ListengrößenUndGeschätzteMandatszahlenBTW18

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Übersicht für die Landeslistenaufstellungen und vermutlichen Mandatszahlen nach Bundesländern

HINWEIS: Wahlrecht.de hat dazu mittlerweile eine Excel-Datei mit genaueren Zahlen veröffentlicht - NX 15:23, 31. Okt. 2012 (CET)

Anmerkung: alle Angaben sind nur ungefähre Richtwerte, da v.a. die Zahl der Ausgleichsmandate extrem empfindlich von den genauen Ergebnissen derjenigen Bundesländer abhängt, in denen Überhangmandate auftreten (können). Insofern spielen Feinheiten der Hochrechnung keine große Rolle...

Vorbemerkung: als vorsichtiger Mensch bezeichne ich die bevorstehende Bundestagswahl hier als 18. Bundestagswahl, da sie via Neuwahl evtl. auch noch 2012 (wollen wir nicht hoffen) stattfinden könnte, wahrscheinlichster Termin ist jedoch in der Tat der 22. September 2013 - auch wenn die Bundesregierung noch mehr Spielraum (nach hinten, bis Ende Oktober 2013) hat, und Bundespräsident Gauck grundsätzlich den Termin selber festlegen kann, die Kanzlerin und der Innenminister sind da nur vorschlagsberechtigt. Hessen wird seine Landtagswahl in jedem Fall am selben Tag abhalten und auch Bayern tendiert neuerdings dazu, verschiedene befragte Verbände und Länder haben sich gegenüber der Bundesregierung inzwischen ebenfalls für den 22.9. ausgesprochen. Allerdings hat der Koalitionsausschuss in Bayern für die dortige Landtagswahl jetzt dennoch den 15.9. bestätigt.

Tabelle mit den wichtigsten Eckdaten

Zuerst folgt die Übersicht, die Grundlagen und Erklärungen sowie ein Beispiel s.u., dies dient hauptsächlich der Orga. Gezeigt wird die sicherheitshalber erforderliche Listengröße (besser nicht überschreiten, kostet nur unnötig Zeit!) sowie die hochgerechneten wahrscheinlichen bzw. möglichen Mandatszahlen nach Bundesland und insgesamt bei bundesweiten Zweitstimmenergebnissen von 5, 10, 15 bzw. 20%.


Landesverband Zielanzahl
Listenkandidaten
Mandate bei 5% Mandate bei 10% Mandate bei 15% Mandate bei 20%
Baden-Württemberg 30 4 8 12 16
Bayern 33 5 9 14 19
Berlin 15 2 4 6 8
Brandenburg 9 1 2 4 5
Bremen 4 0 0 1 1
Hamburg 6 1 2 2 3
Hessen 18 2 5 7 10
Mecklenburg-Vorpommern 5 1 1 2 2
Niedersachsen 23 3 6 9 12
Nordrhein-Westfalen 39 5 11 16 22
Rheinland-Pfalz 11 1 3 4 6
Saarland 5 0 1 1 1
Sachsen 14 2 4 6 7
Sachsen-Anhalt 7 1 2 3 4
Schleswig-Holstein 9 1 2 4 5
Thüringen 8 1 2 3 4
Gesamt 236 30 62 94 125

Zum Vergleich: in den 299 Wahlkreisen benötigen wir ebenso viele Direktkandidaten.

Grundlagen der Berechnungen und Anmerkungen

Basis: Bundestagswahl 2009 Landeslistenergebnisse plus Schätzung Sachsen aufgrund Landtagswahl 2009, angepeilte Listengrößen bzw. geschätzte Zahlen gewählter Listenkandidaten nach Wahlergebnissen für 5, 10 und 15% sowie 20 und 30% Zweitstimmen bundesweit

Eckpunkte für die Berechnung

  1. Wahlkreiszahl*2 = nach Zweitstimmen zustehende Sitze bei konstanter Wahlbeteiligung (!) für alle Parteien zusammen
  2. Wahlbeteiligungen nach Ländern von der 17. BTW, Durchschnitt Bund war 70,8%
  3. Landeslistenergebnisse PIRATEN bei der 17. BTW nach Prozenten im Verhältnis zum bundesweiten Durchschnitt (2,1% ohne Sachsen!)
  4. speziell für Sachsen: Schätzung aufgrund LTW 2009 und Ergebnissen BTW 2009 der anderen (v.a. neuen) Länder
  5. Wahlkreisverschiebungen (kleiner Effekt), z.B. MV - 1 (x2) und HE + 1 (x2) gegenüber der letzten sind berücksichtigt
  6. Prognosenberücksichtigung Sonntagsfrage: obere Grenze sind die, die uns (evtl.) wählen würden; dürfte vor der BTW Nr. 18 kaum mehr steigen, ist mit knapp 30% anzusetzen => bundesweit sollten wir bis zu 1/3 der Sitze im Bundestag abdecken können
  7. damit eine Landesliste einen Ausfall eines Kandidaten überlebt, muss sie zwecks Wählbarkeit aus mindestens zwei, besser drei Kandidaten im Minimum bestehen, unabhängig von der Bundeslandgröße
  8. aus PR-Gründen sinnvoll erscheint es, auch unabhängig von der Bundeslandgröße mindestens 5 Kandidaten auf jeder Landesliste zu haben, denn auf jedem Stimmzettel werden in Spalte zwei die ersten fünf Kandidaten namentlich aufgeführt (optional, Bewertung nötig), was allerdings im Fall Bremen evtl. übertrieben wirkt (dort gibt es nur vier reguläre Sitze insgesamt!)
  9. Sonstige <5% erhöhen Sitzzahlen aller Parteien (auch von uns) abhängig von Höhe, ich setze mal vorsichtig 5% dafür an: das wird mit 1/3 der Sitze sinnvoll abgegolten (so genau ist das alles ohnehin nicht), da es nur 1/20 ausmacht (Bsp.: 30% davon könnten uns maximal wählen, 1/20 = 1 bis 2 Prozentpunkte mehr oder ca. 32% der Sitze)
  10. Berlin ist nicht nur unsere Hochburg, sondern hat auch traditionell besonders viele Sonstige: dort +1 Kandidat zur Kompensation sinnvoll
  11. letzter Schritt: 10% Kandidaten mehr für evtl. Ausfälle bei größeren Ländern
  12. die vermutlich verfassungswidrige Reststimmenverteilung wird hier ignoriert, desgleichen angenommen, dass evtl. Ausgleichsmandate nicht in bedeutender Höhe für uns anfallen, falls das BVerfG diese erzwingt (Vergleiche: in Berlin erhielten wir zu den 13 Zweitstimmenmandaten noch 2 Ausgleichsmandate, in NRW zu den 15 Zweitstimmenmandaten noch 5 Ausgleichsmandate, macht also ca. 15 bis 25% mehr, wären bei 20% Zweitstimmen also 23 bis 25% entsprechend mehr "Scheinstimmenanteile", das sollte der Puffer noch abdecken, falls das BVerfG Ausgleichsmandate einführt
  13. sollten die Reststimmen Bestand haben, können auch kleinere Bundesländer evtl. einen Sitz (mehr) erhalten, das ist aber durch die anderen Puffer schon abgedeckt
  14. die letzten vier Landtagswahlergebnisse mit über 5% Zweitstimmen widersprechen zum einen nicht der Rangfolge der Landeslistenergebnisprozente bei der letzten Bundestagswahl, zeigen aber geringere prozentuale Unterschiede: BTW 2009 SL 1,5%, NRW 1,7%, SH 2,1%, B 3,4% vs. Landtagswahlen 2011 bis 2012 von SL 7,4%, NRW 7,8%, SH 8,2%, B 8,9%

Kommentierte Beispielrechnung(en) für ein Bundesland

Bestes Beispiel ist Sachsen, weil hier die Komplikation besteht, dass kein Ergebnis von der Bundestagswahl vorliegt, sondern nur eines von der Landtagswahl dort vier Wochen vor der Bundestagswahl 2009. Aufgrund der Ergebnisse nach Ländern bei der Europawahl, den Ergebnissen der Nachbarflächenländer (neue Länder) und dem Vergleich des Landtagswahlergebnisses mit dem anderer Länder zu dieser Zeit und bis Frühherbst 2011 schätze ich, dass bei Antreten einer sächsischen Landesliste zur Bundestagswahl diese (Landtagswahl: 1,9%) zwischen 2,2 und 2,6% erhalten hätte. Sicherheitshalber nehme ich den größeren Wert, um eine zu kleine Liste zu vermeiden (die Landtagswahlprognosen für Sachsen seit der Berlin-Wahl sind auch recht hoch und rechtfertigen den eher hohen Schätzwert).

Damit ergibt sich nunmehr folgende Berechnung:

Sachsen hat 16 Wahlkreise, ihm stehen also 32 Sitze im Bundestag (formal) zu. Die Wahlbeteiligung 2009 lag mit 65% damals unter der der in ganz Deutschland mit 70,8%. Der Durchschnitsswert der 15 anderen Landesverbände bei der Wahl war 2,1% (das Fehlen von Sachsen verringerte den Gesamtwert auf 2,0%). Um nun mit der Landesliste für die kommende Bundestagswahl ein Drittel der Sitze mit Kandidaten abzudecken, ergibt sich aus diesen Werten

32 * 2,6%/2,1% * 65%/70,8% / 3 = 11,75, mit einer Sicherheitsreserve von 10% (hypothetische Kandidatenausfallquote aufgrund fehlender Unterlagen und anderer Fehler, diese werden einfach von der Landeswahlleitung von der Liste gestrichen) ein erster gerundeter Wert von 13, eine Notfallreserve von 1 weiteren Kandidaten für Extremfälle (vorzeitiger Wegzug ins Ausland, Rückzug des Wahlvorschlags durch die Vertrauensleute, Tod...) macht daraus 14.

Um nun die hochgerechneten Mandatszahlen zu erhalten, multipliziert man einfach (statt dem Teilen durch 3) obiges Produkt mit 1,05 (Erhöhung der Sitzanteile durch nicht für die Sitzverteilung zählenden Stimmen für sonstige) sowie 0,05, 0,1, 0,15 und 0,2 und erhält damit gerundet aus den gebrochenen Werten gemäß fairer Sainte-Lague/Schepers-Sitzzuteilungsmethode via 1,85, 3,7, 5,55 und 7,4 die oben angegebenen geschätzten Sitzzahlen von 2, 4, 6 bzw. 7 daraus.

Bei Fragen könnt Ihr Euch ruhig an den Ersteller dieser Seite Orca wenden!