NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 117
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP117 EinreichungsdatumAntragstitelWiedereinführung eines Spendensammelgesetzes AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDie PIRATENPARTEI Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung eines Spendensammelgesetzes in Anlehnung an das zum 01.01.2007 aufgehobene Gesetz ein. Vorteile in der Wiedereinführung eines Spendensammelgesetzes liegen in der besseren Überprüfbarkeit von Spendensammler und Spendenverwendung. Diese Punkte bleiben bei einer reinen Anzeigepflicht, die im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes aufzuheben ist, unberücksichtigt. Die Erfahrungen seit 2007 zeigen, dass dies zu einer Vielzahl von Sammlungen geführt hat, die in betrügerischer Absicht durchgeführt wurden. AntragsbegründungBis zum 31.12.2006 war das Spendensammeln in Niedersachsen Restriktionen verschiedenster Art unterworfen, die die Seriosität der Sammlung sichergestellt haben. Es entspricht zwar der liberalen Auffassung der PIRATEN, Gesetze so weit wie möglich aufzuheben und deren Inhalt der Selbstregulation der Gesellschaft oder des Einzelnen zu überantworten. Wenn sich jedoch wie im Fall des aufgehobenen Spendensammelgesetzes der umfangreiche Missbrauch der freiheitlichen Regelung erweist, sollten erneut Restriktionen eingeführt werden.* Diese müssen nicht zwangsläufig so umfangreich sein, wie im ursprünglichen Gesetzestext. Im vorliegenden Fall könnte bspw. der § 2, Abs. 1, Satz 3 entfallen, der kommerziellem Spendensammeln Vorschub leistet. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes ist im Gesetzgebungsprozess festzulegen.
Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung14.08.2012 Status des Antrags |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Redaktionelle Anmerkung: Im Wahlprogramm wird nur der Antrag ohne die Begründung erscheinen. Aus deinem Antrag geht nicht hervor, was denn die offensichtlichen Vorzüge des Spendensammelgesetzes von 2006 waren. Bitte füre das noch klarer und verständlich aus. Beil Lektorieren kann ich dann helfen. Phil-Wendland
Danke für den Hinweis, habe den Antrag erweitert.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Jürgen Hey
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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