LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Herabsetzung der 5%-Hürde bzw. Sperrklausel auf Landesebene auf 3%

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1 von NX.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
WPA007
Beantragt von
NX
Programm

Wahlprogramm

Schlagworte Pro
Aus Anonym (o.J.) - Sperrklauseln im Kommunalwahlrecht, S. 7-12

Achtung: Diese juristische Studie bezieht sich auf die Kommunalebene und kann damit nur teilweise als Argumentation für eine Sperrklausel auf Landesebene herangezogen werden!

  • die "Gefahrenprognose aus den 50iger Jahren, die unter dem Eindruck des „Weimarer Traumas“ entstand, hat sich im nachhinein als unzutreffend erwiesen"
  • "Wer argumentiert, daß Sperrklauseln zum Ausschluß kleiner Parteien gerechtfertigt seien, da diese als Klientelparteien nicht am Gesamtwohl orientiert seien, nimmt hierdurch eine unzulässige inhaltliche Bewertung bestimmter Parteien und Gruppen vor. Denn eine solche Bewertung steht nach dem Demokratieprinzip allein dem Wähler, nicht aber der rechtsetzenden oder rechtsanwendenden staatlichen Gewalt zu."
  • "Das hierdurch verringerte Gefährdungspotential einer „zersplitterten“ Gemeindevertretung für die Funktionsfähigkeit der Gemeinde läßt die Erforderlichkeit einer Sperrklausel entfallen, wie die langjährigen Erfahrungen belegen, die in den beiden süddeutschen Ländern ohne Sperrklausel gemacht wurden."
  • "Die Chancen von neugegründeten Parteien, die keineswegs an den extremistischen Flügeln angesiedelt sein müssen, werden durch die 5%-Klausel über Gebühr zugunsten der großen Parteien geschmälert. Durch solche Klauseln droht das Wahlrecht zu einer Bestandsgarantie der etablierten Parteien zu werden."
  • "Gerade aufgrund dieses stabilisierenden Effektes wehren sich die entsprechenden Landesgesetzgeber gegen die Abschaffung der Sperrklauseln. Denn die Sperrklauseln werden durch die in den Landesparlamenten vertretenen Parteien bewußt zur Sicherung der Machtposition instrumentalisiert, um sich der Konkurrenz neugegründeter Parteien und Vereinigungen zu erwehren. Sie dienen insbesondere auch der Diskriminierung von kommunaler Wählervereinigungen, die in den Landesparlamenten gar nicht vertreten sind."

Aus Bogumil, Grohs & Holtkamp (2009) - Auswirkungen der Abschaffung der kommunalen 5%-Sperrklausel auf das kommunalpolitische Entscheidungssystem in NRW, S. 37f.

  • "Aus den in diesem Gutachten empirisch dargelegten Problemen der zunehmenden Fragmentierung der nordrhein-westfälischen Großstadtparlamente im Zuge der Abschaffung der 5%-Hürde resultiert unmittelbarer Handlungsbedarf für den Landesgesetzgeber. Eine einheitliche gesetzliche Sperrklausel von 2,5% im nordrheinwestfälischen Kommunalwahlrecht könnte die Fragmentierung und Zersplitterung der Großstadtparlamente maßgeblich reduzieren, ohne dass in den unteren bis mittleren Gemeindegrößenklassen der Grundsatz der Wahlgleichheit signifikant eingeschränkt würde."
Schlagworte Contra
Aus Bogumil, Grohs & Holtkamp (2009) - Auswirkungen der Abschaffung der kommunalen 5%-Sperrklausel auf das kommunalpolitische Entscheidungssystem in NRW, S. 35-38

Achtung: Diese empirische Studie bezieht sich auf die Kommunalebene in NRW und kann damit nur teilweise als Argumentation für eine Sperrklausel auf Landesebene herangezogen werden!

  • Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretung insbesondere in den Großstädten
  • erheblich Erschwerung der Bildung klarer Mehrheiten und Koalitionen und kaum koalitionsfähig
  • Gefährdung der Effizienz und Effektivität kommunalen Regierens
  • "Jede neue Gruppierung, die hier kandidieren möchte, hat weitgehend nabhängig von ihrer Bekanntheit, ihrem Personal und Programmatik fast ein Ratsmandat sicher, was wiederum den Kandidaturanreiz massiv erhöht. Zweitens sind in Großstädten die Parlamente weitgehend konkurrenzdemokratisch strukturiert, mit der Folge, dass starke Fragmentierung zu besonders ausgeprägten Problemen bei der Mehrheitsbildung und Regierungsfähigkeit führt."
  • "Zugleich sind die Gruppierungen aufgrund der nur begrenzt möglichen Arbeitsteilung deutlich schlechter informiert als die Fraktionen und haben kaum hauptamtliche Unterstützung für die Ratsarbeit in den eigenen Reihen, so dass sie auch aus diesen Gründen nur schwer inhaltliche Impulse setzen können."

Aus Anonym (o.J.) - Sperrklauseln im Kommunalwahlrecht, S. 2-6

  • "Gerade kleine Parteien sind meist Klientelparteien, deren politisches Programm nicht am Gesamtwohl orientiert ist, sondern im wesentlichen nur auf die Vertretung einseitiger Interessen und nicht der Interessen der Gesamtheit der Bevölkerung ausgerichtet ist."
  • "Insoweit schützen Sperrklauseln generalpräventiv die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung, da Splitterparteien von vorne herein von der Teilnahme an Wahlen abgeschreckt bzw. von den Gemeindevertretungen ausgeschlossen werden. Es wird daher eine sachgerechte Zusammensetzung der Gemeindevertretungen mit nur den stärksten politischen Gruppierungen gefördert."
  • "Die Generalprävention gegen Splittergruppen stärkt auch die Position der Parteien und Wählervereinigungen als Mittler der repräsentativen und mittelbaren Demokratie bzw. Mittler zwischen dem gewählten Gremium und dem Wahlvolk."
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgenden Punkt an geeigneter Stelle im Wahlprogramm einfügen:

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt fordert die Herabsetzung der Sperrklausel in Sachsen-Anhalt bei Landtagswahlen auf 3%.

Begründung

Zu mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung gehört, dass auch kleinere gewählte Fraktionen an den demokratischen Prozessen teilhaben dürfen. Der Nutzen wiegt dabei größer als die Gefahren, durch den Einzug radikaler Parteien, da die Mehrheit der Unter-5%-Parteien nicht als radikal eingestuft werden kann.

Die staatliche Parteienfinanzierung aus Steuergeldern erhalten Parteien bereits mit "mindestens 1,0 Prozent (Bundestags- oder Europawahl) bzw. 0,5 Prozent (Landtagswahlen) der gültigen Stimmen" (Quelle: http://www.bpb.de/themen/513F3I,0,Staatliche_Parteienfinanzierung.html).

Dänemark besitzt auf nationaler Ebene lediglich eine Sperrklausel von 2%. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrklausel)

3% sind ca. 3 Sitze und gleichzeitig die Mindestgröße einer Fraktion im Landesparlament.

Weitere Argumente siehe oben.

LiquidFeedback: http://lqfb.piraten-lsa.de/lsa/issue/show/8.html

Informationen:






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Sachsen-Anhalt.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NX 02:24, 29. Feb. 2012 (CET)
  2. Malte D.
  3. PatrickE
  4. Alexkid
  5. Markus Hünniger
  6. Emmy 19:53, 6. Apr. 2012 (CEST)
  7. Christoph 19:53, 6. Apr. 2012 (CEST)
  8. greemin

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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