HH:30. Landesparteitag/Protokoll

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsprotokoll des 30. Landesparteitages vom 14.05.2022 

TOP 1: Begrüßung

Arthur Kaiser, bestehender erster Vorsitzender eröffnet um 11:09 den Landesparteitag.

Es wird festgestellt, dass die Versammlung satzungsgerecht eingeladen wird. Es gibt keine Zweifel an der Stimmberechtigung einzelner Mitglieder.  

 TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Parteitag ist beschlussfähig: der Landesverband 124 Mitglieder, davon sind 51 stimmberechtigt. Es wurden 12 akkreditiert. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Es wurde zugleich für die Bezirke akkreditiert:

  • Wandsbek 1
  • Nord 3
  • Mitte 2
  • Altona 2
  • Eimsbüttel 2
  • Harburg 1

 

 TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters

Pawel erklärt sich bereit, die Versammlung zu leiten. Einstimmig gewählt. Er übernimmt die Versammlung.

TOP 4: Wahl des Protokollführers

  René erklärt sich bereit, Protokoll zu führen. Einstimmig gewählt. Arthur unterstützt das Protokoll, kein Widerspruch.

 TOP 5: Wahl des Wahlleiters

  Pawel erklärt sich bereit, die Wahlleitung zu übernehmen. Einstimmig gewählt. Arthur und Friedo sind Wahlhelfende  

 TOP 6: Beschluss über die Geschäftsordnung

  Es gilt die alte, mit einer Erneuerung:

Neue Nummer 4: Bei der Befragung von Kandidierenden sind bis zu 3 Fragen durch ein einzelnes Mitglied zulässig. Wenn es die Mehrheit der Versammlung wünscht, kann dieses Mitglied jeweils drei weitere Fragen stellen. Bei Erschöpfung wird erneut abgestimmt.

GO mit der Änderung mehrheitlich angenommen.

TOP 7: Nachträgliche dringende Tagesordnungsergänzungen

Es liegen keine Vor.

TOP 8: Beschluss über die Tagesordnung

Der Vorschlag des Vorstands steht zur Debatte. TOP 19 soll unmittelbar nach TOP 10.

Zwischenschub: Audio- und Videoübertragung.

Bzgl. Streams: Einfacher Mehrheit kann Audio und Videoübertragung.

Widerspruch einzelner Personen zur Audio- und Videoübertragung.

Es wird nur Audio übertragen. Leute, die nicht gestreamt werden wollen, müssen dass kenntlich machen.

Die Tagesordnung ist angenommen.

TOP 9: Satzungsänderungsanträge, die Wahlen betreffend

TOP 9.1 - SÄA 1

Arthur stellt den Antrag vor. Er erklärt die Situation, wie ein Bezirksverband aufgelöst werden kann - und warum es diesen Antrag bedarf.

 Der Landesparteitag möge beschließen: §7 Punkt 5 von:
 "Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst 
 werden."

zu ändern auf

 "Werden Bezirksverbände vom Landesvorstand kommissarisch verwaltet, können sie vom Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit aufgelöst werden."

Abstimmung: notwendige 2/3-Mehrheit bei einer Gegenstimme ist angenommen, damit angenommen.

TOP 9.2 - SÄA 3

Florian stellt den Antrag vor.

 Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern:
 §8b, Ziffer 3: 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer und direkter Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.

Antrag wird nach Debatte zurückgezogen. Er wird nicht übernommen.

TOP 9.3 - SÄA 5

René stellt den Antrag vor.

 § 8d ist wie folgt zu ändern:
 Titel: Gebietsversammlungen, Bezirksbeauftragte und Bezirkbudget
 Nr. 1: "Eine Gebietsversammlung ist eine Versammlung der Mitglieder innerhalb eines Bezirks, im Folgenden allgemein als "Gebiet" bezeichnet. Speziell bei 
 Aufstellungsversammlungen ist es eine Versammlung der Mitglieder innerhalb des jeweiligen Wahlkreises."
 Nr. 4: "Der Landesvorstand oder die Gebietsversammlung kann einen oder mehrere Hamburger Piraten mit der Vertretung der Piraten im jeweiligen Bezirk beauftragen. Der 
 Bezirksbeauftragte soll die Beschlüsse und das Programm des Hamburger Landesverbandes sowie des Bezirks vertreten. Er kann über ein Bezirksbudget verfügen. Der Beauftragte 
 hat die Verantwortung, dass alle Protokolle, Formulare und Unterschriften im Rahmen der Versammlungen an den Landesverband überreicht werden."
 Nr. 6: "Eine Gebietsversammlung besitzt folgende Kompetenzen:
 a. die Beschlussfassung über die Kandidaten für die Wahl zu Volksvertretungen auf den Wahlvorschlägen für die Bezirke und Wahlkreise des entsprechenden Gebietes (nur wenn 
 Gebiet der Wahlkreis ist).
 b. die Gründung eines Bezirksverbandes (nur wenn Gebiet der Bezirk ist). In diesem Falle wird das Bezirksbudget dem neuen Bezirksverband zugewiesen.
 c. die Beschlussfassung eines Programmes mit Themen des jeweiligen Gebietes (nur wenn Gebiet der Bezirk ist)."

Abstimmung: notwendige 2/3-Mehrheit bei einer Gegenstimme, damit angenommen.

TOP 10: Unterbrechung des Landesparteitages für die Durchführung der Bezirksparteitage

Unterbrechung um 12:13 Uhr. In der Zwischenzeit wurden die Bezirksparteitage geschlossen.

 TOP 11: Finanzbericht des Schatzmeisters

Kontostand zum 27. Landesparteitag am 15.08.2020:

  • Konto: 63.925,16€
  • Handkasse: 0€

Kontostand zum 14.01.2022

  • Konto: 62.540,21€
  • Handkasse: 154,05€
  • Summe: 62.694,26€
  • Ergebnis im Berichszeitraum: -1203,90€ (also Verlust!)

Kontostand zum 13.05.2022

  • Konto: 69.653,00€
  • Handkasse: 154,05€
  • Summe: 69807,05€
  • Ergebnis im Berichszeitraum: +5881,89€ (also Gewinn!)

Gelder der Gliederungen zum 31.12.2021:

  • Bergedorf: 2295,40 €
  • Harburg: 2906,29 €
  • Nord: 5019,14 €
  • Eimsbüttel: 4558,21 €
  • Altona: 2099,16 €
  • Mitte: 3437,14 €

Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2020 (jeweils ab 15.08.):

  • Einnahmen 2020 (seit 15.08.): 4036,74 €
  • Ausgaben 2020 (seit 15.08.): 2364,79 €
  • Ergebnis 2020 (seit 15.08.): 1671,95 €

(Stornierungen sind rausgerechnet)

Aufteilung der Einnahmen 2020:

  • Kaution und Nebenkostenabrechnung LGS, Auflösung der LGS: 1993,66€
  • Parteienfinanzierung 1370,05€
  • Mitgliedsbeiträge 453,60€
  • Spende 206,00€
  • Sonstige Einnahmen 13,43€

Aufteilung der Ausgaben 2020:

  • LGS / Keller / MHS inkl. Nebenkosten 2296,19€
  • Bank 45,70€
  • Postfach 22,90€

Kalenderjahr 2021

  • Einnahmen 2021: 12919,12
  • Ausgaben 2021: 16898,88
  • Ergebnis: -3979,76

Aufteilung der Einnahmen 2021:

  • Parteienfinanzierung 7207,44€
  • Mitgliedsbeiträge (teilweise Spende) 4626,15€
  • Gutschrift Nebenkosten 681,48€
  • Spende 404,05€

Aufteilung der Ausgaben 2021:

  • Rückzahlung Parteienfinanzierung 4110,15 € (Einmalige Rückzahlung)
  • Briefaktion (nur Hauptrechnung) 3201,10 €
  • Miete für MHS/Lager 3111,36 €
  • Plakate 2618,62 €
  • sonstige Wahlkampfausgaben / Auslagenerstattungen 1314,07 €
  • Wahlkampfbudget Bund 661,98 €
  • Rechtsstreitigkeiten 520,00 €
  • Anschaffung Telefon 475,00 €
  • Beitragsanteile Bundespartei 381,60 €
  • Buchhaltung 262,50 €
  • Bank 209,60 €
  • Postfach/Fax 32,90 €

Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben:

Im Betrachtungszeitraum haben wir einen Verlust in Höhe von 1203,90€ eingefahren.

Es war absehbar, dass durch das schlechte Ergebnis bei der Bürgerschaftswahl 2020 der Landesverband aus der Parteienfinanzierung auf Hamburger Ebene ausfällt, wodurch einerseits die Einnahmen ab 2021 sich reduzieren, zudem eine Rückzahlung zu erwarten war. Mit den verminderten Einnahmen ist auch in den nächsten Jahre wirtschaften.

In weiser Voraussicht hat der Landesverband die zuletzt selten genutzten Räumlichkeiten in der Landesgeschäftsstelle aufgelöst. Diese brachte im Reportzeitraum zusätzliche einmalige Einnahmen, insb. in Form der Kautionsrückerstattung.

Zum Ende des Jahres 2021 hat der Landesverband den Lagerkeller abgegeben, so dass fortan nur noch mit jährlichen Kosten von 2.400€ für die wöchentliche Versammlung und die Treffen des Vorstandes anstehen. Jedoch werden künftig Mietkosten für Mitgliederversammlungen anfallen.

Bei den Ausgaben in der zweiten Jahreshälfte 2020 sind fast ausschließlich administrative Kosten angefallen.

Im Jahre 2021 haben wir durch die Bundestagswahl entsprechend hohe Ausgaben gehabt, einerseits durch eine Briefaktion, andererseits durch die Plakate und Streumaterial.

TOP 12: Wahl der Kassenprüfer

Christoph und Niklas erklären Kandidatur zur Kassenprüfung.

Unterbrechung der Kassenprüfung - Fortsetzung um 13:08 Uhr.

TOP 13: Arbeitsbericht des Schiedsgerichts

Erübrigt sich in Ermangelung eines Schiedsgerichts

Geschäftsordnungsantrag: Änderung der Tagesordnung TOP 14 wird umbenannt in "Bericht der Kassenprüfer und Rechnungsprüfer". Angenommen.

TOP 14: Bericht der Kassenprüfer und Rechnungsprüfer

Schatzmeister René nahm Kontakt mit den Rechnungsprüfern im Vorfeld auf. Von Rechnungsprüfer Christoph M. gab es keinerlei Reaktion.

Rechnungsprüfer Michael: Bei der Januar-Prüfung keine Beanstandungen, vollständige Prüfung, Prüfung nur durch einen Rechnungsprüfer.

Kassenprüfer Niklas: Es gab nichts zu beanstanden, das Geld ist da. ​​​​​​

 TOP 15: Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder

Artur (1V) berichtet. Martin (2V) berichtet René (S) berichtet Günter, Beisitz, der zurücktrat, berichtet rückwirkend Christin, Beisitz, berichtet Friedo, Beisitz, der zurücktrat, berichtet rückwirkend Heino, Beisitz, berichtet

Es gibt eine Rückfrage bzgl. Neumitglieder

TOP 16: Entlastung des Vorstands

Der scheidende Vorstand nahm an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmung: der Vorstand ist entlastet.

Es gibt eine kleine Anerkennung an die bestehenden Mitglieder.

Unterbrechung der Versammlung von 14:03 bis 14:11

René berichtet noch über die Anerkennung von Gisela im Rahmen der Finanzbeauftragung.

TOP 17: Wahl des Vorstands

TOP 17.1 Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden

Eröffnung der Liste für 1V um 14:13 Uhr Gibt es Bewerber? Martin meldet sich. Gibt es weitere Bewerber? Schließung der Liste für 1 V um 14:14 Uhr

Martin stellt sich vor Es gibt 3 Fragen, u.a. zu Online/Hybrid sowie weitere Statements. Martin gibt Schlusswort.

TOP 17.2 Wahl des Vorsitzenden

Der Wahlleiter erklärt das Wahlprozedere (Einzelwahl). 1 JA, 2 NEIN, 3 ENTHALTUNG. Es gab keine weitern Fragen.

Der Wahlgang ist eröffnet um 14:35 Uhr

Konnten alle den Stimmzettel abgeben? keine Meldungen.

Der Wahlgang wird geschlossen um 14:40 Uhr

Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:

 12 Stimmen
 12 gültige Stimmen
 00 ungültige Stimmen
 09 JA-Stimmen (ca. 75%)
 02 NEIN-Stimmen (ca. 16%)
 01 Enthaltung (ca. 8%)

Damit ist Martin gewählt. Er nimmt die Wahl an.

TOP 17.3 Vorstellung der Kandidaten für das Amt des stv. Vorsitzenden

Eröffnung der Liste für 2V um 14:43 Uhr Gibt es Bewerber? René meldet sich. Gibt es weitere Bewerber? Keine weiteren Meldungen. Schließung der Liste für 2 V um 14:44 Uhr

René stellt sich vor. Es gibt drei Fragen.

TOP 17.4 Wahl des stv. Vorsitzenden

Der Wahlleiter erklärt das Wahlprozedere (Einzelwahl). 1 JA, 2 NEIN, 3 ENTHALTUNG. es gab keine weitern Fragen.

Der Wahlgang ist eröffnet um 14:53 Uhr

Konnten alle den Stimmzettel abgeben? Keine Meldungen. Der Wahlgang wird geschlossen um 14:58 Uhr

Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:

 12 Stimmen
 12 gültige Stimmen
 00 ungültige Stimmen
 11 JA-Stimmen (ca. 92%)
 1 NEIN-Stimmen (ca. 8%)
 0 Enthaltung (ca. 0%)

Damit ist René gewählt. Er nimmt die Wahl an.

TOP 17.5 Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Schatzmeisters

Eröffnung der Liste für 2V um 15:00 Uhr Gibt es Bewerber? Christoph meldet sich. Gibt es weitere Bewerber? Keine Meldung. Schließung der Liste für Schatzmeister um 15:02 Uhr

Christoph stellt sich vor Es gibt keine Fragen.

TOP 17.6 Wahl des Schatzmeisters

Der Wahlleiter erklärt das Wahlprozedere (Einzelwahl). 1 JA, 2 NEIN, 3 ENTHALTUNG. es gab keine weitern Fragen.

Der Wahlgang ist eröffnet um 15:05 Uhr

Konnten alle den Stimmzettel abgeben? Keine Meldungen. Der Wahlgang wird geschlossen um 15:08 Uhr

Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:

 12 Stimmen
 12 gültige Stimmen
 00 ungültige Stimmen
 12 JA-Stimmen (ca. 100%)
 0 NEIN-Stimmen (ca. 0%)
 0 Enthaltung (ca. 0%)

Damit ist Christoph gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Unterbrechung der Versammlung von 15:10 für 10 Minuten. Wiederaufnahme um 15:20 Uhr.

 TOP 17.7 Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Beisitzers

Eröffnung der Liste für Beisitzers um 15:21 Uhr Gibt es Bewerber?

  • Christine
  • Florian
  • Heino
  • Laura (per E-Mail an Vorstand 14.05., gemäß E-Mail soll Heino oder Christoph vorstellen)

Gibt es weitere Bewerber? Schließung der Liste für Schatzmeister um 15:24 Uhr (Personen werden in Reihenfolge vorgestellt)

Christine stellt sich vor. Es gibt 1 Frage bzgl. Zusammenarbeit

Florian stellt sich vor. Es gibt viele Fragen zur künftigen Zusammenarbeit

Heino stellt sich vor. Es gibt 1 Frage in Inaktivität.

Laura wird von Heino vorgestellt. Es gibt keine Fragen.

TOP 17.8 Beschlussfassung über die gewünschte Anzahl der Beisitzer

Die Versammlungsleitung fragt nacheinander: Für 4 Beisitzende: -> 5 Für 3 Beisitzende: -> 10 Für 2 Beisitzende: -> 10 Für 1 Beisitzenden: -> keiner Ohne Beisitzende-> 2

Abstimmung über 3: angenommen.

Damit werden 3 Beisitzende gewählt.

TOP 17.9 Wahl der Beisitzer

Die Wahlleitung erklärt die Nummern auf dem Stimmzettel:

  • 1 Christine
  • 2 Florian
  • 3 Heino
  • 4 Laura

Das Wahlverfahren wird erklärt: Wahl durch Zustimmung: 2 Hürden: mehr als 50% der Stimmzettel müssen das Kreuz enthalten, zudem TOP3.

Der Wahlgang ist eröffnet um 15:52 Uhr

Konnten alle den Stimmzettel abgeben? Keine Meldung. Der Wahlgang wird geschlossen um 15:54 Uhr

Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis:

 12 Stimmzettel
 12 gültige Stimmen
 00 ungültige Stimmen
 11 für Christine
 03 für Florian
 07 für  Heino
 11 für Laura

Damit ist Christine gewählt. Christine nimmt die Wahl an. Damit ist Laura gewählt. Laura erklärte die Wahlannahme der Mail. Damit ist Heino gewählt. Heino nimmt die Wahl an.

René kündigt die Konstituierung am 24.05. gegen 19:00 Uhr an.

Damit ist der Vorstand komplett mit:

  • Martin Schütz als Vorsitzender
  • René Pönitz als stellvertretender Vorsitzender
  • Christoph Nagel als Schatzmeister
  • Laura Thomsen, Christine Zander und Heino Schenk als Beisitzende

TOP 17.10 Vorstellung und Bestätigung des Jugendvertreters

Die Versammlung stellt auf Nachfrage der Versammlungsleitung fest, dass es keinen Vorschlag für eine Jugendvertretung gibt. Damit entfällt der Punkt.

 TOP 18: Wahl des Schiedsgerichts

TOP 18.1 Vorstellung der Kandidaten für das Richteramt

Es gibt drei Kandidaturen (Wolfdietrich, Heino, Florian), damit nicht die nötigen 5. Damit kein Schiedsgericht, Wahl entfällt.

TOP 18.2 Wahl der Richter

Entfällt.

TOP 18.3 Vorstellung der Kandidaten für das Ersatzrichteramt

Entfällt.

TOP 18.4 Wahl der Ersatzrichter

Entfällt.

TOP 19: Wahl der Rechnungsprüfer

Arthur und Niklas stellen sich bereit. Gibt es weitere?

Schließung der Liste für Schatzmeister um 16:05Uhr Kein Widerspruch gegen gemeinschaftliche Wahl Kein Widerspruch gegen öffentliche Wahl

Einstimmig angenommen.

Damit sind Arthur und Niklas Rechnungsprüfer. Sie nehmen die Wahl an.

 TOP 20: SA1 - Auflösung Bezirksgliederungen

Arthur stellt Antrag vor:

 Der Landesparteitag möge beschließen: die vom Landesvorstand kommissarisch verwaltete Bezirksverbände aufzulösen. 
 Das Vermögen der Bezirksverbände soll gleichmäßig als Bezirksbudget allen Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Spenden und Zuwendungen erhöhen das Bezirksbudget.

René stellt Gegenantrag vor:

 Da durch die Einberufung der Bezirksmitgliederversammlungen kein handlungsfähiger Vorstand gewählt werden konnte, werden die jeweiligen Bezirksverbände vom Landesparteitag 
 aufgelöst. Finanzielle Mittel, die derzeit dem jeweiligen Bezirksverband zugeordnet sind, werden zu einem Bezirksbudget umgewandelt. Bezirke, die zuvor keinen 
 Bezirksverband hatten, erhalten als Zuweisung das durchschnittliche Mittel der anderen Bezirksverbände. Ein oder mehrere Beauftragte für diesen Bezirk können im Rahmen von 
 Satzung, Programm und Parteiengesetz über die Mittel verfügen.
 Die Versammlung löst den Bezirksverband für [Bezirksname] auf.
 Modul: a) Altona b) Bergedorf c) Eimsbüttel d) Harburg e) Mitte f) Nord

SÄ1 vs. Gegenantrag: SÄ1 angenommen.

SÄ1 benötigt 2/3-Mehrheit: 8 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen Damit ist die nötige 2/3-Mehrheit erfüllt.

Der Ursprungsantrag ist angenommen. Damit sind alle 6 Bezirksverbände aufgelöst.

TOP 21: weitere Satzungsänderungsanträge

TOP 21.1 SÄA 2

René stellt Antrag vor:

 Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern:
 §10 Zulassung von Gästen UND PRESSE
 (1) Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen lassen grundsätzlich Gäste UND PRESSE zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste UND PRESSE jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.
 (2) Gäste UND PRESSE haben kein Stimmrecht.
 (3) Gäste kann Antrags- und/oder Rederecht erteilt werden
 (Das Großgeschriebene ist neu einzufügen)

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Damit ist die nötige 2/3-Mehrheit erfüllt. Damit ist der Antrag angenommen.

TOP 21.2 SÄA 4

Florian stellt Antrag vor:

 Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern: § 8b, Ziffer 9:
 Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:
 a. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
 b. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
 c. Dokumentation der Sitzungen
 d. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
 e. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
 f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
 g. der Benennung eines Vorstandsmitglieds, welches Hamburg in der PolGF-Runde vertritt.

Abstimmung: 1 Ja-Stimmen, viele Nein-Stimmen

Damit ist die 2/3-Mehrheit nicht erreicht, damit ist der Antrag abgelehnt.

TOP 21.3 SÄA 6

René stellt Antrag vor.

 §17 ist zu ändern in:
 Titel ist zu ändern in "Beschlussfassungen".
 1. "Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen wählen mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Abstimmung eine Person zum Versammlungsleiter, eine weitere Person zum 
 Protokollführer, eine Person zum Wahlleiter. Personalunion aus Versammlungsleitung und Wahlleitung ist möglich. Der Wahlleiter hat Wahlhelfer zu bestimmen, die Versammlung 
 hat ein Veto-Recht."
 2. "Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen fassen Beschlüsse im Allgemeinen in öffentlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 
 Satzungsänderungsanträge und Programmanträge sind mit 2/3 Mehrheit zu bestimmen."
 3. "Vorstandsämter und Personen für Schiedsgericht sind in geheimer Wahl zu wählen."
 Anstrich 4 ist zu entfernen."

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen. Damit ist die nötige 2/3-Mehrheit erfüllt. Damit ist der Antrag angenommen.

TOP 21.4 SÄA 7 - mit 2 Gegenanträgen

Pause 16:38 bis 16:45

Martin stellt Antrag vor:

 § 8d Durchführung des Landesparteitages in der Form eines Online-Parteitages
 (1) Auf Beschluss des Landesvorstandes oder eines Landesparteitages (unabhängig von seiner Durchführungsform) wird der Landesparteitag statt in Präsenz online durchgeführt. 
 Die online-Form der Durchführung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und die Pflichten eines Landesparteitages nach § 8a, der in Präsenz stattfindet, es sei denn, 
 gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen. 
 (2) Auf die Einberufung, Durchführung und Protokollierung des Landesparteitages in der online-Form finden die Bestimmungen der 
 Satzung unverändert Anwendung. Der Landesparteitag (unabhängig von seiner Durchführungsform) gibt sich eine Geschäftsordnung (GO). 
 (3) Für die Wahlen bei der online-Durchführungsform findet eine gesonderte Wahlordnung (WahlO-online) Anwendung, die ein vorhergehender Landesparteitag gleich in welcher Durchführungsform beschlossen hat. Existiert keine WahlO-online, so gibt sich der Landesparteitag in der Online-Form eine WahlO-online.

Christoph stellt Gegenantrag vor:

 Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Nummer/n in Abschnitt A §8a der Satzung einzufügen:
 _Modul 1_
 10. Auf Beschluss des Landesvorstandes oder eines vorherigen Landesparteitages, kann ein Landesparteitag ganz oder tlw. online durchgeführt werden. Alle Bestimmungen für 
 Parteitage finden auch auf Online-Parteitage Anwendung, sofern die Satzung oder ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.
 _Modul 2_
 11. Satzungsänderungen, die Wahlen auf Online-Parteitagen betreffen, finden keine Anwendung auf Wahlen, die auf dem selben Parteitag stattfinden. Ausgenommen sind Änderungen auf dem ersten Online-Parteitag.

René stellt Gegenantrag vor:

 Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Nummer/n in Abschnitt A §8a der Satzung einzufügen:
 "10. Der Landesvorstand oder ein vorhergehender Landesparteitag kann vorsehen, dass Piraten am Parteitag ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen. In diesem Fall erfolgt die Schlussabstimmung bei Satzungsänderungen, bei geheimen Abstimmungen und bei Wahlen nach § 9 Absatz 4 des Parteiengesetzes per Briefwahl. Stimmberechtigt sind hierbei die auf dem Parteitag akkreditieren Mitglieder. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen auf Kosten des Landesverbandes zugesendet. Die Kosten für die Rücksendung tragen die jeweiligen Mitglieder. Die Wahlleitung legt einen Termin zur Auszählung der Stimmen fest, der nicht früher als 12 Werktage nach Absenden der Briefwahlunterlagen an die akkreditierten Mitglieder liegen darf. Das Risiko einer verspäteten Postzustellung tragen die jeweiligen Mitglieder."

Abstimmung über die Varianten:

  • Martin 4
  • Christoph 3
  • René 4

Stichabstimmung zwischen Antrag von Martin und Gegenantrag von René:

  • Martin vs. René: 5 vs 3

Damit wird der Ursprungsantrag abgestimmt.

Abstimmung 7:2. Damit ist die nötige 2/3-Mehrheit erfüllt. Damit ist der Ursprungsantrag *angenommen*.

TOP 21.5 SÄA 8 - mit 1 Gegenantrag + Änderungsantrag

Vertagt, von der Tagesordnung genommen.

TOP 21.6 SÄA 9 - in 2 Varinten plus Gegenantrag in 2 Varianten

Christoph stellt seinen Antrag vor:

 Der Landesparteitag möge beschließen, §8a Nr.2 der Landessatzung folgendermaßen zu ändern:
 2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail und an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
 oder
 2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail und an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Sofern die Einladung weder als Mail noch im Web rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Arthur stellt deinen Gegenantrag vor.

 Der Landesparteitag möge beschließen, §8a Nr.2 der Landessatzung folgendermaßen zu ändern:
 2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail oder an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
 oder
 2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail oder an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Sofern die Einladung weder als Mail noch im Web rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Abstimmung über Antrag vs. Gegenantrag: Gegenantrag hat Mehrheit.

Innerhalb des Gegenantrages gibt es 2 Module.

Abstimmung über Variante 1 vs. 2: Variante 1 hat Mehrheit

Abstimmung über Gegenantrag, Modul 1:

Damit ist die 2/3-Mehrheit erfüllt. Damit ist der Gegenantrag in Variante 1 angenommen.

TOP 21.7 SÄA 10

René stellt den Antrag vor:

 § 8b, Ziffer 8 um einen Anstrich "e." zu ergänzen:
 e. Vergabe und Entzug von Beauftragungen. (Der Satzpunkt von d wandert zu e)
 In dem Zusammenhang: Laut Satzung soll der Vorstand in der Geschäftsordnung auch das regeln:
 Ferner ist in §8b Ziffer 9 der Anstrich f zu entfernen:
 f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Abstimmung: Einstimmig. Damit ist die nötige 2/3-Mehrheit erfüllt. Damit ist der Antrag angenommen.

TOP 22: Programm- und sonstige Anträge

TOP 22.1 PA 1 - Tierschutz

René stellt vertretend für Laura vor, der Antrag ist modular:

 Die Hamburger Piraten aktualisieren ihr Wahlprogramm. Der bisherige Abschnitt "Tierschutz und LPT" wird durch folgenden Text ersetzt:
 Änderung des Titels: "Stärkung des Tierschutzes"
 
 Modul a) Unterabschnitt "Nutztierhaltung"
 Die Piratenpart Hamburg möchte die Situation für Nutztiere deutlich verbessern. Dazu fordert sie konkret:
 * Verbot von Kastenständen
 * Reduzierung auf maximal 4 Legehühner pro m²
 * Verbot von Schnabelkürzung und Kükentötung
 * Verstärkung des Veterinäramtes insbesondere zur Durchführung unangemeldeter Kontrollen bei Erzeugern
 * Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten
 * Kontrolle und Vorgaben bzw. Schlachtung
 Die Piraten möchten die derzeitige "Haltungsfolter" in der Nutztierhaltung abmildern und Anreize auch zur freiwilligen Verbesserung schaffen. Das Tierwohl steht im Vordergrund.
 Modul b) Unterabschnitt "Verbot von Tierversuchen"
 Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schließung aller Tierversuchslabore, insbesondere die des LPT (Forschungslabor der Pharmakologie und Toxikologie) im Ortsteil Neugraben.
 Modul c) Unterabschnitt "Stärkung der Tierheime"
 Die Piratenpartei Hamburg möchte die Tätigkeit und die Kapazität der Tierheime stärken. Während der Corona-Pandemie haben sehr viele Haushalte ein Haustier angeschafft, welches im nicht selten auftretenden Fall - bspw. durch finanzielle oder organisatorische Überforderung der Ersttierbesitzer- wieder abgestoßen wird.
 Modul d) Unterabschnitt "Verbesserung der Tierarztsituation"
 Die Menge an neuen Haustierbesitzern hat auch die Tierarztpraxen an den Rand des für sie Machbaren gebracht. Zur Verbesserung der Situation in den Tierarztpraxen wollen wir diese durch alternative, niedrigschwellige Angebote bei der Gesunderhaltung und Pflege der Tiere entlasten. Routinierte und häufig anfallende Tätigkeiten wie die Entfernung von Zecken oder der Nagelschnitt sollte nicht mehr den Tierarztpraxen vorbehalten sein.
 Modul e) Unterabschnitt "Haustierzuschlag"
 Für Bezieher von Sozialtransferleistungen fordert die Piratenpartei Hamburg einen Haustierzuschlag. Dieser sollte eine Haftpflichtversicherung (sofern nötig), Futterkosten und eine Pauschale für Zubehör enthalten. Zudem soll ein Zuschuss bei lebensnotwendigen Operationen des Haustieres geben.
 Modul f) Unterabschnitt "Wildtierhaltung zu Dressur- und Ausstellungszwecken"
 Die Piratenpartei Hamburg fordert ein Verbot von Wildtierhaltung außerhalb von für sie artgerecht eingerichteten Formen wie in denen eines Zoos. Auch dürfen Tiere nicht zu Ausstellungs- und Vergnügungszwecken in für sie stressvollen Umgebungen gehalten werden.

Diskussion über den Antrag.

Abstimmung zunächst über den Antrag in Gänze: 7 Ja, 2 Nein. Damit ist die nötige 2/3-Mehrheit erfüllt. Damit ist der Antrag mit allen Modulen angenommen.

TOP 22.2 PP 1 - Bilanz Verkehr

René stellt Antrag vor:

 Traurige Bilanz der Hamburger Verkehrspolitik von Rot-Grün
 
 Die rot-grüne Landesregierung hat laut Koalitionsvertrag das ambitionierte Ziel, den Anteil der Wege im ÖPNV von 22% im Jahr 2017 auf 30% im Jahr 2030 zu steigern. Auch der Radverkehr soll innerhalb dieses Jahrzehntes von 25% auf 30% steigen. Die aktuelle Wahlperiode läuft bereits seit knapp zwei Jahren - die Piratenpartei Hamburg zieht leider ein ernüchterndes Fazit: wenn Rot-Grün jetzt nicht das Ruder umlegt, so werden wir spätestens am Ende des Jahrzehntes uns schöne Ausreden anhören dürfen.
 
 Ein Fehler war bereits, dass bereits im Koalitionsvertrag auf die Wiedereinführung einer Straßenbahn/Stadtbahn verzichtet wurde. Inzwischen ist Hamburg die einzige Mio-Stadt der EU ohne Tram geworden, da alle anderen Städte bereits wieder Straßenbahnen eingeführt haben.
 
 Stattdessen liegt der Hauptfokus der Hamburger Koalition auf den Bau der U5. Die Piratenpartei Hamburg lehnt den Bau einer weiteren U-Bahn nicht ab, sie kritisiert lediglich den Linienverlauf über den ohnehin schon überlasteten Hauptbahnhof. Allerdings wird im optimalen Falle zum Ende dieses Jahrzehntes nur ein Teil der Linie fertiggestellt sein. Und dieser Teil wird den stadtweiten ÖPNV-Anteil nur geringfügig erhöhen können.
 
 Dafür sollen viele Maßnahmen im Busbereich passieren. Tatsächlich wurden zur Fahrplanumstellungen Ende 2020 einige neue Linien in Betrieb genommen, doch Ende 2021 fiel diese Euphorie bereits geringer aus. Immerhin wurden die 1.-Klasse-Schnellbusse nun beseitigt und durch normale Linien ersetzt. 
 
 Leider stehen auch in Hamburg die Busse gerne im Stau. Laut Koalitionsvertrag sollen "dort, wo es sinnvoll ist" auch Busspuren entstehen. Leider hinkt auch hier der Senat den notwendigen Anforderungen hinterher: So wäre beispielsweise auf der Stresemannstraße dieser Bedarf zweifelsohne gegeben - denn weitere Busse würden sich auch nur im Stau zum Berufsverkehr einreihen.
 
 Und während der Koalitionsvertrag noch von "übersichtlich[en], verständlich[en] und sozial ausgewogen [Tarifen] spricht, wurden die ohnehin schon sehr teuren Fahrpreise für 2022 erneut erhöht. Mit 114,20€ für eine Vollzeit-Monatskarte hat Hamburg eine traurige Spitzenposition.
 
 Auch bei der Eisenbahn sind keine schnellen Verbesserungen in Sicht. Während der Hamburger Hauptbahnhof schon lange an seine Grenzen geraten ist und weitere Gleise, im besten Falle sogar eine weitere Elbquerung im Altonaer Bereich, geschaffen werden sollte, durften die Hamburgerinnen und Hamburger im vergangenen Jahr Gestaltungsentwürfe bewundern, wie eine neue überdachte Bushaltestelle auf dem Steintordamm entstehen soll. Mit dem neuen Bahn-Bündnis
 
 Im Radverkehr sieht es nicht besser aus: Nach wie vor dürfen wir selbst bei neuen Umbauvorhaben Stückwerk beobachten: Radverkehrsführungen, die sich ständig ändern. Die Stadt feiert sich, dass im Bereich des Barmbeker Bahnhofs unter der Eisenbahnunterführung ein Stück Radweg im Kopenhagener Stil entstehen soll, während gleichzeitig nur wenige Meter entfernt sogar bestehende Radwege einer Velo-Route entfernt werden sollen. In der Max-Brauer-Allee entstand mit viel Medienwirbel eine Protected Bike Lanes - was noch nicht einmal eine Kreuzung überschreitet. Wenn ernsthaft 30% Radverkehrsanteil erzielt werden muss, muss radikaler umgedacht werden.
 
 Wir fordern daher, die Verkehrswende ernst zu nehmen:
 
 * den Fehler von Olaf Scholz und seiner Abneigung zur Straßenbahn zu revidieren und die Pläne für Einführung einer Stadtbahn von Schwarz-Grün wieder aufzugreifen
 * eine unterirdische Elbquerung für die Eisenbahn/S-Bahn im Bereich Altona
 * von weitern Fahrpreiserhöhungen abzusehen und - wenn nicht fahrscheinfrei - dann wenigstens das 365€-Modell aus Wien zum Vorbild zu nehmen
 * bei Fahrbahnsanierungen dem Radverkehr eine höhere Priorität einräumen, insbesondere durch vom Kfz-Verkehr baulich getrennte Lösungen, Verbesserung des Zustands bestehender Radwege sowie die Optimierung der Verkehrsführung bei Ampeln zu Gunsten des Fuß- und Radverkehres.

Keine Debatte. Abstimmung: Einstimmig. Damit ist das Positionspapier angenommen.

TOP 22.3 PP 2 - Mobilität

René stellt [https://wiki.piratenpartei.de/HH:30._Landesparteitag/Anträge#PP_2_-_Mobilit.C3.A4t_neu_denken vor:

 Mobilität neu denken - Kernanforderungen an eine moderne Mobilitätspolitik
 
 *Gesundheits- und Umweltpolitik als integraler Bestandteil einer neuen Mobilitätspolitik*
 
 Die Verkehrspolitik der letzten Jahrzehnte hat ihre Spuren hinterlassen. Ganz gleich ob es sich dabei um Lärmbelästigungen handelt, Feinstaubemissionen oder die Belastung mit Stickoxiden. Oder Flächenversiegelung und Rückbau natürlicher Flächen.
 
 Bei der Planung und Umsetzung von Mobilitätsangeboten muss sofort eine Trendwende einsetzen, die Gesundheits- und Umweltschutz gleichberechtigt gegenüber allen Mobilitätsbedürfnissen und den daraus folgenden Verkehrsangeboten berücksichtigt.
 
 *Verkehrsmittel des „Umweltverbundes“ haben eine klaren Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr*
 
 Autoland Deutschland - in keinem anderen Land Europas sind so viele PKW zugelassen wie in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer lange Jahre auf das Auto ausgerichteten Verkehrspolitik.
 
 Dabei lassen sich viele Mobilitätsbedürfnisse auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr befriedigen.
 
 Bei allen zukünftigen Planungen und Investitionen müssen daher die Verkehrsmittel des „Umweltverbundes“ einen klaren Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr haben.
 
 *Eine moderne und zukunftsfähige Mobilitätspolitik muss mit den Verkehrsteilnehmer:innen entwickelt werden*
 
 Mobilität ist vielfältig und betrifft alle Menschen. Die Entwicklung einer zukunftsfähigen und modernen Mobilitätspolitik kann und darf daher nicht mehr nur ausschließlich durch Vertreter:innen politischer Parteien definiert und bestimmt werden.
 
 Wir sprechen uns daher vehement für eine neu zu schaffende Plattform „Zukunft der Mobilität“ aus, an der alle interessierten Menschen, Vereine, Verbände und Organisationen an der Entwicklung einer Mobilitätspolitik mitarbeiten und mitgestalten können.
 
 *Den Abbau klimaschädlicher Subventionen als Beitrag zur Mobilitätswende zügig voranbringen*
 
 Die Themen Umwelt und Klima sind die wichtigsten politischen Themen in Deutschland. Demgegenüber stehen immer noch staatliche Förderungen im Verkehrsbereich, die die Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Klima konterkarieren.
 
 Insbesondere im Verkehrsbereich ist es daher höchste Zeit, diese klima- und umweltschädlichen Subventionen (Preisnachlässe bei Diesel, „Dienstwagenpauschale“, Entfernungspauschale, Steuerbefreiung für Kerosin, …) auf den Prüfstand zu stellen, zu beenden oder umwelt- und klimafreundlich umzugestalten.
 
 *Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Mobilität muss sich in einem „Bundesmobilitätsgesetz“ ausdrücken*
 
 In der bisherigen Ausgestaltung der Regelungen für den Verkehrsbereich gibt es ein buntes Neben- und Durcheinander von rechtlichen Vorschriften. Dabei zielen diese immer nur auf bestimmte Verkehrsträger und berücksichtigen die übergreifenden Mobilitätsbedürfnisse entweder gar nicht oder völlig unzureichend.
 
 Mit einem neu zu schaffenden Bundesmobilitätgesetz soll ein übergreifender Rechtsrahmen geschaffen werden, der verbindlich Struktur und Ziele festschreibt, um die notwendige Mobilitätswende unter ökologischen, nachhaltigen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten zu ermöglichen.
 
 *Alle Mobilitätsangebote müssen für alle Verkehrsteilnehmer:innen barrierefrei zugänglich sein*
 
 Mobilität ist ein wesentliches Merkmal von Lebensqualität und für jeden Menschen eine der zentralen Voraussetzungen dafür, sich zu entwickeln und am wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben zu können.
 
 Es muss daher sichergestellt sein, dass alle öffentlichen Verkehrsangebote grundsätzlich barrierefrei zugänglich sind. Dies betrifft dann nicht nur das Verkehrsmittel selbst, sondern auch die zur Benutzung notwendige Infrastruktur.
 
 *Die Chancen der Digitalisierung unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit nutzen*
 
 Internet, Smartphone, Apps sind unsere täglichen Begleiter.
 
 Die Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs bietet neue Chancen, den Verkehrsteilnehmer:innen durchgängige digitale Angebote bereitzustellen.
 
 Autonomes Fahren, „Online-Ticket-Systeme“, die Bereitstellung der Fahrplandaten oder von Störungen/Verspätung unter dem Grundsatz „open data“ in einem Portal oder einer App, oder die Simulation von Mobilitätskonzepten zur Optimierung des öffentlichen Verkehrs sind nur einige Bespiele, wie uns die Digitalisierung neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet.
 
 Die Berücksichtigung von Datensicherheit und Schutz der Nutzerdaten sind dabei eine elementare Bedingung.
 
 *Mobilitätskonzepte unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel und dem „Prinzip der kurzen Wege“ entwickeln*
 
 Mobilität entsteht immer aus einem konkreten und individuellen Bedürfnis heraus („Ich möchte eine Pizza essen.“) Dabei muss nicht jedes Bedürfnis dazu führen, dass wir auf entsprechende Verkehrsmittel zurückgreifen oder aber für den Einkauf der Pizza 15km bis zum nächsten Supermarkt fahren müssen.
 
 Eine moderne und zukunftsweisende Mobilitätspolitik richtet sich daher nicht nur auf die Optimierung der Verkehrsmittel bzw. Verkehrswege: Sondern sie berücksichtigt auch städte- und ortsplanerisch das „Prinzip der kurzen Wege“.
 
 Dazu kann auch die Schaffung „resilienter Stadt- bzw. Ortsteile“ einen wesentlichen Beitrag leisten.
 
 Die Reduzierung oder Vermeidung von Verkehr kann auch ein wesentlicher Beitrag zur angestrebten Mobilitätswende sein.
 
 *Eine moderne, sichere, uneingeschränkt zugängliche und sozial ausgewogene Mobilität als Grundbedürfnis anerkennen*
 
 Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe und somit ein Grundbedürfnis für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung eines jeden Menschen.
 
 In einer modernen Gesellschaft haben sowohl die gemeinwohlorientierte als auch die individuelle Mobilität eine elementare Bedeutung, um die Partizipation, die gesellschaftliche Teilhabe und die Lebensqualität sicherstellen zu können.
 
 *Mobilität muss die verschiedenen Mobilitätsanforderungen gleichberechtigt berücksichtigen*
 
 Menschen und ihre Bedürfnisse sind unterschiedlich. Die Anerkennung dieser mobilen Diversität ist daher ein wichtiger Schritt, um für alle Verkehrsteilnehmer:innen die passenden Angebote zu identifizieren und auch bereitzustellen.
 
 Eine Mobilitätswende kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle einbringen können und gemeinsam an zukunftsfähigen Lösungsansätzen gearbeitet wird.
 
 *Mobilität muss allen Menschen unabhängig ihres Einkommens ermöglicht werden*
 
 Mobilität ist für Menschen mit geringerem Einkommen oft unerschwinglich und die Anschaffung eines eigene PKW nicht möglich. Die Nutzung alternativer Angebote wie Car-Sharing scheitert aus ebendiesen Gründen oftmals.
 
 Die regulären Ticketpreise für den öffentlichen Nahverkehr steigen, Sozialtickets nicht überall verfügbar und teils teurer als das in der Grundsicherung für Mobilität vorgesehene Budget.
 
 Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten ist jedoch elementar, um am beruflichen oder gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
 
 Maßnahmen wie die Bereitstellung des kostenfreien Nahverkehrs können neben anderen Maßnahmen dabei helfen, diese Teilhabe sicherzustellen.
 
 * Die Elektrifizierung des Verkehrs auf Schienen und Straßen vollumfänglich vorantreiben*
 
 Elektromobilität und Elektrifizierung des Schienenverkehrs sind unverzichtbare Bestandteile der Mobilitätswende.
 
 Der Ausstieg aus PKW-Neuzulassungen mit Verbrennungsmotoren soll dabei bis 2030
 erfolgen. Nicht elektrifizierte Bahnstrecken sollen elektrifiziert oder mit
 alternativen klima- und umweltfreundlichen Antriebsformen ausgerüstet werden.gh

Keine Debatte. Abstimmung: Einstimmig, Damit ist das Positionspapier angenommen.

TOP 22.4 PP 3 - Essen-retten-Gesetz

René stellt Antrag vor.

 Wir brauchen ein Essen-Retten-Gesetz
 
 Die Piratenpartei Hamburg begrüßt den Gesetzentwurf zum Essen-Retten-Gesetz der Initiative "Aufstand der letzten Generation" / "German Zero". Auch wir möchten, dass 
 grundsätzlich noch essbare Mittel in irgendeinen hungrigen Magen wandern können.
 
 Die Piratenpartei sieht allerdings nicht nur die Lebensmittelhändler in der Pflicht, sondern die gesamte Wertschöpfungskette. Beginnend also von der Landwirtschaft über 
 Verarbeitungsindustrie und Zwischenhändler.
 
 Allerdings würden wir begrüßen, wenn den Beteiligten mehr Freiheit gegeben wird. Der Gesetzentwurf sieht Lebensmittelhilfsorganisationen vor - und blendet aus, dass auch 
 die Händler und Produzenten eigenständig Lösungen betreiben. Zudem gibt es auch ländlichere Bereiche, wo nicht immer ein solcher Verein in Reichweite bleibt.
 
 Insgesamt ist der Schritt ein kleiner Baustein zur Vermeidung von Müll und der Vernichtung von Lebensmitteln, aber dennoch notwendig.

Abstimmung: Mehrheitlich. Damit ist das Positionspapier angenommen.

TOP 23: Verschiedenes

Der neue 1. Vorsitzende bedankt sich.

Der LPT wird 17:27 geschlossen.

Ende.

Bezirksparteitage (Für alle außer Nord)

TOP 1: Begrüßung

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit ist nicht gegeben. Der Bezirkparteitag wird mangels Beschlussfähigkeit um 12:32 geschlossen.

Bezirksparteitag Hamburg-Nord

TOP 1: Begrüßung

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Es liegen keine hinreichenden Kandidaten vor, um einen Bezirksvorstand zu bilden.

Es wird nach weiteren Kandidaturen vor Vorstandsämter gefragt. Es gibt keine weiteren Kandidaturen nach expliziter Nachfrage.

Die anwesenden Mitglieder des Bezirksverbandes Nord stimmen ab, dass der Bezirksparteitag geschlossen wird, um 12:34.