NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/NFG Antraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesmitgliederversammlung 2015.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Hier kommen nur Anträge rein die nach der offiziellen Antragsfrist am 03.09.2015 23:59 Uhr eingegangen sind. ==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt.

Satzungsänderungsantrag zu §'4 Rechte und Pflichten der Piraten' von 'Thomas Ganskow'

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: [1]

Thematik

  • Automatische Gewährung des verminderten Beitrags

Änderung

  • § 4, Einschub nach Punkt 4 und Neunumerierung:
    • alt: -
    • neu: "4. Ein genehmigter Antrag auf verminderten Beitrag ist so lange gültig, bis die Gründe für die Gewährung des verminderten Beitrags nicht mehr gegeben sind. In der Folge ist das Mitglied verpflichtet, die Mitgliederverwaltung des Bundes und bis auf weiteres des Landes Niedersachsen zu informieren und von sich aus den normalen Beitrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Gründe für die Beitragsminderung zu zahlen. Diese Regelung gilt, solange die Bundessatzung nichts anderes regelt. Folgen aus einem festgestellten Verstoß gegen dieses Regelungen regelt der Landesvorstand oder die Bundessatzung.

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

  1. […]
  2. […]
  3. […]
  4. […]
  5. […]
  6. […]
  7. […]

"

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

  1. […]
  2. […]
  3. […]
  4. […]
  5. […]
  6. "Ein genehmigter Antrag auf verminderten Beitrag ist so lange gültig, bis die Gründe für die Gewährung des verminderten Beitrags nicht mehr gegeben sind. In der Folge ist das Mitglied verpflichtet, die Mitgliederverwaltung des Bundes und bis auf weiteres des Landes Niedersachsen zu informieren und von sich aus den normalen Beitrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Gründe für die Beitragsminderung zu zahlen. Diese Regelung gilt, solange die Bundessatzung nichts anderes regelt. Folgen aus einem festgestellten Verstoß gegen dieses Regelungen regelt der Landesvorstand oder die Bundessatzung."
  7. […]
  8. […]

Begründung

Im allgemeinen wird ein verminderter Beitrag gewährt, ohne einen Beleg für die Bedürftigkeit zu verlangen. Insofern ist es ein Pro-Forma-Beschluss. Jedes Jahr auf´s Neue einen Beschluss über die Gewährung des verminderten Beitrags zu fassen, macht somit nur unnötige Arbeit beim Mitglied, dem jeweils zuständigen Vorstand und in der Mitgliederverwaltung.

Am 20.04.15 wurde in diesem Zusammenhang folgende Mail über die NDS-Vorständeliste versandt:

Moin allerseits,

immer wieder kommt es - gerade zu Jahresbeginn - vor, dass Mitglieder, die im Vorjahr einen ermäßigten Beitrag beantragt und genehmigt bekommen hatten, sich bei den Gliederungen oder dem Landesvorstand melden mit der Bitte um Verlängerung.

Einen derartigen Antrag haben wir zum Anlass genommen, die geltenden Regeln zu überprüfen. Und siehe da, es gibt einen Beschluss des Landesvorstands vom 20.10.2013

https://niedersachsen.piratenpad.de/NDS-Vorstand-2013-10-20-RL ab Zeile 313

Demnach muss ein einmal gewährter verminderter Beitrag nicht jährlich neu beschlossen werden.

Die Bundessatzung Abschnitt B §5.5 sagt:

(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.

Landessatzung sagt nichts. Das kann man nun natürlich so interpretieren, dass ein einmaliger Beschluss des LaVos reicht.

Zur Sicherheit werden wir jedoch einen Satzungsänderungsbeschluss für die nächste LMV vorbereiten. Bis dahin könnt ihr für Euch entscheiden, wie ihr mit Antragstellern verfahrt. Sofern es nicht schon in Eurer Satzung so geregelt ist.

VG

Thomas


Damalig gab es keinen Widerspruch.