NDS:Mitgliederversammlungen/2022.2/PP Antraege

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Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.

Bis zum 01.04.2022 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 08.04.2022 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket-piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Parteiprogrammänderungen" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

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Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort, um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!

Inhaltsverzeichnis

Lesehinweis: Fett gedruckte Elemente in Anträgen der WP 000-Ebene sind Änderungen im aktuellen Beschlusstext.

WP 000 - Gummibäume an die Straßen (Antragsvorlage)

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 20xx-xx-xx #(Nummer): Gummibäume an die Straßen
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Text:
Antragsteller: Hans GuckindieLuft
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 20xx beschließen:

Gummibäume an die Straßen

Gummibäume sind so schön elastisch. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, zukünftig nur noch Gummibäume an die Straßen zu pflanzen.

==Begründung:==

Mit Gummibäumen passieren weniger schwere Unfälle.

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Ergebnis:
Zusatzinfos: § 42, Abs. 23 im Gummibaum-Gesetz muss dazu geändert werden. Aber das müssen wir erst noch schaffen.

WP 000a1 - Streichung 7.2.3 Lokale Potenziale nutzen hier: Bezug Kleinwindanlagen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #WP 000a1: Streichung 7.2.3 Lokale Potenziale nutzen hier: Bezug Kleinwindanlagen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 4999

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Streichung Streichung 7.2.3 Lokale Potenziale nutzen hier: Bezug Kleinwindanlagen

Im Kapitel 7.2.3 Lokale Potenziale nutzen wird im 3. Absatz folgender Passus gestrichen:

"Wir wollen unnötige bürokratische Hürden beseitigen, wie die Baugenehmigungspflicht für Anlagen mit bis zu zehn Metern Höhe. In Niedersachsen sind Klein-Windkraftanlagen oft rechtlich Großanlagen gleichgestellt, weshalb es sehr aufwändig und teuer ist, eine Baugenehmigung zu erhalten. Zu diesem Zweck sollten die entsprechenden Regelungen der niedersächsischen Bauordnung den großzügigeren Regelungen anderer Bundesländer angepasst werden."

==Begründung:==

Eine Forderung nach erleichterter Zulassung von Kleinwindanlagen [1] ist nicht mehr notwendig. Diese hat der Landtag im November 21 beschlossen [2].

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Lokale_Potenziale_Nutzen
[2] https://www.klein-windkraftanlagen.com/allgemein/niedersachsen-15-m-hohe-windanlagen-ab-2022-ohne-genehmigung-moeglich/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000a2 - Streichung 7.3 Wie der Staat hilft hier: Bezug EEG-Umlage

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #WP 000a2: Streichung 7.3 Wie der Staat hilft hier: Bezug EEG-Umlage
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5000

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Streichung 7.3 Wie der Staat hilft hier: Bezug EEG-Umlage

Im Kapitel 7.3 Wie der Staat hilft wird im 3. Absatz der letzte Satz gestrichen.

==Begründung:==

Ein Bezug auf die EEG-Umlage ist nicht mehr notwendig, da deren Abschaffung für die Mitte des Jahres 2022 angekündigt ist. [1]

[1] https://www.pv-magazine.de/2022/02/04/eeg-umlage-soll-schon-zum-1-juli-abgeschafft-werden/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b1 - Änderungsantrag zu 1.2.9 Internetmobbing als ernstzunehmendes Problem, hier: Mobbing als gesamtgesellschaftliches Problem betrachten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #000b1: Anderungsantrag zu 1.2.9 Internetmobbing als ernstzunehmendes Problem, hier: Mobbing als gesamtgesellschaftliches Problem betrachten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5002

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderungsantrag zu 1.2.9 Internetmobbing als ernstzunehmendes Problem, hier: Mobbing als gesamtgesellschaftliches Problem betrachten

Die Überschrift wird geändert in "Mobbing als gesamtgesellschaftliches Problem betrachten"

Der bisherige Text wird wie folgt geändert:

Um Mobbing im Rahmen des Schulbesuchs zu begegnen setzen wir uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:

  1. Bezogen auf Schulen soll die verbindliche und qualitative Ausbildung aller Lehrenden und sozialarbeiterisch Tätigen in der Mobbingprävention und -intervention bereits während des Studiums erfolgen.
  2. Verbindliche Fortbildungen aller bereits im Dienst befindlichen Lehrenden und sozialarbeiterisch Tätigen in der Mobbingprävention und -intervention.
  3. An jeder Schule in Niedersachsen muss ein/e Sozialarbeiter/in mit einer festbesetzten Vollzeitstelle eingestellt und eingesetzt werden, finanziert durch das Land Niedersachsen.
  4. Regelmäßige Präventions- und Aufklärungsarbeit an den Schulen, durch Seminare von Experten in der Anti-Mobbing-, Anti-Gewalt-, Drogen- und Kriminalprävention.
  5. Die Unterstützung der Schulen bei der Bildung von Mobbing-Interventionsteams.
  6. Eine Meldepflicht für Mobbing- und Gewalt-Fälle an Schulen in ganz Niedersachsen durch die Schulleitungen.
  7. Unabhängig und neutral konzipierte Untersuchungsmöglichkeiten seitens der Schulbehörden.
  8. Klare Anweisungen auf Ministerialebene an die Schulen, Fälle von Mobbing und Gewalt offensiv zu behandeln und auf keinen Fall zu verharmlosen oder sogar zu vertuschen.

Uns ist bewusst, dass hierbei Mobbing via Webseiten, sozialer Medien und Massengerdiensten eine besondere Herausforderung sind. Sofern dies in den vorangegangenen Maßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden kann und insbesondere außerhalb des schulischen Umfelds, Ein weiteres ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, welches viele Menschen und gerade Kinder und Jugendliche betrifft, stellt das Internetmobbing dar. Das 21. Jahrhundert bietet durch das Internet und weitere technische Errungenschaften viele neue Möglichkeiten zur schnelleren und unkomplizierten zwischenmenschlichen Kommunikation. Trotz aller Vorteile, die das Internet bietet, können seine Nachteile jedoch nicht übersehen werden. Deshalb setzen wir uns auch speziell gegen diese Form des Mobbings ein. Durch enge Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen und aktive Mitarbeit an Aufklärungsprojekten tragen wir unseren Teil zur Prävention von Internetmobbing bei. Mobbing darf nicht zum Hindernis für den wünschenswerten Umgang mit dem Internet werden. Des weiteren unterstützen wir jegliche evidenzbasierten Bemühungen, auch Mobbing außerhalb des Netzes zu bekämpfen.

==Begründung:==
Die bisherige Beschlussfassung [1] war ausschließlich auf Internetmobbing ausgerichtet, ließ aber sowohl außer Acht, dass es auch andere Formen gibt und Mobbing insbesondere im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und den dabei zustande kommenden sozialen Kontakten eine herausragende Rolle spielt. Somit sind die vorgeschlagenden Punkte bislang nicht verschriftliche konkrete Lösungsansätze in diesem Bereich, die sich auch darüber hinaus auswirken. Sie lassen sich der Initiative "Stoppt Mobbing" [2] entnehmen. Sie finden sich in einer auf das gesamte Bundesgebiet ausgerichteten Online-Petition [3] besagter Initiative kompremiert.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Internetmobbing_als_ernstzunehmendes_Problem
[2] https://www.stoppt-mobbing.de/
[3] https://www.change.org/p/stoppt-mobbing-bevor-menschen-zu-opfern-und-zu-t%C3%A4tern-werden

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b3 - Anderungsantrag zu 3.8.1 Medienkompetenz

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #000b3-1: Anderungsantrag zu 3.8.1 Medienkompetenz
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 50xx

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Anderungsantrag zu 3.8.1 Medienkompetenz

Kapitel 3.8.1 Medienkompetenz wird wie folgt geändert:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Medienkompetenzen bei Entscheidungsträgern, Lehrkräften und Lernenden zu schaffen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Dafür sollen ein Fach "Medienkompetenz" in die Lehrpläne aufgenommen sowie Medienverantwortliche für digitale Medien und Infrastruktur an den Schulen eingeführt werden. begrüßt die Aufnahme der Vermittlung von Medienkompetenz in das Kerncurriculum des Pflichtfachs Informatik, das ab dem Schuljahr 2023/24 stufenweise im Bereich der Sekundarstufe 1 ab Klasse 10 eingeführt wird. Allerdings halten wir dies für zu spät und mit einer Wochenstunde für das Gesamtfach auch nicht für ausreichend. Schon heute ist davon auszugehen, dass spätestens ab Klasse 5 digitale Medien und soziale Netzwerke konsumiert und bedient werden. Insofern setzen wir uns dafür ein, den konkreten Bereich der Medienkompetenz bereits ab diesem Zeitpunkt zu vermitteln. Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein ausreichend schneller und offener Internetzugang für alle Lernenden ist eine Voraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe an dieser.

Begründung:
Die Vermittlung von Medienkompetenz und damit einhergehend die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften für das ab dem Schuljahr 2022/23 versuchsweise ab Klassenstufe 8 einführbare [2] und ab dem Schuljahr 2023/24 ab Klassenstufe 10 zu bedienende Pflichtfach Informatik [3] ist Teil dessen Kernkurriculums [4].

Dass Kinder und Jugendliche unterhalb von 16 Jahren auf Smartphones und andere mit dem Internet verbundene Geräte Zugriff haben, ist keine neue Erkenntnis [5]. Insofern sollte auch die Bildung über den Umgang und die Vermittlung der Gefahren des Internets entsprechend früh vermittelt werden.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Medienkompetenz
[2] https://www.rlsb.de/service/abfragen/informatik
[3] https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/informatik-wird-ab-dem-schuljahr-2023-2024-pflichtfach-weitere-qualifizierungskurse-fur-lehrkrafte-starten-184807.html
[4] https://cuvo.nibis.de/index.php?p=search&f0=Informatik&
[5] https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ab-wann-handy-fuer-kinder-mhsd.77c8bfd3-61e9-4f2f-95e6-33586e348d37.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b3 - Änderungsantrag zu 7 Energie

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #000b3: Änderungsantrag zu 7 Energie
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Text:
Antragsteller: Jana Klemp

Ticket: 5068

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen::

Änderungsantrag zu 7 Energie

Kapitel 7 wird wie folgt überarbeitet und modular zur Abstimmung gestellt, sofern die Versammlung dies wünscht.

7 Energie
Die Piratenpartei Niedersachsen steht für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Rohstoffquellen und setzen uns für eine schnellere Transformation des Energiesektors hin zu einer regenerativen Energieversorgung ein.

Dabei sind die Erfordernisse des Artenschutzes gleichrangig mit den Erfordernissen der Energiewende zu berücksichtigen. Im Zweifel gilt aber der Vorrang des Artenschutzes.

Wann immer möglich, muss Energie sparsam verwendet bzw. der Verbrauch gesenkt werden. Hierzu gehören die intelligente Steuerung der Bereitstellung, die Steigerung der technischen Effizienz und bedarfsgerechte bezahlbare Tarife.

Unser aller Zukunft hängt wesentlich von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung ab. Wir, setzen uns daher für einen mit allen Beteiligten abzustimmenden, nationalen Energieplan zum Erreichen der oben genannten Ziele ein. Unser Konzept ist kurzfristig umsetzbar. Es bringt zudem sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile.

Die fortschreitende Privatisierung der Stromnetze hat sich als Irrweg erwiesen. Als Teil der Daseinsvorsorge sollte die Stromversorgung nicht in den Händen einer kleinen Gruppe von marktbeherrschenden Anbietern liegen. Energienetze in kommunaler Hand bedeuten auch, dass die Wertschöpfung in den Kommunen bleibt.

Eine kommunale und dezentrale Energieversorgung halten wir für flexibler, effizienter und demokratischer. Wer zudem Anteile an einem Windrad hält, Mitglied in einer Energiegenossenschaft ist, sich gar ein Solarmodul auf sein Dach baut, wird die Energiepolitik meist aufmerksam verfolgen oder sich sogar mit anderen zusammenschließen und selbst energiepolitisch aktiv werden.

Unsere Hauptforderungen sind:
100% Erneuerbarer Strom bis 2030
100% Erneuerbare Energieversorgung bis 2035
Kohleausstieg deutlich vor 2030
Dezentrale Strukturen bevorzugen
Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen
Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen
Menschen einbeziehen
Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen

7.1 Für eine nachhaltige Energieversorgung setzen wir uns ein...
Wir wollen eine langfristig gesicherte nachhaltige Energieversorgung für alle. Dazu muss die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen so schnell wie möglich auf das notwendigste reduziert und durch nachhaltige und umweltschonende Verfahren ersetzt werden.

Infrage kommen die in Niedersachsen praktisch unbegrenzt verfügbaren Ressourcen Sonne, Wind und Geothermie sowie in geringem Umfang auch Biomasse. Wir setzen hauptsächlich auf Photovoltaik-Anlagen und Windkraft. Der Ausbau von effizienten Verteilungsnetzen und zusammen mit umweltverträglichen Energiespeichern gehört zu den Voraussetzungen einer zukunftsfähigen Infrastruktur für Energie sollen sie die Energieversorgung in Niedersachsen in Zukunft sicherstellen können.

7.1.1 Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende
Die Photovoltaik ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin großem Entwicklungspotenzial. Der eingetretene Preisverfall bei den Anlagen macht Photovoltaik zu einer preisgünstigsten Stromquelle. Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für Photovoltaik genutzt werden, beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für eine verbrauchsnahe Erzeugung. Photovoltaik über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge verbessern, da sie zum Beispiel Verdunstung reduziert oder Tieren einen Unterstand bieten.

Photovoltaikanlagen sollen durch Entbürokratisierung und Streichung von Abgaben entlastet werden. Kleine und mittlere PV Anlagen sollen besonders gefördert werden.

7.1.2 Windenergie als Ergänzung
Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn Photovoltaik wenig oder nicht verfügbar ist, so dass wir sie in diesem Rahmen für eine gute Ergänzung zur Photovoltaik halten. Windenergie ist dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.

Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen. Pauschale Abstandsregeln für den Bau von Windkraftanlagen lehnen wir ab. Die angebliche Belastung durch Infraschall ist nicht real und damit kein Argument für einen Mindestabstand. Abstände sind ggf. nach den lokalen Gegebenheiten zu entscheiden.

Dabei muss der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, allerdings umweltschonend und unter Bürgerbeteiligung erfolgen. Die nötige Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windenergie lässt sich nur erhalten, wenn die Lebensqualität der Menschen geschützt wird. Deshalb müssen Kommunen und Bürger bereits in der Planungsphase neuer Windkraft-Anlagen beteiligt werden. Windkraftparks sollten in lokalen Vorranggebieten gebündelt werden.

Zu beachten sind dabei sowohl die Effektivität, Umweltverträglichkeit wie auch der ressoucenschonende Einsatz. Wir präferieren daher vertikale Windkraftanlagen.

7.1.3 Power to Gas
Netzstromüberschüsse können als Gas gespeichert werden, bis sie benötigt werden. Außerdem können Druckluftspeicherkraftwerke sehr schnell und effizient zum Abdecken von Lastspitzen eingesetzt werden. Damit diese Verfahren wirtschaftlich werden, treten wir u.a. für die Abschaffung der Stromsteuer und die Befreiung von zu speicherndem Strom von den Netznutzungsentgelten ein.

7.1.4 Biomasse
Da zur Zeit Synthesekraftstoffe, die aus Monomeren unter Einsatz von Strom hergestellt werden, keinen guten Wirkungsgrad haben, setzen wir uns für weitere Grundlagenforschung zur Verbesserung der Herstellungsprozesse ein.

Biokraftstoffe wie Biodiesel, Rapsöl, Ethanol und Methan aus Biogas können einen Beitrag zur Reduzierung fossiler Energieträger leisten und Landwirten ein zweites finanzielles Standbein geben.

Strom und Wärmeenergie aus Biomasse sollen dabei in erster Linie in lokalen Kreisläufen aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden. Den Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden wollen wir auf 20% der Fläche des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes beschränken. Voraussetzungung dafür ist, dass die Böden nicht für die Erzeugung höherwertiger Lebensmittel oder zur Selbstversorgung mit Futtermitteln geeignet sind.

Biogas soll für die Einspeisung in das Erdgasnetz aufbereitet und in dieses eingespeist werden. Damit kann es sehr energieeffizient vor Ort z.B. in Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt werden. Des weiteren dient dann das Erdgasnetz als kurzzeitiger Energiespeicher.

7.1.5 Speicher
Ohne einen massiven Ausbau von Energiespeichern auf allen Ebenen, ist die Energiewende nicht durchführbar. Durch den rasanten technischen Fortschritt ist zunächst noch nicht auszumachen welche Speichertechnologien sich durchsetzen werden. Durch Subvention einer bestimmten Technologie darf hier nicht in negativer Weise Einfluss auf den Markt genommen werden.

Bei kleinen Speichern sind Batteriespeicher die beste Lösung und sollen gefördert werden. Sonst sollen allgemein Speicher gefördert werden. Für eine erfolgreiche Energiewende sind dezentrale Speicher aller Art notwendig.

Stromspeicher, die am Stromnetz betrieben werden, werden doppelt mit Abgaben belastet, weil sie als Verbraucher und Erzeuger zählen. Als netzdienliche Elemente sollen für Speicher keine dieser Abgaben anfallen.

Wir brauchen ein Energiespeicherfördergesetz, um Investitionsanreize zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderung einen bedarfsgerechten dezentralen Ausbau berücksichtigt.

Um saisonale Schwankungen bei der Verfügbarkeit von Energie auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir auch Energiespeicher mit hoher Kapazität in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Bereits heute gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Speichertechnologien für Wärme und Strom. Die weitere Entwicklung und Markteinführung von Langzeitspeichern muss intensiv unterstützt werden.

7.1.6 Energiewende sichern und nachhaltig umsetzen
Wie erwähnt, sehen wir die Energiewende mit dem Ziel eines klimaneutralen Deutschlands zusammen den mit dem Erhalt der Artenvielfalt als vorrangige Ziele an. Dazu sind bestehende, diese Ziele erreichende Energieerzeugungsanlagen dem Bau neuer Anlagen vorzuziehen.

Die PIRATEN Niedersachsen fordern daher den Erhalt aller funktionsfähigen Windkraft- und Solaranlagen, die aus der Förderung fallen, sofern an gleicher Stelle keinen neuen leistungsfähigeren Anlagen aufgestellt werden.

Funktionsfähige Anlagen, die nicht weiter betrieben werden sollen, müssen einem lokalen Energieversorger übereignet werden. Dieser übernimmt den weiteren Betrieb der Anlagen mit allen Rechten und Pflichten. Anlagen, deren Betrieb nicht zu gewährleisten sind, können begründet ausgeschlagen werden.

Kleinanlagen für die Windstromerzeugung zur Eigenversorgung (ohne Netzanschluss und ohne Synchronisation) sollen nur dann genehmigungsfrei sein, wenn es sich um solche mit vertikalem Betrieb handelt. Diese sind wesentlich effizienter und störungsunanfälliger als die üblichen Anlagen im horizontalen Betrieb.

7.2 ... nicht nachhaltige Energieversorgung lehnen wir konsequent ab
7.2.1 Fossile Energieträger
Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, sollen nur noch betrieben werden, wenn eine sichere Energieversorgung in Niedersachsen sonst nicht gewährleistet werden kann. Verträge mit Energieversorgern sollen so angepasst werden, dass die versprochene Bezahlung über die vereinbarte Lieferzeit hinweg weiterhin besteht, die versprochene Leistung jedoch eine Andere ist. Ziel ist es, dass sich die Konzerne der veränderten Güternachfrage anpassen und sich neu aufstellen können.

Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa. Subventionen und Beihilfen für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden.

Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.

Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen.

7.2.2 Öl und Gas
Wir lehnen die Aufsuchung und Ausbeutung neuer Lagerstätten von Öl und Gas im gesamten Land ab. Für bestehende Förderanlagen ist zu prüfen, wann deren Weiterbetrieb enden kann und ein sicherer, endgültiger Verschluss der Bohrlöcher möglich ist.

7.2.3 Fracking
Fracking zur Gewinnung fossiler Energieträger ist eine Hochrisikotechnologie, die Wasser und Böden bedroht und zu unabsehbaren Ewigkeitsschäden führen kann. Es steht der Umsetzung der Energiewende und dem Klimaschutz im Wege, denn die Klimabilanz des auf diese Weise geförderten Gases ist schlechter als die von Braunkohle. Daher fordern wir ein sofortiges ausnahmsloses EU-weites Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger, auch wenn nicht giftige Stoffe eingesetzt werden. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze. Der Import von Kohlenwasserstoffen, die mittels Fracking gewonnen wurden, ist zu unterbinden. Dies schließt ein, dass auch so genanntes LNG-Gas nur dann importiert werden darf, wenn dabei der Import von Fracking-Gas ausgeschlossen ist. Dies ist bislang noch nicht möglich.

7.2.4 Atomenergie
Wir begrüßen das Ende der Energieerzeugung aus Atomkraft in Deutschland zum Ende des Jahres 2022. Die Wiedereinführung unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit oder anderer vorgeblich klimaschützender Begründungen lehnen wir genauso konsequent ab, wie zur nicht realisierbaren Deckung von angeblichen Versorgungslücken. Dies gilt gleichermaßen für jegliches Investment öffentlicher Institutionen in derartige Technologien.

Wiederbelebte Ideen zu Kleinanlagen sind unabhängig von den Fragen der Sicherheit weder wirtschaftlich sinnvoll noch können sie einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise beitragen.

Altlasten von der Energieerzeugung aus Atomenergie sind weiterhin Bestandteil der aktuellen Politik. Eine weitreichende Inspektion und Wartung von Atommüll Endlagern sind wichtige Bestandteile, um einen Austritt von Radioaktivität zu verhindern. Es gibt nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Möglichkeit für eine sichere Endlagerung. Die im Atomgesetz vorgeschriebene sichere Endlagerung kann darum nicht stattfinden. Nuklearer Abfall muss grundsätzlich so gelagert werden, dass bei Bedarf eine Rückholung und Wartung der Lagervorrichtungen jederzeit erfolgen kann, dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muss stets überwacht werden. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten. Der Rückbau der alten Atommeiler muss unter fortlaufender Aufsicht der Öffentlichkeit erfolgen. D. h. die Strahlenbelastung und der Verbleib des Abraums müssen genau dokumentiert und öffentlich bekannt gemacht werden.

Alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, müssen als illegal angesehen werden. Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden. Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen.

Im Rahmen eines Ende der Atomenergieerzeugung unterstützen wir auch Bemühungen, die Brennelementefabrik in Lingen still zu legen.

Wir werden auch die bis 2031 anstehende Entscheidung über ein Endlager besonders beobachten. Verstärkt, wenn einer der zur Diskussion stehenden Orte in Niedersachsen in die engere Wahl kommen sollte. Für unverantwortlich halten wir ins Auge gefasste Standorte nahe bewohnter Gebiete wie den Schacht Konrad im Stadtgebiet von Salzgitter für so genannte leicht- und mittelkontaminierte Bestandteile.

Ebenso sollen Atomzwischenlager und Logistikzentren für Atommüll nicht in Hochwasser- oder Erdbebengefährdeten Gebieten gebaut und betrieben werden dürfen. Atomkraftwerke stehen prinzipiell an Flüssen, um aus ihnen Kühlwasser zu gewinnen. Das alles sind potentielle Überschwemmungsgebiete. Daher lehnen wir die Nutzung ehemaliger Atomkraftwerk-Standorte als Zwischenlager ab.

7.3 Umweltschutz
Um eine alternative Energieversorgung zu erreichen, setzen wir auf umweltverträgliche Verfahren. Bei der Fertigung von Energieanlagen sollen geschlossene Stoffkreisläufe etabliert werden. Dort, wo Umweltgifte nicht ersetzbar sind, wie z. B. Schwermetalle im Produktionsprozess, wollen wir dafür sorgen, dass deren Austreten in die Umwelt verhindert und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Naturschutz-, Wasserschutz-, FFH- und andere mit Schutzrechten belegte Gebiete sollen für die Energieerzeugung nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Anlagen, die in intakten Waldgebieten zum Einsatz kommen sollen.

7.4. Forschung
Weiteren Forschungen zu zukunftsfähigen Technologien zur regenerativen Energiegewinnung und effektiver und nachhaltiger CO2 – Vermeidung stehen wir positiv gegenüber. So setzen wir uns für ein Pilotprojekt zur Erzeugung von Strom und Süßwasser unter Zuhilfenahme von Solarthermie in Niedersachsen ein. Weiterhin zählen wir dazu auch neue Maßnahmen zur Energieeinsparung. Bei privaten Haushalten und Industriebetrieben besteht weiterhin einiges an Potenzial. Auch Forschung darüber, wie mit Altlasten aus der Atomkraft am besten umgegangen wird, wollen wir fördern. Dabei achten wir darauf, dass nur Verfahren gefördert werden, die von den Menschen in Niedersachsen akzeptiert und unterstützt werden.

7.5 Dekarbonisierung des Verkehrs
Der Landverkehr ist bereits dabei, sich in die Richtung des elektrischen oder batterieelektrischen Betriebs zu entwickeln. Hier ist eine stärkere Förderung des Aufbaus und Vereinheitlichung der Infrastruktur notwendig. Für den See- und den Luftverkehr sind Lösungen für längere Strecken zu fördern. Für den Bau von Speichern sind Förderprogramme aufzulegen.

7.6 Stromnetz
Ein wichtiger Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung.

Hier setzen wir auf kleinteilige Strukturen, weil wir glauben, dass diese mehr Sicherheit schaffen als große, zentralisierte Einheiten. Zudem sind die Betriebs- und Ausfallrisiken bei kleinteiligen Strukturen geringer. Wir wollen die Energiewirtschaft so organisieren, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst dezentral und transparent erfolgen.

Energie lokal und regional dort zu erzeugen, wo sie gebraucht wird, senkt die Verteilungsverluste. Zukunftsfähig ist ein intelligentes Energienetz, das Energieerzeuger, Speicher und Kunden effizient miteinander verknüpft und eine Steuerung des Verbrauchs ermöglicht.

Der Netzzugang einer Vielzahl von Versorgern bedingt den Einsatz intelligenter Managementsysteme.

Wir finden, dass der Netzausbau zur Umsetzung der Energiewende nur in geringen Maßen notwendig ist, da schon heute ausreichend Trassen vorhanden sind. Die Stromleitungen vieler wichtiger Trassen müssen jedoch aus Altersgründen schnellstmöglich erneuert werden. Hierbei kann durch neue Leitungstechnologie die Kapazität der Trassen verdoppelt werden, ohne dass erhebliche Mehrkosten entstehen oder neue Trassenführungen notwendig werden (z. B. mittels HGÜ, Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung). Trassen, die nur gebaut werden, um neue Kohlekraftwerke anzuschließen oder die notwendig werden, weil ein Kernkraftwerk nicht abgeschaltet wird, sind von den Betreibern dieser Kohle-/Kernkraftwerke zu zahlen, und nicht mit Steuergeldern.

Die Notwendigkeit des Netzausbaus durch neue Stromtrassen ist in jedem Einzelfall konkret nachzuweisen.

Ein überregionales Stromnetz ist erforderlich, damit Schwankungen in der Wind- und Solarenergie, sowie bei Angebot und Nachfrage, durch Stromimporte bzw. Exporte ausgeglichen werden können. Wir wollen daher die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten koppeln und durch jeweils in die Region passende Energiespeicher puffern. Durch einen derartigen Regionenverbund kann der aufwendige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa von Offshore-Windparks mit HGÜ-Trassen, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden.

Dezentralisierung schließt die Förderung volkswirtschaftlich sinnvoller Großprojekte nicht aus. So sind beispielsweise grenzüberschreitende Verbünde von Windkraftanlagen und Verteilungsnetzen sowie internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte grundsätzlich im Sinne unseres energiepolitischen Ansatzes, sofern sie vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und sich planerisch an realistischen Bedarfszahlen orientieren.

7.7 Energie in Bürgerhand
Wir setzen uns für ein Landesförderprogramm mit dem Ziel ein, die Position der Kommunen in der Stromversorgung wieder zu stärken. Die Energiekonzepte und Sicherheitsstandards auf kommunaler Ebene sollen auf einheitlichen Standards basieren.

Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten. Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen. Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.

7.7.1 Bürgerbeteiligung
Wir wollen ermöglichen, dass sich die Menschen vor Ort selbst direkt an den Fragen der Energieversorgung beteiligen können, etwa über Miteigentümerschaft an bzw. Mitbestimmungsregelungen in den jeweiligen Stadtwerken, zum Beispiel über einen genossenschaftlichen Ansatz. Öffentliche Einrichtungen, Gesellschaften in öffentlicher Hand und Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, sollen ausschließlich erneuerbaren Strom beziehen.

Darum sprechen wir uns für das Konzept der „Bürgerenergieparks“ aus, Windparks im Besitz und unter Kontrolle von denen, die damit zu leben haben, etwa als Energiegenossenschaften. Bürgerenergieparks müssen aber mehr sein als eine Kapitalanlage für Wohlhabende. Echte Beteiligung aller vom Windpark betroffener Menschen setzt voraus, dass auch solche mit geringerem Einkommen Anteile erwerben können. Darüber hinaus sollten unmittelbar Anwohnende ein Vorkaufsrecht haben.

Die Menschen sollen bei Fragen der Energieversorgung gehört werden und sich an Diskussionen aktiv mit einbringen können. Wir setzen uns für die umfassende Berücksichtigung von Bürgerinteressen beim Stromtransport in Niedersachsen ein. Unabdingbar ist dabei eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.

7.7.2 Entbürokratisierung
Für den Aufbau der Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien sind bürokratische Hürden zu entfernen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zeitlich deutlich zu verkürzen. Es sind Strukturen zu schaffen, die die gesamten Aspekte der Genehmigung bündeln, sodass nicht eine Vielzahl von Stellen einzelne Entscheidungen treffen müssen.

7.7.3 Datenschutz
Datenschutz steht bei uns bei der Energiewende mit an vorderster Stelle. Ein intelligentes Stromnetz soll ohne die Erhebung von individuellen Verbrauchsdaten auskommen. Der Datenschutz soll hier umfassend berücksichtigt werden. Jeder muss das Recht haben, die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten jederzeit ohne Begründung und ohne finanzielle Nachteile zu unterbinden. Daher lehnen wir konsequent jegliche Verpflichtung zum Einbau von SmartMetern ab.

Werden SmartMeter zur Feststellung und Übermittlung der Verbräuche eingesetzt, fordern wir für jedes über den aggregierten Verbrauch hinaus gehende Datum die Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses. Verbräuche dürfen dabei nicht unter einer Woche aggregiert werden. Mehrkosten dürfen nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

7.7.4 Energiesektor
Wir fördern heterogene Strukturen im Energiesektor. Beschaffung, Gewinnung und Verteilung von Energie soll vielfältig im Sinne eines Energiemixes aus Energie auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen. Um die nachhaltige Versorgung zu sichern, und die Konzentration auf wenige Anbieter zu vermeiden, soll die Hoheit über lokale Strom-, Gas- und Wärmenetze, sowie deren Regulierung, wieder in die öffentliche Hand übertragen werden.

Insbesondere müssen alle existierenden Gasspeicher in öffentlicher Hand sein, da sie Bestandteil der kritischen Infrastruktur sind.

Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sollen Konzepte erarbeitet werden, sodass die KRITIS Anforderungen leicht auf kleinteiligen und dezentralen Strukturen umgesetzt werden können und eine Kontrolle diesbezüglich einfach erfolgen kann.

7.7.5 Transparenz
Politische Entscheidungen, bauliche Planungen und finanzielle Aufstellungen sollen umfassend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Betreiber sowie die aufsichtführenden Behörden werden grundsätzlich verpflichtet, alle Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitorringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

7.8 Wie der Staat hilft
Zur Sicherstellung des gleichberechtigten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastruktur erforderlich. So lassen sich für regionale Netze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Kleinere, autarke Netze mit lokalen Stromspeichern und dezentralen Anbietern erhöhen die Versorgungssicherheit verringern die Gefahr von großen Stromausfällen. Außerdem wird so der Aufbau einer dezentralen Energiespeicherinfrastruktur neben großen, zentralen Lösungen gefördert. Die bundesweite Koordination dieser Maßnahmen soll Aufgabe einer in ihren Kompetenzen gestärkten Bundesnetzagentur sein. Auf Landesebene muss das Parlament diese Vorhaben durch aktive Förderung und Gesetzesänderungen, unterstützen.

Der Umstieg auf regenerative Energien muss unserer Meinung nach auch durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Diese müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten. Die damit verbundenen Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen sowie unmittelbar für die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Beispiele hierfür sind die Förderung von dezentralen Anlagen, Wärmedämmmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung. Es sollen besonders niederschwellige Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die es insbesondere einzelnen Menschen, Genossenschaften und regionalen Versorgern vereinfacht zu investieren.

Zur Steigerung der Energieeffizienz von einzelnen Produkten setzen wir auf ein so genanntes Top-Runner-Programm: Die effizientesten Produkte im Markt werden jeweils zum Standard für die Branche erhoben. Dieser Standard muss zu einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft erreicht werden muss, z.B. in fünf Jahren. Dadurch wird eine schnelle, marktgetriebene Effizienzsteigerung erreicht.

Modul 2:
Als weitere Elemente sind modular abzustimmen und an geeigneter Stelle einzufügen:

Kommunen: Wir wollen kommunale Vorhaben stärker als bisher gezielt fördern.

CO2: Diese Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten, die sozial gerecht zu gestalten sind.

Modul 3:
Der bisherige Punkt „6.1.1 Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee“ wird alleiniger Bestandteil von 18.3

Unter dem Titel „Euroatom-Vertrag“ wird folgender Inhalt in ein Positionspapier überführt: „Über die Grenzen Niedersachsens hinaus wollen wir über den Bundesrat eine Initiative zur Revision des Euratom-Vertrages einbringen. Unser Ziel ist es dabei, auf ein Ende des bestehenden Euratom-Vertrages hinzuarbeiten, da sich dieser auf die Förderung der Atomkraft konzentriert. An seine Stelle soll eine bereits von anderen Institutionen diskutierte politische Union der ERENE (Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien) treten, die sich für eine moderne, grenzüberschreitende Energiepolitik in Europa einsetzt.“

Unter dem Titel „Erdverkabelung“ wird folgender Inhalt in ein Positionspapier überführt: „Wir setzen uns für die umfassende Berücksichtigung von Bürgerinteressen beim Stromtransport in Niedersachsen ein. Unabdingbar ist dabei eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir sprechen uns auch in diesem Zusammenhang für den vorzugsweise Ausbau bereits vorhandener Stromnetze aus und unterstützten Bemühungen der Bürger nach weitest gehender Erdverkabelung neuer und alter Stromleitungen. Die Möglichkeiten der Erdverkabelung müssen überall dort wo sinnvoll und umweltverträglich einsetzbar realisiert werden. Rein wirtschaftliche Überlegungen dürfen keine Rolle spielen. Im Zuge des Netzumbaus sollen sowohl Planungen und Genehmigungen der Streckenführung als auch die eigentliche Umsetzungsplanung transparent und unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger stattfinden. Eine Aushöhlung von Bürger- und Umweltrechten lehnen wir ab, wie z. B. im Falle des 2006 beschlossen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz geschehen ist.“

Unter dem Titel „Bergrecht“ wird folgender Inhalt in ein Positionspapier überführt: „Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir eine umfassende Reform des Bergrechts vornehmen. Es soll ein echter Interessensausgleich zwischen Bürgern und Betreibern genehmigungspflichtiger bergrechtlicher Unternehmungen geschaffen werden.“

Begründung:
Eine grundlegende Überarbeitung, die in der Zusammenarbeit mit dem Themenbeauftragten Energiepolitik auf Bundesebene erfolgt ist und das Profil als Partei der Nachhaltigkeit durch Abkehr von fossilen Brennstoffen schafft. Und damit eine Abgrenzung von den Grünen bietet, die in ihrer bundespolitischen Haltung eine Abwendung von diesen Inhalten vollzogen hat.

Grundlage war der knapp gescheiterte Antrag zur LMV 22.1. Er wurde erweitert um verschiedene, nicht widersprüchliche Elemente des Konkurrenzantrages und die dem energiepolitischen Kapitel zuzuordnenden Beschlüsse.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderungen 7.1.5 Streichung letzter Satz, 7.2.3 Streichung letzter Satz, 7.6 5. Absatz Streichung letzter Satz, 7.7.3 1. Absatz Streichung letzter Satz, generell Ersetzung "Atomkraft" durch "Kernenergie"

WP 000b4 - Anderungsantrag zu 12.2 Zugangshürden minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #000b4: Anderungsantrag zu 12.2 Zugangshürden minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5004

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Anderungsantrag zu 12.2 Zugangshürden minimieren

Im 2. Absatz wird der Text nach Satz 1 wie folgt erweitert:

Über diese Seite direkt und indirekt abrufbare Fotos sind unter freier Linzenz bereitzustellen.

Begründung:
Was das Badische Landesmuseum [1] kann [2], sollten die sich dem Kulturerbe Niedersachsen zugehörig erklärt habenden Museen und Ausstellungen auch möglich machen.

[1] https://katalog.landesmuseum.de/
[2] https://twitter.com/BLM_Karlsruhe/status/1493978681898897413?s=20&t=Xi9PjVVJ8x1sVMzMQzeuXQ

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 000c1 - Ergänzung zu 10.1.1 Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #000c1: Ergänzung zu 10.1.1 Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5005

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ergänzung zu 10.1.1 Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Am Ende wird wie folgt erweitert:

In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, haus- und fachärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen, wenn bestehende Kassensitze keine neuen Inhaber finden. Zudem sollen mobile Arztpraxen in öffentlicher Hand Einzug in die Regelversorgung finden können.

Begründung:
Nach wie vor ist der Mangel an Allgemein- und Fachärzten im ländlichen Bereich eines der Hauptprobleme fehlender Attraktivität des ländlichen Raums. Während die Landesregierung versucht, dem Problem mit einer "Landarztquote" bei der Vergabe von Studienplätzen zu begegnen [1], bieten wir den Anreiz, eine bestehende Praxis ohne Investitionen für den Erwerb des Kassensitzes oder die Modernisierung einer in die Jahre gekommener Praxis mittels Angestelltendaseins zu übernehmen. Dies würde zudem schneller wirken, als eine Besetzung eines offenen Sitzes mit einem mehrjährigen Vorlauf durch ein erst noch zu absolvierenden Studiums, dessen Ausgang ungewiss ist. Und diese Schnelligkeit ist gefordert. [2]

[1] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Niedersachsen-Die-Landarztquote-kommt-doch-erst-2023,aktuellhannover10330.html
[2] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Uni-Kliniken-Landarztquote-bringt-kurzfristig-keine-Loesung,landarztquote108.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001 - Afghanen sofort helfen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #001: Afghanen sofort helfen
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Text:
Antragsteller: Meinhart

Ticket: 5006

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Afghanen sofort helfen
Die auf Bundesebene angekündigten Strategien zur Erleichterung von Aufenthaltsverfestigungen für Geflüchtete scheinen im BMI keine sich in einer beschleunigten rechtspolitischen Umsetzungsstrategie abbildende Wertschätzung zu genießen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür ein, folgende in Landesverantwortung liegende Möglichkeiten zu nutzen:

  • Im Vorgriff auf die sich veränderte Bundesrechtslage eine Gruppenregelung für geduldete Afghan*innen umzusetzen, die eingedenk der auf unabsehbare Zeit bestehenden Unzumutbarkeit einer Rückkehr eine Aufenthaltsverfestigung verfügt, die nachhaltige integrationsorientierte Strategien, die Unabhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand und des Familiennachzugs ermöglicht.
  • Eine Angehörigen-Aufnahmeregelung nach dem Vorbild der solchen für Syrer*innen geltenden, jetzt auch für Afgan*innen zu erlassen.
  • Sich gegenüber dem BAMF für eine umgehende Wiederaufnahme einer mit Blick auf die Situation in Afghanistan angemessene Entscheidungspraxis stark zu machen.
  • Gegenüber dem BMI eine umgehende Umsetzung der im Ampel-Koalitionsvertrag angekündigten rechtspolitischen Strategien zur Erteilung eines Bleiberechts für bis dato formal ausreisepflichtige Geflüchtete einzusetzen.

==Begründung:==
Die Situation in Afghanistan eskaliert aktuell für besonders im Fadenkreuz des islamistischen Taliban-Regimes befindliche ehemalige(vermeintliche) Ortskräfte, Menschenrechtler*innen, Journalist*innen, Frauen im Bildungfssystem und in der Exekutive im Zuge von Gewaltattacken, Verhaftungen, extralegalen Hinrichtungen und anderen Verfolgungstatbeständen.

Erschwerend hinzu kommt die aktuelle Hungerkatastrophe, die sich im Land ausbreitet und insbesondere unter Familien mit regelmäßig kleinen Kindern - insbesondere unter Alleinerziehenden - ihre zahlreichen Opfer sucht. "23 Millionen Menschen sind von extremem Hunger bedroht. Die Wirtschaft ist zusammengebrochen. Familien verkaufen ihre Babys, um Geld für Lebensmittel zu haben, so die UN.

Die Not ist auch Folge der westlichen Sanktionen: Hilfsorganisationen können bis heute kaum Geld ins Land schicken, auch weil Banken Transaktionen verweigern – aus Angst, wegen des Vorwurfs der Taliban-Unterstützung Probleme zu bekommen"

Quelle: https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/monitor/videosextern/hungerkatastrophe-in-afghanistan-vom-westen-im-stich-gelassen-100.html

Der jüngste IPC-Bericht (Integrated Food Security Phase Classification) über Afghanistan stellt fest, dass 55 Prozent der Bevölkerung zwischen November 2021 und März von einer krisenhaften oder dringenden Ernährungsunsicherheit betroffen sein werden, was einem Anstieg von 35 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht. In einer Erklärung vom 14. Dezember erklärte ein Sprecher des Welternährungsprogramms (WFP), dass nach jüngsten Erhebungen des WFP schätzungsweise 98 Prozent der Afghanen nicht genügend Nahrungsmittel haben.":

https://www.securitycouncilreport.org/monthly-forecast/2022-01/afghanistan-15.php#.YgWEEfYCdb8.mailto

Die UNO berichtet, dass Insbesondere Frauen von systematischer Verfolgung, Gewalt und Ausgrenzung betroffen sind: "Heute sind wir Zeugen des Versuchs, Frauen und Mädchen aus dem öffentlichen Leben Afghanistans auszulöschen, auch aus Institutionen und Strukturen, die zuvor zur Unterstützung und zum Schutz der am stärksten gefährdeten Frauen und Mädchen eingerichtet worden waren.", erklärt die UNO mit Blick auf die Schließung des Frauenministeriums und die Besetzung der Räumlichkeiten der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission. "Verschiedene lebenswichtige und manchmal lebensrettende Dienstleister, die Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützen, haben aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen geschlossen, ebenso wie viele Frauenhäuser, mit möglicherweise fatalen Folgen für die vielen Opfer, die auf solche Dienste angewiesen sind." Ausgeschaltet würden sämtliche Systeme zur Prävention und Reaktion auf geschlechtsspezifische Gewalt, wie Spezialgerichte und Strafverfolgungseinheiten, die für die Durchsetzung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2009 zuständig sind, sowie frauenspezifische soziale Angebote.

Quelle:
https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanistan-taliban-attempting-steadily-erase-women-and-girls-public-life-un
https://news.un.org/en/story/2022/01/1109902

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Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 002 - Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #002: Schulbeginn innerhalb der Tageszeit
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5007

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Der Biorhytmus von Kindern ist anders als der von Erwachsenen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Pilotprojekte eines Schulbeginns um 9:00 Uhr ein. Diese sollen vorzugsweise an echten Ganztagsschulen durchgeführt werden. Die notwendigen Regelungen werden wir unterstützend begleiten.

==Begründung:==

Aus historisch bedingten Gründen beginnt der Unterricht in Deutschland mitten in der Nacht. Es war in Zeiten der Agrargesellschaft notwendig, dass Kinder ihren Eltern nachmittags auf dem Feld bei der Arbeit aushelfen. Deswegen mussten sie früh zur Schule geschickt werden.

Nicht nur, dass die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, es ist mittlerweile auch wissenschaftlich akzeptiert, dass ein zu frühes Lernen nicht mit dem Biorhythmus der Kinder korreliert, sondern ein erstes Tageshoch erst um 09.00 einsetzt. (1)

Den Vorzug des Tests an regulären Ganztagsschulen (2) ist sinnvoll, weil dort weniger Rücksicht auf Rahmenbedingungen wie ein mittägliches Ende der Schulzeit genommen werden muss mit den Nebenbedingungen der Essensvergabe.

Gegenargumente die oft genannt werden, sind bspw. die nicht auf einen späteren Schulbeginn ausgerichteten Schülertransporte. Dies jedoch ist ein Problem, welches sich mit den entsprechenden Verträgen mit den Busunternehmen lösen ließe. Da dann die Busse vielleicht zweimal fahren müssen, dafür aber kleiner sein können, sollte sich dies auf die Gesamtkosten nicht sonderlich auswirken. Da die Landkreise nach § 114 NSchG für die Schülerbeförderung zuständig sind, sind sie bei der Ausarbeitung entsprechender Verträge und Pläne zu unterstützen.

Auch die Tatsache, dass berufstätige Elternteile auf die frühe Uhrzeit angewiesen seinen, um selbst pünktlich bei der Arbeit zu sein, kann dadurch eliminiert werden, dass die Schule bereits um 8 Uhr öffnet, der Unterricht aber erst um 9 Uhr beginnt. Eine entsprechende Betreuung vor Ort ist so oder so ab 8 Uhr zu gewährleisten.

(1) https://www.praxisvita.de/der-biorhythmus-der-kinder-8079.html
(2) http://www.ganztagsschule-niedersachsen.de/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 003 - Kleintierförderung wie Großtierförderung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #003: Kleintierförderung wie Großtierförderung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5008

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kleintierförderung wie Großtierförderung

Welcher Gattung eine gefährdete Nutztierrasse ist, darf bei der Bewertung der Erhaltungswürdigkeit keine Rolle spielen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, gefährdete einheimische Nutztierassen von Kaninchen, Geflügel, Hunden und Bienen festzulegen, die bislang noch nicht in der entsprechenden Förderrichtlinie erfasst sind. Deren Erhalt unterstützen wir.

==Begründung:==
Die "Förderrichtlinie Gefährdete Nutztierrassen" (1) definiert seltene Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinerassen als förderungswürdig. Dabei gibt es auch seltene Geflügel (Hühner, Gänse, Enten, Puten), Kaninchen, Hunde und Bienen, die den Nutztieren zuzurechnen sind. (2) Nur weil sie kleiner sind, sind sie nicht unbedeutender für die biologische Vielfalt. Insofern gebührt ihnen die gleiche Beachtung, wie den Nutztieren ab Ziege aufwärts.

(1) https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/nutztierrassen.htm
(2) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gef%C3%A4hrdeter_Nutztierrassen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 004 - Vermittlung der Deutschen Gehörlosensprache forcieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #004: Vermittlung der Deutschen Gehörlosensprache forcieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5009

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Vermittlung der Deutschen Gehörlosensprache forcieren

Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräfte an allgemeinbildendenden Schulen Gebärdensprachkurse besuchen, die ein entsprechendes Sprachniveau vermitteln, wobei dieses in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu bestimmen ist. Ebenso muss gewährleistet sein, dass an allen (universitären) Ausbildungsstätten während der Ausbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften ein Niveau in der Deutschen Gebärdensprache von mindestens B2 erreicht wird.

Modul 2:
Im Zuge dessen soll weiterhin eine akademische Ausbildung für die Tätigkeit als Dolmetscher/in für die Deutsche Geberdensprache in Niedersachsen eingerichtet werden.

Modul 3:
Parallel kann dann auch eine Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache in den Schulen stattfinden. Dafür bieten sich entsprechende Schulungen in der nicht mit schulischen Inhalten zu befüllenden Nachmittagsbetreuung im Ganztagsangebot an. Hier wollen wir die Einrichtung derartiger Kurse finanziell unterstützen. Denn das Erlernen der Gebärdensprache sorgt auch für deren stärkerer Verbreitung in Berufen, die nach er Schulzeit ergriffen und gerade im sozialen und dienstleistnden Bereich gebraucht werden.

==Begründung:==
Sozial-, Verwaltungs- und Justizgesetze enthalten die Berechtigung bzw. wird diese durch die Kommunikationshilfenverordnung [1] garantiert, in allen mit ihren in Verbindung stehenden Angelegenheiten die Gebärdensprache als Alternative zur gesprochenen deutschen Sprache zu nutzen. Doch da Gebärdendolmetscher dünn gesäht und spärlich aufgegangen sind, wird es Zeit, für Abhilfe zu sorgen. Dies ist zwar jetzt schon in der privaten Weiterbildung bspw. in Volkshochschulen [2] möglich. Aber warum sollte das nicht auch ohne finanziellen Einsatz in Schulen möglich sein? Wenn schon die Jugend "unsere" Zukunft ist, dann sollte sie auch die Zukunft aller Menschen sein.

Akademische Abschlüsse zum/zur Dolmetscher/-in für Deutsche Gebärdensprache können derzeit an gerade einmal sieben Bildungseinrichtungen (Universität Hamburg, Fachhochschule Magdeburg, Westsächsische Hochschule Zwickau, Humboldt-Universität zu Berlin, Hochschule Landshut, Hochschule Fresenius, Universität zu Köln) in ganz Deutschland erworben werden. Bei rund 80.000 Gehörlosen und 16 Mio. Schwerhörigen [3], die nicht selten auf deren Dienste angewiesen sind, ein bisschen wenig.

Wir folgen damit Forderungen des Deutschen Gehörlosen Bundes [4], die auf Landesebene umsetzbar sind.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunikationshilfenverordnung
[2] https://www.vhs-hannover.de/vhs-programm/sprachen/gebaerdensprache
[3] https://www.gehoerlosen-bund.de/faq/geh%C3%B6rlosigkeit
[4] PDF unter https://www.gehoerlosen-bund.de/forderungskatalog Seite 6 ff.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderung: Zusatz fettgedruckt

WP 005 - Landtagssitzungen für Hörgeschädigte zugänglich machen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #005: Landtagssitzungen für Hörgeschädigte zugänglich machen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5010

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landtagssitzungen für Hörgeschädigte zugänglich machen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass über die Webseite des NDR ausgestrahlte Sitzungen des Niedersächsischen Landtags mittels Gebärdensprachdolmetschern Menschen mit Hörschädigung zugänglich gemacht werden.

==Begründung:==
Im Prinzip ist der NDR recht vorbildlich. Die täglichen Sendungen im TV sind mit Untertiteln ausgestattet(1), bei unveränderter Übernahme in die Mediathekt auch dort mit Untertiteln versehen (2), verschiedene Live-Streams werden mit Gebärdendolmetschern ausgestrahlt (3). Bei vom NDR übertragenen Sitzungen des Landtags ist das noch nicht der Fall. Das gilt es schon allein zur Teilhabe zu ändern.

(1) https://www.ndr.de/fernsehen/sendungenmitut100_page-1.html
(2) (3) https://www.ndr.de/fernsehen/barrierefreie_angebote/gebaerdensprache/Videos-in-Gebaerdensprache,gebaerdenvideos101.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 005 - Barrierefreiheit forcieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #005: Barrierefreiheit forcieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5011

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Barrierefreiheit forcieren

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Förderprogramme des Landes verpflichtende Vorgaben zur Barrierefreiheit, auch im digitalen Raum, enthalten. Ein spezielles Förderprogramm soll gezielt barrierefreie Innovationen im Digitalbereich und im Zusammenhang künstlicher Intelligenz adressieren.

Modul 2:
So sollen Genehmigungen, die über die Landesnahverkehrsgesellschaft vergeben werden, neben den schon existenten Vorgaben für mobilitätseingeschränkte Menschen auch sicherstellen, dass digitale Angebote bei der Nutzung aller Verkehrsmittel barrierefrei genutzt werden können – von der Bestellung über die Buchung und Bezahlung bis zu Fahrgastinformationen.

Modul 3:
Ebenso sind Vergaberichtlinien dahingehend zu überarbeiten, dass überall dort, wo Barrierefreiheit eine Rolle spielt, diese zwingend zu berücksichtigen ist. Auch dies sowohl real wie in digitalem Bereich.

==Begründung:==

Wir wollen die UN-Behindertenrechtskovention umgesetzt sehen. Dann sind die genannten Punkte das Mindeste, was berücksichtigt werden muss.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 006 - Fahrscheinfreiheit auch für Fahrräder

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #006: Fahrscheinfreiheit auch für Fahrräder
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5012

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Fahrscheinfreiheit auch für Fahrräder

Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei zukünftigen Ausschreibungen der Landesnahverkehrsgesellschat die für Fahrgäste kostenfreie Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen (Niedersachsentarif) als zu erbringende Leistung festzulegen.

Modul 2:
Ersatzweise sind nachgewiesene Einnahmeausfälle aus der Landeskasse zu finanzieren.

==Begründung:==
Die Benutzung des Fahrrades und seine Rolle als Teil des Umweltverbundes soll seitens der Landesregierung unterstützt werden. Auf den schienengebundenen Personen-Nahverkehr bezogen reicht es aber nicht aus, Stellplätze an Bahnhöfen und ausreichend Platz in Regionalzügen zu schaffen. Wer den Radverkehr und den Umweltverbund stärken will, muss dies auch mit finanziellen Anreizen tun. Wer heute auf dem Weg zur Arbeit auf das Auto verzichtet und dafür das Fahrrad mit in die Regionalbahn nimmt, der muss dafür in der Regel täglich fünf Euro zahlen, unabhängig von der Länge der Strecke. Auf kurzen und mittellangen Pendlerstrecken stellt dies eine finanzielle Belastung dar, die die Vorteile des Umweltverbundes aufzehren und ebenjende Menschen auf einen Umstieg vom Auto verzichten lässt. Die umweltfreundliche Variante Fahrrad+Bahn darf den Menschen somit finanziell nicht mehr abverlangen als die Variante Auto.

Neben dem Umweltaspekt spielt auch die Möglichkeit zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben eine wichtige Rolle. Diese setzt nämlich bei allen Menschen (finanzierbare) Mobilität voraus. Eine kostenlose Fahrradmitnahme im SPNV eröffnet auch einkommensschwachen Bürgern und Familien ohne Auto die Möglichkeit, an regionalen Veranstaltungen teilzunehmen.

Wer also das Fahrrad im Umweltverbund stärken will, sprich die tatsächliche Möglichkeit „ohne Auto mobil“ zu sein, der darf dafür nicht nur die technischen Voraussetzungen schaffen, sondern muss auch passende finanzielle Anreize setzen. Daher: kostenlose Mitnahme im schienenbezogenen Personen-Nahverkehr!

Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen [1-3] haben es vorgemacht, andere Bundesländer wie Saarland, Rheinland-Pfalz und auch Niedersachsen mit der Region Hannover - im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) ist die Fahrradmitnahme von 8.30 bis 15 Uhr und von 19 Uhr bis Betriebsschluss, sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos [4] - sind auf dem richtigen Weg. Jetzt ist es an der Zeit, den Umweltverbund in ganz Niedersachsen pendlerfreundlich zu gestalten.

Dies umso mehr, als dass im Koalitionsvertrag der ehemaligen Landesregierung postuliert wurde, "alle Maßnahmen (zu) unterstützen, die die Benutzung des Rades erleichtern und seine Rolle als Teil des Umweltverbundes weiter stärken. Dies gilt vor allem bei der wichtigen Vernetzung mit dem öffentlichen Verkehr auf Straße und Schiene. Dazu werden einheitliche Standards zur Fahrradmitnahme im ÖPNV entwickelt und eingeführt." [5] Dass damit einheitliche Benachteiligung gemeint war, hätte man sich bei einer Rot-Grünen Regierung fast denken können.

Enlarvend ist die Reaktion der damaligen Landesregierung auf eine diesem Antrag zugrunde liegende Online-Petition [6]. Ganz nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" wird dort unverholen erklärt, dass man gar keine Ausweitung der Inanspruchnahme der Transportmöglichkeiten möchte [7].

Die aktuelle Landesregierung lehnt sich nicht ganz so weit aus dem Fenster: "Der Verkehrs- und Mobilitätssektor kann einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele des Landes leisten. Die Elektromobilität, die Entwicklung alternativer Antriebssysteme (z. B. Gas- und Wasserstoffantriebe), die Stärkung des Fahrradverkehrs und eines emissionsarmen ÖPNV sind hierbei vorrangig zu betrachten." [8] Gefolgt hinsichtlich des Antragsinhalts ist daraus aber auch nichts.

[1] https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-nahverkehr/bahn_und_bike_bawue
[2] https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-nahverkehr/bahn_und_bike_sanhalt
[3] https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/bahn_und_fahrrad/rad-nahverkehr/bahn_und_bike_thue
[4] https://www.gvh.de/service/mobilitaetsangebote/fahrradmitnahme/
[5] https://www.stephanweil.de/wp-content/uploads/sites/42/2017/04/koalitionsvereinbarung_rot-gr__n_20130214.pdf
[6] https://www.openpetition.de/petition/online/kostenlose-fahrradmitnahme-in-niedersaechsischen-regionalbahnen
[7] http://itstartedwithafight.de/2014/11/11/keine-kostenlose-fahrradmitnahme-in-niedersachsischen-regionalbahnen/
[8] https://www.spdnds.de/wp-content/uploads/sites/77/2017/11/Koalitionsvertrag2017.pdf Zeile 1902ff.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 007 - Ist Dir auch so heiß?

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #007: Ist Dir auch so heiß?
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5013

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ist Dir auch so heiß?

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine wissenschaftlich ermittelte Temperaturgrenze ein, ab der generell der Präsenzunterricht im Sommerhalbjahr ausgesetzt wird. Der Klimawandel lässt die Sommer wärmer werden. Eine einheitliche, alle Lernenden einschließende Höchsttemperatur, ab der "Hitzefrei" gewährt wird, ist daher sinnvoll.

==Begründung:==
Die Landesregierung ist offenbar der Meinung, dass in Schule A die Auswirkungen von tagesaktuellen Gradzahlen andere sind, als in der benachbarten Schule B. [1] Denn es liegt im Ermessen der jeweiligen Schule, ab welchen Temperaturentwicklungen sie den Unterricht einstellt.

Da sich darin eine Ungleichbehandlung der Lernenden im allgemeinen niederschlägt, sollten wir unserem Anspruch an Gleichheit aller Menschen im Allgemeinen und der wissenschaftlichen Begründung im Speziellen eine derartige Position vertreten

[1] https://www.antenne.com/niedersachsen/tipps_und_service/kinder_und_familie/Wann-bekommen-Niedersachsens-Sch%C3%BCler-Hitzefrei-id303375.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 008 - Widerspruchsverfahren erneuern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #008: Widerspruchsverfahren erneuern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5014

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Widerspruchsverfahren erneuern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens gegen Verwaltungsakte ein. Dies ist kostengünstiger und bürgerfreundlicher, als eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, die seit 2005 notwendig ist.

==Begründung:==
Mit dem Wegfall des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen hat der Gesetzgeber allen Betroffenen die entscheidende Möglichkeit genommen, sich gegen fehlerhafte Verwaltungsakte und Behördenwillkür zu wehren, ohne den Gerichtsweg beschreiten zu müssen. Dies führt im Zweifelsfall zu noch stärker belasteten Gerichten.

So gab es 2014 mehr als 6000 Klagen gegen die Müllgebühren vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Und schon die ersten 1500 haben dies an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. [1] Unzählige Betroffene dürften sich bei einem Streitwert im Millionenbereich nur aufgrund der Kosten nicht wehren können, die Höhe der Kosten legt das Verwaltungsgericht selbst fest. [2] Und nur wer klagen konnte bekam nach Aussage des Mülldienstleisters AHA die zu viel gezahlten Gebühren zurück, sollte der Prozess gewonnen werden. [3] Dazu kommt, dass die Eröffnung des Verfahrens nicht selten viel zu lange dauert, wird nicht auf Eilbedürftigkeit erkannt. Abgesehen davon ist das Verwaltungsgerichtsverfahren für juristisch weniger gewandte Menschen ein Mysterium für sich [4], was ebenfalls von der Inanspruchnahme abhalten kann.

Das 2005 durch die damalige Landesregierung abgeschaffte [5] Widerspruchsverfahren diente drei Zielen:

- Dem Rechtschutz der Bürger
- Der Selbstkontrolle der Verwaltung
- Der Entlastung der Verwaltungsgerichte

All das wurde mit der Aufhebung des Widerspruchsrechts abgeschafft. Und damit der Wilkür der Verwaltung Tür und Tor geöffnet.

Betroffen sind wir aber alle, denn neben dem kommunalen Abgabenrecht gilt die Klagepflicht für das Polizeirecht, das Sozialrecht, das Ausbildungsförderungsrecht, das Ausländerrecht, das Kommunalrecht, das Wohngeldrecht sowie das Verkehrsrecht.

[1] https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/das-verwaltungsgericht-stellt-klar-121999.html
[2] https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/verwaltungsgerichtsbarkeit/verfahrenskosten/die-kosten-des-verfahrens-im-verwaltungsgerichtsprozess-156999.html
[3] https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Tausende-Hannoveraner-klagen-gegen-Muellgebuehren
[4] https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/verwaltungsgerichtsbarkeit/verwaltungsgerichtsprozess/
[5] https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/abschaffung-des-widerspruchsverfahrens-in-niedersachsen-319225

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 009 - Vorlesungen zusätzlich online verfügbar machen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #009: Vorlesungen zusätzlich online verfügbar machen
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Text:
Antragsteller: Kim Höfer

Ticket: 5107

Transparenzmitteilung der AKO: Mitgeteilt wurde der Antrag am 29.03.

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Vorlesungen zusätzlich online verfügbar machen

Es gibt viele Gründe, warum Studierende Präsensveranstaltungen wie Vorlesungen nicht besuchen können. Seien es überfüllte Hörsäle, die Pflege von Angehörigen, Nebenjobs, um sich das Studium zu finanzieren. Auch das Nacharbeiten von Vorlesungen mithilfe von Skripten oder Mitschriften von Kommilitonen ist nicht immer möglich bzw. umständlich und zeitraubend.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher dafür ein, dass Studierende die Möglichkeit bekommen, Lehrveranstaltungen auch online abzurufen. Das Land unterstützt dazu die Einrichtung einer Online-Plattformen, auf der Vorlesungen als Videostream hinterlegt werden. Damit werden auch die Studierenden unterstützt, die bei der Vorlesung anwesend waren und sich zur Nachbereitung bestimmte Passagen nochmals ansehen oder anhören möchten.

==Begründung==
Selbsterklärend. Und wer es noch nicht sieht, Unis verfügen mitten in der Pandemie wieder Präsenveranstaltungen.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 010 - Kammerwesen in Pflege- und Therapieberufen mit freiwilliger Mitgliedschaft

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #010: Kammerwesen in Pflege- und Therapieberufen mit freiwilliger Mitgliedschaftn
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Text:
Antragsteller: Uwe Kopec

Ticket: 5015

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kammerwesen in Pflege- und Therapieberufen mit freiwilliger Mitgliedschaft

Modul 1:
Es gibt viele Gründe, warum eine Kammer, also eine berufsständische Vertretung der Pflegefachkräfte, eine sinnvolle Möglichkeit zur Etablierung einer Mitsprache in der Politik sein kann. Damit einher gehen muss die verbürgte Einbeziehung in Entscheidungen sein, die Auswirkungen auf die Pflegearbeit haben. Verbunden sein sollte dies mit einer möglichst breit legitimierten Grundlage für die Schaffung.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher dafür ein, dass es nur dann zu einer Entscheidung über die Schaffung einer Pflegekammer kommt, wenn von vornherein eine freiwillige Mitgliedschaft sicher gestellt ist.

Es soll die Finanzierung mittels verschiedener Möglichkeiten bei allen potenziellen Mitgliedern abgefragt werden.

Modul 2:
Gleiches gilt für in Planung befindliche Kammern für medizinische Hilfsberufe im Therapiebereich.

==Begründung==
Modul 1: Der dilettantische Versuch der Etablierung einer Pflegekammer in Niedersachsen von oben herab hat zu deren Auflösung geführt. [1] Der nächste unzweifelhaft in der nächsten Legislatur anstehende Versuch sollte von uns in eine Richtung geführt werden, die auf möglichst vollständiger Information, Teilhabe und Freiwilligkeit abzielt.

Modul 2: In der kommenden Legislatur dürfte auch das Thema Therapeuthenkammer aktueller werden. Bestrebungen, eine solche einzurichten, existieren bundesweit [2].

[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123396/Pflegekammer-Niedersachsen-wird-Ende-November-aufgeloest
[2] https://www.therapeutenkammer.de/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 011 - Legale Graffitiflächen schaffen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #011: Legale Graffitiflächen schaffen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5016

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Legale Graffitiflächen schaffen

Die Möglichkeiten für legale Graffiti sind viel zu gering. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Bereitstellung nicht zum Eingangsbereich zählender Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Gebäude für die Benutzung zu öffentlichem Graffiti ein. Entsprechende Wände sind zu kennzeichnen. Vorgaben des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.

==Begründung:==

Graffiti ist schon lange ein - meist illegaler - Bestandteil des öffentlichen Lebens. Ausnahmen, wie in Hannover (1), bestätigen die Regel, wobei es auch hier stets viel zu tun gibt für Firmen, die Graffiti entfernen. Das Fehlen legaler Flächen für das Anbringen von Graffiti führt regelmäßig zur Nutzung vielfach privatem Eigentums. Mit einer Regelung, die Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Gebäude in bestimmten Fällen für legale Graffiti freizugeben, kann ein Schritt zur Entlastung privater Haushalte hinsichtlich der Beseitigung von Graffiti und der Entkriminalisierung der Sprayer sein.

(1) https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1646-2015

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderung: Aus "Gebäude" wird "Bauwerke"

WP 012 - Gerechterer Denkmalschutz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #012: Gerechterer Denkmalschutz
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 50xx

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gerechterer Denkmalschutz

Modul 1: Keine Belastung durch Denkmalschutz

Denkmale kommen der Allgemeinheit zugute, sie sollen nicht zu Belastungen des Einzelnen führen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei Bauimmobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen, alle aufgrund des Denkmal-Status' anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden, sofern das Objekt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht unter Denkmalschutz stand. In Anspruch genommene Steuervorteile sind gegenzurechnen. Dies soll bis zu einer Veräußerung der Immobilie gelten.

==Begründung:==

Modul 1: In der Wikipedia findet man eine Übersicht mit 1058 Seiten, die Denkmäler in verschiedensten Städten Niedersachsens auflisten (1), das Landesamt für Denkmalpflege spricht von über 100.000 Denkmalen im Land.

Wenn nun eine Immobilie, die bislang nicht unter Denkmalschutz stand, unter Denkmalschutz gestellt wird, ist es nur angemessen, wenn sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft getragen werden, die wollte, dass diese Immobilie unter Denkmalschutz steht. Das tut sie zwar schon in den Fällen, wo es Förderungen gibt und Mehrbelastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Aber nicht immer ist die Förderung ausreichend und können die steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden. Das hängt einerseits von den Haushalten der öffentlichen Hand und andererseits von der Einkommenssituation des Eigentümers ab.

Ein Neueigentümer, der die Immobile erwirbt, weiß, worauf er sich einlässt. Daher soll die Kostenübernahme damit beendet werden.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Liste_%28Baudenkmale_in_Niedersachsen%29

Modul 2: Kein Verfall von Denkmalen zulassen

Modul 2: Denkmale müssen in Niedersachsen nicht erhalten bleiben, wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass ausreichendes Personal in den Denkmalschutzbehörden vorhanden ist, frühzeitig auf diese Gefahr hinzuweisen und durchzusetzen. So lässt sich vermeiden, dass dieser Grund herbeigeührt wird, um ein Denkmal abreißen zu können.

==Begründung:==

Modul 3: Schau mal, Schatz

Modul 3a: Nur ein gerechter Ausgleich aller Interessen sichert historisch wertvolle Funde der Allgemeinheit. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass dem Finder von als Schatz zu definierenden Objekten wenigstens die Hälfte des Wertes zusteht, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Dieser soll dabei die Grundlage der Berechnung bilden. Die bisherige Regelung, dass ein Finderlohn nach Belieben und im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts gezahlt werden kann, lässt nicht vermuten, dass tatsächlich alle gefundenen kulturell wertvollen Objekte der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Modul 3b: Funde bis zu einem ermittelten Wert von € 5.000,- sind gemäß § 984 BGB zu behandeln.

Modul 3c: Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, ist von der Gewährung einer Belohnung abzusehen. Gleiches gilt, wenn der Fund nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes angezeigt wurde.

==Begründung:==

Wir alle kennen die Haushaltslage. Dass unter der Maßgabe, dass die Höhe einer Belohnung für die Weitergabe eines gefundenen kulturhistorisch wertvollen Objektes unter diesen Bedingungen, die im Falle eines Falles auch gar keine Belohnung zulassen, sicher gestellt ist, lässt sich erwiesenermaßen bezweifeln. Denn dort, wo man keine Rechte des Staates an gefundenen Objekten kennt, ist die Zahl der gefundenen Objekte regelmäßig höher, als in Ländern, in denen der Finder leer ausgeht. (1)

Da das Ganze natürlich mit bürokratischem Aufwand verbunden ist und sich ein wirklich kulturhistorischer Wert wohl nur bei größeren Zusammenhängen oder Objekten belegen lässt, ist die Einführung einer Bagatellgrenze im Sinne der Regelungen des BGB wünschenswert.

Nun könnte man auch die Aufhebung des § 18 und eine generelle Aufteilung gefundener kulturhistorisch wertvoller Objekte nach § 984 BGB fordern, wie es in Bayern der Fall ist. Eigentümer des Bodens und der Finder teilen sich den Fund. Aber soweit will ich nicht gehen. Ziel ist nicht die Verteilung des Gefundenen, Ziel ist die Sicherstellung einer gerechten Entschädigung für den Finder, der ehrlich genug ist, seinen Fund anzuzeigen, damit er der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden kann. Insofern ist auch die nordrhein-westfälische Regelung (2) erweitert zu verankern, dass das Recht auf eine Belohnung erlischt, wenn man den Fund nicht meldet.

(1) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/kniffelige-rechtslage-vom-unglueck-einen-schatz-zu-finden-12166.html
(2) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5720031106092634017#det286843

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderung: Zusatz fettgedruckt

WP 013 - Illegaler Müllentsorgung vorbeugen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #013: Illegaler Müllentsorgung vorbeugen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5017

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Illegaler Müllentsorgung vorbeugen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass jegliche Art von über den allgemeinen Haus- und Biomüll hinausgehenden Abfalls kostenfrei auf Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen entsorgt werden kann. So wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass illegale Müllberge die Umwelt belasten.

==Begründung:==

Niedersachsen nennt in seinem Abfallwirtschaftsgesetz vier Punkte, mit denen Kreislaufwirtschaft gewährleistet werden soll [1]. Auf das naheliegendste, nämlich die kostenfreie Entsorgung sämtlicher Wertstoffe zu ermöglichen, kommt man nicht. Denn dies ließe sich, obwohl Müll eigentlich eine kommunale Angelegenheit ist, dort in den Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Entsorger regeln. Doch vielfach sind gerade solche Altwaren mit Gebühren belastet, die ein Hemmnis darstellen können, den Müll dort abzugeben, wenn es doch kostengünstiger ist, ihn in der freien Natur zu entsorgen. Das ist der Umwelt gleich doppelt abträglich. Denn nicht nur, dass somit keine Wiederverwertgung sicher gestellt ist, auch die direkte Belastung durch den Verfall des Mülls ist ein Schaden für die Natur.

Und auch die Entsorger würden sparen, müssen sie doch weder Mülldetektive beschäftigen, noch wilde Müllberge auf eigene Kosten beseitigen.

[1] https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbFG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-AbFGNDpP1

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 014 - Entschädigung rechtswidrig erlassener Verwaltungsakte

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #014: Entschädigung rechtswidrig erlassener Verwaltungsakte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5018

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Entschädigung rechtswidrig erlassener Verwaltungsakte

Durch rechtswidrig erlassene Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine durch unabhänge Begutachtung festzulegende Entschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So werden Betroffene angemessen entschädigt, ohne den Gerichtsweg beschreiten zu müssen. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

==Begründung:==

Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, welches kein eigenes umfassendes Verwaltungsverfahrensgesetz erlassen hat [1], sondern lediglich eines, was verschiedene Regeln der Bundesregelung angepasst [2]. Infoledessen ist es auch machbar, über das Bundesrecht hinausgehende Regelungen auf Landesebene zu verankern. Das sollten wir tun.

Das Bundesrecht bestimmt Entschädigungrn für rechtswidrig erlassene Verwaltungsakten als ausschließlich im Ermessen der betroffenen Behörde liegend. [3] Da dies dann ebenfalls ein Verwaltungsvorgang ist, stünde gegen die Entscheidung der Klageweg offen.

Hier stünde es uns an, einen Weg, Prozesse zu vermeiden bzw. eine angemessene Entschädigung festlegen zu lassen, audzuzeigen.

[1] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/allgemeine_angelegenheiten_des_inneren/verwaltungsverfahrensrecht/-62685.html
[2] https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__49.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 015 - Selbsthilfe stärken

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #015: Selbsthilfe stärken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5019

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Selbsthilfe stärken

Selbsthilfegruppen spielen eine tragende Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind ein Ort an dem sich Menschen mit ähnlichen Problemen, Lebenssituationen oder Anliegen begegnen und austauschen können. Typische Themenfelder von Selbsthilfegruppen sind chronische oder seltene Krankheiten, die Bewältigung von Lebenskrisen oder belastende soziale Situationen.

Um die fortwährende Arbeit und die fortschreitende gesellschaftliche Etablierung von Selbsthilfegruppen auch in Zukunft zu gewährleisten, setzen wir uns für eine institutionelle Förderung dieser durch das Land ein.

Im Falle von chronischen Krankheiten sind Selbsthilfegruppen bereits als ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und erhalten finanzielle Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass auch Selbsthilfegruppen welche sich mit sozialen Belangen beschäftigen – wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Migration – durch ihr Wirken staatliche Stellen personell wie finanziell entlasten, auch indem sie dazu beitragen das seelische Wohlbefinden ihrer Mitglieder zu erhalten und somit Folgeerkrankungen wie Depressionen verhindern. Vor allem aber bieten Selbsthilfegruppen durch ihre Zusammensetzung aus selbst Betroffenen die Möglichkeit, Unterstützung in der eigenen Lebenssituation zu erfahren, ohne sich der Stigmatisierung, die von öffentlichen Stellen häufig ausgeht, ausgesetzt zu fühlen. Dennoch sind sie bisher darauf angewiesen sich über ihre Mitglieder und durch Spenden zu refinanzieren. Dies ist gerade im sozialen Bereich ein Problem.

==Begründung:==

Zugegebenermaßen stumpf aus dem aktuellen Programm der PIRATEN Schleswig-Holstein geklaut..

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 016 - Brand- und Katastrophenschutz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #016: Brand- und Katastrophenschutz
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Text:
Antragsteller: Stephan Franzelius

Ticket: 5034

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Brand- und Katastrophenschutz

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine umfassende Modernisierung der Strukturen, Gesetze und Verordnungen des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen ein. Ein Leben in Niedersachsen soll für jeden Einwohner sicher sein und jeder Einwohner soll im Fall der Fälle schnelle und situationsgerechte Hilfe erhalten. Hierbei soll ein Fokus auf die künftigen Herausforderungen in diesem Bereich gelegt werden, der größtenteils von ehrenamtlichen Kräften bestritten wird.

==Begründung:==

Dieser Text soll als Einleitungstext für die spezifischeren Themen dienen und dort das Verständnis erhöhen.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 017 - Änderung des Brandschutzgesetzes - Höchstalter von Fahrzeugen im Brand- und Katastrophenschutz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #017: Änderung des Brandschutzgesetzes - Höchstalter von Fahrzeugen im Brand- und Katastrophenschutz
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Text:
Antragsteller: Stephan Franzelius

Ticket: 5035

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Änderung des Brandschutzgesetzes - Höchstalter von Fahrzeugen im Brand- und Katastrophenschutz

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Änderung der Brand- und Katastrophenschutzgesetze ein, die ein Maximalalter für Fahrzeuge zum Ziel hat. Ehrenamtliche Kräfte, die in ihrer Freizeit ihre Gesundheit für die Allgemeinheit riskieren, sollen ein Recht auf angemessene Ausstattung haben. So ist von entsprechenden Fachleuten ein Maximalalter bei Großfahrzeugen von 20, beziehungsweise bei Kleinfahrzeugen von 15 Jahren empfohlen worden. Eine derartige Regelung sollte gesetzlich verankert werden, damit sie nicht Opfer einer Sparpolitik der kommunalen Träger wird.

==Begründung:==

Fahrzeuge ohne Anschnallgurte, ABS und Servolenkung sind in vielen Teilen Niedersachsens leider traurige Realität. Einsatzfahrten haben ein erhöhtes Unfallrisiko, weswegen es besonders in diesen Fällen fahrlässig ist, so mit dem Leben der ehrenamtlichen Helfer zu spielen.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 018 - Ausbildung im Katastrophenschutz für Mitarbeiter der Landesbehörden

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #018: Ausbildung im Katastrophenschutz für Mitarbeiter der Landesbehörden
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Text:
Antragsteller: Stephan Franzelius

Ticket: 5036

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Ausbildung im Katastrophenschutz für Mitarbeiter der Landesbehörden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass eine Ausbildung im Katastrophenschutz für Mitarbeiter der Landesbehörden angeboten wird. Damit soll im Fall von Großschadenslagen die Möglichkeit geschaffen werden, Mitarbeiter der Landesbehörden zur direkten Gefahrenabwehr einsetzbar zu machen. Dies soll sie grundlegend befähigen, den Fachkräften des Katastrophenschutzes zuzuarbeiten.

==Begründung:==

Durch sinkende Zahlen an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Katastrophenschutz ist ein personeller Engpass im Falle von Großschadenslagen vorprogrammiert. Hier kann durch die kurzfristige Umverteilung personeller Ressourcen Abhilfe geschaffen werden. Dafür muss dieses Personal aber ausreichend geschult sein. Es geht nicht darum, weiteres Fachpersonal in diesem Bereich zu schaffen, sondern qualifizierte Hilfskräfte zu haben, die Spitzen im Bereich des personellen Aufwands abfangen können.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 019 - Feuerwehrhäuser und Katastrophenschutzstützpunkte modernisieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #019: Feuerwehrhäuser und Katastrophenschutzstützpunkte modernisieren
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Text:
Antragsteller: Stephan Franzelius

Ticket: 5037

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Feuerwehrhäuser und Katastrophenschutzstützpunkte modernisieren

Für Feuerwehr und Katastrophenschutzstützpunkte sollen die Vorgaben der Unfallkassen verpflichtend zur zeitnahen Umsetzung gebracht werden. Hierbei sind die Träger der entsprechenden Einrichtungen über die entsprechenden Gesetze dazu zu verpflichten, diese kritischen Infrastrukturen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und dies nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig zu machen.

==Begründung:==

Dies dient dem Gesundheitsschutz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte und dem Schutz der Bevölkerung, da sich diese kritischen Infrastrukturen in einem desolaten Zustand befinden.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 020 - Stärkere Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Bereich der kritischen Infrastrukturen insbesondere des Brand- und Katastrophenschutz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #020: Stärkere Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Bereich der kritischen Infrastrukturen insbesondere des Brand- und Katastrophenschutz
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Text:
Antragsteller: Stephan Franzelius

Ticket: 5041

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Stärkere Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Bereich der kritischen Infrastrukturen insbesondere des Brand- und Katastrophenschutz

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer unabhängigen Stelle im Bereich des NLBK (Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz), die die Einhaltung der Brand- und Katastrophenschutzgesetze überwacht, ein. Hier soll auch Tätigen aus diesem Bereich die Möglichkeit gegeben werden, anonym Verstöße durch die Träger der entsprechenden Einrichtungen zu melden, ohne dass ihnen Nachteile aus solchen Meldungen erwachsen. Dabei ist diese Stelle verpflichtet, derartigen Verstößen nachzugehen und entsprechend der Schwere des Verstoßes geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein fortbestehen des Verstoßes zu unterbinden.

==Begründung:==

Viele Kommunen und Kreise sparen aufgrund ihrer Haushaltssituation an allen Ecken und Enden. Auch in diesem wichtigen Bereich. Dieser Zustand führt in Krisensituationen zum Verlust von Menschenleben. Zur Verantwortung werden selten Personen aus Politik und Verwaltung gezogen, unabhängig davon ist ein zur Verantwortung ziehen zu spät, da dies bereits bedeutet das unnötig Menschenleben verloren wurden.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 021 - Wasserrettung verpflichtend aufstellen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #021: Wasserrettung verpflichtend aufstellen
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Text:
Antragsteller: Stephan Franzelius

Ticket: 5042

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Wasserrettung verpflichtend aufstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen flächendeckenden Wasserrettungsdienst in Niedersachsen ein. Hierzu sollen zum einen Hilfsfristen für die reguläre Wasserrettung als auch für Taucheinsatzgruppen festgelegt werden. Des weiteren sollen flächendeckend Einheiten dieses Fähigkeitsspektrums für den Katastrophenschutz aufgestellt werden, um zum Beispiel im Hochwassereinsatz bundesweit helfen zu können. Dabei soll zwischen Katastrophenschutz und Wasserrettungsdienst unterschieden werden, um im Katastrophenfall den regulären Wasserrettungsdienst nicht zu gefährden.

==Begründung:==

Konzepte gibt es für den Katastrophenschutz, viele Feuerwehren nehmen den Wasserrettungsdienst wahr, aber verbindliche Regeln gibt es keine. Hier sollte nachgesteuert werden. Jedes Jahr sterben in Niedersachsen rund 50 Menschen bei Badeunfällen.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 022 - Barrierefreiheit in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2022-04-24 #022: Barrierefreiheit in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 5062

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2022 beschließen:

Barrierefreiheit in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sicherstellen

Modul 1:
In Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sind Barrierefreiheit und Inklusion für eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung. Barrierefreiheit ist das grundlegende Gestaltungsprinzip zur Gewährleistung der gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe Aller.

Durch Barrierefreiheit der physischen, bebauten Umwelt, von Gütern und Dienstleistungen, von Informationen und der Kommunikation ist Menschen mit Behinderungen der Zugang in gleicher Weise möglich wie Menschen ohne Behinderungen. Barrierefreiheit ist stets auch eine Frage der Qualität. Dafür müssen sich viele Akteur*innen einsetzen und Entscheidungsgremien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich dazu klar bekennen. Inklusiv ausgerichtete, barrierefreie Angebote auf den Gebieten Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus erfordern finanzielle Ressourcen für Neu-, Um- und Ausbauten, verstärkte bewusstseinsbildende Öffentlichkeitsarbeit, Personalmittel und gezielte Formate der Partizipation.

Infolgedessen unterstützen wir die landespolitisch umsetzbaren Forderungen des 63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die "Magdeburger Erklärung". Im einzelnen umfasst dies folgende Punkte, für die wir uns zur Schaffung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Grundlagen einsetzen:

Modul 2:
Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an Aktivitäten des Sports teil

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf sportliche Betätigung. Dieses Recht verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Vereinen und weiteren sportlichen Angebotsstrukturen zu fördern. Inklusiver Sport verlangt, dass Sportvereine sich sowohl stärker den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen zuwenden, als auch das Interesse am Sport wecken. Strukturen der Unterstützung, Assistenz und Beratung müssen auf- und ausgebaut werden, um die nachhaltige Nutzung sportlicher Angebote zu ermöglichen.

Die UN-BRK zielt auf den barrierefreien Zugang zu Sport- und Spielstätten ab. Kommunen und Träger von Einrichtungen müssen ihre Sportstätten im Bestand sowie bei Neubauten barrierefrei gestalten. Der Ausbau inklusiver Sportangebote und barrierefreier Sportstätten ist kontinuierlich fortzuführen.

Modul 3:
Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an Aktivitäten der Freizeit teil

Aktivitäten in der Freizeit können Benachteiligungen und Ausgrenzungen entgegenwirken. Sie liefern einen wichtigen Beitrag für Partizipation und Emanzipation. Die Angebote zur Freizeitgestaltung müssen für alle Menschen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein; nicht nur Teilnahme, sondern aktive Teilhabe sind dabei zu gewährleisten.

Modul 4:
Menschen mit Behinderungen sind Teil des kulturell - künstlerischen Lebens und gestalten es aktiv mit

Alle Menschen haben das Recht am kulturell-künstlerischen Leben teilhaben zu können, unabhängig davon, ob sie selbst Kultur schaffen oder Kulturangebote nutzen. Die Vielfalt in der Gesellschaft ist in der aktiven Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen als Kulturschaffende sicher zu stellen. Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von Orten der Kultur müssen gewährleistet sein. Die kulturellen Darbietungen oder Dienstleistungen müssen zudem ermöglichen, eigenes künstlerisches Potenzial zu entfalten. Für Menschen mit Behinderungen ist die Möglichkeit, kulturell-künstlerische Aktivitäten selbst auszuüben und Kultur in ihrer Vielfalt zu erleben sicherzustellen. In Produktion, Präsentation, Vermittlung und Rezeption von Kunst und Kultur müssen Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Kunst und Kultur sind für alle da. Kulturstätten jeglicher Art sind barrierefrei vorzuhalten.

Modul 5:
Menschen mit Behinderungen können alle touristischen Angebote uneingeschränkt nutzen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf barrierefreies Reisen. Darum ist es wichtig, barrierefreie Tourismusangebote zu schaffen. „Tourismus und das Reisen für Alle“ muss programmatischer Leitgedanke bei der Angebotsentwicklung, dem Marketing und beim kulturellen Erleben sein. Barrierefreiheit ist Qualitätsmerkmal und dient als Markenzeichen des zeitgemäßen Tourismus in Deutschland. Anspruchsgerechte Angebote sollten sich diesbezüglich und als Anreiz durch ein Gütesiegel auszeichnen.

Begründung:
Dies sind die einleitenden Texte der "Magdeburger Erklärung" [1], ohne dabei auf die einzelnen konkreten Punkte einzugehen. Diese können dann für konkrete Forderungen bei Haushaltsplanungen und Änderungen von Fachgesetzen zum Einsatz kommen.

[1] https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20220325_Magdeburger_Erklaerung.pdf;jsessionid=29C88D56ACB852B647C9AE7A39509089.intranet211?__blob=publicationFile&v=2

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Ergebnis: angenommen
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