NDS:LiquidFeedback Themendiskussion/52

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Eine größere Aufklärung anstatt eines weiteren Registers wäre hier Zielführender. Im Sinne der Selbstbestimmung eines jeden, darf es hier keine Fremdbestimung gebe. --Chris (AnG) 21:00, 24. Aug. 2010 (CEST)

Hier müsste meines Erachtens eine Abwägung stattfinden zwischen dem Recht eines Toten auf uneingeschränkte Selbstbestimmung und dem Recht eines Lebens auf fortgesetztes Leben. Zumal ja die Selbstbestimmung weiterhin möglich ist, es kann widersprochen werden und dieser Widerspruch ist nicht anfechtbar. Zumal er auch von den Eltern erfolgen kann.
Die derzeitige Situation erlaubt auch jetzt schon eine Fremdbestimmung durch Angehörige, allerdings ist es bei Trauernden seltener das sie eine Erlaubnis erteilen selbst wenn es der Wunsch des Toten gewesen wäre als wenn sie widersprechen wenn es der Wunsch des Toten war. -- Christian 'Jason' Peper 20:37, 26. Aug. 2010 (CEST)