NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 265
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP265 EinreichungsdatumAntragstitelÖffentliche Bekanntmachungen breiter streuen AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeBürgerbeteiligung„Bürgerbeteiligung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextTheoretisch gibt es in vielen Bereichen, in denen die Verwaltung durch planerische Tätigkeiten einen nachhaltigen Einfluss auf das Leben der betroffenen Bürger nimmt, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. In der Praxis wird es jedoch versäumt, diese Möglichkeit zur Beteiligung in einer Form zu kommunizieren, die tatsächlich jedem potentiell Betroffenen ein Einbringen seiner Meinung ermöglicht. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert daher, dass öffentliche Bekanntmachungen neben den üblichen Kommunikationskanälen allen Betroffenen per Briefpost zugänglich gemacht werden. Den Kreis der Betroffenen stimmt eine unabhängige Bürgerkommission ab. Dieser Kommission dürfen weder Mitarbeiter der Verwaltung noch aktuell innerhalb politischer Gremien Aktive angehören. Ihre Größe soll zwischen fünf und zehn Personen betragen und per Zufall ausgewählt werden. Näheres regeln noch festzusetzende Ausführungsbestimmungen. AntragsbegründungDie Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Stärkung der Bürgerbeteiligungsmöglichkeit bei der Einflussnahme auf Planungen der Verwaltungen ein. Als Beispiel sei an dieser Stelle das Bundesbaugesetzbuch (BBauG) angeführt. Es schreibt im Bereich der Bauleitplanung im § 2 vor: „Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.“ Diese Bekanntmachung erfolgt i.d.R. durch die führende(n) Tageszeitung(en), über Aushänge in den Verwaltungen, in Ausnahmefällen auch über die Portale der jeweiligen Verwaltungen im Internet. Dies ist jedoch nicht ausreichend, tatsächlich alle potentiell Betroffenen in Kenntnis zu setzen. Tageszeitungen muss man entweder abonnieren oder zumindest „die richtige“ Ausgabe zufällig in den Händen halten. Und dann noch die Rubrik der „Öffentlichen Bekanntmachungen“ finden, die sich oftmals im Anzeigenwust untergehen. Auch bei der Veröffentlichung im Internet muss man zuerst um die Verfügbarkeit wissen. Für die weitestgehende Sicherheit, dass alle von einer Maßnahme Betroffenen frühzeitig über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten informiert werden, sind diese daher zusätzlich zu den üblichen Wegen auch postalisch in Kenntnis zu setzten. Insofern ist in allen betreffenden Gesetzen, die eine Information über die Beteiligungsmöglichkeit der Bürger wie die o.g. enthalten, sinngemäß um folgende Formulierung zu ergänzen: „Darüber hinaus ist eine Bekanntmachung an alle betroffenen Bürger per Briefpost vorzunehmen.“ Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung05.10.2012 Status des Antrags |
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