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Verkehr und Infrastruktur
Nummer:
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133
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Antragsteller:
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Georg Schroll
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Bundesparteitag:
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2013.2
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Zusammenfassung:
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Europaweite Übereinkunft, den Bahnlärm durch aktive technische Maßnahmen einzuschränken.
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Schlagworte:
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Bahnlärm, Schienenverkehr, aktiver Lärmschutz, Flüsterschiene, lärmabsorbierende Drehgestelle, Flüsterbremse, L-Sohle
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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30.09.2013
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Inhalt
Titel:
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Europäische Konvention gegen Bahnlärm
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Text:
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Bahninfrastruktur durchzieht häufig Wohnorte und Siedlungsgebiete, im Gegensatz zu Autobahnen, die meist siedlungsfern gebaut werden. Dass Bahninfrastruktur in der Nähe von Wohnorten und Siedlungsgebieten liegen, hat den nachvollziehbaren Sinn und Zweck, Personen und Güter auf kurzem Weg zu bedienen.
Diesem Vorteil steht jedoch ein zunehmender, hochbelastender Bahnlärm gegenüber. Während im Personenverkehr durch Leichtfahrzeuge bereits beträchtliche Erfolge hinsichtlich eines reduzierten Bahnlärms zu verzeichnen sind, sind im Güterverkehr zwar „Anstrengungen“ erkennbar (z.B. L-Sohle), aber nicht ausreichend. Vor allem dann, wenn es bereits technische Möglichkeiten zur weiteren Lärmminderung gibt („Flüsterschiene“, lärmabsorbierende Drehgestelle).
Bahn-Güterverkehr, somit der international Warenverkehr, macht bekanntlich an nationalen Grenzen nicht Halt, der Lärm ebenso. Das „Güterwagen-Verleihgeschäft“, das in verschiedenen EU-Ländern betrieben wird, mit technisch unterschiedlichen Standards, muss so vereinheitlicht werden, dass in den langen Ganzzügen nicht mit unterschiedlichen Bremssystemen gefahren wird.
Einheitlich europäische Standards zur technischen Bahnlärmreduzierung müssen europaweit angepackt werden.
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Begründung:
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Piratenpad:
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Liquid Feedback:
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Wiki-Antragsfabrik:
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