LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Modernisierung der Glücksspielregulierung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1 von Jan Westphal.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Jan Westphal
Programm

Landesprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen den folgenden Text an passender Stelle in das Parteiprogramm aufzunehmen:

Von Alters her ist Glücksspiel Bestandteil jeder Kultur. Schätzungen zufolge beteiligt sich mehr als jeder 2. Deutsche an Glücksspielen. Diese Tatsache erfordert es, sich vorurteilsfrei mit dem Ausüben von Glücksspielen und dessen Folgen auseinanderzusetzen. Die bisherige auf ein staatliches Monopol setzende Strategie ist nicht mehr geeignet, den modernen Realitäten eines florierenden Onlineglückspielmarktes zu begegnen. Sie schuf einen Schwarzmarkt, in dem Suchtprävention, Jugend- und Verbraucherschutz nur unzureichend Sorge getragen wurden.

Die Piratenpartei Landesverband Sachsen-Anhalt fordert deshalb eine Abkehr von der bisherigen Politik im Bereich Glücksspiel, die geprägt dadurch ist, dass bisherige Staatsmonopol auch weiterhin zu sichern. Aus einschlägigen Studien als mittelmässig suchtgefährdend bekannte Online-Glücksspiele bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Spiele wie Automatenspiele akzeptiert werden. Die derzeitige Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspielen widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft.

Die Beteiligung an Glücksspielen privater Anbieter auch im Internet muss legalisiert werden. Sie darf nicht auf bestimmte Teilgebiete beschränkt werden, sondern ein breites Angebot an unterschiedlichen Glücksspielen wie Lotto, Sportwetten, Poker und Casinospiele beinhalten. Andernfalls ist der Staat nicht in der Lage, regulierend einzugreifen. Durch das bisherige Verbot stiehlt sich der Staat fahrlässig aus der Verantwortung und überlässt seine Bürger einem unkontrollierbarem Markt, ohne selbst Richtlinien für Jugend- und Verbraucherschutz setzen und kontrollieren zu können.

Durch Lizensierung privater Anbieter in den unterschiedlichen Glücksspielen kann der Staat Regeln zum Jugend- und Verbraucherschutz aufstellen und kontrollieren und bei Bedarf eingreifen.

Eine wirksame Suchtprävention kann nicht durch Verbote und Einschränkungen erreicht werden. Statt dessen muss ein offener, sachlicher Umgang mit dem Thema in Form umfangreicher Aufklärung in Schulen und Freizeiteinrichtungen gesetzliche Regelungen ergänzen. Ein bereits im Kindesalter gezielt vermitteltes selbstbestimmtes Verhalten ist der beste Weg diesen Herausforderungen und Reizen charakterstark zu begegnen.

Begründung

Es geht um etwas Wesentliches: Wie geht man mit der Glücksspielsucht um? Ist es nötig, dass der Staat hier ein Monopol hält? 15 Landesregierungen unter Federführung von Sachsen-Anhalt wollen am Lotto Monopol festhalten, die Öffnungen bei den Sportwetten (auf 20 Lizenzen beschränkt) sind reine Placebos – so sollen Online-Poker und Casino-Games weiterhin nicht möglich sein. Offiziell um die Glücksspielsucht zu bekämpfen. Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass es eigentlich nur darum geht, die Einnahmen zu schützen, schließlich beträgt die Gewinnausschüttungsquote beim Lotto nur 50% – das heißt knapp die Hälfte der Umsätze fließen mehr oder weniger direkt in die Länderhaushalte. Glücksspielsucht ist im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen relativ gering. In Deutschland gelten etwa 100.000 Menschen als glücksspielsüchtig und 250.000 als gefährdet, während sich über die Hälfte der Deutschen an Glücksspielen beteiligt.

In seinem Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das im Glücksspielstaatsvertrag von 2008 verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist. Zur Begründung verwies er u. a. auf intensive Werbekampagnen der Inhaber des staatlichen Glücksspielmonopols, die der Suchtprävention als notwendiger Grundlage eines Glücksspielmonopols zuwiderlaufen würden.

Zeitgemäß ist der Staatsvertrag dabei in Zeiten des Internets ohnehin nicht mehr: Wer wirklich glücksspielsüchtig ist, spielt einfach online im Ausland – bei teilweise dubiosen Anbietern. Ein legaler Online-Markt soll in Deutschland nach dem Willen der Länder offensichtlich nicht entstehen – obwohl man hier durch Kontrollen und Steuereinnahmen die Chance hätte, wenigstens wirklich aktiv etwas gegen Spielsucht zu unternehmen oder zumindest die Folgen abzumildern. Einzig Schleswig-Holstein scherte aus.

Dabei ist anzunehmen, dass die EU das Vertragswerk sowieso wieder kippt. Einerseits dürfte es den Vorgaben der EU immer noch nicht genügen. Und selbst wenn, hat die EU ziemlich deutlich gemacht, dass Einschränkungen, wenn schon vorhanden, zumindest in ganz Deutschland einheitlich sein müssten. Da aber Schleswig-Holstein ausgeschwenkt ist, ist diese Vorgabe so auf keinen Fall zu halten. Die EU-Kommission verlangt ebenfalls einen Nachweis, warum gerade Casinospiele – darunter fällt auch Poker – so suchtgefährdend sein sollen, dass hier ein Verbot angemessen ist. Wenn man bedenkt, dass Sportwetten und Automatenspiele erlaubt sind, dürfte das ein schweres Unterfangen werden.

Und so geht die Ratifizierung eines weiteren, in Teilen unsinnigen, Staatsvertrages seinen Gang damit das Katz-und-Maus-Spiel um die Lottoeinnahmen mit der EU-Kommission noch eine Runde weiter getrieben werden kann. Vordergründig wird der Kampf gegen die Glücksspielsucht als Grund genannt. Wobei man diese aber eher befeuert als dämpft, da man das Glücksspiel komplett in die Illegalität treibt und so die Spieler nicht schützen kann. (Begründung ist leicht verkürzter und modifizierter Kommentar vom 28.März vom LV Bayern http://piratenpartei-bayern.de/2012/03/28/glucksspiel/)


Informationen und Quellen zum Thema: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1711276/

http://www.sueddeutsche.de/panorama/gluecksspiel-jeder-zweite-zockt-1.204842

http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcksspielstaatsvertrag

http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcksspiel

http://www.forschung-gluecksspiel.de/publikationen.html

http://www.isa-guide.de/

Antrag basiert in Teilen auf dem Drogen- und Suchtprogramm des Bundesverbandes der Piratenpartei






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Sachsen-Anhalt.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Diskussion

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