MV:2012-11-19 - Protokoll Vorstand Mecklenburg-Vorpommern
Dieses Protokoll wurde von Jörg Neubert erstellt und ist noch nicht genehmigt.
Bis zur Genehmigung des Protokolls könnten noch Änderungen daran vorgenommen werden. Wenn du Anmerkungen oder Änderungswünsche zu diesem Protokoll hast, äußere dich bitte auf der Diskussionsseite. |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Protokoll 1. Sitzung des Landesvorstandes Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
- 1.1 Begrüßung durch Michael zur konstituierenden Sitzung des Vorstandes
- 1.2 Beschlussfähigkeit festgestellt
- 1.3 Geschäftsordnung
- 1.4 Reisekostenordnung
- 1.5 Antrag auf Zugang zur Standard-Software für den KV VG
- 1.6 Antrag Farhkosten KMV WM
- 1.7 Tools
- 1.8 Diskussion Öffentlichkeitsarbeit/Presse
- 1.9 Newsletter/Arrr zum Sonntag
- 1.10 Beauftragungen
- 1.11 Bundespressetreffen https://redmine.piratenpartei-mv.de/issues/629
- 1.12 Zufriedenheitsumfrage (Idee von Klaus)
- 1.13 Finanzen Kreisverbände
- 1.14 Moderation und Mediation
- 1.15 einfache Tutorials
- 1.16 Politische Bildung - Grünes Forum
- 1.17 Umgang mit E-Mail-Adressen
- 1.18 Workflow Mitgliedanträge
- 1.19 nächster Termin
- 1.20 Nichtöffentliche Sitzung
- 1.21 Schluss der Sitzung gegen 1 Uhr
- 2 Geschäftsordnung Vorstand
Protokoll 1. Sitzung des Landesvorstandes Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
Anmerkung: Dieses Protokoll ist als offizielle Dokumentation gedacht. Wortbeiträge sind nicht detailliert erfasst. Eine inoffizielle Version gibt es [hier]. Ein Audiofile (mit Markierungen zu den einzelnen Punkten des Tagesordnung - folgt) gibt es hier: https://soundcloud.com/derpupe/vorstandssitzung-piraten-mv
- Datum: 19.11.2012
- Ort: NRW Mumble, Raum MV
- Anwesend:
- Michael
- Eno
- Christian
- Jörg
- Stefan
- Gäste: diverse
- Sitzungsbeginn: 21.15 Uhr
Begrüßung durch Michael zur konstituierenden Sitzung des Vorstandes
Beschlussfähigkeit festgestellt
Geschäftsordnung
- Aus Gründen der Übersichtlichkeit weiter unten im Volltext
- MR: Ja
- Eno: Ja
- StK: Ja
- Jörg: Ja
- CM: Ja
- Damit ist die GO einstimmig angenommen worden.
Reisekostenordnung
- Diskussion
- MR: Vertagung des Antrags
- Jörg: Ja
- Eno: Ja
- StK: Ja
Antrag auf Zugang zur Standard-Software für den KV VG
- MR: verliest den Antrag
- Martin (Antragsteller) begründet
- Antrag "Zugang zur Standard-Software für den KV VG":
Antragstext
Der Landesvorstand gewährt dem Schatzmeister des Kreisverband Vorpommern Greifswald Zugang zur Standard-Software für das Rechnungswesen in der Piratenpartei (vermeintlich Sage) und übermittelt die dafür notwendigen Informationen zeitnah, jedoch spätestens bis zum 15.12.2012.
Begründung
Der Zugang zur Standard-Software für das Rechnungswesen ermöglicht dem Kreisverband etablierte Methoden der Buchführung zu nutzen. Diese Buchführungsmethode ist konsistent mit der der übergeordneten Gliederungen.
- Diskussion
- Abstimmung
- MR: Nein
- Eno: Enthaltung
- StK: Enthaltung
- Jörg: Enthaltung
- CM: Nein
- Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag Farhkosten KMV WM
- Fahrtkosten KMV WM
- Antragstellerin zieht Antrag zurück, da Mitfahrgelegenheit vorlag
- Diskussion
Tools
- Diskussion
- Helpdesk, Redmine
- Vorstandsblog integrieren auf Landesseite
- Landesvorstand Twitteraccount - Ankündigungsmedium (Eno, Michael, Jörg)
- Trello: Michael dafür, Jörg ist das egal, Eno unentschieden, Stefan ist skeptisch
Diskussion Öffentlichkeitsarbeit/Presse
- Kurze Zusammenfassung der Diskussion auf der Vorstandsklausur
- weiche Trennung auf Vorstandsebene
- Michael: Presse
- Eno: Öffentlichkeitsarbeit
Newsletter/Arrr zum Sonntag
- Diskussion Opt-In oder Opt-Out
- Projekt von Eno und Stefan
- Antrag Stefan: Soll der Newsletter im Opt-In- oder im Opt-Out-Verfahren verschickt werden?
- Michael: Opt-In
- Eno: Opt-Out
- Christian: Opt-In
- Jörg: Opt-Out; Begründung: mir wurde glaubhaft vermittelt, dass dies keinen Rechtsbruch darstellt.
- Stefan: Opt-Out
- Christian: Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten, verantwortlich: Stefan
Beauftragungen
- Datenschutzbeauftragter (derzeit Nils Schmidt)
- Diskussion
- Öffentlichkeitsverantwortlicher
- Diskussion
- Pressesprecher
- IT
- Diskussion
- Michael beschreibt die Aufgaben und schreibt aus
- SMV
- Diskussion
- Bundestagswahl
- Diskussion
- Michael macht eine Ausschreibung für einen Koordinator
- Landesgeschäftsstelle und Material
- derzeit kommisarisch durch Christian: Verwaltung, Schlüsselverwaltung, Ordnung, Post aufmachen, weiterleiten, einscannen, hochladen, abspeichern, papierlose Dokumentation
- Diskussion
- Christian und Jörg bereiten eine Ausschreibung vor
- Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (Christian):
- In § 2 der Geschäftsordnung wird "die Beschaffungs- und Materialverantwortlichkeit" bei Christian Machatsch gestrichen und bei Jörg Neubert hinter "Transparenz" eingefügt.
- Abstimmung
- Michael: ja
- Eno: ja
- Christian: ja
- Jörg: ja
- Stefan: ja
Bundespressetreffen https://redmine.piratenpartei-mv.de/issues/629
Der Landesverband übernimmt die Kosten für die Teilnahme von 2 Personen am Bundespressetreffen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf:
156,-€ Wagenmiete
120,-€ Tankkosten
120,-€ Teilnahmegebühren pP (Σ 240,-€)
Σ ~500,-€
Begründung
Auf diesem Treffen liegt der Hauptfokus auf der Bundestagswahl. Eine Teilnahme wird ein Landespressetreffen nach sich ziehen, auf dem auf Grundlage des Bundespressetreffens das Vorgehen zur BTW 2013 besprochen wird.
Die direkten Ergebnisse des Treffens werden transparent auf die Mailingliste gestellt.
Anmerkung
Die Tankkosten werden sich verringern, wenn Mitglieder aus Hamburg mitgenommen werden. Der Kontakt besteht und die Bereitschaft sich zu beteiligen wurde angezeigt.
- Michael stellt den Antrag vor
- Diskussion
- Abstimmung
- Michael: ja
- Eno: ja
- Christian: ja
- Jörg: ja
- Stefan: ja - RKO muss angepasst werden!
Zufriedenheitsumfrage (Idee von Klaus)
- Diskussion - Projekt später wieder aufgreifen
Finanzen Kreisverbände
- Diskussion
Moderation und Mediation
- Diskussion
einfache Tutorials
- Diskussion
Politische Bildung - Grünes Forum
- Diskussion
- Michael kümmert sich darum
- http://www.gruenes-forum.de/node/31
Umgang mit E-Mail-Adressen
- Diskussion
Workflow Mitgliedanträge
- Diskussion
nächster Termin
- 3. Dezember 2012, 21 Uhr, Mumble
- Sitzungsleitung: Stefan
Nichtöffentliche Sitzung
- Personalfrage wird beraten
Schluss der Sitzung gegen 1 Uhr
Geschäftsordnung Vorstand
Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern Präambel – Selbstverständnis des Landesvorstandes Die Intention des Vorstandes des Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Piratenpartei Deutschland besteht in der Organisation des Landesverbandes und wird über sein Selbstverständnis definiert: Der Vorstand soll Ideen zur politischen Arbeit anregen, Schaden abwenden, Krisen bewältigen und Probleme lösen. Er soll die Mitglieder des Landesverband zum Mitwirken motivieren und alle Piraten in ihren Aufgaben und Handeln unterstützen. Der Vorstand ist dabei allein den Zielen, Idealen und den daraus folgenden Statuten der Piratenpartei verpflichtet.
Geschäftsordnung des Landesvorstandes
§ 1 Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben bestmöglich. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt fortlaufend über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht an.
§ 2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Michael Rudolph, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Bundesverband und den anderen Landesverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Ihm obliegt die Kontrolle der IT, der Finanzen sowie die Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, mit Schwerpunkt auf der Pressearbeit und vertritt den Landesverband nach außen.
Eno Thiemann, Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt und vertritt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Er ist zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbandes, insbesondere für die interne Kommunikation und unterstützt die übrigen Vorstandsmitglieder in organisatorischen Belangen.
Christian Machatsch, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts sowie das Spendenwesen. Er koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär Methoden und Prozesse zur Verwaltung im gesamten Landesvorstand. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Landesgeschäftsstelle sowie das Dokumentationswesen.
Jörg Neubert, Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Er koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister Methoden und Prozesse zur Verwaltung im gesamten Landesvorstand. Er ist der Beauftragte für das LQFB des Landesverbands und Ansprechpartner für das LQFB auf Bundesebene. Außerdem ist er zuständig für die innerparteiliche Transparenz, die Beschaffungs- und Materialverantwortlichkeit sowie die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Termine und Protokolle.
Stefan Kalhorn, Politischer Geschäftsführer: Der politische Geschäftsführer koordiniert die Entwicklung der Programme des Landesverbands. Er wirkt bei der Bündnisarbeit des Landesverbands und der Entwicklung der politischen Inhalte mit. Soweit möglich, unterstützt er andere Verbände und Untergliederungen bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf. Der politische Geschäftsführer arbeitet bei der Vorbereitung von Wahlen und Landesmitgliederversammlungen mit.
§ 3 Beschlussfassung Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für die Umsetzung jedes Beschlusses müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Ist nach Ablauf der Frist das Quorum nicht erreicht worden, so wird die Beschlussvorlage als Tagesordnungspunkt auf der nächstfolgenden Vorstandssitzung behandelt und dort darüber abgestimmt. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 100 Euro selbstständig vornehmen. Über Rechtsgeschäfte ab einem Wert von über 100 Euro ist ein Beschluss des Landesvorstands erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand mit einem groben Verwendungszweck und einer Ausgabefrist beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder selbstständig verfügen. Über die Verwendung eines Budgets muss regelmäßig, jedoch mindestens bei den Vorstandssitzungen, Rechenschaft abgelegt werden. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär öffentlich zu dokumentieren. Der Stand der Kasse und das Kassenbuch mit allen Einnahmen und Ausgaben ist regelmäßig und aktuell zu veröffentlichen. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
- jedem Bürger oder Bewohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- jedem Mitglied des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern,
- dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland
- den Vorständen anderer Landesverbände der Piratenpartei Deutschland,
- den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland,
- den Organen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden.
Anträge, die auf finanzwirksame Beschlüsse gerichtet sind, sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung bzw. vor der Beschlussfassung im Umlaufverfahren zu veröffentlichen. Ausnahmen sollten nur in Eilfällen gelten.
§ 4 Vorstandssitzungen
Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach § 9a Abs. 4 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde. Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nicht-öffentlich abgehalten werden. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Monat statt. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit wiedergegeben.
§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister und dem Generalsekretär obliegen die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.
§ 6 Beauftragungen
Beauftragungen erfolgen durch einen Beschluss des Vorstands.
§ 7 Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsordnung tritt mit Verabschiedung des Landesvorstandes am 19. November 2012 in Kraft.