NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 107
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP107 EinreichungsdatumAntragstitelHandy-Rasterfahndung gefährdet die Grundrechte AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDie Polizei greift in den letzten Jahren verstärkt auf die massenhafte Auswertung von Funkzellen zurück und greift damit in die Grundrechte zahlreicher Bürger ein. Da eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage meist eine großflächige Maßnahme ist, sind oft zahlreiche Menschen betroffen, die zufällig ins Fadenkreuz der Handy-Rasterfahndung geraten. Diese flächendeckende Überwachunsgsmaßnahme ist daher grundsätzlich als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert einen sofortigen Einsatzstopp derartiger Ermittlungsinstrumente. Eine Aufklärung der bisher getätigten Einsätze, bei denen Mobilfunkdaten abgefragt wurden und stärkere Kontrolle der Polizeibehörden sind darüber hinaus unbedingt erforderlich. AntragsbegründungDie Polizei greift im Rahmen von Handy-Rasterfahndungen immer wieder auf Daten einzelner Funkzellen zu. Diese flächendeckende Überwachungsmaßnahme ist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen. Ähnlich wie die Vorratsdatenspeicherung betrifft die Handy-Rasterfahndung hauptsächlich Menschen, die sich zufällig "in der falschen Funkzelle" aufgehalten haben und deren Daten anschließend ausgewertet und gespeichert werden. Denn obwohl dieses Ermittlungswerkzeug laut Gesetz lediglich bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden darf, sind bereits zahlreiche Missbrauchsfälle bekannt. Der berühmteste Fall war wohl der großflächige Einsatz bei der Anti-Nazi Demo in Dresden 2011, bei der zehntausende Handynutzer von einer viereinhalbstündigen Funkzellenauswertung betroffen waren. Darunter auch Journalisten, Bundestagsabgeordnete, Anwälte und Geistliche. Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung26.08.2012 Status des Antrags- |
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