NDS:Kreisverband Celle/Mitgliederversammlung/2012.1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Hauptversammlung der Piratenpartei Kreisverband Celle

(auch Kreisparteitag genannt)

Zeitpunkt der Veranstaltung

Freitag, den 12. Oktober 2012, ab 19:30 Uhr (Akkreditierung: 19:00 Uhr)

Ort der Veranstaltung

Schulungsraum, Insterburger Str. 6e (Ecke Sanddornweg), 29313 Hambühren

Zur Beachtung

Akkreditierung und Aufnahme:  19:00 Uhr bis 19:30 Uhr Mitzubringen sind zwecks Überprüfung der Wahlberechtigung:

1.      Ein aktuelles Meldedokument (Personalausweis o.ä.) aus dem Deine Identität hervorgeht.

2.      Mitgliedsausweis oder -nummer, sofern vorhanden.

3.      Ein Nachweis, dass Du Deine Mitgliedsbeiträge bis einschließlich 2012 bezahlt hast.

         Du kannst diese auch direkt vor Ort entrichten.

Bitte wende Dich bei Fragen rechtzeitig zur Klärung an den Vorstand des Kreisverbandes Celle vorstand@piraten-celle.de  oder  an den stellvertretenden Vorsitzenden Hendrik E. Schulz 2v@piraten-celle.de.

Die Mitgliedsaufnahme (bei regulärem Beitragssatz) ist möglich, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können. (Über Ermäßigungen entscheidet der Landesvorstand). Die Durchführung der Akkreditierung erfolgt durch den Schatzmeister und/oder ein hierzu eingeteiltes Vorstandsmitglied, sowie bei Bedarf ein beauftragter Pirat des Kreisverbandes zur Unterstützung.

Tagesordnung für die Hauptversammlung 12.10.2012

TOP 1 Ansprache zur Begrüßung 19:30 Uhr

TOP 2 Preliminaria

TOP 2.1 Bestimmung der Versammlungsleitung

TOP 2.2 Bestimmung des Protokollanten

TOP 2.3 Zulassung von Gästen

TOP 2.4 Zulassung der Presse und von Bild-/Tonaufzeichnungen

TOP 3 Bericht über die Vorstandstätigkeit

TOP 4 Zwischenbericht des Schatzmeisters

TOP 5 div. Satzungsänderungsanträge

   siehe Änderungsanträge zur Satzung

TOP 6 Infos zum Landesparteitag der Piraten in Celle

TOP 7 Sonstiges

TOP 8 Beendigung u. Schlussworte ca. 21:00 Uhr

Änderungsanträge zur TO

-keine-

Änderungsanträge zur Satzung

1. Änderungsantrag

Eingereicht durch: MatthiasK
Voraussetzung(en): ./.

Betrifft: Abs. 2 - §7(2) - Zusammensetzung Kreisvorstand

  • Steiche:
  • (2) Der Kreisvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
  • Setze:
  • (2) Der Kreisverstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden (Bezeichnung 1V und 2V), und einem Schatzmeister.
  • Begründung:
  • Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Vertretung fast immer unumgänglich ist. Die Aufgabenverteilung, gerade mit Blick auf die Mitgliederverwaltung und Absprachen mit externen Personen oder Firmen, ist so einfacher durchzuführen, wenn beide gleichberechtigt und zeichnungsbefugt wären. Die derzeitige Arbeitsweise entspricht weitestgehend diesem Antrag.

Auswirkung(en)

Empfehlung(en)

  • Beibehaltung der aktuellen Besetzung des Vorstandes


2. Änderungsantrag

Eingereicht durch: MatthiasK
Voraussetzung(en): ./.

Betrifft: Abs. 2 - §7(2) - Zusammensetzung Kreisvorstand

  • Steiche:
  • (2) Hierzu können 2 oder 4 Beisitzer kommen.
  • Setze:
  • (2) Hierzu können bis zu 4 Beisitzer kommen.
  • Begründung:
  • Es kann nicht sichergestellt werden, dass jeweils eine ungerade Anzahl an Vorstandsmitglieder an einer Sitzung teilnehmen. Absicht der 2er/4er-Regelung war ein vermeiden eines Unentschiedens bei Abstimmungen. Abstimmungen der letzten Sitzungen war nicht so knapp ausgefallen, dass hier eine weitere Stimme das Ergebnis verändert hätte.
    Es sind auch keine Vorkehrungen getroffen, dass bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes, die mögliche Stimmengleichheit bei Abstimmungen vermieden werden.

Auswirkung(en)

  • keine

Empfehlung(en)

  • Beibehaltung der aktuellen Besetzung des Vorstandes


3. Änderungsantrag

Eingereicht durch: Hendrik E. S.

Voraussetzung(en): ./.

Betrifft: Abs. B - §4(2) - Der Kreisparteitag

  • Streiche:
  • (2) Der Kreisparteitag tagt mindestens zweimal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage.
  • Setze:
  • (2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal im Jahr. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage.
  • Begründung:
  • Die neue Formulierung soll den Vorstand entlasten. Das Einberufen von Parteitagen ist weiterhin sowohl dem Vorstand als auch der Basis möglich. Unnötige Parteitage sollten nicht allein aus formalen Gründen abgehalten werden müssen. Ich gebe auch zu Bedenken, dass Vorstandssitzungen öffentlich sind, und dem KV im Gegensatz zu einem KPT kein Geld kosten.

Auswirkung(en)

  • Transparenz: Intransparenz möglich, aber unwahrscheinlich wg. öffentl. Vorstandssitzungen
  • Finanziell: Entlastet die KV Kasse.
  • Außenwirkung: nicht abschätzbar, möglicherweise wird Maßnahme als Ausschluss von Öffentlichkeit wahrgenommen.
  • sonst: keine

Empfehlung(en)

  • Parteitage sind künftig um den 28.3. zu planen, Außerordentliche Parteitage nach Bedarf.


Änderungsanträge zur Geschäftsordnung

-keine-