NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 293

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P293

Einreichungsdatum

Antragstitel

Aussetzung Ein-Euro-Jobs

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) auf Landesebene auszusetzen und stattdessen die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist dem Wahlprogramm NRW angelehnt.

Eine Arbeit, die zusätzlich zur normal durchgeführten Arbeit sein muss, wie es § 16d SGB II vorschreibt, wird in keinem Fall in eine Arbeitsstelle des ersten Arbeitsmarktes münden. Dies würde voraussetzen, dass die zusätzliche Arbeit die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung bedingt hätte.

Einem Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung muss nicht entsprochen werden. Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, eine diesbezügliche Eingliederungsvereinbarung zu verlangen oder nicht anzubieten. Damit ist der Hilfebedürftige der Willkür eines einzelnen Mitarbeiters ausgesetzt. Diese Praxis widerspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Bei den Eingliederungsvereinbarungen werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG ) als auch nach dem BGB eindeutig nicht eingehalten. Der Hilfebedürftige hat weder auf die Dauer der Maßnahme, noch auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung oder auf weitere Daten der Eingliederungsvereinbarung den für Verträge vorgeschriebenen Einfluss. Da es zu dem bei der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zu keinem höheren Einkommen kommt, wird hierbei erwartet, dass eine Arbeit ohne die nötige Steigerung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards durchgeführt wird. Abgesehen davon, dass eine solche Arbeit, wie bereits im Volksmund zu hören ist, eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden werden kann, wird der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel.

Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung widersprechen damit in sich ihrem eigentlichen, vom Gesetz vorgesehenen Zweck und sind zugunsten echter Förderungsmaßnahmen umgehend einzustellen.

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

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