HE:Meinungsbilder/Schuldenbremse

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Meinungsbild Schuldenbremse vom 25.2.2011 eingereicht durch unbekannt
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Laufzeit: 14 Tage
Fragestellung:
Wirst du am 27.03. für die Aufnahme einer Schuldenbremse in die hessische Verfassung stimmen?
  1. Symbol support vote.svg JA ()
  2. Symbol oppose vote.svg NEIN ()
  3. Symbol neutral vote.svg Enthaltung ()
Ergebnis: angenommen (Details: [1])
Ja: 63.95% Nein: 30.23% Enthaltung: 5.81%
Wahlbeteiligung: 20.00%

Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse

Auf dieser Seite werden die Pros und Contras über den Sinn und Zwecke einer Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gesammelt.

Fakten

Entscheidung der Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen

  • Die Schuldenbremse wird ab 2020 gültig.

Konsequenzen für die einzelnen Länder

  • Nach bestehender Rechtslage sind die Länder an die Regelung der Bundesregierung gebunden (Bundesrecht bricht Landesrecht) Der Kieler Landtag hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht.
  • Der Landtag Rheinland Pfalz unterstützt die Verfassungsklage.

Konsequenzen für Hessen

Was passiert im Falle einer Annahme der "Schuldenbremse"

Der Artikel 141 der hessischen Verfassung wird geändert.

Bisher dürfen nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur nur für werbende Zwecke, also für Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, Kredite aufgenommen werden.

Mit der neuen Regelung dürfen bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung und bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen Kredite aufgenommen werden.

Was passiert im Falle einer Ablehnung der "Schuldenbremse"
Für den Fall dass die Kieler Verfassungsklage Erfolg hat

Alles bleibt beim alten.

Für den Fall dass die Kieler Verfassungsklage keinen Erfolg hat

Die Bundesregierung hat in der Grundgesetzänderung explizit Ausnahmen für die Länder zugelassen:

  • Weiterhin können Kredite aus konjunkturellen Gründen aufgenommen werden, wobei die konjunkturellen Schwankungen im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen sind.
  • Schließlich können Kredite auch im Falle von Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufgenommen werden.

Zusätzlich würde noch der bisherige Artikel 141 der hessischen Verfassung gelten.

Also es dürfen bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung oder bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen und in der Regel nur nur für werbende Zwecke Kredite aufgenommen werden.

Weitere Informationen

Broschüre des hess. Finanzmisteriums

http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/512/51230c10-2de3-b21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true

Enthält neben Informationen zur Entwicklung des Schuldenstandes und der Verfassungsänderung selbst, auch die Erklärung wie das hess. Finanzmisterium bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen will (Wachstum der Einnahmen um jährlich 2,9%, Wachstum der Ausgaben nur um 1,1%)

Zitat:

Leitlinie ist hierbei die einfache finanzpolitische Wahrheit, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts nur gelingen kann, 
wenn das Ausgabenwachstum dauerhaft deutlich niedriger liegt als das Einnahmenwachstum. Konkret bedeutet dies, dass
* alle vorhandenen Einnahmepotenziale vollständig ausgeschöpft,
* das Ausgabenwachstum strikt begrenzt,
* der bestehende Aufgabenbestand kritisch hinterfragt,
* die Vielfalt staatlicher Leistungstatbestände auf den Prüfstand gestellt und
* die Effizienz der staatlichen Aufgabenwahrnehmung erhöht werden muss

Gesetzestext zur Änderung der Verfassung

Bisherige Fassung Artikel 141

Im Wege des Kredits dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken beschafft werden. Eine solche Beschaffung sowie die Übernahme einer Sicherheitsleistung zu Lasten des Staates dürfen nur durch förmliches Gesetz erfolgen.

Neue Fassung Artikel 141
  1. Der Haushalt ist ungeachtet der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landtages und der Landesregierung grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.
  2. Artikel 137 Abs. 5 bleibt unberührt.
  3. Bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung kann von Abs. 1 abgewichen werden. In diesem Fall sind die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen.
  4. Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Abs. 1 abgewichen werden. Die Abweichung ist mit einer Tilgungsregelung zu verbinden. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.
  5. Das Nähere bestimmt das Gesetz.“
  • Was bedeutet (5)? Welches Gesetz?

Artikel zur Schuldenbremse der Bundesregierung

Artikel zur Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse

Pro: Ich bin für die Aufnahme der Schuldenbremse in die hess. Verfassung

  • Staatsverschuldung ist ein riesiges Problem. Derzeit gehen z.B. 18% des Bundeshaushalts für Zinsen drauf, und das zu Sensationell günstigen Zinsbedingungen. Das Vorgeschlagene Kriterium ist zwar nicht besonders gut, aber es ist eine Verbesserung relativ dazu, gar keine Regelung zu haben.
  • Ausgaben (also zusätzliche Schulden )sind für Politiker wie der Alkohol für den Alkoholiker. Kein Politiker hat ein Interesse daran, sauber zu wirtschaften, wir Bürger müssen sie dazu zwingen. Alles andere führt nur dazu, daß Steuergelder als Zinsen zu den Banken verschoben werden. Das ist heute schon schlimm genug.
  • Für einen ausgeglichenen Haushalt. Das kann bedeuten: Steuern hoch oder Leistungen runter. Aber die Kosten heutiger Leistungen über Schulden auf die nächsten Generationen zu übertragen ist verantwortungslos. (Ob's unbedingt in die Verfassung muss ist fraglich)
    • Bei dieser Begründung wäre die Schuldenbremse mit einem vollständigen Schuldenausgleich über eine einmalige Abgabe auf Ersparnisse zu verbinden. Dabei besonders die Wohlhabenden zur Kasse bitten. Oder möchte jemand der nächsten Generation erklären, warum Sie zwar den Schuldenberg der 'Alten' abtragen sollen, aber gleichzeitig immer weniger Leistungen stetig steigenden Steuern entgegen stehen und das für Jahrzehnte?
  • Bei mehreren der unten stehenden angeblichen Contra-Punkte geht es nur darum, dass an der Wirkung der Maßnahme gezweifelt wird. Das ist aber kein Gegenargumet. Es reduziert nur die Wahrscheinlichkeit der Pro-Argumente, kann diese jedoch nicht ins negative verkehren.
  • Das der jetzige §141 ein härteres Kriterium ist ist als die neue Schuldenbremse ist unwahr. Derzeit ist zwar der Zweck der Schulden begrenzt, nicht jedoch deren Höhe. Das §141 nicht eingehalten wird ist (bis auf wenige Ausnahmen) auch unwahr. Nach der jetzige Regelung kann das Land jedes Jahr ohne weitere Bedingungen so viel Schulden aufnehmen, wie es Investitionen tätigt die zu Einnahmen führen. Diese müssen nie zurück gezahlt werden, d.h. Abschreibungen werden nicht berücksichtigt. (Extrembeispiel: Eine Investition die ein Jahr lang hält könnte jedes Jahr wieder getätigt werden, ohne die Einnahmen daraus gegenrechnen zu müssen). In der neuen Regelung ist hingegen vorgeschrieben, dass im Regelfall jedes Jahr der Haushalt mindestens ausgeglichen sein muss. U.a. müssen also die Einnahmen aus alten Investitionen zur Finanzierung der neuen Investitionen verwendet werden.

Contra: Ich bin gegen die Aufnahme der Schuldenbremse in die hess. Verfassung

  • Die hessische Regierung versucht die Menschen mit Täuschung und Lügen zu einem "ja" zu bewegen - wäre die Schuldenbremse was Gutes, wären Lügen nicht nötig.
    • Das ist ein Strohmannargument und hier unangebracht. Die Lügen lassen sich genauso damit erklären, dass die Regierung nicht glaubt, dass die Bevölkerung den echten Argumente glauben würde. Oder damit, dass die Regierung glaubt, es wäre etwas böses. Das heist noch lange nicht, dass wir auch glauben müssen, das es etwas böses ist. Wir brauchen schon eigene Contra-Argumente.
  • Durch die Schuldenbremse wird Kommunen ein Sparzwang auferlegt. Es wird dort gekürzt wo es am ehesten am Bürger ankommt: Schwimmbäder müssten schliessen (falls sie es nicht schon lange sind), Freizeitangebote und Infrastruktur könnten nicht mehr (im vollen Umfang) erfüllt werden.
    • Das fordert das Gesetz an welcher Stelle?
  • Eine Schuldenbremse ist reine Symbolpolitik - wenn man z.B. keine Steuergeschenke an Hoteliers machen will (die uns jedes Jahr immens viel Geld kosten), dann tut man es halt einfach nicht --> dafür braucht es kein Gesetz und erst recht keine Verfassungsänderung. Wer die Einnahmenseite erhöht, braucht keine höheren Einsparungen.
    • Die Einnahmen sind mehr als hoch genug, den Bürgern und Unternehmen wird heute schon viel zu viel Geld aus der Tasche gezogen. Mehr Geld in Staatshand=mehr Bürokratie, mehr Verschwendung.
  • Die Schuldenbremse ist die Legitimation für weiteren Sozial- und Bildungsabbau, während "Konjunkturprobleme" angeblich kein Grund zum Sparen sind.
    • Ist bisher nur eine Sorge, aber kein Fakt. Auch wenn es leider realistisch klingt.
  • Das Problem sind die bereits existierenden Schulden und die daraus resultierenden Zinsen und Zineszinsen, welche von verantwortungslosen Menschen in Regierungsposition ohne persönliche Haftung und Verantwortung aufgetürmt wurden. Die vorhandenen Kredite und Zinsen werden sich durch eine "Schuldenbremse" nicht in Luft auflösen und müssen von der nächsten Generations abgezahlt werden. Mit einer Schuldenbremse stimmt man also für jahrezehntelanges Abzahlen der Kredite und nimmt einer gewählten Regierung in Zukunft jede Möglichkeit zum Handeln. Da die Schuldentilgung "alternativlos" (;-)) ist und in der Verfassung steht, würde man bei den Leistungen des Staates kürzen - also genau im Sozial-, Medizin-, Rentenbereich.
    • Verstehe ich nicht. Das ist doch ein "Pro" Argument. a) Ohne das Verbot von Neuverschuldung haben wir morgen die Schulden von gestern und von heute. b) Mit Verbot haben wir morgen nur die Schulden von gestern. Was ist an b) schlechter als an a)? Andersformuliert: "Die vorhandenen Kredite werden sich auch ohne Schuldenbremse nicht in Luft auflösen".
    • Man sollte statt einer Schuldenbremse eher eine "Notabgabe" für Wohlhabende und besonderen Nutznieser dieses Landes einführen. Den Schulden stehen das Mehrfache an Ersparnissen gegenüber. Wobei 80% der Ersparnisse lediglich 20% der Bevölkerung gehören. Alle Schulden ließen sich alleine damit ad-hoc begleichen und weitere Zinsen entstehen auch nicht mehr - aus Multimilliardären würden dabei lediglich normale Millionäre.
      Danach können wir gerne einen Zwang zum ausgeglichenen Haushalt in der Verfassung beschließen, damit man erst gar keine Schulden mehr machen kann und nur über die Einnahmeseite zu mehr oder weniger Geld käme.
      • Wenn die Notabgabe ausreicht, um den Haushalt auszugleichen, was spricht dann dagegen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzuschreiben? Umgekehrt: Wenn ein Ausgeglichener Haushalt vorgeschrieben ist, muss sich das Parlament überlegen, wie das bewerkstelligt werden kann. Grundsätzlich geht das über Einnahmenerhöhung (z.B. Notabgabe) oder Ausgabensenkung (Sparmaßnahmen).
  • Ich lasse mich nicht erpressen, indem ich gesagt bekomme "wenn du nicht dafür stimmst, wird's aber schlimmer" --> Stichwort "alternativlos" (Unwort des Jahres 2010) Das kann nicht der Sinn einer Volksbefragung sein.
  • Es ist noch nicht einmal klar, ob das Bundes-Gesetz überhaupt verfassungskonform ist (Klagen sind eingereicht) --> und es dann so schnell wie möglich in die Hessen-Verfassung gießen? Nein Danke!
  • Solange keine Pro- und Contra-Argumentefibel zur Schuldenbremse an die Bevölkerung mitsamt der Wahlkarte ausgeteilt wird, ist diese Volksbefragung nur ein Versuch, die einseitige Pro-Meinung der Initiatoren abnicken zu lassen. Keiner von uns würde gefragt, wäre es in Hessen nicht für eine Verfassungsänderung notwendig.
  • Eine Regierung, die an eine Schuldenbremse gebunden ist, wird viel eher Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP/PPP) anstreben, um bei gleichen Ausgaben "mehr leisten" zu können. Die Legitimation dazu wird dann auch darauf hinauslaufen, dass man keine andere Alternative hatte (Stichwort: alternativlos). --Xts 16:50, 25. Feb. 2011 (CET)
  • Die Schuldenbremse auf Landesebene in die Verfassung aufzunehmen, solange auf Bundesebene ein Urteil aussteht, ist unsinnig. Man manifestiert evt. eine unglückliche Entscheidung ohne Not in der Landesverfassung, anstatt einfach so zu handeln, als gäbe es eine Schuldenbremse. Toertsche 21:27, 26. Feb. 2011 (CET)
  • Es wird mit Sicherheit genug Ausnahmen zu einer in der Landesverfassung festgelegten Schuldenbremse geben, um weiterhin in Notfällen Schulden aufnehmen zu können, wofür dann dieser Aktionismus? Toertsche 21:27, 26. Feb. 2011 (CET)
  • Auch wenn die Grundgesetzänderung als "Schuldenbremse" beworben wird, hat der Gesetzestext nichts mit dem Begriff "Schulden" allgemein zu tun, sondern genau genommen sollen wir darüber abstimmen, unter welchen Bedingungen "Kredite" im Speziellen aufgenommen werden können. D.h. Schulden (=Verbindlichkeiten) werden trotzdem noch eingegangen werden können, nur halt in anderer Form (also z.B. als ÖPP, wie Xts schon erwähnt hat). Dabei ist zu beachten, dass bei ÖPP-Projekten ein Wirtschaftlichkeitsnachweis zeigen muss, dass andere Finanzierungsmethoden teurer wären. Wenn nun Kredite als eine Finanzierungsmethode wegfallen, ist klar, dass hier tatsächlich ÖPP bevorzugt wird. Aber auch andere Verpflichtungen, die langfristig Gelder binden (wie z.B. Leasing) werden durch die Grundgesetzänderung nicht ausgeschlossen. Lothar 00:06, 27. Feb. 2011 (CET)
  • Der derzeitige Artikel 141 ist bereits eine Schuldenbremse. Und zwar einen härtere als die jetzt zu beschließende Änderung. Allerdings wird der jetzige 141 nicht beachtet. Warum sollte sich das nach der Verfassungsänderung bessern. Matthias Geining 12:21, 1. Mär. 2011 (CET)
  • Es wird keinen Aufklärung über die Vor- und Nachteil der Verfassungsänderung betrieben. Es gibt keine Argumenten Sammlung für oder dagegen. Es existiert keinen Transparenz. Alles das sind schon genug sekundär Gründe um die Verfassungsänderung abzulehnen. Oder mit anderen Worten: Wer kauft schon die Katze im Sack! Matthias Geining 12:21, 1. Mär. 2011 (CET)
  • In den "Informationen zur Volksabstimmung", Kapitel "Erläuterung des Gesetzes durch den Hessischen Landtag" steht: "...Die Bestimmungen des Grundgesetzes sehen aber für die Länder keine Ausnahmen vor, in denen von den Vorgaben (Anm.: des Grundgesetzes) abgewichen werden darf. Würde das Land Hessen nicht auch durch eigene Regelungen Ausnahmen vorsehen, würde ab dem Jahre 2020 in Hessen ausnahmslos das absolute Schuldenverbot gelten. Dann könnte das Land auf Naturkatastrophen, außergewöhnliche Notfälle oder einen von der normalen Entwicklung deutlich abweichenden Konjunkturverlauf nicht mehr reagieren...." Das scheint mir, ich mag es kaum glauben, eine glatte Lüge zu sein.

Gründe für Enthaltung/Ungültige Stimme

  • Die Regierung könnte das Ergebnis, egal ob Pro (=Hessen-Schuldenbremse) oder Contra (=Bundes-Schuldenbremse) verwenden, um Sparmaßnahmen/unsoziales zu rechtfertigen ("die Bürger wollten die Schuldenbremse / wollten sie nicht, das sind jetzt die Konsequenzen, das basiert alles auf dem Wunsch der Bürger")