LiquidFeedback/Themendiskussion/3539
Diskussion zur Ini i6470: Zweck der Piratenpartei
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6470.html
Inhaltsverzeichnis
Nachtrag 27.10.2013
Was soll denn § 2 (1) ... Kein Mensch für eine Handlung bestraft wird, die weder andere empfindungsfähige Lebewesen schädigt noch diese in ihrer Freiheit, Würde oder Unversehrtheit einschränkt oder bedroht. wirklich bedeuten? Heißt das, daß Umweltstraftaten von den bejahenden Piratenparteimitgliedern nicht mehr zu verfolgen sind? Also bspw. Luftverschmutzung wiedeer legal wird?
mfG budlbn
Antwort
Also gerade bei Umweltstraftaten stellt sich die Frage eigentlich gar nicht, weil jede Umweltverschmutzung den Lebensraum von Lebewesen bedroht, bei Luftverschmutzung ist auch eine Bedrohung der Menschen selbst die Folge, also wird die (körperliche) Unversehrheit bedroht. Das ist Realität, leider. Monika Belz
Hallo Monika! Der/dein Text ist juristisch ungünstig. Offenbar kennst Du die Praxis nicht. Auch muß Willkür/Mißbrauch möglichst ausgeschlossen werden. Wenn Dich das thema interessiert, was sehr gut wäre, dann recherchiere doch bitte noch was es so für Umsetzungsvorschläge gibt. Auch bei ökologischen Organisationen welche oft gut gedacht+formuliert haben. S.a. meine aktuelle Trinkwasser-Angelegenheit Benutzer:budlbn
Antwort auf Antwort
Noch einmal, ich will hier kein Programm etablieren, sondern in der Satzung Ziele festlegen, an die sich die Piraten als Mitglieder halten und die sie verfolgen und das möglichst in einfach verständlich. Ich ändere mit dieser Satzungsänderung kein einziges Gesetz, die daraus erwachsene Themenarbeit muss rechtlich einwandfrei sein und sich an Gegebenheiten anpassen. Aber all das bekommt niemand in einem Satzungstext unter.
Statement von Michael Ebner
Es gibt mehrere Gründe, warum ich den vorgeschlagenen Text für keine Verbesserung halte:
- Die Piratenpartei wurde einst mit dem Ziel einer Modernisierung des Immaterialgüterrechts gegründet, der Name kommt auch aus dieser Tradition. Ich habe ja nichts dagegen, den Zweck weiter zu fassen. Wenn das aber jetzt gar nicht mehr zum Zweck der Piratenpartei gehören soll, dann hätte ich dafür gerne zumindest mal eine plausible Begründung gehabt (und nicht so subtil untergeschoben, dass ich es während der Anregungsphase noch nicht mal gemerkt habe).
- Zu den "programmatischen Leitplanken" habe ich ja bereits Anregungen geschrieben. So würde die Forderung nach Gleichbehandlung auch einschließen, dass wir der kompensatorischen Bevorzugung von Behinderten (die ja nach Art 3 GG erlaubt ist) entgegentreten. Nun ja, die Anregung blieb mit der Argumentation "nicht beabsichtigt" unberücksichtigt. Der Gleichheitsgrundsatz in der hier formulierten Fassung würde auch eine Ungleichbehandlung von Rassisten oder Sexisten ausschließen. Auch darauf habe ich in der Anregungsphase hingewiesen, auch das hat nicht dazu geführt, dass es anders formuliert wurde.
- Zum Thema Strafrecht: Auf meine Anregung wurde ja sehr detailliert eingegangen. Ich hätte mir gewünscht, dass vorher mal ein Strafrechtskommentar konsultiert wird, was Schutzziel der einzelnen Regelungen sind. Bisweilen hätte es schon ausgereicht, überhaupt mal das StGB oder meinetwegen auch Wikipedia zu konsultieren. Hochverrat zB. ist etwas ganz anderes als Geheimnisverrat. Auch scheint mir der Unterschied zwischen Bedrohung und Gefährdung nicht klar zu sein.
- Und dann haben wir noch die Ablehnungspassage. Bislang hieß das "Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab". Jetzt soll das heißen "Die Piratenpartei Deutschland tritt allen faschistischen, rassistischen und nationalistischen Bestrebungen und allen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen." Dass jetzt Nationalismus hinzukomt, mag ich ja noch mittragen, auch wenn ich in "folkloristischem Nationalismus" (wie wir ihn z.B. im Umfeld von Fußballweltmeisterschaften beobachten) nicht das primäre Problem sehe (und ja, da steht "alle"...). Totalitäre und diktatorische Bestrebungen soll die Piratenpartei aber nicht mehr ablehnen. Wenn also irgendwer "real existierenden Sozialismus" einführen möchte, oder Scientology die Politik unterwandert, oder opus dei (um jetzt weillkürlich eine religiöse Gruppierung herauszugreifen) einen Gottesstaat errichten will, dann soll das kein Problem mehr sein? Auch da hätte ich gerne zumindest eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum das wegfallen soll.
Die Antworten ....
--> Die Antworten hierzu findet man auf der Diskussionsseite Monika Belz