HH:30. Landesparteitag/Anträge

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Satzungsänderungsanträge

SÄA 1

  • Der Landesparteitag möge beschließen: §7 Punkt 5 von:

"Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst werden."

zu ändern auf

"Werden Bezirksverbände vom Landesvorstand kommissarisch verwaltet, können sie vom Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit aufgelöst werden."

  • Begründung: Die Bezirksverbände sind alle inaktiv und werden seit Jahren vom Landesvorstand kommissarisch verwaltet. Sie kosten uns Geld (Rechenschaftsberichte, Buchführung) und Aufwand (Verwaltung). Alle Reaktivierungsversuche haben nicht gefruchtet. Politisch haben sie für uns keinerlei Nutzen. Unser bei Wahlen erfolgreichster Bezirk (Wandsbek) hatte nie einen Bezirksverband. Mit der Satzungsänderung wird lediglich das Kriterium von 7 Piraten ersetzt und ein Abstimmungsquorum eingeführt. Damit werden realitätsnahe Kriterien etabliert.
  • Antragssteller: Arthur Kaiser

SÄA 2

Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern:

§10 Zulassung von Gästen UND PRESSE

(1) Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen lassen grundsätzlich Gäste UND PRESSE zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste UND PRESSE jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.

(2) Gäste UND PRESSE haben kein Stimmrecht.

(3) Gäste kann Antrags- und/oder Rederecht erteilt werden

(Das Großgeschriebene ist neu einzufügen)


Begründung: Damit würde die Satzung einigermaßen syncon zur Berliner Regelung laufen. Dort lautet er:

§ 12 ZULASSUNG VON GÄSTEN UND PRESSE

(1) Bei Versammlungen und Sitzungen der Organe des Landesverbandes sind Gäste und Presse grundsätzlich zugelassen. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.

(2) Der Ausschluss der Öffentlichkeit Bedarf eines Beschlusses des jeweiligen Organs.

Antragsteller: Rene Pönitz, Dez. 2021, geändert 17.01.2022, geändert am 26.02.2022

SÄA 3

Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern:

§8b, Ziffer 3: 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer und direkter Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.

Begründung: Das Einarbeiten eines Vorstandes dauert seine Zeit und große Projekte brauchen Zeit. Wir tun gut daran, einem Vorstand diese Zeit auch zu geben.

Antragsteller: Florian, vom 31.12.2021

SÄA 4

Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern:

§ 8b, Ziffer 9:

Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • a. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
  • b. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • c. Dokumentation der Sitzungen
  • d. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • e. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  • f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
  • g. der Benennung eines Vorstandsmitglieds, welches Hamburg in der PolGF-Runde vertritt.

Begründung: Die PolGf-Runde ist die einzige Runde der Bundespartei, die wöchentlich tagt und in der alle relevanten Informationen zusammen kommen. Dass Hamburg dort schon viele Jahre nicht durch den Vorstand vertreten ist, ist untragbar.

Antragsteller: Florian, 31.12.2021


Änderungsantrag zu SÄA 4

Anstelle von § 8b, Ziffer 9 ist § 8b, Ziffer 8 um einen Anstrich "e." zu ergänzen:

e. Vergabe und Entzug von Beauftragungen. (Der Satzpunkt von d wandert zu e)

In dem Zusammenhang: Laut Satzung soll der Vorstand in der Geschäftsordnung auch das regeln:

Ferner ist der Anstrich f zu entfernen: f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Begründung: Beuaftratungen sind derzeit nicht geregelt, sollten aber grundsätzlich zum Aufgabenumfang des Vorstandes gehören. Zur Beurkundung: Weder der Bundesvorstand noch der Landesvorstand hat das geregelt. Und ich sehe diesen Regelungsbedarf auch nicht und kenne auch keinen Fall, dass dies benötigt wurde. Ist das Kunst oder kann das weg?

Antragsteller: René, 04.01., geändert 06.01.2022, Folge: Diskussion, in wie weit dieser Änderungsantrag einem Änderungsantrag entspricht, daher hat er den Charakter eines eigenen Antrages. Daher ist dieser zurückgezogen, SÄA10

SÄA 5

Die Hamburger Satzung ist wie folgt zu ändern:

§ 8d ist wie folgt zu ändern:

  • Titel: Gebietsversammlungen, Bezirksbeauftragte und Bezirkbudget
  • Nr. 1: "Eine Gebietsversammlung ist eine Versammlung der Mitglieder innerhalb eines Bezirks, im Folgenden allgemein als "Gebiet" bezeichnet. Speziell bei Aufstellungsversammlungen ist es eine Versammlung der Mitglieder innerhalb des jeweiligen Wahlkreises."
  • Nr. 4: "Der Landesvorstand oder die Gebietsversammlung kann einen oder mehrere Hamburger Piraten mit der Vertretung der Piraten im jeweiligen Bezirk beauftragen. Der Bezirkbeauftragte soll die Beschlüsse und das Programm des Hamburger Landesverbandes sowie des Bezirks vertreten. Er kann über ein Bezirksbudget verfügen. Der Beauftragte hat die Verantwortung, dass alle Protokolle, Formulare und Unterschriften im Rahmen der Versammlungen an den Landesverband überreicht werden."
  • Nr. 6: "Eine Gebietsversammlung besitzt folgende Kompetenzen:
    • a. die Beschlussfassung über die Kandidaten für die Wahl zu Volksvertretungen auf den Wahlvorschlägen für die Bezirke und Wahlkreise des entsprechenden Gebietes (nur wenn Gebiet der Wahlkreis ist).
    • b. die Gründung eines Bezirksverbandes (nur wenn Gebiet der Bezirk ist). In diesem Falle wird das Bezirksbudget dem neuen Bezirksverband zugewiesen.
    • c. die Beschlussfassung eines Programmes mit Themen des jeweiligen Gebietes (nur wenn Gebiet der Bezirk ist)."

Antrag vom 01.02.2022 von René

SÄA 6

§17 ist zu ändern in:

  • Titel ist zu ändern in "Beschlussfassungen".
  • 1. "Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen wählen mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Abstimmung eine Person zum Versammlungsleiter, eine weitere Person zum Protokollführer, eine Person zum Wahlleiter. Personalunion aus Versammlungsleitung und Wahlleitung ist möglich. Der Wahlleiter hat Wahlhelfer zu bestimmen, die Versammlung hat ein Veto-Recht."
  • 2. "Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen fassen Beschlüsse im Allgemeinen in öffentlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Satzungsänderungsanträge und Programmanträge sind mit 2/3 Mehrheit zu bestimmen."
  • 3. "Vorstandsämter und Personen für Schiedsgericht sind in geheimer Wahl zu wählen."
  • Anstrich 4 ist zu entfernen."

Begründung: Protokollführer wird gewählt, Wahlhelfer nicht, Wahlen werden in Wahlordnung geregelt, Kassenprüfer und Rechnungsprüfer werden i.d.R. öffentlich bestimmt. Diese Änderung bildet Praxis in Satzung ab.

Antrag vom 01.02.2022 von René

SÄA 7 betr. online-LPT

Antrag von Silberpagode: Der Landesparteitag möge beschließen:

In die Satzung der Piratenpartei Hamburg wird folgender § 8d eingefügt:

§ 8d Durchführung des Landesparteitages in der Form eines Online-Parteitages

(1) Auf Beschluss des Landesvorstandes oder eines Landesparteitages (unabhängig von seiner Durchführungsform) wird der Landesparteitag statt in Präsenz online durchgeführt. Die online-Form der Durchführung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und die Pflichten eines Landesparteitages nach § 8a, der in Präsenz stattfindet, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen. (2) Auf die Einberufung, Durchführung und Protokollierung des Landesparteitages in der online-Form finden die Bestimmungen der Satzung unverändert Anwendung. Der Landesparteitag (unabhängig von seiner Durchführungsform) gibt sich eine Geschäftsordnung (GO). (3) Für die Wahlen bei der online-Durchführungsform findet eine gesonderte Wahlordnung (WahlO-online) Anwendung, die ein vorhergehender Landesparteitag gleich in welcher Durchführungsform beschlossen hat. Existiert keine WahlO-online, so gibt sich der Landesparteitag in der Online-Form eine WahlO-online.

Begründung einzelner Textstellen: Die Einführung eines Online-Parteitages bedarf angesichts der aktuellen Pandemie- oder einer zukünftigen Endemie-Lage keiner weiteren Begründung. Der o.a. Text geht davon aus, dass ein online-durchgeführter Parteitag gleichwertig zu einem Parteitag in Präsenzform ist. Daher erübrigt es sich, für den online-Parteitag gesonderte oder gar besondere Bestimmungen zu schaffen. Die aktuelle Satzung, die auf einen Präsenz-Parteitag zugeschnitten ist, regelt den LPT unabhängig von seiner DurchführungsFORM abschließend.

Zu (1): Geregelt wird, welches Gremium die Durchführungsform bestimmt – und welchen Stellenwert die jeweilige Durchführungsform hat. Ergebnis: kein Unterschied. Zu (2): Anwendung des Ergebnisses zu (1) explizit auf Einberufung, Durchführung und Protokollierung. Zu (3): Nach dem Parteiengesetz haben Wahlen zum Vorstand in geheimer, gleicher und freier Form zu erfolgen. Soweit ersichtlich, ist derzeit kein Tool bekannt, dass diese Voraussetzungen bei online-Durchführung der Wahlen rechtssicher gewährleistet. Daher müssen Wahlen anlässlich der online-Durchführungsform des LPT schriftlich erfolgen. Dies muss eine gesonderte WahlO-online regeln. Die hier gewählte Vorschrift „die ein vorhergehender Landesparteitag … beschlossen hat“ soll sicherstellen, dass Wahlordnungen nicht nach aktueller Opportunität und Machtverhältnissen zurechtgeschneidert werden. Die Formulierung „Existiert keine WahlO-online, so gibt sich der Landesparteitag in der Online-Form eine WahlO-online“ ist zwingend für den erstmaligen Beschluss einer WahlO-online.

Gegenantrag zu SÄA 7

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Nummer/n in Abschnitt A §8a der Satzung einzufügen:

_Modul 1_
10. Auf Beschluss des Landesvorstandes oder eines vorherigen Landesparteitages, kann ein Landesparteitag ganz oder tlw. online durchgeführt werden. Alle Bestimmungen für Parteitage finden auch auf Online-Parteitage Anwendung, sofern die Satzung oder ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.
_Modul 2_
11. Satzungsänderungen, die Wahlen auf Online-Parteitagen betreffen, finden keine Anwendung auf Wahlen, die auf dem selben Parteitag stattfinden. Ausgenommen sind Änderungen auf dem ersten Online-Parteitag.

Gratwhel (Diskussion) 21:15, 8. Feb. 2022 (CET)

Gegenantrag zu SÄA 7

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Nummer/n in Abschnitt A §8a der Satzung einzufügen:

"10. Der Landesvorstand oder ein vorhergehender Landesparteitag kann vorsehen, dass Piraten am Parteitag ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen. In diesem Fall erfolgt die Schlussabstimmung bei Satzungsänderungen, bei geheimen Abstimmungen und bei Wahlen nach § 9 Absatz 4 des Parteiengesetzes per Briefwahl. Stimmberechtigt sind hierbei die auf dem Parteitag akkreditieren Mitglieder. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen auf Kosten des Landesverbandes zugesendet. Die Kosten für die Rücksendung tragen die jeweiligen Mitglieder. Die Wahlleitung legt einen Termin zur Auszählung der Stimmen fest, der nicht früher als 12 Werktage nach Absenden der Briefwahlunterlagen an die akkreditierten Mitglieder liegen darf. Das Risiko einer verspäteten Postzustellung tragen die jeweiligen Mitglieder."

Eingereicht von: René, 26.02.2022

SÄA 8 betr. Wahlordnung für online-LPT (WahlO-online)

Antrag von Silberpagode: Der Landesparteitag möge beschließen:

Abschnitt B Landeswahlordnung der Satzung wird ergänzt um folgenden

§ 8 Ordnung der Wahlen anlässlich eines online-Parteitages (WahlO-online)

Vorbemerkung: Wahlen zu Parteiämtern stehen unter dem Regelungsvorbehalt insbesondere des Parteiengesetzes, wonach diese Wahlen in geheimer, freier und gleicher Wahl stattzufinden haben. Solange dazu kein rechtsicheres IT-Tool zur Anwendung kommen kann oder kommt, soll diese Wahlordnung die ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen.

(1) Auf die Wahlen finden die Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Hamburg Anwendung, insbesondere die des „Abschnittes B Landeswahlordnung“. Die nachfolgenden Regelungen ändern diese nur insoweit, als dies zur Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen notwendig und zulässig ist. (2) Um Bewerbern, Bewerberinnen, die in einer Wahl unterlegen sind, die Möglichkeit zu eröffnen, für folgende Wahlen erneut zu kandidieren, werden die Wahlen zum Landesvorsitzenden, zum stellv. Landesvorsitzenden, zum Schatzmeister, zum Politischen Geschäftsführer grundsätzlich in getrennten Wahlgängen als Akzeptanzwahl geheim durchgeführt. (3) Die Wahlen gemäß (2) erfolgen wie folgt: (3.1) Der Landesparteitag bestimmt einen Wahlleiter oder eine Wahlleiterin, diese bestimmen Wahlhelfer:innen. Der Wahlleiter, die Wahlleiterin muss während des laufenden Tagesordnungspunktes nicht online zugeschaltet sein. (3.2) Die Wählenden senden ihr schriftliches Votum, ohne es für Andere aufzudecken, per formlosen Brief an den Wahlleiter, die Wahlleiterin. Dazu bestimmt der Landesparteitag eine Frist, bis zu der das Votum bei dem Wahlleiter, der Wahlleiterin eingegangen sein muss. Maßgebend ist der Eingang, nicht die Absendung des Votums. Das Votum ist gültig, wenn sich daraus eindeutig der Wille des Wählenden ergibt. Die Angabe eines Absenders des Wahlbriefes soll unterbleiben. (3.3) Der Wahlleiter, die Wahlleiterin wertet die Voten aus und berichtet bei der nächsten Fortsetzung des online-Parteitages persönlich über das Ergebnis. Das Ergebnis wird protokolliert. (3.4) Liegt das Ergebnis vor, so erfolgt der nächste Wahlgang auf gleiche Weise. (4) Durch gesonderten Beschluss des online-Parteitages kann die Akzeptanz-Wahl gemäß (2) als Vorzugswahl erfolgen, soweit kein Kandidat, keine Kandidatin widerspricht. Die Regelungen zu (3) finden entsprechende Anwendung. (5) Soweit zulässig und niemand widerspricht, können Wahlen nach Beschluss des Landesparteitages offen durch Handzeichen erfolgen.

Begründung: Mündlich

Gegenantrag zu SÄA 8

Der Landesparteitag möge beschließen, Abschnitt B §3 durch folgendes zu ersetzen:

§3 Wahlmodus

(1) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden geheim nach 'Wahl durch Zustimmung' gewählt. Dabei wird pro Amt eine Wahl durchgeführt, Ämter gleicher Bezeichnung werden gemeinsam in einem Wahlgang gewählt, sofern diese Satzung nichts anderes erlaubt. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt.

(2) Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts werden geheim nach 'Wahl durch Zustimmung' gewählt. Dabei werden alle Mitglieder in einem Wahlgang und alle Ersatzmitglieder in einem weiteren Wahlgang gewählt. Die Rangfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wird. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt.

(3) Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist, nach Vorzugswahl gewählt. Die Liste wird nach Maßgabe der Versammlung in einem oder mehreren Wahlgängen gewählt. Dabei ist es möglich, für jeden Wahlgang eine feste Anzahl der zu besetzenden Plätze vorzugeben oder die Anzahl nach oben unbestimmt zu lassen. Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahlgänge, in denen die Bewerber gewählt wurden und unter diesen jeweils aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde. Nach jedem Wahlgang kann mit einer Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen, die nicht Enthaltungen sind, die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden. Treten zu einer Wahl mehr als 25 Kandidaten an, so kann die Versammlung für einzelne Wahlgänge oder die gesamte Wahl ein abweichendes Wahlverfahren beschließen.

(4) Einzelbewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden nach Vorzugswahl gewählt.

(5) Für sonstige Personenwahlen wird das Verfahren 'Wahl durch Zustimmung' verwendet. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein neuer Wahlgang durchgeführt.

(6) Die Versammlung kann die Verwendung ein anderen Wahlverfahrens beschließen.

(7) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 finden Einzelwahlen statt, sofern 1. eine genaue Anzahl von Ämtern gleicher Bezeichnung zu besetzen ist und höchstens so viele Kandidaten zur Wahl stehen, wie Ämter zu besetzen sind, 2. eine nach oben nicht beschränkte Anzahl an Ämtern gleicher Bezeichnung zu besetzen ist, oder 3. die Versammlung nach § 3 (3) Satz 2 beschlossen hat, einen Listenplatz einzeln zu wählen, und nur ein Bewerber zur Verfügung steht.

(8) Sofern die/der Bewerbende die Wahl nicht annimmt, wird die entsprechende Kandidatur gestrichen und das Wahlergebnis neu ausgewertet, als hätte die Kandidatur von Anbeginn nicht bestanden.

(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 finden bei Onlinparteitagen Personenwahlen grundsätzlich schriftlich in geheimer Briefwahl statt.

Um den zeitlichen Aufwand in angemessenen Grenzen zu halten, können alle Wahlen für Vorstand und Schiedsgericht gleichzeitig stattfinden. Sofern eine Kandidatur in schriftlicher Abstimmung erfolgreich war und die/der sich um das Amt Bewerbende die Wahl angenommen hat, werden die Kandidaturen für andere Ämter in der schriftlichen Abstimmung gestrichen. Die Amtsreihenfolge für die Abstimmung ist:

   1. Vorsitz
   2. Stellvertr. Vorsitz
   3. Schatzmeister/in
   4. Beisitz
   5. Richter des Schiedsgerichtes
   6. Ersatzrichter des Schiedsgerichtes

Gratwhel (Diskussion) 21:15, 8. Feb. 2022 (CET)

Änderungsantrag zum Gegenantrag zu SÄA 8

Der Satz
"Die Amtsreihenfolge für die Abstimmung ist: 1. Vorsitz 2. Stellvertr. Vorsitz 3. Schatzmeister/in 4. Beisitz 5. Richter des Schiedsgerichtes 6. Ersatzrichter des Schiedsgerichtes",

wird geändert in
"Die Amtsreihenfolge für die Abstimmung entspricht der Reihenfolge, die durch Abschnitt A §8b Nummer 2 der Satzung vorgegeben ist, danach folgen Richter des Schiedsgerichtes und Ersatzrichter des Schiedsgerichtes."

Gratwhel (Diskussion) 01:13, 9. Feb. 2022 (CET)

SÄA 9

Der Landesparteitag möge beschließen, §8a Nr.2 der Landessatzung folgendermaßen zu ändern:

2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail und an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

oder

2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail und an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Sofern die Einladung weder als Mail noch im Web rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung: Weil wir's können.

Gratwhel (Diskussion) 13:02, 26. Feb. 2022 (CET)

Gegenantrag zu SÄA 9

Der Landesparteitag möge beschließen, §8a Nr.2 der Landessatzung folgendermaßen zu ändern:

2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail oder an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

oder

2. Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Hamburger Piraten sie beantragen. Der Landesvorstand veröffentlicht die Einladung per E-Mail oder an geeigneter Stelle im Web (Website/Wiki/...) mit vierwöchiger Frist. Sofern die Einladung weder als Mail noch im Web rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Landesvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung: der gegenantrag unterscheidet sich nur im oder statt und bei der Veröffentlichung der Einladung. Das oder entspricht der Regelung in der Bundessatzung, schließt nicht aus, das beides gemacht wird, macht es aber nicht zur Pflicht.

Arthur (AK) (Diskussion) 22:36, 23. Apr. 2022 (CEST)

SÄA 10

§ 8b, Ziffer 8 um einen Anstrich "e." zu ergänzen:

e. Vergabe und Entzug von Beauftragungen. (Der Satzpunkt von d wandert zu e)

In dem Zusammenhang: Laut Satzung soll der Vorstand in der Geschäftsordnung auch das regeln:

Ferner ist in §8b Ziffer 9 der Anstrich f zu entfernen:

f. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Begründung: Beuaftragungen sind derzeit nicht geregelt, sollten aber grundsätzlich zum Aufgabenumfang des Vorstandes gehören. Zur Beurkundung: Weder der Bundesvorstand noch der Landesvorstand hat das geregelt. Und ich sehe diesen Regelungsbedarf auch nicht und kenne auch keinen Fall, dass dies benötigt wurde. Ist das Kunst oder kann das weg?

Antragsteller: René, 04.01., geändert 06.01.2022

Programmanträge

PA 1 Änderung des Wahlprogrammes im Bereich Tierschutz

Die Hamburger Piraten aktualisieren ihr Wahlprogramm. Der bisherige Abschnitt "Tierschutz und LPT" wird durch folgenden Text ersetzt:

Änderung des Titels: "Stärkung des Tierschutzes"

Modul a) Unterabschnitt "Nutztierhaltung"

Die Piratenpart Hamburg möchte die Situation für Nutztiere deutlich verbessern. Dazu fordert sie konkret:

  • Verbot von Kastenständen
  • Reduzierung auf maximal 4 Legehühner pro m²
  • Verbot von Schnabelkürzung und Kükentötung
  • Verstärkung des Veterinäramtes insbesondere zur Durchführung unangemeldeter Kontrollen bei Erzeugern
  • Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten
  • Kontrolle und Vorgaben bzw. Schlachtung

Die Piraten möchten die derzeitige "Haltungsfolter" in der Nutztierhaltung abmildern und Anreize auch zur freiwilligen Verbesserung schaffen. Das Tierwohl steht im Vordergrund.

Modul b) Unterabschnitt "Verbot von Tierversuchen"

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schließung aller Tierversuchslabore, insbesondere die des LPT (Forschungslabor der Pharmakologie und Toxikologie) im Ortsteil Neugraben.

Modul c) Unterabschnitt "Stärkung der Tierheime"

Die Piratenpartei Hamburg möchte die Tätigkeit und die Kapazität der Tierheime stärken. Während der Corona-Pandemie haben sehr viele Haushalte ein Haustier angeschafft, welches im nicht selten auftretenden Fall - bspw. durch finanzielle oder organisatorische Überforderung der Ersttierbesitzer- wieder abgestoßen wird.

Modul d) Unterabschnitt "Verbesserung der Tierarztsituation"

Die Menge an neuen Haustierbesitzern hat auch die Tierarztpraxen an den Rand des für sie Machbaren gebracht. Zur Verbesserung der Situation in den Tierarztpraxen wollen wir diese durch alternative, niedrigschwellige Angebote bei der Gesunderhaltung und Pflege der Tiere entlasten. Routinierte und häufig anfallende Tätigkeiten wie die Entfernung von Zecken oder der Nagelschnitt sollte nicht mehr den Tierarztpraxen vorbehalten sein.

Modul e) Unterabschnitt "Haustierzuschlag"

Für Bezieher von Sozialtransferleistungen fordert die Piratenpartei Hamburg einen Haustierzuschlag. Dieser sollte eine Haftpflichtversicherung (sofern nötig), Futterkosten und eine Pauschale für Zubehör enthalten. Zudem soll ein Zuschuss bei lebensnotwendigen Operationen des Haustieres geben.

Modul f) Unterabschnitt "Wildtierhaltung zu Dressur- und Ausstellungszwecken"

Die Piratenpartei Hamburg fordert ein Verbot von Wildtierhaltung außerhalb von für sie artgerecht eingerichteten Formen wie in denen eines Zoos. Auch dürfen Tiere nicht zu Ausstellungs- und Vergnügungszwecken in für sie stressvollen Umgebungen gehalten werden.

Antragstellerin: Laura, 30.12.2021, geändert am 07.01., zuletzt geändert 17.01.

Sonstige Anträge

SA 1

Der Landesparteitag möge beschließen: die vom Landesvorstand kommissarisch verwaltete Bezirksverbände aufzulösen. Das Vermögen der Bezirksverbände soll gleichmäßig als Bezirksbudget allen Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Spenden und Zuwendungen erhöhen das Bezirksbudget.

Begründung: Die Bezirksverbände sind alle inaktiv und werden seit Jahren vom Landesvorstand kommissarisch verwaltet. Sie kosten uns Geld (Rechenschaftsberichte, Buchführung) und Aufwand (Verwaltung). Alle Reaktivierungsversuche der letzten Jahre haben nicht gefruchtet. Politisch haben sie für uns keinerlei Nutzen. Unser bei Wahlen erfolgreichster Bezirk (Wandsbek) hatte nie einen Bezirksverband. Keine Kunst, kann weg.

Antragssteller: Arthur Kaiser

Gegenantrag zu SA 1

Da durch die Einberufung der Bezirksmitgliederversammlungen kein handlungsfähiger Vorstand gewählt werden konnte, werden die jeweiligen Bezirksverbände vom Landesparteitag aufgelöst. Finanzielle Mittel, die derzeit dem jeweiligen Bezirksverband zugeordnet sind, werden zu einem Bezirksbudget umgewandelt. Bezirke, die zuvor keinen Bezirksverband hatten, erhalten als Zuweisung das durchschnittliche Mittel der anderen Bezirksverbände. Ein oder mehrere Beauftragte für diesen Bezirk können im Rahmen von Satzung, Programm und Parteiengesetz über die Mittel verfügen.

Die Versammlung löst den Bezirksverband für [Bezirksname] auf.

Modul: a) Altona b) Bergedorf c) Eimsbüttel d) Harburg e) Mitte f) Nord

Begründung: In den Bezirken liegen derzeit einige Gelder. Das darf und sollte gerne für die Arbeit vor Ort verwendet werden.

Antragsteller: René Pönitz, am 01.02.2022, geändert am 14.05.

SA 2

Der Landesparteitag möge beschließen,

eine Aussprache, wegen bestehender Konflikte innerhalb des hamburger Landesverbandes, durchzuführen.

Diese Aussprache soll nicht öffentlich stattfinden.


Begründung: Derzeit besteht ein Streit zwischen einigen Mitgliedern des LV, der sich inzwischen zu einer wachsenden Schlammschlacht entwickelt. Dieses Problem muß endlich geklärt werden. Diese Aussprache würde ich gerne nicht-öffentlich durchführen, um dem Ansehen des LV nicht noch größeren Schaden zuzufügen, als dieser Streit eh schon zugefügt hat.

Antragssteller: Gratwhel (Diskussion) 11:48, 26. Feb. 2022 (CET)

Positionspapiere

PP 1 - Bilanz zur Verkehrspolitik

Die Piraten in Hamburg mögen folgendes Positionspapier beschließen:

Traurige Bilanz der Hamburger Verkehrspolitik von Rot-Grün

Die rot-grüne Landesregierung hat laut Koalitionsvertrag das ambitionierte Ziel, den Anteil der Wege im ÖPNV von 22% im Jahr 2017 auf 30% im Jahr 2030 zu steigern. Auch der Radverkehr soll innerhalb dieses Jahrzehntes von 25% auf 30% steigen. Die aktuelle Wahlperiode läuft bereits seit knapp zwei Jahren - die Piratenpartei Hamburg zieht leider ein ernüchterndes Fazit: wenn Rot-Grün jetzt nicht das Ruder umlegt, so werden wir spätestens am Ende des Jahrzehntes uns schöne Ausreden anhören dürfen.

Ein Fehler war bereits, dass bereits im Koalitionsvertrag auf die Wiedereinführung einer Straßenbahn/Stadtbahn verzichtet wurde. Inzwischen ist Hamburg die einzige Mio-Stadt der EU ohne Tram geworden, da alle anderen Städte bereits wieder Straßenbahnen eingeführt haben.

Stattdessen liegt der Hauptfokus der Hamburger Koalition auf den Bau der U5. Die Piratenpartei Hamburg lehnt den Bau einer weiteren U-Bahn nicht ab, sie kritisiert lediglich den Linienverlauf über den ohnehin schon überlasteten Hauptbahnhof. Allerdings wird im optimalen Falle zum Ende dieses Jahrzehntes nur ein Teil der Linie fertiggestellt sein. Und dieser Teil wird den stadtweiten ÖPNV-Anteil nur geringfügig erhöhen können.

Dafür sollen viele Maßnahmen im Busbereich passieren. Tatsächlich wurden zur Fahrplanumstellungen Ende 2020 einige neue Linien in Betrieb genommen, doch Ende 2021 fiel diese Euphorie bereits geringer aus. Immerhin wurden die 1.-Klasse-Schnellbusse nun beseitigt und durch normale Linien ersetzt. 

Leider stehen auch in Hamburg die Busse gerne im Stau. Laut Koalitionsvertrag sollen "dort, wo es sinnvoll ist" auch Busspuren entstehen. Leider hinkt auch hier der Senat den notwendigen Anforderungen hinterher: So wäre beispielsweise auf der Stresemannstraße dieser Bedarf zweifelsohne gegeben - denn weitere Busse würden sich auch nur im Stau zum Berufsverkehr einreihen.

Und während der Koalitionsvertrag noch von "übersichtlich[en], verständlich[en] und sozial ausgewogen [Tarifen] spricht, wurden die ohnehin schon sehr teuren Fahrpreise für 2022 erneut erhöht. Mit 114,20€ für eine Vollzeit-Monatskarte hat Hamburg eine traurige Spitzenposition.

Auch bei der Eisenbahn sind keine schnellen Verbesserungen in Sicht. Während der Hamburger Hauptbahnhof schon lange an seine Grenzen geraten ist und weitere Gleise, im besten Falle sogar eine weitere Elbquerung im Altonaer Bereich, geschaffen werden sollte, durften die Hamburgerinnen und Hamburger im vergangenen Jahr Gestaltungsentwürfe bewundern, wie eine neue überdachte Bushaltestelle auf dem Steintordamm entstehen soll. Mit dem neuen Bahn-Bündnis

Im Radverkehr sieht es nicht besser aus: Nach wie vor dürfen wir selbst bei neuen Umbauvorhaben Stückwerk beobachten: Radverkehrsführungen, die sich ständig ändern. Die Stadt feiert sich, dass im Bereich des Barmbeker Bahnhofs unter der Eisenbahnunterführung ein Stück Radweg im Kopenhagener Stil entstehen soll, während gleichzeitig nur wenige Meter entfernt sogar bestehende Radwege einer Velo-Route entfernt werden sollen. In der Max-Brauer-Allee entstand mit viel Medienwirbel eine Protected Bike Lanes - was noch nicht einmal eine Kreuzung überschreitet. Wenn ernsthaft 30% Radverkehrsanteil erzielt werden muss, muss radikaler umgedacht werden.

Wir fordern daher, die Verkehrswende ernst zu nehmen:

  • den Fehler von Olaf Scholz und seiner Abneigung zur Straßenbahn zu revidieren und die Pläne für Einführung einer Stadtbahn von Schwarz-Grün wieder aufzugreifen
  • eine unterirdische Elbquerung für die Eisenbahn/S-Bahn im Bereich Altona
  • von weitern Fahrpreiserhöhungen abzusehen und - wenn nicht fahrscheinfrei - dann wenigstens das 365€-Modell aus Wien zum Vorbild zu nehmen
  • bei Fahrbahnsanierungen dem Radverkehr eine höhere Priorität einräumen, insbesondere durch vom Kfz-Verkehr baulich getrennte Lösungen, Verbesserung des Zustands bestehender Radwege sowie die Optimierung der Verkehrsführung bei Ampeln zu Gunsten des Fuß- und Radverkehres.

Antragsteller: René, 09.01.


PP 2 - Mobilität neu denken

Die Piraten in Hamburg mögen folgendes Positionspapier beschließen:

Mobilität neu denken - Kernanforderungen an eine moderne Mobilitätspolitik

*Gesundheits- und Umweltpolitik als integraler Bestandteil einer neuen Mobilitätspolitik*

Die Verkehrspolitik der letzten Jahrzehnte hat ihre Spuren hinterlassen. Ganz gleich ob es sich dabei um Lärmbelästigungen handelt, Feinstaubemissionen oder die Belastung mit Stickoxiden. Oder Flächenversiegelung und Rückbau natürlicher Flächen.

Bei der Planung und Umsetzung von Mobilitätsangeboten muss sofort eine Trendwende einsetzen, die Gesundheits- und Umweltschutz gleichberechtigt gegenüber allen Mobilitätsbedürfnissen und den daraus folgenden Verkehrsangeboten berücksichtigt.

*Verkehrsmittel des „Umweltverbundes“ haben eine klaren Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr*

Autoland Deutschland - in keinem anderen Land Europas sind so viele PKW zugelassen wie in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer lange Jahre auf das Auto ausgerichteten Verkehrspolitik.

Dabei lassen sich viele Mobilitätsbedürfnisse auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr befriedigen.

Bei allen zukünftigen Planungen und Investitionen müssen daher die Verkehrsmittel des „Umweltverbundes“ einen klaren Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr haben.

*Eine moderne und zukunftsfähige Mobilitätspolitik muss mit den Verkehrsteilnehmer:innen entwickelt werden*

Mobilität ist vielfältig und betrifft alle Menschen. Die Entwicklung einer zukunftsfähigen und modernen Mobilitätspolitik kann und darf daher nicht mehr nur ausschließlich durch Vertreter:innen politischer Parteien definiert und bestimmt werden.

Wir sprechen uns daher vehement für eine neu zu schaffende Plattform „Zukunft der Mobilität“ aus, an der alle interessierten Menschen, Vereine, Verbände und Organisationen an der Entwicklung einer Mobilitätspolitik mitarbeiten und mitgestalten können.

*Den Abbau klimaschädlicher Subventionen als Beitrag zur Mobilitätswende zügig voranbringen*

Die Themen Umwelt und Klima sind die wichtigsten politischen Themen in Deutschland. Demgegenüber stehen immer noch staatliche Förderungen im Verkehrsbereich, die die Entwicklung in den Bereichen Umwelt und Klima konterkarieren.

Insbesondere im Verkehrsbereich ist es daher höchste Zeit, diese klima- und umweltschädlichen Subventionen (Preisnachlässe bei Diesel, „Dienstwagenpauschale“, Entfernungspauschale, Steuerbefreiung für Kerosin, …) auf den Prüfstand zu stellen, zu beenden oder umwelt- und klimafreundlich umzugestalten.

*Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Mobilität muss sich in einem „Bundesmobilitätsgesetz“ ausdrücken*

In der bisherigen Ausgestaltung der Regelungen für den Verkehrsbereich gibt es ein buntes Neben- und Durcheinander von rechtlichen Vorschriften. Dabei zielen diese immer nur auf bestimmte Verkehrsträger und berücksichtigen die übergreifenden Mobilitätsbedürfnisse entweder gar nicht oder völlig unzureichend.

Mit einem neu zu schaffenden Bundesmobilitätgesetz soll ein übergreifender Rechtsrahmen geschaffen werden, der verbindlich Struktur und Ziele festschreibt, um die notwendige Mobilitätswende unter ökologischen, nachhaltigen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten zu ermöglichen.

*Alle Mobilitätsangebote müssen für alle Verkehrsteilnehmer:innen barrierefrei zugänglich sein*

Mobilität ist ein wesentliches Merkmal von Lebensqualität und für jeden Menschen eine der zentralen Voraussetzungen dafür, sich zu entwickeln und am wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben zu können.

Es muss daher sichergestellt sein, dass alle öffentlichen Verkehrsangebote grundsätzlich barrierefrei zugänglich sind. Dies betrifft dann nicht nur das Verkehrsmittel selbst, sondern auch die zur Benutzung notwendige Infrastruktur.

*Die Chancen der Digitalisierung unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit nutzen*

Internet, Smartphone, Apps sind unsere täglichen Begleiter.

Die Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs bietet neue Chancen, den Verkehrsteilnehmer:innen durchgängige digitale Angebote bereitzustellen.

Autonomes Fahren, „Online-Ticket-Systeme“, die Bereitstellung der Fahrplandaten oder von Störungen/Verspätung unter dem Grundsatz „open data“ in einem Portal oder einer App, oder die Simulation von Mobilitätskonzepten zur Optimierung des öffentlichen Verkehrs sind nur einige Bespiele, wie uns die Digitalisierung neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet.

Die Berücksichtigung von Datensicherheit und Schutz der Nutzerdaten sind dabei eine elementare Bedingung.

*Mobilitätskonzepte unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel und dem „Prinzip der kurzen Wege“ entwickeln*

Mobilität entsteht immer aus einem konkreten und individuellen Bedürfnis heraus („Ich möchte eine Pizza essen.“) Dabei muss nicht jedes Bedürfnis dazu führen, dass wir auf entsprechende Verkehrsmittel zurückgreifen oder aber für den Einkauf der Pizza 15km bis zum nächsten Supermarkt fahren müssen.

Eine moderne und zukunftsweisende Mobilitätspolitik richtet sich daher nicht nur auf die Optimierung der Verkehrsmittel bzw. Verkehrswege: Sondern sie berücksichtigt auch städte- und ortsplanerisch das „Prinzip der kurzen Wege“.

Dazu kann auch die Schaffung „resilienter Stadt- bzw. Ortsteile“ einen wesentlichen Beitrag leisten.

Die Reduzierung oder Vermeidung von Verkehr kann auch ein wesentlicher Beitrag zur angestrebten Mobilitätswende sein.

*Eine moderne, sichere, uneingeschränkt zugängliche und sozial ausgewogene Mobilität als Grundbedürfnis anerkennen*

Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe und somit ein Grundbedürfnis für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung eines jeden Menschen.

In einer modernen Gesellschaft haben sowohl die gemeinwohlorientierte als auch die individuelle Mobilität eine elementare Bedeutung, um die Partizipation, die gesellschaftliche Teilhabe und die Lebensqualität sicherstellen zu können.

*Mobilität muss die verschiedenen Mobilitätsanforderungen gleichberechtigt berücksichtigen*

Menschen und ihre Bedürfnisse sind unterschiedlich. Die Anerkennung dieser mobilen Diversität ist daher ein wichtiger Schritt, um für alle Verkehrsteilnehmer:innen die passenden Angebote zu identifizieren und auch bereitzustellen.

Eine Mobilitätswende kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle einbringen können und gemeinsam an zukunftsfähigen Lösungsansätzen gearbeitet wird.

*Mobilität muss allen Menschen unabhängig ihres Einkommens ermöglicht werden*

Mobilität ist für Menschen mit geringerem Einkommen oft unerschwinglich und die Anschaffung eines eigene PKW nicht möglich. Die Nutzung alternativer Angebote wie Car-Sharing scheitert aus ebendiesen Gründen oftmals.

Die regulären Ticketpreise für den öffentlichen Nahverkehr steigen, Sozialtickets nicht überall verfügbar und teils teurer als das in der Grundsicherung für Mobilität vorgesehene Budget.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten ist jedoch elementar, um am beruflichen oder gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Maßnahmen wie die Bereitstellung des kostenfreien Nahverkehrs können neben anderen Maßnahmen dabei helfen, diese Teilhabe sicherzustellen.

* Die Elektrifizierung des Verkehrs auf Schienen und Straßen vollumfänglich vorantreiben*

Elektromobilität und Elektrifizierung des Schienenverkehrs sind unverzichtbare Bestandteile der Mobilitätswende.

Der Ausstieg aus PKW-Neuzulassungen mit Verbrennungsmotoren soll dabei bis 2030 erfolgen. Nicht elektrifizierte Bahnstrecken sollen elektrifiziert oder mit alternativen klima- und umweltfreundlichen Antriebsformen ausgerüstet werden.

Antrag von René , 01.02.2022

PP 3 - Essen-Retten-Gesetz

Die Piraten in Hamburg mögen folgendes Positionspapier beschließen:

Wir brauchen ein Essen-Retten-Gesetz

Die Piratenpartei Hamburg begrüßt den Gesetzentwurf zum Essen-Retten-Gesetz der Initiative "Aufstand der letzten Generation" / "German Zero". Auch wir möchten, dass grundsätzlich noch essbare Mittel in irgendeinen hungrigen Magen wandern können.

Die Piratenpartei sieht allerdings nicht nur die Lebensmittelhändler in der Pflicht, sondern die gesamte Wertschöpfungskette. Beginnend also von der Landwirtschaft über Verarbeitungsindustrie und Zwischenhändler.

Allerdings würden wir begrüßen, wenn den Beteiligten mehr Freiheit gegeben wird. Der Gesetzentwurf sieht Lebensmittelhilfsorganisationen vor - und blendet aus, dass auch die Händler und Produzenten eigenständig Lösungen betreiben. Zudem gibt es auch ländlichere Bereiche, wo nicht immer ein solcher Verein in Reichweite bleibt.

Insgesamt ist der Schritt ein kleiner Baustein zur Vermeidung von Müll und der Vernichtung von Lebensmitteln, aber dennoch notwendig.

Antrag von René , 01.02.2022