NDS:AG Satzung/2012.1/§ 13

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§ 13 Delegiertenkonferenz

Satzungsänderungsantrag 13.1 von André/anue

Antragsteller: anue, Aufgenommen am 2012-01-24

Thematik

  • Die Delegiertenversammlung bzw. Delegiertnekonferenz wude in der Vergangenheit bereits nicht durch den LPT geregelt.
  • Delegation - in welcher Form auch immer - ist immer noch ein Thema. Dies auch wohl in Anbetracht der Tatsache, dass nach der Berlinwahl 2011 sehr viele neue Mitglieder zu den Piraten gekommen sind, die einer Form der Delegation prinzipiell offener gegenüberstehen.

Änderung

  • Die Delegiertenkonferenz wird in §11 (1) Aufgenommen.
  • Änderungsvorschlag 13.1.1: ein "kann von einem Landesparteitag" & "werden ersetzt das "wird"
  • Änderungsvorschlag 13.1.2: erhebliche Eingriffe in den Text, die alle durch farbliche Hervorhebung im Text ersichtlich sind, daher ist es müßig sie hier im Einzelnen aufzuzählen.

Begründung

  • Änderungsvorschlag 13.1.1 ist ein "Aufschubvorschlag". Die jetzige Formulierung "Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen" kann deterministisch interpretiert werden, d.h. wenn 5 Kreisverbände da sind, muss eine Delegiertenkonferenz ins Leben gerufen werden. Durch das Einfügen des "kann", wird es zu einer Option, durch das "von einem Landesparteitag" ist klargestellt, dass kein anderes Organ eine Delegiertenkonferenz ins Leben rufen kann. Dadurch hat man die Zeit, das Thema in Ruhe bis zum nächsten Parteitag zu diskutieren.
  • Änderungsvorschlag 13.1.2 ist ein Vorschlag, der genauer definiert, was die Aufgabe der Delegiertenkonferenz ist, wer sie ins Leben ruft und warum. Außerdem wird klar gemacht, dass die Delegiertenkonferenz kein Parteitagsersatz ist.
    • § 9 PartG definiert Parteitage, durch diesen Passus kann überzeugten Basisdemokraten die Angst genommen werden, dass die Basis "entmachtet" werden soll.
    • Die Erhöhung der notwendigen Verbände auf 23 sorgt dafür, dass die 8 (möglichen) Stadtverbände und der Regionsverband Hannover mit einem Minimum von 14 Kreisverbänden (von 37) ein ausreichendes Gegengewicht haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die größeren Städte die Kreise im Flächenland Niedersachsen nicht dominieren.
    • Positionspapiere geben dem Landesvorstand etwas schriftliches in die Hand, auf das der LaVo bei Bedarf die Öffentlichkeit hinweisen können. Auf dem nächsten Parteitag kann die Basis dieses Positionspapier bestätigen oder es für nichtig erklären.
    • "Die "einmalige, außerordentliche Delegiertenkonferenz ... gemäß $24 NKWG" greift Max Änderungsvorschlag auf, dass eine Delegiertenkonferenz von Nutzen sein kann, sollten wir bei der nächsten Kommunalwahl nicht in allen Kreisen und kreisfreien Städten einen funktionierenden Verband haben.
  • Warum überhaupt eine Delegiertenkonferenz?
    • Es wird darüber nachgedacht, den Landesvorstand für 2 Jahre zu wählen. Das gibt Stabilität und spart Zeit und Aufwand, aber es verstärkt ein Problem, dass der LaVo sowieso schon hat: er ist außerhalb der Parteitage nicht legitimiert politische Aussagen zu machenm die nicht im Programm oder in Positionspapieren dargelegt sind. Liquid Feedback - wenn es denn mal benutzt wird - und LimeSurvey sind zwar Optionen, aber ein Meinungsbild durch eine Delegiertenkonferenz gibt dem LaVo mehr Sicherheit, dass er die Basis wirklich vertritt.
    • Es ist nirgends deutlich gesagt, aber durch die Erwähnung der Kreisverbände liegt es nahe, dass eine Delegation von den Verbänden aus angedacht war. Das ist per se nichts schlechtes. Aber man kann die Delgiertenkonferenz auch als "Spielwiese" für piratige Ideen sehen.
      • Dezentrale Parteitage: mit einer dezentralen Delegiertenkonferenz können wir die Realisierbarkeit abklopfen, ohne dass wir zuviel riskieren
      • Neue Formen der Delegation: warum nicht persönliche individuelle Delegation ausprobieren? "LiquidDelegation", ein System, mit dem man z.B. á la Politischer Kompass seinen passenden Delegierten findet.

Gegenargumente

  • Die Piraten heben sich durch den besonders starken Wunsch nach Basisdemokratie von den andern Parteien ab. Daran sollten wir nicht rütteln.
  • Wenn wir jetzt keine Delegiertenkonferenz einsetzen ändert dies nichts am Status Quo. Ein Parteitag benötigt zum Einsetzen einer Delegiertenkonferenz eine 2/3-Mehrheit. Mit dieser Mehrheit kann er auch jederzeit die Regelung zur Art und Weise, wie oder ab wann eine Delegiertenkonfernz einberufen wird frei bestimmen, da er eine wie auch immer gerartete Regelung, sei es die bisherige oder die hier vorgeschlagene genau mit dieser Mehrheit außerkraft setzen kann.

Hinweise

Satzungsänderung 13.1.1

ORIGINAL §13 Überarbeitung

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  2. Die Delegiertenkonferenz kann von einem Landesparteitag ins Leben gerufen werden, wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.

Satzungsänderung 13.1.2

ORIGINAL §13 Überarbeitung

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Die Delegiertenkonferenz ist keine Vertreterversammlung im Sinne des § 9 PartG (Gesetz über die politischen Parteien).
  2. Eine reguläre Delegiertenkonferenz kann von einem Landesparteitag ins Leben gerufen werden, wenn mindestens 23 Kreis- und Stadtverbände gegründet wurden. Die Delegiertenkonferenz kann erst zusammentreten, wenn die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung vom Landesparteitag beschlossen und in die Satzung aufgenommen worden sind.
    1. Die Delegiertenkonferenz erörtert die politische Entwicklung und fasst Beschlüsse über die politische Ausrichtung der Partei auf Landesebene. Diese Beschlüsse können in Positionspapieren festgehalten werden. Diese Positionspapiere müssen auf dem folgenden Landesparteitag bestätigt werden.
    2. Die Delegiertenkonferenz berät den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  3. Eine einmalige, außerordentliche Delegiertenkonferenz ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß $24 NKWG (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz) kann vom Landesvorstand bei Bedarf einberufen werden.

Satzungsänderung 13.1.1 wie 13.1.2

ORIGINAL §11 Überarbeitung
  1. Organe sind der Landesparteitag, die Delegiertenversammlung, der Vorstand, das Landeschiedsgericht und die Gründungsversammlung.
  1. Organe sind der Landesparteitag, die Delegiertenkonferenz, der Vorstand, das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

Satzungsänderungsantrag 13.2 von Jürgen Stemke

Antragsteller: Jürgen Stemke

Thematik

  • Die Delegiertnekonferenz wurde in der Vergangenheit bereits nicht durch den LPT geregelt. Offensichtlich steht ein Delegiertensystem derzeit nicht zur Debatte.

Änderung

  • Steichen des §13 Delegeritenkonferenz

Begründung

  • Die Delegiertnekonferenz wurde in der Vergangenheit bereits nicht durch den LPT geregelt. Offensichtlich steht ein Delegiertensystem derzeit nicht zur Debatte. Die Satzung sollte der gelebten Praxis angepasst werden.
  • Wenn ein Delegeritensystem eingesetzt werden soll, muss ebenfalls die Satzung angepasst werden. Das Streichen dieser Punkte zum jetzigen Zeitpunkt ist daher nicht schädlich.

Gegenargumente

  • Die Partei wächst und es muss ein System gefunden werden, wie Entscheidungen auch zwischen Parteitagen gefällt werden können, ohne auf den Vorstand zurück zu greifen.
  • (von Max): Für die kommende Kommunalwahl benötigen wir weiterhin die Delegiertenkonferenz. Diese ist in der Lage, gemäß NKWG (§24) die Aufstellung in Gebieten zu ermöglichen, die keine Kreisverbände haben. Ermöglichen heisst in diesem Fall auch, dass die Durchführung der Aufstellungsversammlung an Personen (z.B. Stammmtisch) des betroffenen Gebietes übertragen werden kann. Óhne Delegiertenkonferenz kann dies nur der Landesparteitag machen und zur #kwnds11 hätten wir in einigen Gebieten nicht antreten können. Erst mit einer kompletten Abdeckung von NDS mit Kreisverbänden entfällt die Notwendigkeit für die Delegiertenkonferenz.
  • Eine Satzung muss nicht immer tagesaktuell sein. Jetzt sagt sie, dass Delegiertenkonferenzen nur möglich sind. Wenn wir keine brauchen/wollen, machen wir einfach keine. Sollten wir doch eine wollen oder brauchen, können wir darauf zurückgreifen. Ich würde dann in der Satzung nur dass muss durch ein kann ersetzen. Wenn das nicht geht, dann gibt es die Delegiertenkonferenz einfach, aber sie tritt nie auf --Phil-Wendland 01:18, 18. Jan. 2012 (CET)
  • Wir beiden haben bereits per Mailwechsel geklärt dass der Begriff Delegiertenversammlung/Delegiertenkonferenz nicht mit einem Delegiertensystem für Parteitage verwechselt werden darf. Die Delegiertenversammlung/Delegiertenkonferenz nach § 11 und 13 unserer Landessatzung ist das zweithöchste Organ und tagt bei Bedarf zwischen den Parteitagen und hält die Partei handlungsfähig. Das ist insbesondere im anstehenden Wahlkampf von Vorteil weil wir agieren können ohne alle paar Monate mit langer Einladungsfrist einen LPT abhalten müssen, was auf die Dauer weder für die Partei noch für die teilnehmenden Mitglieder finanziell tragbar wäre.
  • Zweitens kann ein LPT die Delegiertenkonferenz auch beauftragen nicht behandelte Anträge zu behandeln. Es kann doch nicht sein das, wie beim letzten BPT, nicht einmal 20% der gestellten Anträge überhaupt behandelt werden. So kann man mit dem Willen der Mitglieder nicht umgehen, außerdem verstößt das m. A. auch gegen das Parteiengesetz.
  • Drittens ist die Delegiertenkonferenz ein Kontrollorgan gegenüber dem LaVo. Und wenn ich mir die Kritik an unserem LaVo so vor Augen führe dann ist ein solches Kontrollorgan wohl dringend nötig. (Wolfgang Z.)

Hinweise

  • Die Delegiertenversammlung (siehe §11) ist nicht die Delegiertenkonferenz

Die Delegiertenversammlung (gemäß NKWG §24) nach § 11 ist insbesondere im anstehenden Wahlkampf von Vorteil weil wir (Direkt-)Kandidaten aufstellen können, ohne alle paar Monate mit langer Einladungsfrist einen LPT abhalten zu müssen, was auf die Dauer weder für die Partei noch für die teilnehmenden Mitglieder finanziell tragbar wäre.

Satzungsänderung 13.2

ORIGINAL §13 Überarbeitung

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.


§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. (entfällt)
  2. (entfällt)