NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/SAe Antraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesmitgliederversammlung 2016.2 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 03.11.2016 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 10.11.2016 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


oder,

wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr euren Antrag an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch und helfen bei der Wiki-Formatierung. Und wenn ihr lieb fragt, pflegen die ihn vielleicht auch ins Wiki ein, so sie den Zeit haben.

AG Satzung

==

Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt.

==

Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!


Satzungsänderungsantrag zu §'3 Erwerb der Mitgliedschaft' von 'Thomas Ganskow'

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: 31166

Thematik

  • Anpassung an Bundessatzung

Änderung

  • § 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Anpassung an Bundessatzung:

Gegenargumente


ORIGINAL Überarbeitung

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. "Mitglied der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Niedersachsen kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Niedersachsen anerkennt."

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. "Mitglied der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Niedersachsen kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Niedersachsen anerkennt."

Begründung

  • Auf dem BPT16.1 wurde das Mindesteintrittsalter auf 14 Jahre gesenkt. Für die Aufnahme innerhalb des LV Niedersachsens müssen gem. Auskunft Bundesjustiziariat die aufnehmenden Gliederungen ihre Satzungen entsprechend anpassen, bevor eine Aufnahme vorgenommen werden kann. Für die Landesebene wird dies hiermit beantragt.

Ergebnis