HH:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2011-10-25/01
Stilllegung (Freeze) der Facebook Seiten des LV Hamburg; bis auf weiteres |
NR: 2011-10-25/01 |
- Text
- Es wird beantragt, den Betrieb der Facebook Fanpage der Piratenpartei Hamburg bis auf weiteres stillzulegen, da dieser nicht länger mit den Wertmaßstäben der Partei zu vereinbaren ist; möglicherweise gegen Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz verstößt. Besucher der stillgelegten Seite sind über die Thematik Datenschutz aufzuklären.
- Begründung
- Stilllegung (Freeze) bedeutet, der Betrieb der Seite wird vorübergehend eingestellt und kann nach entsprechendem Beschluss jederzeit wieder aufgenommen werden, z.B. wenn sich der Datenschutz bei Facebook nachweisbar verbessert hat. Die Forderung der expliziten Stilllegung (Freeze) anstelle einer Löschung der Seite ergab sich als Kompromiss in der Diskussion mit anderen Piraten und mündet nun in diesem Antrag. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kommt nach einer technischen und rechtlichen Analyse der Facebook Dienste zu dem Ergebnis, dass diese Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen. Bereits seit Längerem ist die unzureichende Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook in der Kritik. Das ULD vertritt nunmehr ausdrücklich die Ansicht, dass weder die Nutzungsbedingungen noch die Datenschutzrichtlinien von Facebook den Einsatz der sogenannten Social Plugins legitimieren. Darüber hinaus führe Facebook eine datenschutzrechtlich unzulässige Reichweitenanalyse (Webtracking & Webanalyse) sowohl auf der eigenen Plattform als auch plattformübergreifend über Social Plugins durch. Zudem finde eine umfassende, persönliche Profilbildung statt. Facebook hat Anfang September bei einer Stellungnahme im ULD und im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags die Position vertreten, für Fanpages nur nach irischem Datenschutzrecht verantwortlich zu sein. Weitherhin sieht das LG Berlin (Beschluss v. 14.03.2011, 91 O 25/11) in der Verwendung des sogenannten "Like" Buttons einen Verstoß §13 TMG. Nach Artikel 12 der Europäischen Datenschutzrichtlinie hat jeder EU-Bürger das Recht auf Herausgabe der gespeicherten Daten. Hierzu müssten sich Nutzer der Fanpage allerdings nach Irland wenden, wo Facebook seinen Sitz hat, und ebenso in der Kritik ist. http://www.bigbrotherawards.de/2011/.comm1 "Auf Druck von Datenschutzaktivisten wie Europe vs. Facebook werfen die Dubliner Datenschutzbehörden dem Konzern unter anderem vor, gelöschte Nutzerdaten nicht ordnungsgemäß von den Servern verschwinden zu lassen." com-magazin.de 30.09.2011 http://www.europe-v-facebook.org/DE/Datenbestand/datenbestand.html "Als "starkes Stück" kritisierte er (*Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar), dass selbst gelöschte Daten nicht wirklich gelöscht würden, sondern quasi unsichtbar auf den Servern eines Anbieters erhalten blieben." stern.de 29.09.2011 "In der Netzpolitik forderte (*unser Parteivorsitzender) Nerz eine grundlegende Reform des Urheberrechts und einen sinnvollen Rahmen für eine Datenschutzregelung etwa in Sozialen Netzwerken wie Facebook." tagesschau.de 05.10.2011 Ausreichender Schutz existiert in Sachen Facebook also bislang gerade nicht. Wir wollen diese unabsehbar ferne Reform nicht abwarten und in Verantwortung für Besucher und Freunde die Datenauslieferung stoppen! "Facebooks Datensammelwut ist mit deutschem Datenschutzrecht nicht in Einklang zu bringen. Gerade die politische Einstellung ist eine besonders schützenswerte Information, und wir wollen nicht der Käse in Facebooks Datenfalle sein", äußerte sich bereits treffend der Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei im Zuge der Abschaltung seiner Fanpage. http://www.piratenpartei-sh.de/pressemitteilungen-mainmenu/18-pressemitteilungen/426-piraten-wollen-nicht-der-kaese-in-facebooks-datenfalle-sein.html "Facebook missachtet europäisches Datenschutzrecht!" http://piratepartei.lu/node/401 Verbraucherzentrale Bundesverband: "Facebook missachtet Datenschutz Wem der Schutz persönlicher Daten wichtig ist, sollte wechseln" http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&bereichs_id=&themen_id=&mit_id=1289&task=mit http://www.zdnet.com/blog/facebook/facebook-sued-for-violating-wiretap-laws-with-tracking-cookies/4687 http://www.foxnews.com/scitech/2011/10/21/facebook-building-shadow-profiles-non-members-experts-allege/ Wir wollen die Vernachlässigungen des Datenschutzes, immerhin eines unserer Kernthemen, bei Facebook nicht durch den aktiven Betrieb einer Fanpage fördern. Wer sich daran beteiligt, Daten seiner Freunde fristlos, auf Vorrat und zum Verkauf in die USA zu liefern ist in der Argumentation gegen Vorratsdatenspeicherung, SWIFT- und Fluggastdatenauslieferung nicht glaubwürdig.
- Antragsteller
- Spearmind 10:55, 25. Okt. 2011 (CEST)
- Ergebnis
- abgelehnt
- Dafür
- (Liste von Namen)
- Jörg Dürre Da die Facebook-Seite des LV für die Willensbildung der Mitglieder in keiner Weise notwendig ist.
- Dagegen
- (Liste von Namen)
- Burkhard – Ich bin gegen Justizimperialismus. Facebook muss sich an die Gesetze seiner Standorte halten, nicht an die Gesetze aller Länder der Welt. Ich möchte auch nicht, dass unsere Webpräsenzen auf die Gesetze von China, Syrien oder Ungarn angepasst werden. Die Benutzung Facebooks ist jedem freigestellt, die Nutzung der Facebook-Seite des LV ist für Mitglieder in keiner Weise verpflichtend oder notwendig, um an der Willensbildung teilzunehmen.
- Pit - Was Burkhard sagt
- Thomas Michel
- Anne Alter-dies müsste zunächst in der Basis diskutiert werden.
- Enthaltung
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- -
Nun ja Facebook sollte sich nicht nur an das Recht seiner Standorte halten sondern auch an das deutsche, da deutsche Nutzer unmittelbar angesprochen werden. Da der Vorstand nunmehr eine diaspora Präsenz einstimmig abgelehnt hat, wird der interaktive Interessent im Bereich Social Media geradezu zu Facebook gedrängt.--Spearmind 20:01, 1. Nov. 2011 (CET)