOP 09: Satzungsänderungsanträge
- 1.12 TOP 10: Sonstige Anträge
- 1.13 TOP 11: Sonstiges
Tagesordnung Kreismitgliederversamlung 2015.2 Kreisverband Osnabrück
Akkreditierung ab 19:50 Uhr
Beginn um 20:00 Uhr
Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden Christian Nobis
TOP 01 Wahl der Versammlungsämter
TOP 02 Genehmigung des Protokolls vom KPT 2014.2
Protokoll der Kreismitgliederversamlung 2014.2
TOP 03: Berichte der Vorstandsmitglieder
TOP 04: Bericht des Vorstandes
TOP 05: Optional: Entlastung des Vorstands
TOP 06: Bericht der Kassenprüfer
TOP 07: Nachwahl von bis zu zwei Beisitzern (nach §13 Absatz 11 der Kreisverbandssatzung) oder optional nach Beschluss der Kreismitgliederversamlung komplette Neuwahl des Kreisvorstandes.
TOP 08: Programmanträge
TOP 09: Satzungsänderungsanträge
SÄA 01
SÄA zur KMV 15.1
§ 17 Auflösung wird ersetzt durch: § 17 - Auflösung und Verschmelzung (1) Die Auflösung des Kreisverbandes kann nur durch einen Beschluss der Kreismitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Kreismitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen werden. (2) Die Verschmelzung des Kreisverbandes mit einem anderen Verband kann nur durch einen Beschluss der Kreismitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Kreismitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen werden. (3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten des Kreisverbandes bestätigt werden. Beides ist nur bei Vorliegen eines trifftigen Grundes (Handlungsunfährigkeit, grober Verstoß gegen die Richtlinien der Partei oder ähnlichem) möglich. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Grundes trifft der Vorstand des Landesverbandes. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. Die Dauer der Urabstimmung wird auf nicht unter 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Aussendung von Abstimmungsunterlagen festgelegt. Der Versand erfolgt über die Mitgliederverwaltung des Landesverbandes, die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen erfolgt an die Landesgeschäftsstelle. (4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn der Kreismitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingegangen und unabhängig von Fristen für sonstige Anträge mindestens drei Wochen vor Beginn der Kreismitgliederversammlung den Mitgliedern in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht ist. Begründung: Dieser Antrag ist in dieser Form vom Landesschiedsgericht vorgeschlagen um das Vorgehen rechtssicher zu machen.