Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 012

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Außenpolitik
Nummer: 012
Antragsteller: Markus Hoffmann, Jenny Louise Becker
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Beteiligung an militärischen Interventionen lehnen wir grundsätzlich ab. Ausnahmen sind nur bei geringer Tragweite (z. B. Rettung von Menschen in Gefahrenlagen), jedoch keinesfalls bei einem Krieg möglich.
Schlagworte: Auslandseinsätze, Bundeswehr, Interventionen, Kriege
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Keine militärischen Interventionen mit deutscher Beteiligung
Text: Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab.

Dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte [1] außerhalb der Bündnisgebiete kann nur bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite gemäß §4 ParlBG [2], bei Gefahr in Verzug sowie zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen unter Einhaltung des Völkerrechts zugestimmt werden.

Begründung: Die Erfahrung zeigt, dass der Einsatz von Streitkräften im Ausland häufig über den Rahmen hinausgeht, mit dem er begonnen und (je nach Bezug zu einem Mandat) durch die UNO legitimiert wurde. Deswegen soll hiermit ein klares Zeichen gesetzt werden: Die Piraten lehnen militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung grundsätzlich ab.

Der Text ist Teil des geplanten Positionspapieres "Verteidigungspolitische Grundsätze der Piratenpartei, orientiert am Status Quo" der UG Verteidigung der AG Außenpolitik. Mitgewirkt an der Erstellung haben Mitglieder der UG Verteidigung, der AG Außenpolitik und der AG Friedenspolitik. Der Text wird in der verlinkten LQFB-Initiative bewusst einem alternativen Text gegenübergestellt, der Auslandseinsätze der Bundeswehr unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. Das Votum der abstimmenden Piraten soll darüber entscheiden, welcher Text offizielle Aussage der Piratenpartei werden soll.

Erläuterungen:

[1] Begriffsbestimmung gemäß §2 ParlBG:

(1) Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.

(2) Vorbereitende Maßnahmen und Planungen sind kein Einsatz im Sinne dieses Gesetzes. Sie bedürfen keiner Zustimmung des Bundestages. Gleiches gilt für humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen der Streitkräfte, bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Soldatinnen oder Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden.

[2] Begriffsbestimmung gemäß §4 ParlBG:

(2) Ein Einsatz ist dann von geringer Intensität und Tragweite, wenn die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten gering ist, der Einsatz auf Grund der übrigen Begleitumstände erkennbar von geringer Bedeutung ist und es sich nicht um die Beteiligung an einem Krieg handelt.

(3) In der Regel liegt ein Einsatz von geringer Intensität und Tragweite vor, wenn

  • es sich um ein Erkundungskommando handelt, das Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mit sich führt,
  • einzelne Soldatinnen oder Soldaten betroffen sind, die auf Grund von Austauschvereinbarungen Dienst in verbündeten Streitkräften leisten, oder
  • einzelne Soldatinnen oder Soldaten im Rahmen eines Einsatzes der VN (Vereinten Nationen), der NATO, der EU oder einer Organisation, die einen VN-Auftrag erfüllt, verwendet werden

Antragsteller:

Jenny Louise Becker Markus Hoffmann

Piratenpad: https://piratenpad.de/p/keine-auslandseinsaetze
Liquid Feedback: http://lfpp.de/i6003
Wiki-Antragsfabrik: -


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