LiquidFeedback/Themendiskussion/89

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Vorab

Ich kann nicht nachvollziehen, warum die (meiner Ansicht nach) extremen Positionen mehr Unterstützung haben als die Kompromissvorschläge. Ihr riskiert doch, dass die Extremposition abgelehnt wird, und der Kompromissdas Quorum nicht schafft!?

Zitat LQFB: "Während der Diskussionsphase (Zustände „Neu“ und „Diskussion“) solltest du alle Initiativen, die du grundsätzlich (oder unter bestimmten Bedingungen) für zustimmungsfähig hältst, unterstützen und Anregungen zur Verbesserung geben (Näheres dazu findest du auf der Initiativenseite). Hierdurch gibst du den Initiatoren die Chance, den Entwurf zu verbessern." --KR0815

Allgemein

  • Die Frage muss gestattet sein: warum gibt es auf Bundesebene mehrere Initiativen, die Themenbereiche behandeln die zu fast 100 Prozent in der Ausgestaltung Sache der Länder sind? Bildung und damit Reli-Unterricht und die Lehrstühle: Sache der Kultushohheit der Länder; Kirchensteuergesetze: Sache der Länder; alle Konkordate wurden zwischen den Ländern und den Kirchen geschlossen und sind damit Sache der Länder(auch wenn Art. 138 WRV Abs. 1 im GG steht); Gottesbezug in den Länderverfassungen: da steht es schon im Text drin; Tanzverbote, Feiertagsgesetze: Ländersache; Rundfunk: Ländersache... Aus formalen Gründen müssten alle diese Initiativen unabhängig vom genauen Inhalt abgelehnt werden, denn bei einer Annahme haben die Länderparteitage keinerlei Spielraum mehr in ihren eigenen Aussagen. Ein "wir wollen die Rahmenbedingungen ändern" darf nicht verfangen, ansonsten brauchen wir LPTs nur noch für Aufstellungsversammlungen und Vorstandswahlen oder ob es eine weitere Startbahn sonst wo gibt. --Kirchturmpirat 23:24, 21. Aug. 2010 (CEST) – Dieser Eintrag von Kirchturmpirat wurde zwischenzeitlich gelöscht. Da die Argumentation aber zum Gegenstand dieser Initiative gehört, habe ich (etz) das rückgängig gemacht. Ich möchte darauf auch antworten:
    • Der Einwand, dieser Themenbereich falle in Länderzuständigkeit trifft nur teilweise zu. Im Grundgesetz gibt es zahlreiche Bestimmungen, die das Verhältnis von Staat und Religion betreffen. Dazu gehört insbesondere auch Art. 7 Abs. 3 GG (Religionsunterricht!) und Art. 141 (Bremer Klausel), ebenso die mit Art. 140 GG geregelte Weitergeltung von Artikeln der Weimarer Reichsverfassung. Es kann daher nicht sinnvoll sein, diese Debatte auf die Länderebene zu verweisen. Würde sie dort diskutiert, käme sofort das Gegenargument, Länderpolitik könne Bundesrecht (und insbesondere Bundes-Verfassungs-Recht) nicht ändern. Die Debatte muss daher auf der Bundesebene geführt werden. --etz 07:10, 24. Aug. 2010 (CEST)
      • Das bedeutet jedoch auf der anderen Seite, dass wir vorab eine einheitliche Bildungspolitik, d.h. Bildungspolitik als Bundesangelegenheit, erarbeiten und abstimmen müssen, bevor wir eine Abstimmung bzgl. der Religionen schaffen?! Schmidt 21:28, 24. Aug. 2010 (CEST)
      • Das ist auch der Grund, warum solche Sachen über Bundesratsinitiative aus den Ländern kommen. Top-Down würde die Länder komplett bevormunden, weil dann können wir auch gleich noch Bildung, Kultur, Polizei allein dem BPT überlassen. Was spricht gegen Positionspapiere in den Ländern, für das was erst einmal da gemacht werden kann (z. B. Konkordate abschaffen) und dann genügend Länder beisammenhaben und dann zum BPT zu gehen? - BTW: ich finde es nicht nett, Beiträge, die ich zurückgezogen habe, wieder rauszuziehen. --Kirchturmpirat 23:23, 25. Aug. 2010 (CEST)
      • Und noch ein Nachtrag zur Verdeutlichung und weil das bei nahezu allen Anträgen zu kurz kommt: bitte liste alle Folgen auf, die eine Streichung von Art. 140 GG, Art 7 GG, Art 141 GG für die Länder und die Glaubensgemeinschaften zur Folge hätte. Fange mit den Ländern an, und frage Dich, warum ich mich sogar noch mehr über die Ländergeschichte aufrege. --Kirchturmpirat 23:33, 25. Aug. 2010 (CEST)
        • Es ist eine Überinterpretation meiner Ausführungen, daraus schließen zu wollen, ich wollte die Artikel 140, 7 und 141 GG komplett streichen. Ich habe nur gesagt, dass diese GG-Artikel einer eigenständigen Regelung auf der Landesebene entgegenstehen. Was das für konkrete Folgen im Rahmen der Bundespolitik nach sich ziehen muss, ist sinnvollerweise Gegenstand einer Diskussion, die dann und dort geführt werden muss, wo die Einzelheiten erörtert werden, die sich aus den hier anstehenden Grundsätzen ergeben. Dabei möchte ich jetzt bereits (einfach als ein Beispiel) anführen, dass ich der Sonntagsruhe durchaus einen Wert beizumessen vermag, auf den ich ungern verzichten würde (vgl. BVerfGE hierzu). --etz 14:27, 13. Sep. 2010 (CEST)
    • Weil der Bundesparteitag das Parteiprogramm beschliesst, das von den Landesverbänden übernommen werden muss. --KR0815

Laizismus - Trennung von Kirche und Staat (Ini 181)

Der Antrag muss natürlich noch ausgearbeitet werden, es gab auch Anträge für den BPT die sich mit dem Thema beschäftigen aber dort bisher nicht abgestimmt wurden.

Danke für die zahlreichen Anregungen, die hier diskutiert werden können:

  • Die Liste mit den nötigen Änderungen ist nur eine Auflistung von Beispielen, damit klar ist was eine vollständige Trennung von Kirche und Staat in etwa bewirken würde. Diese würde ich nicht alle im Detail in einen richtigen Antrag schreiben wollen, sie dienen eher der Veranschaulichung.
    • Dennoch wäre eine vollständige Liste der betroffenen Änderungen zu Informationszwecken erforderlich, nicht jeder ist mit diesem Thema so vertraut, die Entscheidung der Annahme und Ablehnung würde leichter fallen Miriam
      • Durch die Radikalität der Vorschläge ist die Beantwortung relativ einfach, warum kam nur bisher keine Antwort? ;) Suche einmal nach "Religionsrechtliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland" und nach "Staatskirchenrecht Uni Trier". Je nachdem wie weit man "Staatsleistungen" fasst, kommt nahezu alles der Liste im PDF-File (2,6 MB) in Betracht. Achtung: es sind 943 Seiten! Weitere Quellen hier: Seiten von Ulrich Rothe --Kirchturmpirat 23:24, 21. Aug. 2010 (CEST)
        • Super, ich habe jetzt mal die ersten 100 Seiten überflogen und Hauptaussage, aller aufgelisteten Artikel ist "Religionsfreiheit". Du willst also die Religionsfreiheit abschaffen? Natürlich kann ich das Aufzeigen deines Links auch Fehlinterpretieren, jedoch würde mich dann interessieren, was dich derzeitig stört (Artikel, Vor- und Nachteil)! Schmidt 21:28, 24. Aug. 2010 (CEST)
          • Meinst Du mich oder den/die Antragsteller? Ich bin nicht in LQFB aktiv, und ich bin sicherlich einer der (wenigen) Gegner von diesen Anträgen. NB: Je radikaler der "Laizismus" gefordert wird, so bleibt nur noch das Wort "Religionsfreiheit" stehen, alles andere fällt inkl. der gewünschten Bedeutung des Wortes, übrigens müssen dann auch die Schranken für die Religionen fallen. --Kirchturmpirat 23:23, 25. Aug. 2010 (CEST)
    • Vielleicht hilft ja Themenfächer Staat und Religion. Im übrigen hoffe ich auf die Initiative von NineBerry. -- etz 21:36, 21. Aug. 2010 (CEST)
  • Hinweis auf überpositives Recht: Philosophische Frage... Bezug auf Menschen und Menschenrechte und ethische Werte selbst muss wahrscheinlich leider genügen, alles andere ist reine Spekulation und ziemlich beliebig, "Gott" als Platzhalter jedoch meist von den bekannten Religionen vorbesetzt und nicht als absolute Wahrheit anzusehen.
  • Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre: Warum gibt es an keiner deutschen Uni ein Institut für Regentanz oder Wünschelruten? Es geht darum, dass der Staat diese Fakultäten finanziert, was jemand oder eine Organisation privat "erforschen" möchte spielt natürlich keine Rolle. Natürlich kann auch an Universitäten weiter an Religion und Glaube geforscht werden, nur eben vom direkten Einfluss der Kirchen getrennt, was die einzelnen Professoren, Studenten und sonstigen Mitarbeiter machen können diese selbst entscheiden.
    • Regentanz rituelle Tänze wäre Völkerkunde und Geschichte, Wünschelruten - Paraspsychologie, Religionswissenschaften sind von allgemeinen Interesse, die meisten Kritiker stammten hieraus. Den Einfluss kann man anhand derer, die die Vorlesung führen, nicht ausschließen. Wenn es dir um den direkten Einfluss geht, dann bitte konkret formulieren.Miriam
  • Rundfunkräte ... Vertreter Bürgerlicher Interessenverbände: Eine solche Teilnahme von Kirchen und anderen Gruppen ist natürlich möglich, jedoch ohne die derzeitigen Privilegien.
  • Kein striktes Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden: Personen sind nicht gemeint, nur die Einrichtungen selbst, wer meint ein Kreuz, Kopftuch, Gottlos-Glücklich-Button tragen zu müssen kann das natürlich tun, das ist Privatsache.
  • Kirchensteuer durch "Sozialbeitrag" in halber Höhe ersetzen: Die Kirchen können natürlich einen Mitgliedsbeitrag erheben, die müssten sie in einem säkularen Staat auch machen, da sie Bischöfe, Priester usw. bezahlen müssten (die katholische Kirche könnte auch den Vatikan anpumpen, was der aber eher nicht mitmacht). Bisher geben die Kirchen nur knapp 5% für soziale Einrichtungen aus, tun aber so als würden z.B. ihre Flaggschiffe Diakonie und Caritas (mit die größten Arbeitgeber überhaupt im Land) von ihnen selbst finanziert, dort liegt der kirchliche Anteil z.B. soweit ich weiß aber nur bei 1,8%.
    • WOW, dass ist ja richtig differenziert! Wenn man ein wenig googelt und auch den Wünsch hat, sachlich das Themenfeld zu bearbeiten, kommt man auch auf Fakten anstatt auf Meinungen ("soweit ich weiß"). Siehe hierzu auch die Ausgaben der evang. Gemeinde in Deutschland. Schmidt 21:28, 24. Aug. 2010 (CEST)
      • Sorry, die Kirchen sind leider doch etwas intransparenter;) Was in diesen Statistiken eigentlich nie erfasst wird, ist, was aus so genannten "Schlüsselzuweisungen" wieder an andere Einrichtungen fließt. Z. B. wenn eine Kirchengemeinde aus dem Kirchensteuertopf einen Anteil bekommt und Teile davon an den eigenen Kindergarten, Sozialstation oder sonst was weiterreicht, ist in den Statistiken meist nur die Zuweisung an die Gemeinde erfasst. --Kirchturmpirat 23:23, 25. Aug. 2010 (CEST)
  • Ethik- statt Religionsunterricht: Ethik-Unterricht gibt es eigentlich überall schon, dieser könnte dann verpflichtend gemacht werden. Religionsunterricht der von den Kirchen direkt finanziert wird und an Schulen als unbenotetes Wahlfach angeboten wird müsste so gelegt werden, dass denen die ihn nicht wählen keine Hohlstunden entstehen, außerdem müsste man sich aktiv anmelden und wäre nicht je nach Religionszugehörigkeit standardmäßig dort eingeschrieben.
    • einfacher: verpflichtender Ethikunterricht, Religionsunterricht außerschulisch mit Angebot, diesen im Schulwesen nach Unterricht abzuhalten.Miriam
      • Dies wäre Diskriminierung von Personen mit religiösem Hintergrund! Schmidt 21:28, 24. Aug. 2010 (CEST)
  • Feiertage: Die Feiertage könnten so beibehalten werden und formal umbenannt werden, da das wohl einfach die unkomplizierteste Lösung ist und sich niemand umstellen müsste.
    • Mit den Feiertagen sind viele Volksbräuche und Volksfeste verbunden, diese gehen nicht immer nur auf die ihr zugeordnete Religion zurück, daher benötigt man keine Umbenennung der Feiertage. Miriam 20:23, 15. Aug. 2010 (CEST)
      • Na dann nenne mir doch mal bitte die nicht und die kirchlichen Feiertage! Entweder ich bin Konsequent und möchte die Religion im Staate austilgen, was zur Folge hat, dass ich auch die religiösen Feiertage (und den Sonntag), abschaffe, oder nicht! Schmidt 21:28, 24. Aug. 2010 (CEST)

Bis hier sind zum Zeitpunkt meiner abschließenden Signatur alle Absätze mit einfach eingerücktem Bullet von S3sebastian (nachgetragen, um die unterschiedliche Autorenschaft zum folgenden Punkt besser kenntlich zu machen. --etz 03:04, 22. Aug. 2010 (CEST)

  • In den Anregungen zur LQFB Initiative 89 hatte ich bereits auf Initiative 645 [1] als Ausformulierungshilfe hingewiesen (da hatte ich diese Seite noch nicht entdeckt ^^). Eine weitere mögliche Quelle wäre z.B. folgender Text der Giordano Bruno Stiftung (die Punkt 6 und 2, teilweise auch Punkt 1): [2] - über dieses Thema haben sich schon sehr viele Menschen Gedanken gemacht, wir müssen da nicht das Rad neu erfinden. Insbesondere denke ich, dass ein ausformulierter Antrag auch eine kurze Begründung enthalten sollte, warum wir das fordern. Z.B. könnte man darauf verweisen, dass bereits heute die Zahl der nicht religiös gebundenen Menschen die der Katholiken oder Protestanten (jeweils ca. 30%) übertrifft und beim Anhalten gegenwärtiger Trends (Kirchenaustritte) diese in absehbarer Zeit auch absolut die Mehrheit darstellen werden. Ausserdem sollte bei der Ausformulierung der Punkte auf die Mehrheitsfähigkeit (Endabstimmung) geachtet werden. Besonders radikale bzw. leicht angreifbare Formulierungen sollten also unterbleiben (nur so als Beispiel aus dem bisherigen Antragstext: "Keine Staatsleistungen an Kirchen", ohne darauf hinzuweisen, dass die sozialen Einrichtungen der Kirchen natürlich nicht ersatzlos abgeschafft werden sollen). Noch was: "Trennung von Staat und Kirche" ist eine Formulierung, die sich nur auf das Christentum bezieht ("Kirche"); deshalb besser, wie im Text der gbs, "Trennung von Staat und Religion". Hoelder1in 09:34, 25. Aug. 2010 (CEST)
    • Oh, bitte kein Copy und Paste bei dieser Stiftung, der Humanistischen Allianz, den Laizisten in der SPD oder der DSHA - wir wollten doch was eigenes, oder? ;) Zur Diskussion kann ich auch noch zwei Links zu Sven Speers Religionspolitik-Blog beisteuern 1 und 2. Wir sollten ja auch nicht vergessen, dass wir nicht nur eine Mehrheitsfähigkeit zum BPT erreichen müssen, sondern auch bei den Wahlen... --Kirchturmpirat 00:01, 26. Aug. 2010 (CEST)
      • Zu den angegebenen Links: Es ist in der Regel immer ziemlich leicht, Gründe für die Erhaltung des status quo zu finden. Ich betrachte das Themengebiet sowieso eher als eine langfristige Angelegenheit. Spätestens wenn der Anteil der religiös gebunden Menschen unter die 50% sinken wird, was beim Anhalten der gegenwärtigen Trends in einigen Jahrzehnten der Fall sein wird, werden wir nicht umhin kommen, in diesem Bereich einiges anders zu regeln. Im Übrigen könnte ich mir denken, das die Vorstellung, daß Religion Privatsache ist und die gesonderte Förderung von Religionen somit nicht zu den Staatsaufgaben gehört, durchaus auch bei grundsätzlich religiös eingestellten Menschen mehrheitsfähig ist. Vielleicht sollte der Antragstext in diesem Sinn den religiösen Mitgliedern bzw. Wählern mindestens eine vebale Brücke bauen... Hoelder1in 06:01, 27. Aug. 2010 (CEST)
        • Wie kann eine "verbale Brücke" für den des öfteren geforderten Laizismus aussehen, ohne dass religiöse Leute den Etikettenschwindel merken? Es gibt (auch wenn manche in der Partei das Gegenteil behaupten) durchaus religiöse Leute mit IQ. Die "Langfristigkeit" wird von manchen hier entweder nicht gesehen, oder sie wird bestritten. Zu bedenken ist, dass die PPD die einzige Partei wäre, die diese Änderungen (inkl. GG) in diesem Ausmaß fordern würde. In wie vielen Parlamenten müssten wir so mächtig sein, damit man da was ändern kann (wir können nicht bei allen Themen davon ausgehen, dass die "Großen" das kopieren)? Und selbst wenn wir es schaffen sollten, dann würde der Übergang Schätzungsweise 30 bis 50 Jahre dauern. Statt mal eine grobe Richtung vorzugeben, kleine Brötchen zu backen, wird hier versucht das ganz große Brot an den Mann zu bringen, das viele so aber gar nicht wollen. - Ja, auch bei religiösen Leuten gibt es einen Wunsch nach Änderung, aber statt zu sagen "Wir wollen eine stärkere Trennung von Glaubensgemeinschaften und Staat, sowie den Beginn von Verhandlungen über die Konkordate. Punkt" kommt gleich die Laizismus-Keule, die "Weg mit den GG-Artikel"-Geschichte, Bereinigung aller Gesetze und Verfassungen (zumindest kamen jetzt noch nicht die Stammtischparolen wie vor einem halben Jahr); die laizistischen Forderungen sind teils krasser als die von Frankreich und der Türkei. Die verbale Brücke kann nur eine inhaltliche sein. Bei "Alles oder Nichts" gibt es kein Dazwischen und keine Kompromisbereitschaft mehr. Meint --Kirchturmpirat 22:49, 27. Aug. 2010 (CEST)
          • Ok, vielleicht habe ich mit "mindestens eine verbale Brücke" ja eine inhaltliche Brücke gemeint, und es liegt mir fern, irgendwem mangelnde Intelligenz zu unterstellen. Mit einer etwas weicheren Formulierung, die mehr Leute mitnimmt, dabei aber trotzdem eine deutliche Richtung vorgibt, in die gegangen werden soll, etwa in der Art deines kursiven Texts, könnte ich mich durchaus anfreunden. Allerdings würde ich vorschlagen, beispielhaft einige Themengebiete zu nennen, in denen Änderungen angestrebt werden. Wenn jeder etwas anderes in die Formulierung hineinlesen kann wäre es ja doch Etikettenschwindel. Und es sollte immer "Kirchenverträge und Konkordate" (Reihenfolge beliebig) heißen, oder? Wieso baust du deinen Textvorschlag denn nicht zu einer alternativen Initiative in LQFB aus? Hoelder1in 08:56, 28. Aug. 2010 (CEST)
  • @S3sebastian: Was ist denn deine Meinung zu meinem Formulierungsvorschlag im Piratenpad deiner LQFB-Initiative? Ist natürlich nur ein Vorschlag und es wäre schön, wenn dort in der verbleibenden Zeit (<10 Tage) auch noch andere mitarbeiten würden... Hoelder1in 05:30, 3. Sep. 2010 (CEST)

Kein Laizismus - Trennung von Kirche und Staat (Ini 938)

Für die Trennung von Staat und Religion (neue Alternativ-Initiative)

im LqFb als Initiative 1059 – Diese Initiative wird ergänzt durch ein Positionspapier als separate Initiative im LqFb.

Der Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms beschließen:

Für die Trennung von Staat und Religion

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es eine Idealkonkurrenz, die durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.

Begründung (nicht Bestandteil des Antrags)

Warum ist das ein piratiges Thema?

  • Es geht um die Freiheit - um einen durchaus zentralen Aspekt von Freiheit! Damit ist nicht nur die Freiheit zur Religionsausübung gemeint, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung.
  • Und es geht um die Gleichheit - um die Gleichheit der gesellschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten verschiedener religiöser und weltanschaulicher Auffassungen, die nicht von Staats wegen diskriminiert oder bevorzugt werden dürfen.
  • Und es geht um die Brüderlichkeit - denn ganz oft erwächst die Verpflichtung zu solidarischem Verhalten der Individuen in einer Gesellschaft aus einem individuell-religiösen Selbstverständnis.

Das Spannungsfeld zwischen Staat und Religion

Das Spannungsfeld ergibt sich im Bereich der staatlichen Beitragseinziehung für Glaubensgemeinschaften (Kirchensteuer) über konfessionsgebundenen Schulpflicht-Unterricht, konfessionsgebundene Schulen oder die Militärseelsorge bis zu den Relikten aus der Auflösung kirchlicher Latifundien (Subsidiaritätsprinzip): Aufgrund der vereinbarten Subsidiarität tritt der Staat als Anbieter gesellschaftlicher Dienstleistungen (von der Kinderbetreuung über die Krankenversorgung bis zur Sterbebegleitung) hinter die Angebote religiös bzw. weltanschaulich fundierter Träger (nur teilweise auch laizistischer Träger - Rotes Kreuz) zurück.

In diesem Spannungsfeld entstehen Formen religiöser Bevormundung, wenn etwa aufgrund regionaler politischer Priorisierung religions- und konfessionsfreie Angebote gar nicht unterbreitet werden. Das kann auch Ausdruck gezielter politischer Diskriminierung sein - zum Beispiel im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Ein Positionspapier zur genaueren Erarbeitung piratiger Positionen zum Verhältnis von Staat und Religion wird gerade erarbeitet und in Kürze als eigenständige Initiative für einen sonstigen Antrag zum BPT eingestellt. Verwiesen sei noch auf die für den BPT2010.1 eingereichten Anträge zum Themengebiet (dort mit den Antragsnummern TE038, TE040, TE041, Z015, Z028 und Z029) und auf den Themenfächer zum Verhältnis von Staat und Religion. --etz 18:14, 10. Sep. 2010 (CEST)

Diskussion und Anregungen zur LqFb-Initiative /i1059

Da das Thema bereits eingefroren ist, kann der Text der Initiative nicht mehr geändert werden. Aber wenn die Initiative /i493 im LqFb angenommen wird, besteht die Möglichkeit, auch eine in LqFb angenommene Initiative noch redaktionell zu bearbeiten, bevor sie dem BPT vorgelegt wird. --etz 08:02, 15. Sep. 2010 (CEST)

  • Aber man könnte noch eine neue Ini mit dem geänderten Text reinstellen! Posbi 09:20, 15. Sep. 2010 (CEST)

Update zur Initiative 841 "Größere Trennung de Glaubensgemeinschaften vom Staat"

Achtung: Die Initiative Größere Trennung der Glaubensgemeinschaften vom Staat dieses Themas hat noch nicht genügend Unterstützer um das Quorum zu erreichen! Sie kann noch 10 Tage lang unterstützt werden. -Hoelder1in 07:02, 18. Sep. 2010 (CEST)

Antragstext (Begründung etc. siehe LQFB):

Seit Jahrzehnten sinkt die Zahl der Mitglieder der Glaubensgemeinschaften. Bereits heute übersteigt die Zahl der nicht religiös gebunden Menschen die der Mitglieder jeder Glaubensgemeinschaft und es ist damit zu rechnen, dass diese in absehbarer Zeit auch absolut die Mehrheit bilden werden. Die Piratenpartei trägt dem Rechnung indem sie für eine weitgehende Trennung der Angelegenheiten der Glaubensgemeinschaften vom Staat eintritt. Zu diesem Zweck wird der Eintritt in Verhandlungen über Kirchenverträge und Konkordate, sowie langfristig die Änderung der Artikel 7 und 140 des Grundgesetzes angestrebt. Die im Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit soll uneingeschränkt erhalten bleiben.