NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 287
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP287 EinreichungsdatumAntragstitelVerfügbarkeit von Medieninhalten AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeMedienpolitik„Medienpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextEine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung und kulturellen Beiträgen. Die gebührenfinanzierten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur sehr kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar. Wir setzen uns dafür ein, dass sie zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Aus Rundfunkgebühren finanzierte Sendungen und Inhalte sollen des Weiteren unter freie Lizenzen gestellt und von jedem frei getauscht werden können. AntragsbegründungDieser Antrag folgt Punkten in den Wahlprogrammen NRW und Baden- Württemberg. Er folgt der Idee, alle mit öffentlichen Geldern finanzierten Inhalte den Bürgern dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Die öffentlichen Rundfunkanstalten, die sich zu einem Großteil aus den Beiträgen der Gebührenzahler, die quasi eine Steuer – zumindest aber eine im Normalfall nicht zu umgehende Gebühr mit steuerlichem Charakter ist – stellen viele ihrer Inhalte ohnehin online. Warum dies nicht dauerhaft und für alle Inhalte der Fall sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung27.10.2012 Status des Antrags- |
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