NDS:LiquidFeedback Themendiskussion/51

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Diskussion

  • Bebauungspläne haben durchaus auch Sinn. Alleine die Bewahrung eines Stad(teil)bildes kann durchaus berechtigt sein. Als Beispiel eine historische Altstadt bekommt ein Postmodernes State-of-the-Art Archtiektenprojekt gebaut. Hier nur auf Größe und Abstände einzugehen ist nicht ausreichend. Beser wäre es auf die Prüfung und Auslegung einzugehen, und hier schnellere und vor allem, transparentere Bürokratieabwicklung einzuführen. Hierbei darf es dann nicht nur nach wirtschalftlichen Aspekten gehen. --Chris (AnG) 10:19, 29. Jul. 2010 (CEST)
    Als ich das geschrieben habe, hatte ich hauptsächlich Neubaugebiete im Sinn. Der Erhalt einer historischen Altstadt wäre schon eine sinnvolle Einschränkung. Aber haben wir nicht genau dafür den Denkmalschutz? Und für zahlende Investoren schmeissen Politiker die Regeln ohnehin sehr gerne über Bord, aber nicht für Privatpiraten (und andere Bürger). Ich schreibe mit der Schutz historischer Stadtteile schonmal in die Ausnahmenliste. --Christian 'Jason' Peper 14:27, 29. Jul. 2010 (CEST)

Text (aus LQFB)

Antrag

Im Baurecht soll es feste Grenzen geben, wie stark Bebauungspläne die Gestaltungsfreiheit der Bauherren einschränken dürfen. Neben Sicherheitsaspekten soll es nur wenige zulässige Einschränkungen geben dürfen, wie beispielsweise bestimmte Abstände zu Nachbargrundstücken und eine Obergrenze für die Höhe.

Begründung

Vorgaben der Bebauungspläne erschweren und teilweise verhindern den Bau von Niedrig- und Nullenergiehäusern, insbesondere wenn diese von der traditionellen Bauform abweichen. Auch mögliche Vorschriften wie beispielsweise über die Haus- und Dachfarben sind nicht nachvollziehbar.

Hinweis/Proto-Antrag

Dieser Antrag ist in dieser Form nicht für die Abstimmung auf dem Programmparteitag gedacht, sondern vorerst nur als Meinungsbild über dieses Thema. Ein endgültiger Antrag muss weiter ausgearbeitet werden (u.A. mit Hilfe der Anregungen?)