HSG:Magdeburg/Politik/Datenschutz

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Jeder Mensch hat laut ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir fordern deswegen das Recht eines jeden Studenten und Angehörigen der Universitäten auf Einsicht und Korrekturmöglichkeit seiner persönlichen Daten. Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden und müssen unter dem Prinzip der Datensparsamkeit gesammelt werden.

Auch bei Datenkraken wie zum Beispiel HISQIS muss jeder Student das Recht haben über seine persönliche Daten zu verfügen. Diese Daten müssen nach Austritt an der Universität nach angemessener Zeit gelöscht werden.