Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 171

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Steuern und Haushalt
Nummer: 171
Antragsteller: avaune
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Anregung zu einer allgemeinen innerstaatlichen Besteuerungsquote von mindestens 50%
Schlagworte: Steuern, Einkommensteuer, Erwerbsbelastung, Angleichung
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Angleichung der allgemeinen Besteuerung innerhalb der EU
Text: Wir Piraten wollen die EU-Mitgliedsstaaten dazu anregen, die allgemeine innerstaatliche Erwerbsbelastung auf ein Niveau von mindestens 50% anzugleichen, soweit nicht die allgemeine Besteuerung auf andere Weise mit einer hälftigen Staatsquote erfolgt.
Begründung: Die Erwerbsbelastung innerhalb der EU-Staaten ist derzeit aufgrund der staatlichen Souveränität in Bezug auf die Einkommensbesteuerung unterschiedlich hoch. Folge hiervon ist die Ansiedlung von Unternehmen in Mitgliedsstaaten, in denen eine geringe Erwerbsbelastung vorgesehen ist, zulasten der Wirtschaft und Staatshaushalte anderer Mitgliedsstaaten mit höherer Erwerbsbelastung.

Auch wird nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten ein Teil des Einkommens existenzsichernd von der Erwerbsbesteuerung freigestellt oder die Existenz Bedürftiger durch staatliche Transferleistungen gesichert, was bei hoher Arbeitslosenquote die Situation für die Bevölkerung drastisch verschlimmert. Das Existenznotwendige wird dann ggf. von der Familien- oder örtlichen Gemeinschaft erbracht.

Wir Piraten wollen die solidarische Gemeinschaft der EU transparent gestalten und individuelle Bereicherung zulasten einer Gemeinschaft vermeiden. Wir streben eine europäische Gemeinschaft an, die das würdevolle Überleben eines jeden Individuums und jeder Region innerhalb der Gemeinschaft sichert. Wir erkennen dabei allgemeine und soziale Teilungsgrundsätze an, indem von allen Mitgliedern einer jeden Gemeinschaft 50% beigetragen wird, um zunächst individuelle Benachteiligungen und Bedürftigkeit der Mitglieder auszugleichen und die übrigen Einnahmen individuell oder gemeinschaftlich anteilig gleich für gemeinschaftliche Aufgaben zu verwenden und wieder in den Kreislauf einzubringen.

Unterschiedlich hohe Steuer- und Abgabenbelastungen tragen zu wirtschaftlichem Ungleichgewicht innerhalb der EU bei. Diejenigen Staaten, die lange Zeit durch geringe Erwerbsbelastung individuelle Bereicherung über 50% ermöglichten, während sie gemeinschaftliche Aufgaben vernachlässigten oder nicht weiter ausbauten oder sich verschuldeten, bitten aktuell die übrigen Mitgliedsstaaten um Hilfe, welche nur teilweise aufgrund einer 50%igen oder höheren Einnahmenquote auf Kosten ihrer eigenen Bevölkerung zu der geforderten Hilfe in der Lage sind.

Ein vergleichsweise ähnliches Niveau bei der jeweiligen innerstaatlichen Erwerbsbelastung trägt maßgeblich zur Vermeidung von gemeinschaftsschädigender Bereicherung bei und ist zudem in der Lage, bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens die Existenz Bedürftiger zu sichern oder zumindest zum Überleben beizutragen und den jeweiligen Staatshaushalt zu stabilisieren.

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