Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 057

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Gesundheitspolitik
Nummer: 057
Antragsteller: DonAlexandro für die AG Nichtraucherschutz
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Wirksamer Nichtraucherschutz, der auf den Grundprinzipien der Piratenpartei basiert.
Schlagworte: Nichtraucherschutz, e-Zigarette, Tabakrauch, Tabak, Gaststätten
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Haltung der Piratenpartei zum Nichtraucherschutz
Text: Präambel

Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie tritt für die Wahrung von Bürgerrechten ebenso ein, wie auch für den Schutz des Individuums vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. In diesem Sinne setzt sie sich daher sowohl für einen wirksamen Nichtraucherschutz als auch für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Rauchern ein. PIRATEN streben ein gesellschaftliches Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern an, das niemanden von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt oder unverhältnismäßig in der persönlichen Entfaltung beschneidet.

Zur Realisierung eines wirksamen Nichtraucherschutzes fordern wir:

1. In allen geschlossenen Räumen öffentlicher Gebäude mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten im Interesse des Schutzes von Nichtrauchern grundsätzlich Rauchverbote.

2. Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten können Raucherräume einrichten, wenn diese wirksam abgetrennt und belüftet sind.

3. a) Die Betreiber von Gaststätten können separate, von den Nichtraucherbereichen wirksam abgetrennte und belüftete Raucherräume einrichten. Die Nichtraucherbereiche und das WC müssen ohne das Durchqueren von Raucherbereichen vom Haupteingang aus einfach erreichbar sein.
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
c) Raucherbereiche und Rauchergaststätten müssen von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.

Begründung: Die Inhalation von Tabakrauch ist nach Stand der Wissenschaft gesundheitsschädigend, auch wenn das genaue Ausmaß der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch noch nicht abschließend geklärt ist. Viele Menschen fühlen sich zudem durch Tabakrauch stark beeinträchtigt. Diese Situation erfordert gesetzliche Regelungen zum Schutz der Nichtraucher, ohne dass diese unverhältnismäßig in das Persönlichkeitsrecht der Raucher eingreifen.

Eine Politik, die einseitig auf Verbote setzt, bewirkt erfahrungsgemäß größere Probleme als die, die sie zu beseitigen verspricht. Rauchverbote können lediglich einen Rahmen vorgeben und führen nur dann zu einem gesellschaftlichen Konsens, wenn sie von Rauchern wie Nichtrauchern aus Überzeugung getragen werden. An die Stelle eines fortdauernden gesellschaftlichen Zwistes muss eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme treten.

Ergänzende Anmerkung:

  • Aspekte des Arbeits- und Jugendschutzes sind nicht Bestandteil des Nichtraucherschutzes, sondern werden in den jeweiligen Gesetzen geregelt.
  • Die Benutzung der E-Zigarette, in der Inhaltsstoffe verdampft und nicht verbrannt werden, unterliegt nicht den Einschränkungen zum Nichtraucherschutz

Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt:

Piratenpad: -
Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4387.html
Wiki-Antragsfabrik: -


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  • Der Antrag behandelt vollumfänglich Regelungen bei denen die Länder Gesetzgebungskompetenz haben und sollte deshalb nicht in ein BTW-Wahlprogramm. -- PirateJoker 02:53, 11. Mär. 2013 (CET)

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