HE:Vorstand/Beschlüsse/2022
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorstandssitzung am 05.01.2022
- 2 Vorstandssitzung am 02.02.2022
- 3 Vorstandssitzung am 02.03.2022
- 4 Vorstandssitzung am 06.04.2022
- 5 Vorstandssitzung am 04.05.2022
- 6 Vorstandssitzung am 01.06.2022
- 7 Vorstandssitzung am 06.07.2022
- 8 Vorstandssitzung am 03.08.2022
- 9 Vorstandssitzung am 07.09.2022
- 10 Vorstandssitzung am 05.10.2022
- 11 Vorstandssitzung am 02.11.2022
- 12 Vorstandssitzung am 13.11.2022
- 13 Vorstandssitzung am 07.12.2022
Vorstandssitzung am 05.01.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Politikberatendes Seminar mit den Datenschützern Rhein-Main und den Hessenpiraten
- Text:
- Der Landesvorstand wird beauftragt, in den nächsten Monaten ein politikberatendes Seminar mit den Datenschützern Rhein-Main und Hessenpiraten in die Wege zu leiten. Hierzu soll der Landesvorstand zur Vorbereitung und Organisation der Durchführung die Basis der Hessenpiraten einladen. Der LaVo beschließt für ein Beratungsseminar mit den Datenschützer RheinMain (DDRM) ein Budget von 500,- Euro zu schaffen. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget. Die Veranstaltung soll voraussichtlich April- Mai 2022 stattfinden. Annette wird beauftragt mit dem DDRM mögliche Themen und Termine vorabzustimmen. Über die konkrete Themenauswahl wird es ein VmB geben. Pawel wird beauftragt sich um die Buchung im Haus der Jugend in Frankfurt zu kümmern. Die organisierenden Basis-Piraten sollen als Themen alle Kompetenzbereiche der DDRM, die für den Landtagswahlkampf 2023 wichtig sind aufgreifen sowie eine Tagesordnung und einen Termin mit DDRM aushandeln. Je nach Corona-Situation soll das Seminar als Videokonferenz oder als Livesitzung durchgeführt werden.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Umsetzungsbeauftragter: Pawel
Vorstandssitzung am 02.02.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Vorstandssitzung am 02.03.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Vorstandssitzung am 06.04.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Antrag auf Unterstützung der neuen Jupi - aus dem SM Club vom 12.02.22
- Text:
- Der Landesvorstand mögen über den im SM Club am 12.03,22 eingebrachten Antragstext entscheiden: Antragstext: Antrag auf Unterstützung der neuen Jupis, gerade als ev gegründet,noch nicht gegründet über € 10.000 anschließend im Umlauf zu beschließen. Der Haushaltsplan ist ausgeglichen. Zahlen folgen im Redmine. Eine Anerkennung des Vereins durch den Bundesverband der Piratenpartei Deutschland ist Voraussetzung für eine Mittelverfügung. Begründung: Die neuen Jupis haben sich gegründet, sind jetzt bereits sehr aktiv und machen aktiv auf " jungen Kanälen " Werbung für die Piraten und haben bereits neue Mitglieder akquiriert. Antragslink https://redmine.piratenpartei.de/issues/133482
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: Abstimmung im Bundes-Redmine mit Nein
Grundversorgung Bereich Verwaltungs-IT
- Text:
- > Der Landesvorstand möge beschließen möge beschließen, für die Grundversorgung Bereich Verwaltungs-IT (2) des Bundes ein Budget von 50.928.-- EUR zur Verfügung zu stellen.
- Einzelpositionen:
- Software Mitgliederverwaltung: 49.200.-- EUR
- Software Mitgliederverwaltung Pflege: 1.728.-- EUR
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Abstimmung im Bundes-Redmine mit Ja - Im SM Club abgelehnt
Projektbeauftragung Telko-Server-Renovierung
- Text:
- Die Piratenpartei Hessen beauftragt Lothar Krauß mit einem Projekt zur Überarbeitung des Telko-Servers der Piratenpartei Hessen. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die bisherig verwendete Software auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und eventuell nicht weiter gepflegte Module zu ersetzen. Vorhandene Datenbestände sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dazu bekommt er beschränkt Zugriff auf Server der Piratenpartei Hessen. Der Administrator Ralf Praschak unterstützt ihn dabei. Eventuell anfallende Kosten werden aus dem IT-Budget und dem GenSek-Budget für 2022 getragen. Spenden erhöhen das Budget. Lothar Krauß besitzt eine Datenschutzfreigabe. Die Beauftragung erlischt nach Beendigung des Projektes.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Vorstandssitzung am 04.05.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Ausschreibung ÖÄ/SoMe/PM-Beauftragung
- Text:
- Der LaVo möge folgende Ausschreibung von Beauftragungen beschließen: Wir suchen dich!!!! Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ehrenamtlich tätige Beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbands. Es geht dabei um Arbeitsteilung in folgenden Bereichen in Zusammenarbeit mit dem ÖA-Team und dem Landesvorstand. Die Aufgaben sollen natürlich nicht alle von einer Person erbracht werden und es sind auch Bewerbungen nur für Teilaufgaben willkommen: · Betreuung der Webseiten des Landesverbands: Verfassen von Blogbeiträgen. Veröffentlichung von Blogbeiträgen, Veröffentlichung von Terminhinweisen, Aktualisierung der Inhalte, · Betreuung der Social-Media-Accounts des Landesverbands: Erstellung von Nachrichten, Weiterleitung von Nachrichten anderer Organisationen und von Parteimitgliedern entsprechend der noch zu erstellenden Richtlinien, · Pressearbeit: Unterstützung unserer Pressesprecherin, Erstellung von Pressemitteilungen, · Kontaktaufbau und –pflege zu potentiellen Kooperationspartnern aus anderen Organisationen. Hilfreich für diese Tätigkeiten wären die folgenden Qualifikationen: · sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, · hohe Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, selbständiger Arbeitsstil, ausgeprägtes Organisationstalent, Shitstorm-Resistenz, · Teamfähigkeit und hohe Sensibilität für politische Themen und Zusammenhänge, · bestehendes Netzwerk innerhalb der Medienlandschaft wäre von Vorteil, · gute Kenntnisse der gängigen Softwarelösungen bzw. die Bereitschaft, sich in neue Software einzuarbeiten, · Identifikation mit den Zielen der Piratenpartei Deutschland, · gute Vernetzung mit Menschen, die sich inner- oder außerhalb der Piratenpartei in dem Themenbereich Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media engagieren, · Fähigkeit, Menschen zu motivieren, ohne Druck auszuüben, · Kenntnis der typische Prozesse in unserer Partei. Wir bieten: · flache Hierarchien, · große Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend der Interessensgebiete bei freier Zeiteinteilung, · Übernahme von Spesen für Reisen und Kosten für notwendige Arbeitsmittel nach Absprache, · Nutzung der technischen Ressourcen der Piratenpartei: Telkoräume, Wiki, Presseinfrastruktur, Mailinglisten. Wir haben dein Interesse geweckt? Das freut uns sehr! Dann schick uns bis zum 30.04.2022 eine Mail an vorstand@piratenpartei-hessen.de. Bitte füge auch, falls vorhanden, einen Link zu deiner Piratenwiki-Benutzerseite bei. Für Fragen steht der für die Ausschreibung verantwortliche politische Geschäftsführer Carsten Baums unter carsten.baums@piratenpartei-hessen.de gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns im Voraus für dein Interesse!
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Es liegen Bewerbungen vor -
Grundversorgung Bund Bereich Bundes IT
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, für die Grundversorgung Bund Bereich Verwaltungs-IT ein Budget von 1.500,00 EUR zur Verfügung zu stellen. Der Posten Verwaltungs-IT wurde vom Schatzmeister Club abgelehnt. Folgende Positionen waren in dem Budget enthalten: https://redmine.piratenpartei.de/issues/131257
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Anpassung der hessischen Reisekostenordnung ab 01.04.2022
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen die hessische Reisekostenordnung an die neue Reisekostenordnung des Bundes ab 01.04.2022 anzupassen. Begründung: Wir hatten bei der letzten Erhöhung nur das Kilometergeld erhöht. Eine Anpassung erfolgt jetzt auf Bundesebene. https://redmine.piratenpartei.de/issues/132824#change-193568
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Virtuelles Meinungsbild Impfpflicht
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, das von Aljoscha Kreß beantragte virtuelle Meinungsbild "Impfpflicht", eingegangen am 9. April 2022 per Mail an den Vorstand, durchzuführen. Link zur Wikiseite: https://wiki.piratenpartei.de/HE:Meinungsbilder/Impfpflicht Link zum Pad mit Einladungstext: https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/IMrGchUxdooot-uFFzdHes2i/ Begründung: Wir haben den Antrag von Aljoscha, gemäß vMB Richtlinien muss der LaVo den Antrag genehmigen, bevor das vMB aufgesetzt und eingeholt werden kann.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: VMB läuft zur Zeit
Klausur am 30.04.2022
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, am 30.04.2022 eine Klausurtagung in Bad Homburg durchzuführen. Hierfür wird ein Budget von EUR 300,00 geschaffen, aus dem die mit der Tagung verbunden Kosten, insbesondere Raummiete und Reisekosten beglichen werden. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget. Begründung: Dieser Beschluss spiegelt die besprochenen Planungen wider und schafft das für die Durchführung notwendige Budget.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Vorstandssitzung am 01.06.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
KV OWIDIDA Konto
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, dass der Erhöhung der Kontoführungsgebühren zugestimmt werden kann. Antrag per mail: Die Kontoführungsgebühren sollen durch die AGB-Änderung deutlich erhöht werden. Die Bank bittet um Zustimmung durch Unterschrift bis 23. Mai 2022. Ohne Unterschrift, behält die Bank sich vor zu "prüfen, ob ein Fortbestehen der Geschäftsbeziehung grundsätzlich möglich ist." Info allgemein: https://www.volksbanking.de/service/faq-bgh-urteil.html Der momentan Bevollmächtigte das handlungsunfähigen KV bittet um schriftliche Zustimmung durch den LaVo
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Zuschuss CSD 2022 Frankfurt/M.
- Text:
- Der Landesvorstand Hessen möge beschließen, dem KV Frankfurt für seine Teilnahme am CSD 2022 (16. Juli) Frankfurt einen Zuschuss in Höhe von 400,- Euro für Werbemittel zu geben.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Anteilige Kostenübernahme für die Entsorgung Müll/Material aus dem Lager
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, ein Budget von max. 500 Euro zur Verfügung zu stellen, um sich mit 25% an den Kosten zur Entsorgung von altem Material und Müll aus dem Lager zu beteiligen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Datenschutzkonforme Entsorgung wird gewährleistet durch Jutta, Martina organisiert gemeisamen Termin
Vorstandssitzung am 06.07.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des hessischen Landesvorstandes nach Rücktritt Karlheinz Zoth
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, seine Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
- (1) im §2 "Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder" wird der Absatz 9 "Beisitzer Karlheinz Zoth" gestrichen.
- (2) §7 "Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten" Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
- (3) Im §10 "Ansprechpartner im Vorstand" werden folgende Zuständigkeiten angepasst:
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Christian passt Website/Wiki an
Vorstandssitzung am 03.08.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Budget Antrag für das futurecamp 2022
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen: Für das „Pirates futurecamp“ vom 19. bis 21.08.2022 in Brandenburg stellt der Landesverband Hessen ein Budget in Höhe von 1500,00€ zur Verfügung. Das Budget wird dem veranstaltenden Regionalverband Dahme-Oder-Spree im Landesverband Brandenburg zur Verfügung gestellt und dient dem Begleichen von Rechnungen im Zusammenhang mit dem Future Camp. Eine Abrechnung erfolgt im Nachgang der Veranstaltung. Begründung: Das „Pirates futurecamp“ dient den Mitgliedern der Partei als innerparteiliche Bildungsveranstaltung. Den Mitgliedern sollen für die Teilnahme bis auf die Reisekosten keine Kosten entstehen, so dass jedes Mittglied, egal welche finanzielle Möglichkeiten es hat, an dieser Veranstaltung teilnehmen kann. Für teilnehmende Mitglieder sind Unterkunft sowie Verpflegung inklusive. Am Veranstaltungsort sind Ein- und Mehrbettzimmer vorhanden. Auf Wunsch kann nach Anmeldung auch gezeltet werden. Hierfür stehen hygienische Einrichtungen vor Ort zur Verfügung. Der genaue Austragungsort wird nach Vertragsabschluss mitgeteilt, so dass sich Mitglieder dann verbindlich Anmelden können. Alle Details werden auf einer, in den kommenden Tagen veröffentlichten Webseite bekannt gegeben.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Sebastian informiert
Marina Hessen 2022 - Termin und Budget
- Text:
- Der Vorstand möge beschließen, ein Budget in Höhe von 800,- Euro für eine Hessen-Marina zur Verfügung zu stellen, also um ein Arbeitstreffen der Mitglieder des hessischen Landesverbands veranstalten zu können. Aus diesem Budget sollen die dafür notwendigen Kosten bezahlt werden. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget. Für die Veranstaltung wird Carsten das Bürgerhaus für den 6. August reservieren. Begründung: Die Mitglieder des Landesverbands wollen (insbesondere in Vorbereitung der Landtagswahl 2023) gemeinsam arbeiten und dazu brauchen wir regelmäßige persönliche Treffen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Schließung des Budgets "Hessentrojaner"
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen das Projektbudget 2018/V11/83/F vom 22.08.2018 in Gesamthöhe von 15.000,- Euro zu schließen und die Restmittel dem Haushalt 2022 zuzuführen. Die mit dem Projekt zusammenhängenden Beauftragungen sind damit beendet. Begründung: Mit der Abweisung der Beschwerde und der Schlußrechnung des beauftragten Rechtsanwaltes ist das Projekt abgeschlossen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 11.447,80 Euro. An zweckgebundenen Spenden wurden 1.121,57 Euro vereinnahmt. Die nicht verbrauchten Mittel belaufen sich somit auf 4.673,77 Euro und können in den Haushalt zurückgeführt werden.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Urabstimmungsordnung LV Hessen
- Text:
- Beschreibung Der Landesvorstand möge beschließen: "Der Landesverband Hessen gibt sich untenstehende Urabstimmungsordnung. Diese UA-Ordnung tritt sofort nach der Abstimmung in Kraft." Begründung: Wir haben einige aufgelöste Kreisverbände, die zu ihrer endgültigen Auflösung noch einer Urabstimmung bedürfen. Diese sollen in Form einer Briefwahl abgehalten werden. Die UA-Ordnung regelt nun das Procedere, Fristen und anderes. Abstimmungsende ist der 26.07.2022, 20:00 Uhr... Urabstimmungsordnung der Piratenpartei Hessen §1 Urabstimmungskommission (1) Die Urabstimmung wird von der Urabstimmungskommission durchgeführt. Die Urabstimmungskommission besteht kraft ihres Amtes im Landesvorstand (LaVo) aus: dem Vorsitzenden (1V) dem stellv. Vorsitzenden (2V) dem Generalsekretär (GS) (2) Die Urabstimmungskommission tritt auf Beschluss des Landesvorstand zusammen und führt die beschlossene Urabstimmung durch. (3) Die Urabstimmungskommission trifft ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. (4) Die Urabstimmungskommission bleibt als Beauftragung für die laufenden Urabstimmung bestehen, auch wenn zwischenzeitlich ein neuer Vorstand gewählt wurde. (5) Die technische Durchführung der Urabstimmung obliegt dem Generalsekretär. §2 Stimmrecht (1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Gliederung über dessen Auflösung abgestimmt wird, bzw. in welcher ein Antrag per Urabstimmung geklärt werden muss. (2) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. §3 Ablauf (1) Wenn eine Gliederung ihre Auflösung beschlossen und der Landesparteitag diese bestätigt hat, ist unter allen stimmberechtigten Mitgliedern der Gliederung eine schriftliche Urabstimmung zu der Frage der Auflösung durch zu führen. (2) Es können auch andere wichtige Anträge gestellt werden, die keinen Aufschub bis zum nächsten Gliederungsparteitag dulden und die nicht mit einem vMB geklärt werden können. Der Landesvorstand beschließt, ob diese Dringlichkeit gegeben ist. (3) Der Generalsekretär erstellt die Liste aller Mitglieder der Gliederung und informiert diese per eMail, Webseite und Mailingliste über die anstehende Urabstimmung. Binnen 7 Tagen können noch fehlerhafte Adressen korrigiert und fehlende Beiträge ausgeglichen werden. (4) Der Generalsekretär verschickt 7 Tagen nach der Information nach §3 (2) die Urabstimmungsunterlagen an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegten Adressen der stimmberechtigten Mitglieder. (5) Diese haben nun 21 Tage Zeit, ihre Stimme abzugeben und ihre Entscheidung an die Urabstimmungskommission zurück zu senden. Maßgeblich für eine rechtzeitig abgegebene Stimme ist der Poststempel. (6) Dazu ist der grüne Stimmzettel mit der Entscheidung zu markieren. Nur dieser ist in den orangenen Stimmzettelumschlag zu stecken und dieser zu verschließen. Die Versicherung an Eides statt ist auszufüllen, zu unterschreiben. Diese kommt dann zusammen mit dem orangenen Stimmzettelumschlag in das Rückantwortkuvert, welches zu verschließen und auf den Postweg zu bringen ist. Es dürfen nur die zugesandten Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Versicherungen an Eides statt und Rückantwortkuverts verwendet werden. (7) Rücksendeadresse ist, wie auf dem Rückantwortkuvert aufgedruckt, die Bundesgeschäftsstelle (BGS) der Piratenpartei in der Pflugstraße 9a, 10115 Berlin. Anderweitig eingehende Urabstimmungsbriefe werden nicht berücksichtigt. (8) Die eingegangenen Urabstimmungsbriefe werden nach Fristende von der BGS ungeöffnet an die Urabstimmungskommission weiter geleitet. §4 Auszählung (1) Die Urabstimmungskommission trifft sich in öffentlicher Sitzung zur Auszählung der abgegebenen Stimmen der Urabstimmung. Von der Sitzung ist ein Protokoll zu anzufertigen. (3) Die fristgemäß eingegangenen Rücksendeumschläge werden gezählt und geöffnet, die Versicherung an Eides statt wird geprüft und der orangene Stimmzettelumschlag wird in eine Urne gelegt. Der orangene Stimmzettelumschlag darf keine Markierungen oder Anmerkungen aufweisen, sonst ist die Stimme als ungültig zu verwerfen. Ob ein Stimmzettelumschlag verworfen wird, entscheidet die Urabstimmungskommission mit einfacher Mehrheit. (4) Sodann wird die Urne mit den gültigen Stimmzettelumschlägen nochmals gemischt, die Umschläge entnommen, geöffnet und die grünen Stimmzettel gezählt. Der Stimmzettel darf außer jener im Feld für die Abstimmung, keine besonderen Markierungen oder Anmerkungen aufweisen, sonst ist die Stimme als ungültig zu verwerfen. Die Stimmzettel müssen eindeutig gekennzeichnet sein, sonst werden sie als ungültig gewertet. Ob ein Stimmzettel verworfen wird, entscheidet die Urabstimmungskommission mit einfacher Mehrheit. (5) Stimmzettel ohne Kennzeichnung werden als Enthaltungen gewertet. (6) Die Urabstimmung gilt als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit dafür stimmt. Ein Quorum ist nicht notwendig. (7) Gehen gar keine gültigen Stimmen zur Urabstimmung über die Auflösung einer Gliederung ein, so wird ein dauerhaftes Desinteresse der Mitglieder an dem Bestehen einer Gliederung angenommen und die Urabstimmung als angenommen gewertet. §5 Ergebnisfeststellung (1) Die Urabstimmungskommission stellt das offizielle Ergebnis der Urabstimmung fest. (2) Das Ergebnis wird dem Landesvorstand und den Mitgliedern per eMail, Webseite und Mailingliste mitgeteilt. (3) Sollte die Urabstimmung sich für die Auflösung einer aussprechen, so gilt die Gliederung ab sofort als aufgelöst. (4) Spricht sich eine Mehrheit gegen die Auflösung einer Gliederung aus, so beruft der Landesvorstand einen Gliederungsparteitag zur Weiterführung der Gliederung. §6 Abbruch/Aussetzung (1) Sollte sich im Rahmen der Urabstimmung herausstellen, dass in der Gliederung der Wille zum Fortbestand existiert, so kann die Urabstimmung abgebrochen oder ausgesetzt werde. (2) Wird vor dem Ende der Auszählung ein neuer Gliederungsvorstand gewählt, so wird die Urabstimmung ohne Auszählung der Stimmen abgebrochen. (3) Wird vor dem Ende der Auszählung ein Gliederungsparteitag einberufen, mit dem Ziel einen neuen Gliederungsvorstand zu wählen, so werden die Stimmen zwar entgegen genommen, aber noch nicht ausgezählt. Gelingt die Neuwahl, so wird die Urabstimmung ohne Auszählung abgebrochen, ansonsten wird die Urabstimmung zu Ende geführt. §7 Einsprüche (1) Gegen die Feststellung der Mitgliedschaft, der Gliederungszugehörigkeit oder der Stimmberechtigung eines Mitgliedes kann binnen 7 Tage nach Ankündigung der Urabstimmung nach §3 (3) beim Generalsekretär Einspruch erhoben werden. Der Generalsekretär bemüht sich, dies dann zu klären. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ob ein Einspruch geklärt werden konnte und er damit hinfällig wurde, entscheidet die Urabstimmungskommission mit einfacher Mehrheit bei der Auszählungssitzung. (2) Sollten die Urabstimmungsunterlagen nach §3 (4) nicht binnen 14 Tagen nach §3 (3) beim Mitglied eintreffen, so kann es über den Generalsekretär einen Neuversand seiner Urabstimmungsunterlagen beantragen. Der Generalsekretär bemüht sich, dies dann zu klären. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ob ein Einspruch geklärt werden konnte und er damit hinfällig wurde, entscheidet die Urabstimmungskommission mit einfacher Mehrheit bei der Auszählungssitzung. (3) Gegen die Auszählung nach §4 kann binnen 7 Tagen nach der Urabstimmungskommissionssitzung begründet schriftlich Einspruch erhoben werden. Die Urabstimmungskommission trifft sich dann erneut und bemüht sich den Einspruch zu klären. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ob ein Einspruch geklärt werden konnte und er damit hinfällig wurde, entscheidet die Urabstimmungskommission mit einfacher Mehrheit. (4) Der Gang zum Schiedsgericht ist immer möglich. §8 Inkrafttreten Die Urabstimmungsordnung wurde per Umlaufbeschluß am dd.tt.jjjj beschlossen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Volker bereitet vor
Urabstimmungen zur Auflösung in den KVs Gießen, Darmstadt / Darmstadt-Dieburg / Odenwaldkreis und Fulda
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen: "Nach Verabschiedung der Urabstimmungsordnung für den LV Hessen werden schnellstmöglich die Urabstimmung zur Auflösung der KVs Gießen, Darmstadt / Darmstadt-Dieburg / Odenwaldkreis und Fulda durch geführt." Begründung: Wir haben einige aufgelöste Kreisverbände, die zu ihrer endgültigen Auflösung noch einer Urabstimmung bedürfen. Diese sollen in Form einer Briefwahl abgehalten werden. Mit der UA-Ordnung ist nun das Procedere, Fristen und anderes geregelt. Kosten: Es fallen Kosten für die UA-Unterlagen, -Kuverts und Porto an. Dafür wurde in der VS vom 06.07.2022 ein Budget für Urabstimmungen in Höhe von 1000,- €uro fest gelegt. Abstimmungsende ist der 26.07.2022, 23:00 Uhr...
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Urabstimmungskommision trifft sich zu konstituierenden Sitzung (Pawel, Sebastian und Volker)
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Antrag auf Bezuschussung der Mitgliederversammlung der Jungen Piraten
- Text:
- Der Vorstand möge beschließen, einen Reisekostenzuschuss von 150€ für die Mitgliederversammlung der Jungen Piraten Deutschland zu gewähren.
Ergebnis: in den Umlaufverschoben der LV Schleswig-Holstein wird die Patenschaft übernehmen. Pawel kümmert sich
Zusatzinfos: {{{Zusatzinfos}}}
Landesparteitag und Aufstellungsversammlung LTW23
- Text:
- Der LaVo möge beschließen: Der Landesparteitag 2022 mit Vorstandswahlen sowie die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2023 finden am Samstag, 5.11.2022 in Bad Homburg statt. Beide Veranstaltungen enden spätestens nach einem zweiten Sitzungstag am 06.11.2022. Beginn ist jeweils 10.00h. Das Budget beträgt € 2.500. Spenden erhöhen das Budget.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Carsten übernimmt die Reservierung, Pawel und Sebastian übernehmen die fristgerechte Einladung über Volker
Vorstandssitzung am 07.09.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Unterstützung der Jungen Piraten - Bus zur Mitgliederversammlung 20./21.08.2022 in Eggebek
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, dem LV Schleswig-Holstein einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von EUR 150,00 zu dem vom dortigen Landesvorstand mit Umlaufbeschluss 2022-08-07/01 geschaffenen Budget zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Sammelbusfahrt würde es einer Reihe von JuPis ermöglichen, an ihrer Mitgliederversammlung teilzunehmen. Aufgrund seitens der JuPis noch zu bewältigender formeller Hürden erfolgt die Organisation und Abwicklung der Busanmietung über den LV Schleswig-Holstein.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Vorstandssitzung am 05.10.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Budget Klage Landesverband Hessen ./. Verband zum Schutz des geistigen Eigentums
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen ein Budget in Höhe von 892,02 zur Begleichung der Kosten des Berufungsverfahren gegen den Verband zum Schutz des geistigen Eigentums in den Jahren 2018/2019 aufzulegen. Begründung: Unser Rechtsanwalt hatte versäumt die Kosten des Berufungsverfahren in Rechnung zu stellen. Nachdem das Budget der Klage bereits abgeschlossen ist, muss für die Restforderung ein neues Budget geschaffen werden.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Neue Projektgruppe Kompass
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, die Projektgruppe Kompass zum Zweck der Visions- und Missionsfindung zu eröffnen. Diese Projektgruppe wurde bereits in der Mitgliedermail vom 25. September angekündigt, dort noch unter dem Namen „Projektgruppe Visionsfindung“. Kompass scheint als Name jedoch passender, da er piratiger klingt und die PG gleichzeitig für die Missionsfindung auch zuständig sein kann. Diese Projektgruppe wird die Visions- und anschließende Missionsfindung organisatorisch unterstützen. Aus der Mail: „Daher möchten wir gerne für das Erarbeiten der Vision eine „Projektgruppe Visionsfindung“ aus interessierten und hilfsbereiten Piraten einrichten. Das Ziel der Projektgruppe ist, den gemeinsamen Visionsfindungsprozess zu organisieren. Du musst nicht Teil der Projektgruppe werden, um an der Vision mitzuarbeiten. Die Gruppe dient lediglich der Organisation, nicht dem Inhalt.“
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Vorstandssitzung am 02.11.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Antragsreihung HeLPT 22.1
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, entsprechend §12 (2) Ziffer 3 Satz 2 der Satzung des Hessischen Landesverbandes die Vorbereitungsphase entfallen zu lassen. Der Vorstand ersatzweise die Reihung der Anträge der vorliegenden drei Anträge in der Tagesordnung wie folgt fest.
- SÄA-001 - Satzungsänderungsantrag „Anpassung der Nummerierung“ (in der vorläufigen Tagesordnung unter TOP 9)
- SÄA-002 - Satzungsänderungsantrag „Ordnungsmaßnahmen gegen Untergliederungen“ (in der vorläufigen Tagesordnung unter TOP 9)
- WP-001 - Wahlprogrammantrag „Krisensichere Demokratie - existierende Technik nutzen“ (in der vorläufigen Tagesordnung unter TOP 10)
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Beauftragte für Projektgruppe Kompass
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, die Mitglieder Stefan Schulz Sebastian Alscher Holger Hofmann Yasmin Schulze einzeln oder als Gruppe als Beauftragte in der Projektgruppe Kompass (Antrag #536) zu benennen. Begründung: Diese Personen hatten sich auf die Email mit Einladung zur Mitarbeit mit positiver Antwort gemeldet.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Reisekosten Schiedsgerichtsmarina 25.-27.11.2022
- Text:
- Der Vorstand möge beschließen, für die Teilnahme von Mitgliedern des LSG Hessen an der Schiedsgerichtsmarina vom 25. bis 27.11.2022 in Offenbach ein Budget in folgender Höhe zur Verfügung zu stellen:
- zur Abstimmung gestellt: 500€
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Option 1, 500 EUR
Vorstandssitzung am 13.11.2022
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Geschäftsordnung Landesvorstand 22/23
- Text:
- Der Vorstand möge beschließen, sich nachfolgende Geschäftsordnung zu geben:
GESCHÄFTSORDNUNG
Geschäftsordnung des Hessischen Vorstandes beschlossen am 13.11.2022
§1 Allgemeines- Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
- Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- Vorsitzender:
- Stellvertretender Vorsitzender:
- Politischer Geschäftsführer:
- Schatzmeisterin:
- Generalsekretär:
- Beisitzer Christian Dersch:
- Beisitzer Jürgen Sampel:
§3 Entscheidungsfindung- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse entsprechend den Regelungen der Satzung.
- Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
- Der Vorstand kann Beschlüsse möglichst bevorzugt im Umlaufverfahren treffen (um Vorstandssitzungen zeitlich möglichst kurz zu halten). Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an vorstand@piratenpartei-hessen.de. Die Abstimmung erfolgt in einer Ticketsoftware (z.B. Redmine) und kann in dringenden Fällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung der Abstimmung des Antrags und wenn vorhanden, möglichst auch mit einer nachvollziehbaren Diskussion. Bei Anträgen, die ihrer Natur nach personenbezogen sind, stellt das antragstellende Landesvorstandsmitglied sicher, dass der Umlaufbeschluss als nicht-öffentlich gekennzeichnet wird. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer Vorstandssitzung behandelt werden.
- Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
- Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch
- per Antragsformular im Wiki
- in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand@piratenpartei-hessen.de) - Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
- Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung sowie einen Zeitplan.
- Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen, sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle Meinungsbilder ein.
- Das Abstimmungsverhalten des Schatzmeisters oder seines Vertreters bei Anträgen im Schatzmeisterclub erfordert einen Beschluss des Vorstands.
- Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.
- Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich oder virtuell statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
- Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal pro Monat stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten regulären Vorstandssitzung bekannt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten regelmäßigen Termin.
- Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
- Von jeder offenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer jeden Sitzung ernannt.
- Vorstandssitzungen sind auf eine Gesamtdauer von möglichst nicht mehr als 1 Std. zu begrenzen. Angelegenheiten aus der Basis (z.B. Anträge von Mitgliedern) sollen zu Beginn der Sitzung behandelt werden. Berichte und Formalia werden an das Ende der Sitzung gelegt.
- Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht in Stichpunkten zu den ordentlichen Vorstandssitzungen anzufertigen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht.
- Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
- Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
- Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Die Datenpflege seitens des Landesverbandes erfolgt durch die nach §2 dieser Geschäftsordnung mit der Mitgliederverwaltung betrauten Mitglieder des Landesvorstandes sowie durch die per Vorstandsbeschluss Beauftragten.
- Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
- Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
- Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie die Schatzmeisterin Jutta Dietrich. Sie erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung.
- Verfügungsberechtigt ist ebenfalls der Stellvertretende Vorsitzende. Er erhält gleichfalls Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung.
- Die Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen. Durch Vorstandsbeschluss zur Unterstützung der Schatzmeisterin Jutta Dietrich Beauftragte können ebenfalls Verfügungsberechtigung erhalten. Dies ist im Beschluss ausdrücklich festzuhalten.
- Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
- Transparenz: Beauftragungen sind im Regelfall über die Hessische Ankündigungsliste und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben. Die Beauftragung erfolgt durch Vorstandsbeschluss und wird namentlich auf der Webseite veröffentlicht.
- Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur einvernehmlich mit der Landesschatzmeisterin – oder im Verhinderungsfall mit dem Vorsitzenden – getroffen werden.
- Dauer der Beauftragung: Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig. Der Vorstand kann die Dauer einer Beauftragung befristen. Der Vorstand kann mittels Beschluss das Ruhen einer Beauftragung anordnen: Dies entbindet den Beauftragten für die entsprechende Zeit von seinen Aufgaben.
- Beauftragte repräsentieren auch den Landesverband Hessen. Sie verhalten sich – insbesondere auch auf sozialen Medien – angemessen und deeskalierend.
- Beauftragte arbeiten im Rahmen der Beauftragung mit den (insbesondere personenbezogenen) Daten sorgfältig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beauftragungen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, stellen der Landesvorstand und die jeweiligen Beauftragten sicher, dass durch die Beauftragten regelmäßig (i.d.R. einmal jährlich) an Datenschutzschulungen teilgenommen wird.
- Beauftragte arbeiten mit anderen Beauftragten, den Organen der Partei einschließlich ihrer Untergliederungen sowie den zuständigen Kassenprüfern unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten freundlich und kooperativ zusammen.
- Neutralität: Beauftragte verhalten sich bei Erfüllung ihrer Aufgabe neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen.
- Für Finanzfragen ist für die Mitglieder die Schatzmeisterin Ansprechpartner. Für Verwaltungsfragen ist für die Mitglieder der Generalsekretär Ansprechpartner. Für allgemeine Fragen ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter Ansprechpartner.
- Der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen ist grundsätzlich auskunftspflichtig gegenüber allen Piraten bzw. Piratenorganisationen.
- Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.
- Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.
- Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der Vorstand auf Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss des Landesparteitages aufgehoben werden.
- Falls der Vorstand keinen Zugang zu angefragten Aufzeichnungen hat, leitet er die Anfrage an die ihm ggf. bekannten Stellen mit Zugriff weiter.
- Die Auskunftspflicht ist durch Zurverfügungstellung einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die Auskunft suchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten # Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.
- Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Vorstandssitzung am 07.12.2022
Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen
Verlängerung der Beauftragung Lothar Krauß
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, Lothar Krauß mit der Buchhaltung 2021 in Sage für die Kreisverbände zu beauftragen. Der Landesvorstand fordert die Kreisvorstände auf, die entsprechenden Unterlagen an Lothar zu übergeben. Der Landesvorstand unterstützt Lothar bei der Beschaffung der Unterlagen. Die Kreisvorstände sind angehalten, die Unterlagen möglichst frühzeitig zu übergeben. Der letztmögliche Termin ist nach Bundesfinanzordnung der 31.03.2022.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Klausurtagung des Landesvorstandes am 11.12.2022 in Frankfurt
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, am 11.12.2022 eine Klausurtagung in Frankfurt durchzuführen. Hierfür wird ein Budget von EUR 500,00 geschaffen, aus dem die mit der Tagung verbunden Kosten, insbesondere Raummiete und Reise- sowie Übernachtungskosten beglichen werden. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge
Budget für Kampagnen und Informationen zur Chatkontrolle
- Text:
- Der Landesvorstand möge beschließen, für eine Kampagne zur Chatkontrolle ein Budget von 3000,- EUR zur Verfügung zu stellen. Spenden und Zuschüsse erhöhen das Budget.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Umsetzung Sebastian