HH:22. Landesparteitag/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kopiervorlage

(SÄA|PA|X)nn: Titel

Text

Begründung

Antragsteller

Programmanträge

Digitaler Wandel und gesellschaftlicher Wandel

Digitaler Wandel und gesellschaftlicher Wandel

Text

Der Landesparteitag der Hamburger Piraten möge im Kapitel "Digitale Gesellschaft" folgenden Abschnitt einfügen:


Der technologische Wandel ist historisch wie aktuell im Wesentlichen getrieben durch Kapitalinteressen (Steigerung der Arbeitsproduktivität, Erhöhung des Gewinns). Die kapitalistische Marktwirtschaft digitalisiert Produktion, Distribution und Konsumption in atemberaubender Geschwindigkeit. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Gar nicht erst angefangen hat der Prozess, mittels dieser Digitalisierung die Freiheit des Individuums in seinen gesellschaftlichen Bezügen zu entwickeln. Es fehlt dem Gesellschaftssystem im Kapitalismus ein Anreiz, Technik und technologischen Wandel auszurichten auf

- die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes,

- Verbesserung und Vertiefung der sozialen Teilhabe,

- Emanzipation des Einzelnen von sozialen Abhängigkeiten,

- Erhöhung des individuellen Freiraumes zur Gestaltung des sozialen Zusammenseins,

- die Stärkung der demokratischen Teilhabe des Individuums und seiner Zusammenschlüsse,

- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen.

Die Piraten setzen sich dafür ein, dass die Gestaltung und die Anwendung digitaler Systeme in erster Linie dem Menschen dient. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der individuellen Handlungs- und Willensfreiheit, die Stärkung der individuellen Mündigkeit und Werturteilsfähigkeit, die Stärkung des Sichselbstbestimmenkönnens, die Stärkung der Fähigkeit zur Non-Konformität.

In diesem Sinne engagieren sich Piraten dafür, dass die Vorteile des digitalen Wandels sich in erster Linie niederschlagen in

1. der Erhöhung der Fähigkeiten des Einzelnen zur Teilhabe an der Demokratie, zur Kontrolle des Staates und zur Gestaltung der Beziehung von Individuum, Staat, Gesellschaft und Wirtschaft;

2. der Förderung von individuellen Freiräumen;

3. Gewährleistung der Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsschutzes und der Privatsphäre auch in IT-Systemen;

4. Herstellung, Gewährleistung und Vertiefung von Informationsfreiheit, Informationsvielfalt und Bildung unter Zugang zum Internet als gesellschaftlicher Basisversorgung;

5. die Aufhebung der Abhängigkeit des Menschen von (IT-) Maschinensystemen; der Mensch ist in der Beziehung Mensch-Maschine Maß aller Dinge und nicht Maschinenanhängsel;

6. Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung in städtischen als auch in ländlichen Räumen;

7. der Förderung ökologischen und nachhaltigen Wirtschaftens und Handelns;

8. der Wandlung von entfremdeter Arbeit und Erwerbsarbeit von einem erzwungenen Muss in ein Angebot zu intrinsischer Mitarbeit an der Gestaltung gesellschaftlichen Wirtschaftens.

Begründung

Begründung: Mündlich

Antragsteller

Antragsteller: Martin Schütz

PA02: Schaffung von Unterbringungen für Flüchtlinge

Schaffung von Unterbringungen für Flüchtlinge

Text

Der Landesparteitag möge beschließen das Landesprogramm im Kapitel Asyl und Migration zu ergänzen. Folgender Absatz wird ans Ende des Abschnitts Inklusiver Umgang mit Asylbewerbern hinzugefügt:

"Um bei erhöhtem Bedarf die Unterbringung in Massenunterkünften oder sogar Zelten zu verhindern, muss die Stadt auf sämtlichen geeigneten Leerstand zurückgreifen. Es ist für uns nicht akzeptabel, wenn Menschen in unwürdigen Zuständen leben müssen, während anderswo in der Stadt Wohnraum leer steht. Darum soll die Stadt als letztes Mittel auch von ihrer Möglichkeit gebrauch machen Leerstand zur Not auch gegen den Willen der Eigentümer zu nutzen und diese Immobilien zu übernehmen. Eigentum verpflichtet und eine menschenwürdige Unterbringung hat Vorrang vor Spekulationsinteressen."

Begründung

In unserem Programm lehnen wir bereits Massenunterkünfte für Flüchtlinge ab und wollen diese in regulären Wohnungen unterbringen. In der aktuellen Situation ist es erklärungsbedürftig, wie wir das anstellen wollen. Mit dieser Ergänzung stellen wir klar, dass wir willens sind bestehende Leerstände auch gegen den Willen der Eigentümer dafür zu nutzen, sollte es keine anderen Möglichkeiten geben Abhilfe zu schaffen. Die Bürgerschaft hat die gesetzliche Vorraussetzung für die Beschlagnahme von Immobilien in der Zwischenzeit sogar bereits geschaffen, nutzt diese aber kaum und lässt zahlreiche Menschen lieber weiterhin in feuchten Zelten und überfüllten Massenunterkünften leben. Wir stellen klar, dass wir von dieser Möglichkeit im Zweifel eher Gebrauch machen würden.

Antragsteller

StreetDogg

PA03: Abschaffung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten

Abschaffung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen im Abschnitt "Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern im Kapitel Asyl und Migration des Landesprogramms den ersten Punkt ("Eine individuelle Betrachtung...") zu streichen. Stattdessen wird in das Kapitel dieser neue Abschnitt eingefügt:

"Abschaffung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten

Zur Zeit ist es möglich Länder zu sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" zu erklären. Asylbewerbern aus diesen Ländern wird dann kein ordentliches Asylverfahren mehr zugestanden. Ihre Anträge werden ohne ernsthafte Prüfung ihres Falls abgelehnt. Wir lehnen diese Regelung ab, die Menschen pauschal ihr Recht auf ein faires Asylverfahren aberkennt. Die bisherige Praxis zeigt, dass auch Länder diesen Status bekommen, in denen sehr wohl Menschen verfolgt und strukturell diskriminiert werden."

Begründung

Im Grunde haben wir das bereits im Programm unter "Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern", allerdings geht es in diesem Punkt nicht direkt um die Lebenssituation von Flüchtlingen, sondern eher um ihren Flüchtlingsstatus überhaupt. Da die sicheren Herkunftsländer jüngst auch ausgedehnt wurden, lohnt sich hier ein eigener Abschnitt, der diese Regelung klar und deutlich ablehnt. Sie ist ein Instrument Flüchtlingen ihr Asylrecht zu verweigern, obwohl diese in vielen Fällen sehr wohl legitime Fluchtgründe haben.

Antragsteller

StreetDogg

PA04: Europäische Zusammenarbeit beim Umgang mit Flüchtlingen

Europäische Zusammenarbeit beim Umgang mit Flüchtlingen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen im Kapitel Asyl und Migration des Landesprogramms folgenden neuen Abschnitt einzufügen:

"Europäische Zusammenarbeit beim Umgang mit Flüchtlingen

Flüchtlinge fliehen zumeist aus Kriegen oder Regionen mit politischer Instabilität oder Diskriminierung. Wir können stolz darauf sein, dass die EU sich zu einem friedlichen und stabilem Ort entwickelt hat, in dem Menschen in Not Schutz finden können. Wir sollten das Selbstbewusstsein haben Flüchtlinge in der ganzen EU willkommen zu heißen und gemeinsam für ihrem Schutz und eine menschenwürdige Unterbringung zu sorgen. Wir setzen uns daher für gemeinsame europäische Standards bei der Flüchtlingshilfe ein. Die Regelung, nach der Flüchtlinge nur dort Asyl beantragen können, wo sie die EU zuerst betreten haben (Dublin-III) ist unsinnig und belastet vor allem die südeuropäischen Länder übermäßig. Wir wollen darauf hinwirken, dass die Flüchtlingsaufnahme europaweit gewährleistet wird und anerkannte Flüchtlinge in der EU die selbe Freizügigkeit genießen können, wie wir. Eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen lehnen wir ab."

Begründung

Hiermit wollen wir einen anderen Umgang der EU mit Flüchtlingen, als das jetzt der Fall ist. Dublin-III und mit diesem Abkommen die Drittstaatenregelung sorgen dafür, dass vor allem Italien und Griechenland für Flüchtlinge zuständig sind, was völliger Unsinn ist. Wir würden eine europaweites, ordentliches Asylrecht mit fairen Lastenverteilungen anstreben und innereuropäische Grenzen auch für Flüchtlinge abbauen. Ebenso sprechen wir uns dagegen aus innereuropäische Grenzen für Flüchtlingen, aber auch für alle anderen Europäer wieder zu verstärken und damit das Schengen-Abkommen mehr und mehr in Frage zu stellen.

Antragsteller

StreetDogg

PA05: Verbesserungen des Hamburger Wahlrechts 1

Verbesserungen des Hamburger Wahlrechts 1

Text

Der Landesparteitag möge beschließen im Kapitel Demokratie und Bürgerrechte des Landesprogramms folgenden neuen Abschnitt einzufügen:

"Verbesserungen des Hamburger Wahlrechts

Hamburg hat eines der fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Wahlrechte in Deutschland. Die Piratenpartei Hamburg tritt dafür ein die Möglichkeiten für die Wählerinnen und Wähler ihre präferierten Abgeordneten zu wählen noch weiter zu verbessern. Das bereits bekannte 5-Stimmen Wahlrecht mit der Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren soll erhalten bleiben. Durch die Einführung der Listenstimmen können Personenstimmen unter bestimmten Umständen der gewählten Person sogar schaden. Das Wahlrecht wird dadurch unnötig komplex und in dieser speziellen Situation leider sehr unintuitiv. Wir möchten das Wahlrecht vereinfachen, indem die Listenstimmen entfernt werden. Wie bei Wahlkreisen, soll es auch bei der Landesliste nur noch Personenstimmen geben. Je nach Ergebnis und Wahlkreiserfolg einer Partei, kann es dazu kommen, dass nur sehr wenige Abgeordnete durch die Stimmen für die Landesliste bestimmt werden, weil gewonnene Wahlkreismandate zuerst bedient werden. Um den persönlich gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste mehr Gewicht zu geben, möchten wir die Gesamtzahl der Wahlkreismandate reduzieren und diese Mandate stattdessen über die Landeslisten wählen lassen."

Begründung

Dieser Antrag konkurriert mit PA06.

Den Debatten nach der letzten Bürgerschaftswahl nach zu urteilen, ist zu befürchten, dass die Parteien in dieser Legislatur das hamburger Wahlrecht angreifen werden und die Personenwahlen entkernen werden. Wir stellen uns hiermit klar dagegen. Kumulieren und Panaschieren befürworten wir bereits in unserem Bundesprogramm, aber ein klares Bekenntnis zu unserem bereits recht guten hamburger Wahlrecht mit seinen Personenstimmen gehört auch in unser Landesprogramm.

Die Listenstimmen im Wahlrecht waren ursprünglich von Mehr Demokratie e.V. nicht vorgesehen und wurden als Kompromiss mit den Parteien mit aufgenommen. Diese haben allerdings unschöne und schwer zu durchschauende Nebeneffekte. Eine Listenstimme erhöht die Anzahl der Abgeordneten, die über die Liste bestimmt werden. Eine Personenstimme die Anzahl, die über Personenstimmen bestimmt werden. Wenn z.B. 5 Kandidaten durch die Landesliste gewählt werden, und man gibt dem Listenplatz 5 seine Personenstimmen, kann das dazu führen, dass nur noch 4 Personen durch die Landesliste gewählt werden, die Person, die man wollte, also nicht mehr. Wenn diese nicht genügend Personenstimmen hat, um über diese ein Mandat zu bekommen, ist sie nicht gewählt, gerade weil man ihr Personenstimmen gegeben hat. Diese Sondersituation verkehrt den Wählerwillen ins Gegenteil. Das Problem liese sich lösen, indem man die Listenstimmen wieder komplett streicht. Es werden dann alle Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Personenstimmen gewählt. Die meisten Parteien möchten das nicht, weil es für sie dadurch keine sicheren Listenplätze mehr gibt, die sie sich frei aussuchen können. In der Praxis haben die vorderen Listenplätze aber ohnehin eh auch meistens die meisten Personenstimmen. Der Einfluss der Parteien auf die späteren Mandatsträger würde ein wenig reduziert, der Einfluss der Wähler gestärkt. In den Wahlkreisen ist dies bereits der Fall.

Die Anzahl und Struktur der Wahlkreismandate führt dazu, dass eine Partei in einem Bereich von ca. 11% bis 16% recht viele Wahlkreismandate bekommt, aber kaum mehr Listenmandate. Fast die gesamte Fraktion wird dann durch die Wahlkreise bestimmt und weder die Landesliste der Partei, noch die Personenstimmen der Wähler auf dieser Landesliste bestimmen über nennenswer viele Mandate. Bei der letzten Bürgerschaftswahl wurden bei der CDU und bei den Grünen nur 2 Personen über die Landesliste gewählt, je eine per Listenmandat und eine per Personenstimmen. Dadurch wird der Nutzen der Landesliste und der Personenstimmen sehr gering. Das Problem liese sich dadurch deutlich reduzieren, indem die Zahl der Wahlkreismandate leicht reduziert wird. Dies ist mit sehr geringfügigen Änderungen der Wahlkreise möglich. Im Vergleich zu anderen Parlamenten ist der Anteil der Wahlkreismandate in Hamburg ohnehin ungewöhnlich hoch. Es sind 71 Wahlkreismandate von 121 insgesamt, also ca 59%. Zum Vergleich: Im Bundestag sind es 299 Wahlkreisemandate von 631 insgesamt, also ca. 47%. Bei mehr Listenmandaten könnten auch mehr Abgeordnete stadtweit über Personenstimmen gewählt werden.

Antragsteller

StreetDogg

PA06: Verbesserungen des Hamburger Wahlrechts 2

Verbesserungen des Hamburger Wahlrechts 2

Text

Der Landesparteitag möge beschließen im Kapitel Demokratie und Bürgerrechte des Landesprogramms folgenden neuen Abschnitt einzufügen:

"Verbesserungen des Hamburger Wahlrechts

Hamburg hat eines der fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Wahlrechte in Deutschland. Die Piratenpartei Hamburg tritt dafür ein die Möglichkeiten für die Wählerinnen und Wähler ihre präferierten Abgeordneten zu wählen noch weiter zu verbessern. Das bereits bekannte 5-Stimmen Wahlrecht mit der Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren soll erhalten bleiben. Je nach Ergebnis und Wahlkreiserfolg einer Partei, kann es dazu kommen, dass nur sehr wenige Abgeordnete durch die Stimmen für die Landesliste bestimmt werden, weil gewonnene Wahlkreismandate zuerst bedient werden. Um den persönlich gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste mehr Gewicht zu geben, möchten wir die Gesamtzahl der Wahlkreismandate reduzieren und diese Mandate stattdessen über die Landeslisten wählen lassen."

Begründung

Dieser Antrag konkurriert mit PA05.

Dieser Antrag entspricht PA05, lässt dabei aber die Streichung der Listenstimmen weg. Die Argumentation der anderen Parteien lautet hier, dass wenig glamouröse, aber trotzdem sehr fähige Kandidaten es ohne die Hilfe der Landesliste schwer hätten bei den Personenstimmen gegen populäre, aber weniger fähige Konkurrenten zu bestehen. Ob man diese Ansicht teilt, hängt wohl davon ab wieviel Urteilsvermögen in Bezug auf die einzelnen Kandidaten man den Wählern zutraut.

Antragsteller

StreetDogg

PA07: Volksentscheide stärken

Volksentscheide stärken

Text

Der Landesparteitag möge beschließen im Kapitel Demokratie und Bürgerrechte des Landesprogramms folgenden neuen Abschnitt einzufügen. Die einzelnen Module können vom Landesparteitag einzeln abgestimmt werden.

"Volksentscheide stärken

[Modul 0:] Die bestehende Volksgesetzgebung in Hamburg soll ausgeweitet und verbessert werden.

[Modul 1:] Wie in Bayern und Hessen möchten wir auch in Hamburg ein obligatorisches Referendum bei Verfassungsänderungen einführen. Verfassungsänderungen sind so wichtig, dass sie eine ausreichende Unterstützung in der Bevölkerung haben sollten. Darum wollen wir über jede Verfassungsänderung mit einem Referendum abstimmen lassen.

[Modul 2:] Will die Bürgerschaft ein durch Volksgesetzgebung entstandenes Gesetz ändern, gibt es in Hamburg bereits ein fakultatives Referendum. Die Bürger können auf diese Weise eine erneute Abstimmung herbeiführen und so gegebenenfalls verhindern, dass das Votum eines Volksentscheids später durch die Bürgerschaft gegen den Willen der Bevölkerung verändert wird. Dieser vereinfachte Weg einen Volksentscheid herbeizuführen gilt allerdings nicht, wenn die Bürgerschaft die Vorlage einer Volksinitiative vor der Abstimmung bereits freiwillig übernommen hat. In diesem Fall ist die Initiative und mit ihr die Bevölkerung auf den guten Willen der Bürgerschaft angewiesen, dass diese die Einigung nicht eigenmächtig wieder aufkündigt. Wir möchten für diesen Fall ebenfalls ein fakultatives Referendum einführen und so der Bevölkerung die Chance geben über das Thema abzustimmen.

[Modul 3:]

Im Zuge der Olympiabewerbung wurde ein Bürgerschaftsreferendum in der Hamburgischen Verfassung verankert. Senat und Bürgerschaft können nun gemeinsam eine eigene Volksabstimmung herbeiführen. Dabei wurden mehrere Mechanismen eingeführt, die Volksinitiativen zum selben Thema erschweren, unter größeren Zeitdruck bringen, oder sogar für mehrere Jahre komplett stoppen. Wir sehen darin eine erhebliche Schwächung der Volksgesetzgebung in Hamburg und werden diese zusätzlichen Hürden für Volksinitiativen wieder aus der Verfassung streichen. Senat und Bürgerschaft können weiterhin eine Volksabstimmung herbeiführen, erhalten dadurch aber keinen zusätzlichen Einfluss auf bestehende oder zukünftige Volksinitiativen. Falls eine Volksinitiative dies wünscht, sollen Abstimmungsvorlagen zum selben Thema eine faire Möglichkeit bekommen als Alternativbeschluss in ein Bürgerschaftsreferendum mit aufgenommen zu werden."

Begründung

Zur Volksgesetzgebung haben wir bisher noch keine Aussage im Landesprogramm, obwohl wir selbstverständlich dafür sind. Das wird hiermit korrigiert. Die Module 1-3 sind konkrete Wünsche zur Verbesserung der bestehenden Regelungen. Alle drei Ideen sind so auch Bestandteil der Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid", siehe Antrag X01.

Antragsteller

StreetDogg

PA08: Wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs im freien Welthandel stärken

Wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs im freien Welthandel stärken

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich Wirtschaft nach der Position „Freihandelsabkommen müssen demokratisch und transparent sein“ in das Landesprogramm unter der Überschrift „Wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs im freien Welthandel stärken“ einzufügen

" Wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs im freien Welthandel stärken

Wir setzen uns für freie, demokratisch geregelte, weltweite Handelsbeziehungen zu allen friedfertigen und das Völkerrecht achtenden Nationen ein. Eine Bindung an wenige Wirtschaftsnationen im Rahmen von einseitig ausschließenden Vereinbarungen lehnen wir ab. Der Landesverband wird keine von Hamburg zustimmungspflichtigen Verträge akzeptieren, die jenseits parlamentarischer, demokratischer Kontrolle verhandelt wurden.

Exklusive Vereinbarungen mit einigen wenigen Nationen bedeuten gerade keinen freien Welthandel, sondern beschränken Hamburgs zukünftige Möglichkeiten. Investitionen früherer Senate in Hamburgs Handelshafen müssen durch eine weltoffene Politik erhalten werden. Hamburg liegt geographisch an einer zusammenhängenden Landfläche vieler Nationen mit hohem wirtschaftlichem Entwicklungspotenzial bis hin zum Pazifik. Dieser natürliche Vorteil ist strategisch bei der Vertretung Hamburger Interessen angebracht zu berücksichtigen.

Wir werden Handelsbeziehungen aktiv dahingehend nutzen, dass unsere gesellschaftlichen Werte sich in den Herstellungsbedingungen von gemeinschaftlich hergestellten oder gehandelten Produkten und Dienstleistungen wieder finden.

Boykott ist nur als letztes Mittel einzusetzen, sofern keine zwischenstaatliche Kommunikation mehr möglich ist, z.B. Zerfall von Staaten ohne Regierung oder Verwaltung. In allen anderen Fällen ist Verhandlung zur Erreichung von akzeptablen Bedingungen für einzelne Güter zu führen. Von Gütern wirtschaftlich abhängige Bürger dürfen nicht durch Boykotte in Kollektivhaftung genommen werden. Hamburg soll versuchen, Wandel durch Annäherung zu erreichen."

Begründung

Hamburg ist durch die Investitionen der bisherigen Senate in einer starken Abhängigkeit von östlichen Handelspartnern. Insbesondere der Hafen über die Hapag Lloyd und die HHLA profitieren von oder leiden unter den jeweiligen Vorgaben der Bundesregierungen. U.a. die Russlandsanktionen haben zu einem 40 Prozent-Einbruch des Containerverkehrs geführt. Die Ukrainekrise hat das HHLA Investment in Odessa entwertet. Eine Bewertung von ökologischen Auswirkungen und Menschenrechten als Grundlage von Handel ist bereits an anderer Stelle im Programm, daher ist eine grundsätzliche Handelsbeziehung zu „allen“ Nationen ein gutes Ziel. Einzelne, transparent begründete Ausschlüsse von Produkten und Dienstleistungen auf Basis von ökosozialen Kriterien stehen dem nicht entgegen.

Insbesondere TTIP enthält in den bisher öffentlich bekannt gewordenen Vertragsverhandlungen deutliche Negativelemente für die Hamburger Wirtschaft. Dieser Antrag spezifiziert, dass freier Handel von den Hamburger Piraten trotz einer Ablehnung von TTIP und ähnlich aufgesetzten Vertragskonstrukten, durchaus als gesellschaftlich sinnvoll angesehen wird.

Antragsteller

Jörg Dürre

Satzungsanträge

SÄA1: Paragraph 15.5 Finanzordnung

Paragraph 15.5 Finanzordnung

Text

Im Paragraph 15.5 wird das Wort "Kontobewegungen" durch "aggregierten Buchungen" ersetzt.

Begründung

Eine Auflistung ausschliesslich auf Basis der Kontobewegungen ist nicht praktikabel und nicht sinnvoll.

Antragsteller

Christoph Mewes

Sonstige Anträge

X01: Rettet den Volksentscheid

Rettet den Volksentscheid

Text

Die Piratenpartei Hamburg unterstützt die Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid". Der Landesvorstand konkretisiert die Art unserer Unterstützung im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Begründung

Die Bürgerschaft hat für die Durchführung des Olympia-Referendums das Instrument einer Volksabstimmung von oben neu in die Verfassung aufgenommen. Dieses wurde absichtlich so gestaltet, dass Volksinitiativen zum selben Thema keine Chance mehr haben eine eventuell positive Entscheidung später erneut anzugreifen. Dieses Instrument ist prinzipiell auch geeignet andere Themen auf diese Weise vom Senat und der Bürgerschaft zu besetzen und Volksinitiativen in ihrer Arbeit massiv zu behindern. Darum wurde diese Volksinitiative (hauptsächlich von Mehr Demokratie e.V.) ins Leben gerufen, um die Verfassung in diesem Punkt neu zu fassen und Blockademöglichkeiten für Volksinitiativen wieder zu entfernen. Die Möglichkeit eines Referendums soll dabei erhalten bleiben. Außerdem werden durch den Gesetzentwurf mehrere andere Aspekte der Volksgesetzgebung verbessert bzw. erweitert.

Die wesentlichen Highlights sind:

  • Beschränkungen der Zulässigkeit von Volksinitiativen mit finanziellen Auswirkungen werden reduziert
  • Ausdehnung der Sammelfrist bei Volksbegehren von drei auf sechs Wochen
  • Das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden wird an der Wahlbeteiligung der letzten Bürgerschaftswahl ausgerichtet
  • Das fakultative Referendum (Volksentscheid mit reduzierten Hürden) bei Änderungen von durch Volksgesetzgebung beschlossenen Dingen, wird auf Volksbegehren ausgedehnt, die die Bürgerschaft freiwillig übernommen haben
  • Nicht nur Bürger, sondern auch eine Parlamentsminderheit können Gegenvorlagen in einem bereits beschlossenen Referendum mit zur Abstimmung stellen
  • Volksinitiativen und -begehren werden durch Referenden nicht mehr blockiert, sondern erhalten einen fairen Weg als Gegenvorlage mit abgestimmt zu werden, wenn sie wollen
  • Einführung eines obligatorischen Referendums bei Verfassungsänderungen (wie in Bayern & Hessen)
Der volle Gesetzentwurf und die einzelnen Begründungen können der Webseite der Initiative entnommen werden: http://rettetdenvolksentscheid.de

Antragsteller

StreetDogg