NDS:Kreisverband Celle/KVoGO

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Geschäftsordnung KVo Celle

Erster Abschnitt - ALLGEMEINES -

§ 1 Allgemeines

  • (1) Begründung
    • Die Geschäftsordnung regelt die Basisarbeit des Vorstandes des PIRATEN Kreisverbandes Celle. Alle im Vorstand tätigen oder zur Unterstützung eingesetzten PIRATEN verfahren nach dieser Geschäftsordnung.
  • (2) Abweichungen
    • Sollten Abweichungen hiervon notwendig werden, so sind diese auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und auf Nachfrage eines jeden PIRATEN des Kreisverbandes Celle zu begründen.


§ 2 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  • (1) Gemeinschaftliche Aufgaben
    • Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Geschäftsordnung des PIRATEN Kreisverbandes Celle alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln, die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.
    • Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreisparteitage.
  • (2) Vorstandsvorsitzender
    • Der Vorstandsvorsitzende
      • koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und
      • vertritt den PIRATEN Kreisverband Celle nach aussen.
  • (3) Stellvertretender Vorsitzender
    • Der stellvertretende Vorsitzende
      • hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten und
      • vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern und verwaltet die Mitgliedsdaten.
  • (4) Schatzmeister
    • Der Schatzmeister
      • ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der finanziellen Mittel der PIRATEN Kreisverband Celle und
      • bereitet die Berichtserstattung über die Finanzmittel für die Kreisparteitage vor.
  • (5) Beisitzer (wenn vorhanden)
    • Sie übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
  • (6) Sonstiges
    • Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
    • Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten während der Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.


Zweiter Abschnitt - VORSTANDSSITZUNGEN -

§ 3 Sitzungstypen

  • (1) Sitzungen ONLINE
    • Vorstandssitzungen ONLINE sollen die aufzuwendende Zeit für Absprachen, Meinungsbildung und Entscheidungen deutlich verkürzen.
  • (2) Sitzungen REAL
    • Der Kreisvorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen.
  • (3) Sitzungen AD HOC
    • Vorstandssitzungen AD HOC können zur kurzfristigen Klärung notwendiger Fragen angesetzt werden.
    • Die Sitzung kann eine Vorstandssitzung REAL ersetzen, wenn der Vorstand dies während der Sitzung beschließt. Die Fristen des §3(2) gelten in diesem Fall entsprechend.


§ 3a Umlaufbeschluss

  • (1) Grund
    • Liegt dem Vorstand ein besonders eilbedürftiger, schriftlicher Antrag vor und kann der Vorstand aus objektiven Gründen oder aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig zusammentreten, so steht es jedem Vorstandsmitglied frei, einen Umlaufbeschluß anzustoßen.
    • Der Umlaufbeschluss endet automatisch zur nächsten Vorstandssitzung.
  • (2) Vorgehen
    • Der Umlaufbeschluß erfolgt normalerweise mit Zustellung des Antrages per Email an die jeweilige piraten-celle.de Email-adressen des Vorstandes. Alle Vorstandsmitglieder werden bei Mailings zum Vorgang in CC: gesetzt. Es liegt im Interesse des Antragstellers, die Empfänger auf den Umlaufbeschluß aufmerksam zu machen. Direkte Rückantworten an einen einzelnen Empfänger sind abstimmungstechnisch (wegen Intransparenz) unzulässig und nicht zu beachten/nicht zu zählen.
  • (3) Beschränkungen
    • Sofern sich nicht alle Vorstandsmitglieder zum Beschluß äußern, bzw. teilnehmen, ist der Umlaufbeschluß unvollständig und geht als Antrag in die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung ein.
  • (4) Annahme und Protokollierung
    • Der Antrag des Umlaufbeschlußes gilt mit absoluter Mehrheit der Vorstandsmitglieder als angenommen. Antrag und Ergebnis des Umlaufbeschluß ist in geeigneter Form zu veröffentlichen.


§ 4 Allgemeines

  • (1) Ladungsfristen
    • Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per eMail eingeladen.
    • Bei Ad-hoc-Sitzungen entfällt die Ladungsfrist. Es bedarf jedoch der Zustimmung aller Mitglieder des Vorstandes (auch im voraus, mündlich, telefonisch oder schriftlich), damit die Sitzung eröffnet werden kann. Telefonisch erteilte Zustimmung sollte von zwei Vorstandsmitgliedern bezeugt werden können.
  • (2) Tagesordnung
    • Eine vorläufige Tagesordnung ergeht im Regelfall mit der Einladung. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
    • Bei Ad-hoc-Sitzungen wird vor Beginn der Sitzung gemeinsam eine Tagesordnung aufgestellt.
    • Die Tagesordnung kann während einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  • (3) Veröffentlichung / Terminbekanntgabe
    • Sobald ein Termin für eine Vorstandssitzung REAL oder ONLINE feststeht, wird er zusammen mit einer evtl. vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht.
    • Bei Ad-hoc-Sitzungen kann die Veröffentlichung der Tagesordnung zeitnah im Nachhinein (spätestens nach 4 Tagen) geschehen. Die Veröffentlichung des Protokolls ersetzt ggf. die Veröffentlichung der Tagesordnung.
  • (4) Leitung
    • Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
  • (5) Abstimmungen
    • Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  • (6) Handlungsfähigkeit
    • Sie wird durch die Satzung des PIRATEN Kreisverbandes Celle geregelt.
  • (7) Protokollierung
    • Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
    • Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
    • Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
    • Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung REAL oder ONLINE zu veröffentlichen.
    • Kopien der Protokolldokumente sind in geeigneter Form vorzuhalten. Dies beinhaltet auch die elektronische Form.


Dritter Abschnitt - ANTRÄGE -

§ 5 Anträge

  • (1) Allgemeines
    • Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
    • Anträge eines Vorstandsmitglieds sollen von dem Betreffenden selbst auf die Tagesordnung gesetzt werden, eine Benachrichtigung der Vorstandskollegen ist gewünscht.
  • (2) Form
    • Jeder Antrag bedarf der Schriftform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen endgültigen Antragstext.
    • Der Antrag ist per Mail an den Vorstand der PIRATEN Kreisverband Celle zu richten oder oder in dem dafür vorgesehenen Piratenpad einzutragen.
    • Der Antrag eines Vorstandsmitglieds gilt mit Aufnahme in die Tagesordnung als schriftlich gestellt.
  • (3) Antragsberechtigung
    • Antragsberechtigt sind
      • die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Niedersachsen
      • alle Direktkandidaten, Beauftragten und Mitglieder des PIRATEN Kreisverband Celle.


Vierter Abschnitt - DATENSCHUTZ -

§ 6 Verwaltung von Mitgliederdaten

  • (1) Zugriffsberechtigung
    • Der Zugriff auf die Mitgliedsdaten ist den Vorstandmitgliedern vorbehalten. Für den Zugriff auf die Mitgliederdaten ist die Unterzeichung der Datenschutzverpflichtung (DSV) obligat, sofern diese nicht von einer höheren Gliederung angefordert und verwahrt werden, werden die Erklärungen im Original beim Vorstand des Kreisverbandes verwahrt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt.
  • (2) Verschlüsselung
    • Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
    • Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.


Fünfter Abschnitt -FINANZORDNUNG -

§ 7 Ergänzungen

  • (1) Kassenprüfungen
    • Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
    • Dem Landesschatzmeister muss eine lückenlose Kassenführung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
    • Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
  • (2) Kontoführung
    • Der Vorstand richtet für den Kreisverband ein Konto bei einem Kreditinstitut ein.
    • Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen bis zu 100,00 Euro der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
    • Abhebungen über 100,00 Euro benötigen die Unterschrift von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder.
    • Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.
    • Der Schatzmeister ist gegenüber dem Schatzmeister der Piraten Niedersachsen berichtspflichtig.


Sechster Abschnitt - INKRAFTTRETEN -

§ 8 Inkrafttreten

  • Die Geschäftsordnung tritt in ihrer geänderten Fassung mit Beschluss des Vorstandes in Kraft.

In Kraft getreten auf der Vorstandssitzung am 08.07.2012