NDS:AG Satzung/2012.1/§ 12

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§12 Der Landesparteitag

Satzungsänderungsantrag 12.1 von Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann

Antragsteller: Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann

Thematik

  • Schwelle zur Einberufung einer Mitgliederversammlung durch Mitgliederquorum

Änderung

  • Das Quorum orientiert sich an stimmberechtigten Mitgliedern, nicht an allen Mitgliedern

Begründung

Da zur Gesamtheit der Piraten auch Mitglieder zählen, die auf keinem bekannten Kommunikationskanal erreichbar sind, wird das Ziel der Regelung, nämlich dass die Basis einen Vorstand jederzeit absetzen kann, zunehmend erschwert. Wenn sich die 10% nur auf die zumindest marginal aktive Basis bezieht, wird dieses Problem gelindert.

Zu Anfang eines Jahres ist es nach dieser Regelung deutlich einfacher, den Vorstand abzusetzen. Andererseits wird so ein zusätzlicher Anreiz für die Basis geschaffen, frühzeitig zu zahlen (um Chaos zu verhindern), und ein Anreiz für den Vorstand, diese Zahlung auch einzufordern. Eine Regelung, die den realen, zeitlichen Verlauf der Zahlungseingänge abzubilden versucht, habe ich absichtlich nicht entworfen, da sie unnötig komplex wäre. Die Satzung erzeugt eine Zahlungsverpflichtung der Mitglieder bereits am 1.1.; ein Satzungsbestandteil, der davon ausgeht, dass dies in der Praxis nicht so wäre, halte ich daher außerdem für stillos.

Gegenargumente

Hinweise

Satzungsänderung 12.1

ORIGINAL Überarbeitung
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  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der Piraten in Niedersachsen es beantragen.
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  2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Piraten in Niedersachsen es beantragen.
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