LSA:Kreisverbände/Börde/Vorstand/GO
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des KVor Börde
- 1.1 §1 Vorstandssitzungen
- 1.2 §2 Versammlungsform
- 1.3 §3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.4 §4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.5 §5 Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.6 §6 Abstimmungen
- 1.7 §7 Rechtsgeschäfte
- 1.8 §8 Protokollführung
- 1.9 §9 Aufgabenverteilung
- 1.10 §10 Sonstiges
- 1.11 §11 Umlauf-Beschlüsse
Geschäftsordnung des KVor Börde
Der Vorstand des Kreisverbandes Börde der Piratenpartei Deutschlands im Landesverband Sachsen-Anhalt hat sich folgende Geschäftsordnung gegeben:
Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt sowie die Kreisverbandssatzung des KV Börde.
§1 Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält jährlich mindestens 2 Vorstandssitzungen ab, zu diesen wird satzungsgemäß eingeladen. Des Weiteren können Sitzungen mit 5-tägiger Einladungsfrist außer der Reihe abgehalten werden. Nichtanwesende Vorstandsmitglieder können TOP, Beschlüsse, Anträge begründet nachverhandeln lassen. Dabei handelt es sich um kein Vetorecht.
§2 Versammlungsform
Der Vorstand kann sich persönlich an einem Ort innerhalb des Landkreises Börde treffen, sowie fernmündliche Sitzungen abhalten.
§3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
- dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland, sowie dessen Mitgliedern,
- den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden,
- jedem Mitglied des Kreisverbandes Börde.
(2) Anträge sind spätestens fünf Tage vor einer Vorstandssitzung zu stellen und dem Vorstand zur Kenntnis zu bringen. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als dreimal erfolgen.
§4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes grundsätzlich beiwohnen. Gäste können mit Mehrheit der anwesenden Vorstandmitglieder zugelassen werden. Auf Beschluss von zwei Dritteln der anwesenden Vorstandsmitglieder können Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt werden. Der nichtöffentliche Teil der Sitzung ist getrennt zu protokollieren. Piraten, die einen Antrag gestellt haben, können von der Behandlung des Antrages nicht ausgeschlossen werden.
§5 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden, ggf. durch den stellvertretenden Vorsitzenden eröffnet. Auf Antrag kann die Leitung einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit an ein anderes Mitglied des Kreisverbandes Börde vergeben werden. Antragsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied.
§6 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Vorstandsmitglieder des Kreisvorstandes. Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht bei allen Anträgen benutzen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung an Hand der Finanzlage des Kreisverbandes zu Protokoll geben, womit der Antrag als abgelehnt zu behandeln ist.
§7 Rechtsgeschäfte
Der Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Weiteres regelt die Satzung des Kreisverbandes.
§7a Verwaltungsausgaben
Verwaltungsausgaben bis zu 50,00 € können von einzelnen Vorstandsmitgliedern ohne Beschluss getätigt werden. Die im folgenden genannten Punkte sind Verwaltungsausgaben:
- Einladungen zu Parteitagen, Mitgliederversammlungen und sonstigen Parteiveran-staltungen
- Porto, Papier, Druckkosten, Versandmaterial
- Kontoführungsgebühren
Diese Ausgaben sind zu belegen und bei der nächstfolgenden Vorstandssitzung durch Beschluss bestätigen zu lassen.
§8 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll wird nach der Vorstandssitzung allen Vorstandsmitgliedern per Mail zugestellt. Nach Erhalt des vorläufigen Protokolls soll jedes Vorstandsmitglied innerhalb von drei Tagen diesem zustimmen oder Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist zu begründen. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, gilt dies als Zustimmung und das Protokoll wird sodann veröffentlicht. Das Recht, Einspruch gegen Beschlüsse zu erheben, bleibt davon unberührt. Protokolle, die veröffentlicht und bestätigt sind, gelten als unterschrieben und genehmigt.
§9 Aufgabenverteilung
Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. Er schlichtet Streitigkeiten im Vorstand. Er leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen, wenn kein anderer Versammlungsleiter gewählt ist. Er ist der erste Ansprechpartner innerhalb des KV für alle Anfragen und Kritiken bezüglich der Vorstandsarbeit. Er ist für die Vorbereitung der Vorstandssitzungen verantwortlich, lädt zu Vorstands- und Piratentreffen ein und legt Tagesordnungen vor.
Stellvertretender Vorsitzender
Der Stellvertretende Vorsitzende koordiniert in Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern Wahlkämpfe, initiiert Demos und andere Aktionen. Er vertritt den Vorsitzenden.
Schatzmeister
Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er organisiert die Finanzen. Er führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Zudem ist er zuständig für die Verwaltung der Mitgliedsdaten in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand.
§10 Sonstiges
Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, längere Abwesenheiten möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Sollte die Handlungsfähigkeit einzelner Positionen des Vorstandes beeinträchtigt sein, so geht dessen Kompetenz, wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand kann durch Beschluss zeitgebundene Gremien zur organisatorischen Entlastung bilden.
§11 Umlauf-Beschlüsse
Umlauf-Beschlüsse werden schnellstmöglich veröffentlicht und gelten nach Veröffentlichung als beschlossen.