HE:Vorstand/Protokolle/2014-22-01/Anträge

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 Hier kannst du Anträge an den Landesvorstand Hessen stellen.


Wahrung der Mitgliederrechte bei Landesveranstaltungen durch die Kreisverbände

Wahrung der Mitgliederrechte bei Landesveranstaltungen durch die Kreisverbände

Kopiervorlage fürs Protokoll:

=== Antrag: Wahrung der Mitgliederrechte bei Landesveranstaltungen durch die Kreisverbände ===
{{Antragsbaustein kurz HEVorstand
|Titel = Wahrung der Mitgliederrechte bei Landesveranstaltungen durch die Kreisverbände
|Text = Um die Mitgliederrechte aller Mitglieder im vollem Umfang zu wahren, sollen Veranstaltungen nicht mehr in Orten stattfinden, deren zugehörige Untergliederung (z.B. KV verteten durch die jeweiligen Vorstandsmitglieder) einzelne Mitglieder zum Fernbleiben anhält. Solange der KV Gießen einzelne Mitglieder mit Rechtsfolgen zum Fernbleiben von Veranstaltungen droht, sollen im Kreis Gießen keine Veranstaltungen des Landesverband durchgeführt werden.
|Begründung = Gemäß §4 der Landessatzung steht jedem Mitglied das Recht zu, jede Veranstaltung der Piraten, zumindest auf Bundes- und Landesebene zu besuchen und an den dortigen Arbeiten mitzuwirken. Der kommisarische Vorsitzende des KV Gießen drohte mit Rechtsmitteln, falls ein bestimmtes Mitglied auf der HessenMarina vom 18.-19.01.2014 erscheinen würde, siehe Beitrag 2 auf http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=408779 . Im Nachgang forderte die 3. Person im Vorstand des KV Gießen besagte Person auf, schriftlich auf einem Teil seiner Rechte zu verzichten, siehe Beitrag 4 in http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=409860 . Der LVor als Veranstalter kann zwar die Wahrung der Rechte vor Ort sicherstellen. Allerdings kann aus der Aufforderung zum Verzicht von Mitgliedsrechten ein Streit resultieren, der vor einer Schiedsinstanz verhandelt werden muss. Dieses Vorgehen wird im konkreten Fall durch den kommissarischen Vorsitzenden des KV Gießens angedroht. Auch wenn die rechtliche Lage eindeutig ist und eine solche Klage erfolglos sein muss, ist ein solcher Prozess für alle Beteiligten nervenaufreibend und schadet der Aussendarstellung. In diesem konkreten Fall fordert der KV Gießen besagte Person zudem auf, schriftlich auf einen Teil seiner Rechte zu verzichten. Dieses Auftreten des KV Gießen muss dazu führen, dass zukünftig keine Veranstaltung in Gießen durchgeführt wird oder der KV Gießen sich schriftlich dazu bekennt, aktuell und zukünftig alle Rechte der Mitglieder in vollem Umfang und ohne Einschränkungen zu respektieren und Mitglieder, welche ihre Rechte wahrnehmen, nicht zu benachteiligen. Von dieser Regelung sollen Mitglieder ausgenommen werden, denen der LVor aufgrund eines Vorstandbeschlusses zeitweilig oder dauerhaft einzelne Rechte entzieht. Auf Ebene der Kreisverbände sollen diese weiterhin die Möglichkeit haben, das Mitglieder im gegenseitigen Einverständnis auf Teile ihrer Rechte verzichten. Dies darf aber nicht zu einem Ausschluss von Veranstaltungen durch den Landesverband führen. Aufgrund der Faktenlage ist die Anwesenheit des Antragstellers nicht notwendig.
|Antragsteller = Ademant 09:27, 22.01.2014
}}

Diskussion

{{Beschlussbaustein HEVorstand
|Datum = (Datum)
|Nummer = (Nummer)
|Titel = Wahrung der Mitgliederrechte bei Landesveranstaltungen durch die Kreisverbände
|Text = Um die Mitgliederrechte aller Mitglieder im vollem Umfang zu wahren, sollen Veranstaltungen nicht mehr in Orten stattfinden, deren zugehörige Untergliederung (z.B. KV verteten durch die jeweiligen Vorstandsmitglieder) einzelne Mitglieder zum Fernbleiben anhält. Solange der KV Gießen einzelne Mitglieder mit Rechtsfolgen zum Fernbleiben von Veranstaltungen droht, sollen im Kreis Gießen keine Veranstaltungen des Landesverband durchgeführt werden.
|Dafür = (Liste von Namen)
|Dagegen = (Liste von Namen)
|Enthaltung = (Liste von Namen)
|Ergebnis = (angenommen|abgelehnt|vertagt)
|Zusatzinfos = (optional:Zusatzinfos)
}}

Text

Um die Mitgliederrechte aller Mitglieder im vollem Umfang zu wahren, sollen Veranstaltungen nicht mehr in Orten stattfinden, deren zugehörige Untergliederung (z.B. KV verteten durch die jeweiligen Vorstandsmitglieder) einzelne Mitglieder zum Fernbleiben anhält. Solange der KV Gießen einzelne Mitglieder mit Rechtsfolgen zum Fernbleiben von Veranstaltungen droht, sollen im Kreis Gießen keine Veranstaltungen des Landesverband durchgeführt werden.

Begründung

Gemäß §4 der Landessatzung steht jedem Mitglied das Recht zu, jede Veranstaltung der Piraten, zumindest auf Bundes- und Landesebene zu besuchen und an den dortigen Arbeiten mitzuwirken. Der kommisarische Vorsitzende des KV Gießen drohte mit Rechtsmitteln, falls ein bestimmtes Mitglied auf der HessenMarina vom 18.-19.01.2014 erscheinen würde, siehe Beitrag 2 auf http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=408779 . Im Nachgang forderte die 3. Person im Vorstand des KV Gießen besagte Person auf, schriftlich auf einem Teil seiner Rechte zu verzichten, siehe Beitrag 4 in http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=409860 . Der LVor als Veranstalter kann zwar die Wahrung der Rechte vor Ort sicherstellen. Allerdings kann aus der Aufforderung zum Verzicht von Mitgliedsrechten ein Streit resultieren, der vor einer Schiedsinstanz verhandelt werden muss. Dieses Vorgehen wird im konkreten Fall durch den kommissarischen Vorsitzenden des KV Gießens angedroht. Auch wenn die rechtliche Lage eindeutig ist und eine solche Klage erfolglos sein muss, ist ein solcher Prozess für alle Beteiligten nervenaufreibend und schadet der Aussendarstellung. In diesem konkreten Fall fordert der KV Gießen besagte Person zudem auf, schriftlich auf einen Teil seiner Rechte zu verzichten. Dieses Auftreten des KV Gießen muss dazu führen, dass zukünftig keine Veranstaltung in Gießen durchgeführt wird oder der KV Gießen sich schriftlich dazu bekennt, aktuell und zukünftig alle Rechte der Mitglieder in vollem Umfang und ohne Einschränkungen zu respektieren und Mitglieder, welche ihre Rechte wahrnehmen, nicht zu benachteiligen. Von dieser Regelung sollen Mitglieder ausgenommen werden, denen der LVor aufgrund eines Vorstandbeschlusses zeitweilig oder dauerhaft einzelne Rechte entzieht. Auf Ebene der Kreisverbände sollen diese weiterhin die Möglichkeit haben, das Mitglieder im gegenseitigen Einverständnis auf Teile ihrer Rechte verzichten. Dies darf aber nicht zu einem Ausschluss von Veranstaltungen durch den Landesverband führen. Aufgrund der Faktenlage ist die Anwesenheit des Antragstellers nicht notwendig.

Antragsteller

Ademant 09:27, 22.01.2014


Beauftragung Gestaltung

Beauftragung Gestaltung

Kopiervorlage fürs Protokoll:

=== Antrag: Beauftragung Gestaltung ===
{{Antragsbaustein kurz HEVorstand
|Titel = Beauftragung Gestaltung
|Text = Der Landesvorstand möge Michael Gerhold für die Gestaltung im Landesverband Hessen zu beauftragen.
|Begründung = Die Gestaltung von Plakaten, Flyern, Bannern etc. hat sich als fester Bestandteil in allen Landesverbänden etabliert. Um die Strukturen weiter zu festigen, gibt es auf Bundesebene die Beauftragung für Gestaltung und in einigen Landesverbänden bereits ähnliche Strukturen, zum Beispiel die "Kreative NRW".

In einer Beauftragung sehe ich die Möglichkeit, diesem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in unserem Landesverband etwas mehr Struktur zu verleihen. Ich möchte im Rahmen der Beauftragung auf eine stärkere Vernetzung, einen besseren Informationsfluss und eine verbesserte Arbeitsverteilung im Bereich der Gestaltung hinarbeiten.

Seit 2012 bin ich Mitglied der Servicegruppe Gestaltung, und dort der primäre Ansprechpartner für den Landesverband Hessen (https://wiki.piratenpartei.de/Servicegruppen/Gestaltung).

Während des Bundes- und Landtagswahlkampfes 2013 haben ich in Hessen mit der Beauftragung für die Kampagnenkoordination bereits erste Erfahrungen mit einer Beauftragung für den Bereich Gestaltung sammeln können. Für viele Mitglieder im Landesverband bin ich Ansprechpartner in Gestaltungsfragen.

An vielen Treffen der SG-Gestaltung habe ich bereits teilgenommen und habe mich hierfür vom Landesverband Hessen beauftragen lassen. Diese Kontinuität möchte ich gerne fortführen, und Hessen weiter in der SG-Gestaltung vertreten.

Eine "Beauftragung für Gestaltung" sehe ich im Bereich Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt.
|Antragsteller = michamo 17:45, 22.01.2014
}}

Diskussion

{{Beschlussbaustein HEVorstand
|Datum = (Datum)
|Nummer = (Nummer)
|Titel = Beauftragung Gestaltung
|Text = Der Landesvorstand möge Michael Gerhold für die Gestaltung im Landesverband Hessen zu beauftragen.
|Dafür = (Liste von Namen)
|Dagegen = (Liste von Namen)
|Enthaltung = (Liste von Namen)
|Ergebnis = (angenommen|abgelehnt|vertagt)
|Zusatzinfos = (optional:Zusatzinfos)
}}

Text

Der Landesvorstand möge Michael Gerhold für die Gestaltung im Landesverband Hessen zu beauftragen.

Begründung

Die Gestaltung von Plakaten, Flyern, Bannern etc. hat sich als fester Bestandteil in allen Landesverbänden etabliert. Um die Strukturen weiter zu festigen, gibt es auf Bundesebene die Beauftragung für Gestaltung und in einigen Landesverbänden bereits ähnliche Strukturen, zum Beispiel die "Kreative NRW".

In einer Beauftragung sehe ich die Möglichkeit, diesem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in unserem Landesverband etwas mehr Struktur zu verleihen. Ich möchte im Rahmen der Beauftragung auf eine stärkere Vernetzung, einen besseren Informationsfluss und eine verbesserte Arbeitsverteilung im Bereich der Gestaltung hinarbeiten.

Seit 2012 bin ich Mitglied der Servicegruppe Gestaltung, und dort der primäre Ansprechpartner für den Landesverband Hessen (https://wiki.piratenpartei.de/Servicegruppen/Gestaltung).

Während des Bundes- und Landtagswahlkampfes 2013 haben ich in Hessen mit der Beauftragung für die Kampagnenkoordination bereits erste Erfahrungen mit einer Beauftragung für den Bereich Gestaltung sammeln können. Für viele Mitglieder im Landesverband bin ich Ansprechpartner in Gestaltungsfragen.

An vielen Treffen der SG-Gestaltung habe ich bereits teilgenommen und habe mich hierfür vom Landesverband Hessen beauftragen lassen. Diese Kontinuität möchte ich gerne fortführen, und Hessen weiter in der SG-Gestaltung vertreten.

Eine "Beauftragung für Gestaltung" sehe ich im Bereich Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt.

Antragsteller

michamo 17:45, 22.01.2014