NDS:AG Satzung/2010/§ 17
Inhaltsverzeichnis
§ 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms
Satzungsänderungsanträge zu § 17.1
Thematik
Satzungsänderungen sollten sorgfältig vorbereitet werden. Sie sollten juristisch geprüft sein und vor der Abstimmung frühzeitig kommuniziert sein.
Es soll vermeiden werden, dass es zu ungeprüften, spontanen Formulierungen von Satzungsänderungen auf einem Parteitag kommt.
Die stimmberechtigten sollen genügend Zeit bekommen, sich auf die Abstimmung einer Satzungsänderung vor zu bereiten.
Satzungsänderungsantrag 17.1.1
ABGELEHNT - 41,98% Zustimmung - siehe Protokoll
Satzungsänderungen müssen 2 Wochen bevor sie zur Abstimmung an stehen mit der Einladung zum Landesparteitag bekannt gegeben werden.
Satzungsänderungsantrag 17.1.2
ABGELEHNT - 34,94% Zustimmung - siehe Protokoll
Satzungsänderungen müssen 3 Wochen bevor sie zur Abstimmung an stehen mit der Einladung zum Landesparteitag bekannt gegeben werden.
Satzungsänderungsantrag 17.1.3
ABGELEHNT - 33,33% Zustimmung - siehe Protokoll
Satzungsänderungen müssen 4 Wochen bevor sie zur Abstimmung an stehen mit der Einladung zum Landesparteitag bekannt gegeben werden.
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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