HE:Landesparteitage/2010.1/Anträge

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Programmanträge

PA-1a Einsatz von freien Standards, Formaten und Software in der Stadtverwaltung

Einsatz von freien Standards, Formaten und Software in der Stadtverwaltung

Text

Der Landesparteitag möge beschliessen diesen Programmpunkt aufzunehmen und als KV Modul fuer die KW 2011 vorzuschlagen.

Gegen Lizenzknechtschaft in der Stadtverwaltung, für freie Standards, Formate und Software in der Stadtverwaltung nach dem "Münchner Modell".

Die Piraten fordern den Einsatz von freier Software in der Stadtverwaltung, wo immer dies sinnvoll möglich ist.

Hierzu zählt insbesondere der Einsatz von Open Source Software wie Linux, OpenOffice.org oder Mozilla Firefox nach dem Vorbild der Stadtverwaltung München („LiMux“-Projekt). Die Piraten fordern eine schrittweise Umstellung im Rahmen von Ersatzinvestitionen

Begründung

Proprietäre und geschlossene Software bietet keine Garantie dafür, dass der Benutzer die Inhalte, die er oder sie heute produziert auch morgen noch abrufen kann. Würde z.B. Microsoft Word vom Markt verschwinden (z. B., weil Microsoft von einem Mitbewerber gekauft würde), gäbe es keine Möglichkeit, die in der Verwaltung gespeicherten Daten zu rekonstruieren. Dies liegt daran, dass das Word-Format (.doc) ein sog. „geschlossenes“ und patentiertes Format ist. Aus diesem Grund haben sich die Europäische Kommission, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, die Stadtverwaltung Bristol, die Stadtverwaltung München, die Stadtverwaltung Wien, die französische Gendarmerie, diverse Ministerien und staatliche Einrichtungen in Indien (darunter die National Bank, und der Oberste Gerichtshof),

sowie die Unternehmen Oracle, IBM/Lenovo Orange (Mobilfunk)

für den Einsatz von OpenOffice.org und damit für unabhängige Formate in der Verwaltung entschieden. Für den Einsatz freier Software fallen keine Lizenzkosten an, OpenOffice.org ist also im Gegensatz z. B. zu Microsoft Office kostenlos nutzbar. Dasselbe gilt für freie Betriebssysteme, wie Linux. Linux ist im Gegensatz zu Microsoft Windows 7 kostenlos erhältlich. Bei Internetserversoftware Mozilla Firefox mittlerweile in Deutschland einen Marktanteil von über 50 %. OpenOffice.org bietet über die Erweiterung „WollMux“ eine vollständige, kostenlose Lösung für die öffentliche Verwaltung (einschließlich „sachleitender Verfügungen“ und „Vorzimmerfunktion“). In der Stadtverwaltung München arbeiten bereits 16.000 PCs mit diesem System.

Die Nutzung von Open Source Systemen bietet zugleich eine gute Basis für die dauerhafte, diskriminierungsfreie Offenlegung und Zugänglichmachung von (nicht-personenbezogenen) Daten der Verwaltung. Dies stellte eine Grundlage für effektive Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger dar.

Außerdem bietet der Einsatz von Freien Standards, Formaten und Software die Möglichkeit plattformunabhängiger Ausschreibungen. Auf diese Weise kann die Beschaffung von IT-Systemen in „kleinen Losen“ vergeben werden. So können auch kleine und mittelständische Händler aussichtsreich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand teilnehmen, was zu einer Regionalisierung der Gewinnschöpfung führen kann.

Für die Umstellung fielen im Wesentlichen Kosten in Form von Schulungskosten an (diese fallen bei Updates auf neue Versionen anderer Programme jedoch ebenfalls an). Im Gegenzug fallen die Kosten für den Lizenzerwerb proprietärer Software weg.

Fuer einen tieferen Einblick kann auch folgende Diplomarbeit dienen:

     Einsatz freier / Open Source Software in der kommunalen Verwaltung
          Möglichkeiten und Grenzen (PDF), (31. März 2010)
http://www.benny.de/foss-verwaltung-2010.pdf

Antragsteller

BlackHeroe Antrag zurueckgezogen zu Gunsten der verbesserten B Variante.

PA-1b Positionspapier: Einsatz von freien Standards, Formaten und Software in der Stadtverwaltung

Einsatz von freien Standards, Formaten und Software in der Stadtverwaltung

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, in der Verwaltung freie Standards, Formate und Software nach dem "Münchner Modell" zu nutzen. Die PIRATEN fördern den Einsatz von freier Software in der Verwaltung, wo immer dies sinnvoll möglich ist. Hierzu zählt insbesondere der Einsatz von freier Software wie Linux, OpenOffice.org oder Mozilla Firefox nach dem Vorbild der Stadtverwaltung München („LiMux“-Projekt).

Die Umstellung soll nicht ad hoc sondern schrittweise im Rahmen von Ersatzinvestitionen erfolgen.

Begründung

Proprietäre und geschlossene Software bietet keine Garantie dafür, dass der Benutzer die Inhalte, die er oder sie heute produziert auch morgen noch abrufen kann. Ebenso können damit erstellte Dokumente von Bürgern unter Umständen erst nach dem Erwerb kostenpflichtiger Software legal genutzt werden.

Aus diesem Grund haben sich die Europäische Kommission, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, die Stadtverwaltung Bristol, die Stadtverwaltung München, die Stadtverwaltung Wien, die französische Gendarmerie, diverse Ministerien und staatliche Einrichtungen in Indien (darunter die National Bank, und der Oberste Gerichtshof)sowie die Unternehmen Oracle, IBM/Lenovo und Orange (Mobilfunk) für den Einsatz von OpenOffice.org und damit für unabhängige Formate in der Verwaltung entschieden.

Der Wechsel ist mittlerweile durchaus komfortabel möglich, so bietet OpenOffice.org über die Erweiterung „WollMux“ eine vollständige, kostenlose Lösung für die öffentliche Verwaltung (einschließlich „sachleitender Verfügungen“ und „Vorzimmerfunktion“). In der Stadtverwaltung München arbeiten bereits 16.000 PCs mit diesem System.

Die Nutzung von Open Source Systemen bietet zugleich eine gute Basis für die dauerhafte, diskriminierungsfreie Offenlegung und Zugänglichmachung von (nicht-personenbezogenen) Daten der Verwaltung. Dies stellt eine Grundlage für effektive Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger dar.

Weiterhin bietet der Einsatz von freien Standards, Formaten und Software die Möglichkeit plattformunabhängiger Ausschreibungen. Auf diese Weise kann die Beschaffung von IT-Systemen in „kleinen Losen“ vergeben werden. So können auch kleine und mittelständische Händler aussichtsreich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand teilnehmen, was zu einer Regionalisierung der Gewinnschöpfung führen kann.

Für die Umstellung fallen im wesentlichen Kosten in Form von Schulungskosten an, diese fallen bei Updates auf neue Versionen anderer Programme jedoch ebenfalls an. Im Gegenzug fallen die Kosten für den Lizenzerwerb proprietärer Software weg.

Für einen tieferen Einblick kann auch folgende Diplomarbeit dienen:

   Einsatz freier / Open Source Software in der kommunalen Verwaltung
         Möglichkeiten und Grenzen (PDF), (31. März 2010)
http://www.benny.de/foss-verwaltung-2010.pdf

Antragsteller

Christian Hufgard

PA-2: Polizeikennzeichnung

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Begründung

Eine Kennzeichnung ist zur Aufklärung von Polizeigewalt nötig, wie regelmäßige Vorfälle zeigen. Die Pseudonymität der Kennzeichen garantiert die Privatsphäre und persönliche Sicherheit der Beamten. Die ausdrückliche Pflicht zur korrekten Führung der Zuordnungsliste erlaubt es, den Vorgesetzten zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Liste "leider nicht mehr auffindbar" ist und macht somit das Verschwindenlassen der Liste unattraktiv.

Die Verpflichtung, Verstöße durch andere Beamte zu verhindern soll die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht unterstützen. Ohne eine solche Regelung ist die Gefahr groß, dass ein Beamter das Kennzeichen einfach abnimmt und Straftaten begeht (und dann für das Abnehmen nicht bestraft werden kann, weil man ihn - mangels Kennzeichen - nicht identifizieren konnte). Die Regelung sorgt dafür, dass solches Verhalten von anderen Beamten nicht mehr toleriert wird, da diese sich sonst selbst strafbar machen (wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie das Fehlverhalten nicht übersehen konnten).

Polizeirecht ist Ländersache, daher handelt es sich um ein Landesthema.

Antragsteller

PA-3: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass der Verbaucherschutz gestärkt wird. Auf Landesebene soll hierzu auf folgende Maßnahmen hingewirkt werden:

  • Preiskennzeichnung: die Angabe des Grundpreises (Preis pro kg oder Liter) bei abgepackten Artikeln muss in der gleichen Schriftgröße und unmittelbar neben dem Endpreis erfolgen.
  • Lockvogelangebote: Wenn ein Händler mittels "Lockvogelangeboten" wirbt, d.h. besonders preisgünstiger Ware, die jedoch nur in viel zu geringer Stückzahl vorgehalten wird, hat der Kunde bisher keine brauchbare Handhabe gegen den Händler. Eine Abmahnung ist nur durch Verbraucherzentralen oder Mitbewerber möglich, hilft dem Kunden jedoch auch nicht weiter. Daher sollen Händler verpflichtet werden, beworbene Artikel in ausreichender Stückzahl bereitzuhalten, sodass diese mindestens 2 Tage nach Erscheinen/Gültigkeit des Angebots verfügbar sind. Reicht die bereitgehaltene Stückzahl nicht aus, so soll der Händler unabhängig vom Verschulden verpflichtet sein, die Ware zu bestellen und dem Kunden für den beworbenen Preis frei Haus zu liefern. Bei Sonderangeboten mit begrenzter Stückzahl (z. B. Restposten) kann der Händler diese Verpflichtung vermeiden, indem ein unmissverständliocher Hinweis auf die begrenzte Stückzahl und die voraussichtliche geringe Verfügbarkeit in der gleichen Schriftgröße wie die Preisangabe und in unmittelbarer Nähe zu dieser erfolgt. Hat ein Händler ein zum beworbenen Produkt baugleiches Produkt vorrätig, so muss er dieses zum beworbenen Preis abgeben. Dies gilt auch, wenn ein solches Produkt innerhalb von 14 Tagen wieder verfügbar wird.
  • Kaffeefahrten: Betrügerische Kaffeefahrten müssen unter Anwendung der bestehenden Gesetze (z. B. § 263 StGB Betrug, § 291 StGB Wucher) stärker verfolgt werden.
  • Kontrollen: Die Einhaltung von Vorgaben zum Verbraucherschutz ist regelmäßig zu kontrollieren, Verstöße sind durch Strafen unattraktiv zu machen. Verbraucherschutzeinrichtungen wie z. B. die Verbraucherzentralen sollen unterstützt werden.

Begründung

  • Preiskennzeichnung: Der Kunde kann so Preise vergleichen, Mogelpackungen werden unattraktiv.
  • Lockvogelangebote: Durch diese Regelung werden irreführende Lockvogelangebote unattraktiv und die Rechte der Kunden werden im Fall solcher Angebote gewahrt. Da der Kunde bereits eine Anreise unternommen hat, um das Angebot wahrzunehmen, und dafür Zeit und Kosten auf sich genommen hat, muss die Ersatzlieferung frei Haus erfolgen. Restpostenverkäufe sind weiterhin möglich, müssen aber eindeutig gekennzeichnet sein. Die Regelung zu baugleichen Produkten verhindert, dass der Händler ein Gerät zu einem günstigen Preis bewirbt, zu dem Preis aber nur eine geringe Stückzahl abgibt und den Rest zu einem höheren Preis anbietet, ebenso wie den beliebten Trick, einen "Restposten" "auszuverkaufen" und am nächsten Tag wieder zum regulären Preis im Regal zu haben.
  • Kaffeefahrten: Betrügerische Kaffeefahrten ködern mit falschen Versprechen Leute (IMHO Betrug 1) und verkaufen dann überteuerte (meist Faktor 5 oder mehr) Waren mithilfe von Lügen (Betrug 2). Die Verantwortlichen sind natürlich im Nachhinein nicht mehr greifbar. Wie wäre es, wenn die Polizei, sobald sie von einer solchen Kaffeefahrt erfährt, einfach mal einen kurz vor der Pensionierung stehenden Beamten in Zivil mitfahren lässt, und sobald genug Lügen verbreitet wurden, wird Verstärkung geholt und das Betrügerpack vor Ort mitgenommen? Die Hintermänner bekommt man vielleicht nicht, aber ohne "Personal" gibt es keine solchen Kaffeefahrten.
Viele Dinge kann man nur auf Bundesebene sinnvoll regeln (z. B. im Telekommunikationsbereich). Der Text ist mit minimalen Änderungen aus dem Hessen-LQFB übernommen, wo er bei 5 Enthaltungen 13:5 befürwortet wurde: https://lqfb.piratenpartei-hessen.de/initiative/show/36.html

Antragsteller

PA-4: 3. Oktober als Tag der direkten Demokratie nutzen

3. Oktober als Tag der direkten Demokratie nutzen

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, den Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober landesweit als Tag der direkten Demokratie zu nutzen. An diesem Tag sollen jährlich Volks- und Bürgerentscheide auf Landes- und Kommunalebene durchgeführt werden.

Die Möglichkeit auch andere Termine für Bürgerbeteiligungen zu nutzen, bleibt davon unberührt.

Begründung

Ein häufiges Problem von Volks- oder Bürgerentscheiden ist eine geringe Wahlbeteiligung. Bei Entscheiden, die terminlich mit einer anderen Wahl zusammenfallen ist die Beteiligung in aller Regel deutlich höher. Außerdem sind zur Durchführung sehr viele Vorbereitungen in der Verwaltung zu treffen. Dieser hohe Aufwand und dessen Kosten wird häufig als Kritik an direkter Demokratie verwendet.

Der Antrag schlägt vor, jährlich einen festen Tag für Volks- und Bürgerentscheide vorzusehen.

Dafür ist der 3. Oktober aus mehreren Gründen besonders geeignet:

  1. Es ist ein gesetzlicher Feiertag. Dadurch können die meisten Bürger an den Abstimmungen teilnehmen.
  2. Als Tag der deutschen Einheit steht der Tag symbolisch für den Wunsch nach mehr Mitbestimmung der Bürger und gegen Bevormundung und Gängelung eines bürgerfernen Staatsapparats
  3. Zu dem Termin am Anfang des Herbstes sind keine extremen Witterungssituationen (Glatteis, Schnee, Hitzewellen) zu erwarten.
  4. Der Termin liegt ausreichend weit nach den Sommerferien / Sommerpause der Parlamente und Verwaltungen um die Informationsarbeit zu den anstehenden Abstimmungen zu leisten.
In Verbindung mit dem Antrag zu geringeren Hürden für Volks- und Bürgerentscheide soll der Antrag es auch den Parlamenten einfacher machen, sich für eine Befragung der Bürger zu entscheiden. Das Argument „zu viel Aufwand“ gilt nicht, weil der Aufwand sowieso gemacht wird. Beim Bürger gibt es dann die Erwartungshaltung, dass man am 3. Oktober zu wichtigen Themen befragt wird.

Antragsteller

PA-5 Mehr Demokratie wagen

Modul1: Für mehr direkte Demokratie in Hessen

Text

Die Piratenpartei setzt sich auf Landesebene für mehr direkte Demokratie auf in Hessen ein.

1. Das Zulassungsquorum für den Antrag auf ein Volksbegehren ist auf ein von Hundert der Stimmberechtigten zu senken.
2. Das Beteiligungsquorum für ein Volksbegehren ist von zwanzig von Hundert auf fünf von Hundert der Stimmberechtigten zu senken.
3. Die Frist für die Unterstützung des Volksbegehrens ist auf acht Monate zu verlängern.
4. Die Zulassung von Volksbegehren zu finanzwirksamen Gesetzen.
5. Die Zulassung der freien Unterschriftensammlung. Die Sammlung der Unterschriften muss auch außerhalb von Amtsräumen möglich sein. In der Verfassung ist hierzu nichts festgelegt, somit kann dies durch ein einfaches Gesetzt geregelt werden.

6. Die Hessische Verfassung ist, soweit erforderlich, zwecks Erfüllung der vorgenannten politischen Anliegen zu ändern.

Begründung

siehe Modul 2

Antragsteller

Modul2: Für mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

Text

Die Piratenpartei setzt sich auf kommunaler Ebene auch für eine Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ein und schlägt vor:
1. Die Senkung des Unterschriften-Quorums bei Bürgerbegehren in großen Städten von zehn Prozent auf drei Prozent
2. Die Abschaffung des Zustimmungsquorums
3. Die Einführung von Bürgerentscheiden auf Landkreisebene
4. Den Negativkatalog der Themen, die nicht zum Gegenstand eines
Bürgerbegehrens gemacht werden dürfen, streichen

5. Der obligatorische Kostendeckungsvorschlag muss entfallen

Begründung

Die Piratenpartei spricht sich für eine stärkere Beteiligung der Bürger auf Landes- und kommunaler Ebene aus. Eine Gemeinschaft, die Mitbestimmung praktisch ausübt, hat eine stärkere Identifikation mit den getroffenen Entscheidungen.
Ohne Verfassungsänderung ist eine grundlegende Verbesserung bei Volksbegehren nicht möglich. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Hessen auf Landes- und kommunaler Ebene für die Demokratisierung des Landes Hessen ein.
Die Piratenpartei ist gemäß dem im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, der Meinung, dass diesem grundlegendem demokratischem Prinzip verstärkt Geltung verschafft werden muss. Die gewählten Mandatsträger der Piratenpartei sehen sich als Repräsentanten der Einwohner der Bürger und nicht als Entscheider für ihre eigenen Belange.
Weiterführende Links:
Hessen auf dem 10. Platz des Volksentscheids-Ranking 2010:
http://www.mehr-demokratie.de/ranking.html

Ausführlicher Ranking Bericht (Hessen Seite 37):

http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/md/pdf/bund/berichte/2010-ranking-mehr-demokratie.pdf

Antragsteller

Modul3: Petitionen auf kommunaler Ebene

Text

Modul 1

Jedermann hat ein Recht darauf, dass seine Petitionen von den zuständigen Stellen und Gemeindevertretungen behandelt werden und dass ihm hierüber Nachricht gegeben wird. Die Piratenpartei fordert einen für die Bürger fairen Umgang mit Petitionen auf kommunaler Ebene.

Modul 2 Der oder die Initiatoren der Petition müssen schriftlich zur Sitzung der Stadt/Kreis -verordnetenversammlung eingeladen werden, in der die Petition behandelt wird. Sie, oder von ihnen bestimmte Vertreter, haben Rederecht im selben Umfang, wie es einer Fraktion zustehen würde.

Modul 3 Sofern gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen wird sich die Piratenpartei auf allen politischen Ebenen für eine Gesetzesänderung einsetzen.

Modul 4 Fuer die Abwicklung soll ein Petitionsausschuß konstituiert werden.

Modul 4A) die Einrichtung/Konstituierung eines Petitionsausschusses auf kommunaler Ebene

Modul 4B) die Überweisung der Petitionen an einen bestimmten Ausschuß, der in Zukunft für die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.

Begründung

Zur Zeit werden Petitionen nur behandelt, wenn sie von einer Fraktion eingebracht werden. Dies ist undemokratisch, da die Behandlung der Petitionen nicht sichergestellt ist, und der Bürgerwille übergangen werden kann. Die Bürger müssen einen Anspruch auf die Bearbeitung ihrer Belange erhalten.

Wie es im Gesetzbuch steht: Artikel 17 [Petitionsrecht] Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Neben der Kommunalverwaltung kann die Gemeindevertretung Petitionsadressat sein und zwar nicht nur als zuständige Stelle, sondern darüberhinaus als Volksvertretung. Deshalb steht ihr ein Petitionsüberweisungsrecht sowie das darauf bezogene Petitionsinformierungsrecht aus Art. 17 GG zu. Das Petitionsrecht gilt nach Art. 17 i.V.m. Art. 31 GG für alle Gemeinden, unabhängig davon, ob und in welcher Weise es in die Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer aufgenommen wurde.

Im Artikel 16 der hessischen Verfassung steht: "Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten." Nicht aufgeführt ist, wie mit den Petitionen umgegangen werden soll. Dies möchten wir für die Bürger in Kassel auf kommunaler Ebene ändern.


!Edit: Modul 5 auf Wunsch des Antragstellers hinzugefügt VolkerB 16:09, 16. Okt. 2010 (CEST)

!Edit: Modul 3+5 auf Hinweis von JP-Bayer auf Unrechtmaessigkeit entfernt. (M3 verschlechtert und untergraebt die Gesetzgebung, die nicht eingehalten wird; M5 ist derzeitiges Grundrecht in DE, welches nicht eingehalten wird. Abhilfe in JP-Bayers Modulteilen. Weiteres Modul hinzugefuegt, eins editiert.

Blackheroe 21:33, 16. Okt. 2010 (CEST)

Antragsteller

michamo, Joerg-Peter Bayer
Modul4: Für Bürgerbefragung bei Großprojekten

Text

Alle langfristigen kommunalen Entscheidungen sind durch Bürgerbefragungen zu treffen, sofern sie öffentliche Bauprojekte angehen oder eine Mindestinvestitionsgröße von 15.000.000 Euro oder laufende Kosten von mehr als 1.000.000 Euro vorliegen.

Begründung

Bürgerbefragungen könnten eine Überbrückungshilfe sein, bis direktere Demokratie auf kommunaler Ebene besser umgesetzt werden kann.

Eine Befragung ist nicht entscheidungsbindend, kann aber als Entscheidungshilfe zur Umsetzung dienen. Wie sehr sich Bürgermeister und Verordnete an solche direkten Befragungen halten, kann ein guter Gradmesser für die Bevölkerung sein, wie gut ihre Volksvertreter das Volk vertreten oder andere Entscheidungsgründe vorziehen. Von uns gestellte Volksvertreter nehmen den Bürger und ihre Meinung ernst und werden, so gut es möglich ist, hin zum Volkswillen entscheiden, solange es nicht Parteigrundsätzen widerspricht.

Antragsteller

Modul5: kommunale Demokratie fuer alle

Text

Die Piratenpartei fordert das kommunale Wahlrecht für alle Migranten und Migrantinnen!

Die Piratenpartei unterstützt deshalb die Einführung eines kommunalen Wahlrechts auch fuer Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören (sogenannte Drittstaater).

Er fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können.

Begründung

Demokratie braucht JEDE Stimme - zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohner.

Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Städte, Gemeinden und Landkreise können es sich nicht länger leisten, zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von der politischen Willensbildung durch Wahlen auszuschließen.

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unse-res Grundgesetzes. Viele demokratische Länder haben in ihren je-weiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommu-nalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaf-ten Lebensmittelpunkt der Menschen. In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,5 Milli-onen Ausländer und Ausländerinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. (Alternativ: In der Stadt/Gemeinde XY leben gegenwärtig (Zahl) Ausländer und Aus-länderinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunal-wahlen haben.) Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören – sogenannte Drittstaater. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leis-ten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungs-rechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migranten und Migrantinnen mit ihrer Heimatkommune und damit letztlich für den Erfolg von Integrationsprozessen ist das kommunale Wahlrecht eine wichtige Bedingung. Es ermöglicht demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes.

http://www.kommunales-wahlrecht.de wird von den Bundeslaendern Berlin und Rheinland-Pfalz, von einigen Stadt- und Kreistagen und von vielen NGOs unterstuetzt. Die Informationen dieser Seite und Organisation dienten maßgeblich zur Erstellung dieses Antrags.

Antragsteller

Demokratisierung des Hessischen ÖPNV

(Modul5) Demokratisierung des Hessischen ÖPNV

Text

Die Fahrpreise und Tariffstruktur im öffentlichen Nahverkert entsprechen nicht der Qualität der angebotenen Verkerhrsleistungen. Die Fahrpreise im Rhein-Main-Verkehrsverbund sind im bundesweiten Vergleich vielfach überhöht, und häufig ungerecht. So kostet z.B. eine Fahrt von Wiesbaden nach Hanau genausoviel wie die doppelt so weite Fahrt von Wiesbaden nach Fulda. Auch die gesamte derzeit gültige Tarifstruktur (Wabensystem) muss grundsätzlich überdacht werden, angesichts der zahlreichen Ungereimheiten und Intransparenzen.

Die Piratenpartei Hessen fordert den Hessenschen Landtag auf, durch Gesetz den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hessenweit zu regeln, hierfür einen kommunalen Zweckverband zu bilden und dazu ein vom Bürger zu wählendes Parlament, eine Gemeindekammer sowie die Verwaltung zu schaffen.

Der kommunale Zweckverband für den hessenweiten ÖPNV möge Hessischer Verkehrsverbund genannt werden.

Die Piratenpartei fordert auch die Städte, Kreise und Gemeinden in Hessen auf, sich für die Bildung des Hessischen Verkehrsverbunds einzusetzen.

Aufgabe und Ziel des Hessischen Verkehrsverbunds sind, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sodass der ÖPNV zu Gunsten eines jeden Bürgers der wirtschaftlichen Lebenssicherung, der Schonung der Umwelt, der Fahrpreisgerechtigkeit, der Nachprüfbarkeit des Betriebserfolgs und der Entfaltung der persönlichen Freiheit dient.

Aufgabe ist dabei, in erster Linie den ÖPNV zu vereinheitlichen und die Versorgung flächendeckend zu gewährleisten und mit dem ÖPNV anderer Länder zu verbinden. Dabei will Hessen ein Vorbild für die Länder in Deutschland sein.

Dabei sind Tarifstruktur und die Qualität der angebotenen Tarifstruktur zu überprüfen. Fahrpreisvergleiche durch Bürger und Vereine (z.B. VCD - Verkehrsclub Deutschland)) zeigten unberechtigtigte Überhöhungen gerade beim RMV. Das derzeit gültige Tarifsystem (Wabensystem) erscheint in vielen Punkten ungereimt.

Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung des Rhein-Main-Verkehrsverbunds und des Nordhessischen Verkehrsverbunds sind aufzulösen, abzuwickeln und das Vermögen auf den Hessischen Verkehrsverbund zu übertragen.

Begründung

ÖPNV ist eine öffentliche, zumindest landesweite Aufgabe. Einzelne Gemeinden sind für sich allein mit dieser Aufgabe überfordert.

Der Hessiche Verkehrsverbund hat seine Öffentliche Aufgabe so zu erfüllen, dass die Bürger die Erfüllung, auf die sie angewiesen sind, auch öffentlich überprüfen können. Dies findet in erster Linie durch Parlamente statt, in die die Bürger ihre Abgeordneten wählen.

Eine juristische Person des privaten Rechts, wie zurzeit der RMV und der NVV sind dafür politisch ungeeignet. Denn solche privaten Gesellschaften, auch wenn sie zwar in öffentlicher Hand, aber öffentlich unkontrolliert sind, eröffnen zum Nachteil der Bürger Tür und Tor für Durchstechereien zwischen der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand (Korruption).

Es ist überdies eine vordringliche Staatsaufgabe, Zweifel an der Wahrhaftigkeit und Redlichkeit öffentlichen Handelns gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Antragsteller

Stammtisch Offenbach: Gregory Engels, Knud Petzel, Andreas Kiebs

PA6 - Hessenweite Kulturabgabe auf Hotelübernachtungen

PA6 - Hessenweite Kulturabgabe auf Hotelübernachtungen

Text

Die Piratenpartei wird sich in den Gremien der kommunalen Mitverwaltung dafür einsetzen, eine hessenweit einheitliche Kulturabgabe auf Hotelübernachtungen in Höhe von 12% einzuführen. Die Erlöse werden für die Förderung der Kultur in den jeweiligen Kommunen, sowie für die Gemeindegrenzen überschreitende kulturelle Zusammenarbeit verwendet.

Begründung

Die finanzielle Lage der Kommunen ist zunehmend prekär, da ihnen in den letzten Jahren in zunehmendem Maße ohne finanzielle Entschädigung Aufgaben übertragen wurden. Desweiteren sanken aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise die Gewerbesteuereinnahmen und durch den im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gesunkenen Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19% auf 7% wurden zusätzliche Löcher in die kommunalen Haushalte gerissen.

Antragsteller

sonstige Anträge

A-1 Beitritt zur PPI

Beitritt zur PPI

Text

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen stellt vor der nächsten Generalversammlung der PPI, spätestens jedoch Ende November 2010, einen Antrag auf Beitritt als beobachtendes Mitglied.

Der Landesparteitag erteilt dem Landesvorstand die Befugnis, selbst über die Fortsetzung der Mitgliedschaft zu befinden, falls daraus Kosten in

Form von Beitragsgebühren entstehen.

Begründung

Der Verein Pirate Parties International (PPI) unterstützt die Piratenparteien weltweit bei Austausch und Zusammenarbeit. Er fördert die Verbreitung der gemeinsamen Piratenziele und stärkt den Zusammenhalt innerhalb der Piratenbewegung, ohne weisend oder politisch auf die Parteien Einfluss zu nehmen.

Die Piratenpartei Deutschland ist eines von 22 Gründungsmitgliedern der PPI. Da die Satzung (Abschnitt IV, Absatz 2) nur ein ordentliches Mitglied pro Land gestattet, kann der LV Hessen den Antrag auf Aufnahme als beobachtendes Mitglied stellen.

Bedingungen für die Mitgliedschaft Der Landesverband muss einen Antrag auf Beitritt unter Einsendung folgender Informationen stellen:

1. Kontaktinformationen 2. Verbandsdokumente (Statuten, Programm, Geschäftsordnung) vorzugsweise auf Englisch 3. Hintergrundinformation (Gründungsdatum, Vorstandszusammensetzung, Kennzahlen, Logo)

Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet die Generalversammlung der PPI.

Rechte durch die Mitgliedschaft

1. Berechtigung zur Entsendung von Teilnehmern ohne Stimmrecht an die Generalversammlung 2. Vorschlagsrecht für Kandidaten für Gremien der PPI 3. Antragsrecht an die Generalversammlung

Pflichten durch die Mitgliedschaft

Grundsätzlich entstehen dem LV Hessen keine Verpflichtungen, die durch die Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland nicht ohnehin gegeben sind (vgl. PPI Satzung Abschnitt VI, Absatz 1). Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Satzung der PPI.

Nach dem Willen der PPI Gründungsversammlung von April 2010, wird derzeit weder ein Aufnahme-, noch ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Laut Statuten Abschnitt XVI muss die Generalversammlung jährlich darüber befinden.

Die Mitgliedschaft in der PPI kann auf Wunsch jederzeit beendet werden.

Antragsteller

A-2: Anforderungskatalog für Programmanträge

Anforderungskatalog für Programmanträge

Text

Alle Programmanträge müssen folgendem Anforderungskatalog entsprechen:

Die zu beschließenden Anträge sollen möglichst direkt den Menschen dienen, indem sie dem Menschen Arbeit vermeiden oder erleichtern, ihn glücklicher machen, ihn gesünder machen, seine (Wahl-)Freiheit erweitern, seinen Wissenshorizont und seine Fertigkeiten erweitern, sowie des Menschen geistigen oder materiellen Wohlstand mehren. (Geister Wohlstand = persönliche Zufriedenheit)

Die geforderten Programmpunkte müssen den Menschen dienen, in dem sie sowohl fürsorglich für alle in diesem Lande lebenden Menschen sind, insbesondere für diejenigen welche sich nicht politisch äußern wollen oder können, als auch diejenigen nicht bevormundet, die sich öffentlich artikulieren können und wollen.

Diese zweite Gruppe ist geplant in einem Entscheidungsfindungsprozess einzubinden.

Die Anträge dürfen nicht dazu führen das Parallelgesellschaften entstehen oder sich verfestigen.

Durch die Anträge darf keine Zwietracht in der Gesamtbevölkerung gefördert werden.

Alle Anträge sollen geprüft werden ob sie dazu geeignet sind das menschliche Leben in Toleranz und Vielfalt zu fördern.

Den Anträgen soll das KISS-Prinzip innewohnen!

Begründung

siehe Antrag

Antragsteller

Knut Bäntsch

A-4a Betrieb der Hessen-IT

Betrieb der Hessen-IT

Text

Der LPT möge folgendes Beschließen:

"Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland betreibt in eigener Verantwortung informationstechnologische Infrastruktur, um ihren Mitgliedern die notwendigen technische Voraussetzungen zu bieten, und eine effektive Politische Arbeit zu ermöglichen. Dies schließt den Betrieb der Webserver, Mailserver, Mailinglisten, Telefonkonferenzservers und weiterer Server und Dienste ein. Der Landesvorstand benennt Verantwortliche für die technische Leitung des IT-Betriebs und für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In die Zuständigkeit dieser Verantwortlichen fällt auch die Koordination der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen des Bundesverbandes. Die Mittelzuweisung des Landesverbandes für den IT-Betrieb erfolgt grundsätzlich nach dem abgestimmten Struktur- und Aufwandsplan welcher unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Beteiligten vom IT-Verantwortlichen vorgestellt wird, und vom Landesvorstand beschlossen wird."

Begründung

Dieser Antrag soll den Betrieb der Hessischen IT formalisieren (Wobei im Falle einer Ablehnung es keineswegs bedeutet, dass die Hessen-IT nicht mehr existieren darf). Ein wichtiger Aspekt liegt dabei in den Wörtern "in eigener Verantwortung" - somit wäre der Durchschlagskraft etwaiger Beschlüsse "von Oben" (also durch den Bundesvorstand oder Bundesparteitag) ein Riegel vorgeschoben, dies schließt ein einen Möglichen "Sync" Beschluss der Mailinglisten . Für die Umsetzung solcher Bundes-Beschlüsse würde zuerst eine Ratifizierung durch den Hessischen Landesparteitag oder Vorstand notwendig.

Weitere Komponenten, die über den "Status Quo" hinausgehen:

  • Forderung nach einer Budget-Planung der IT-Verantwortlichen
  • Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten für die Bundes-IT und Datenschutz
  • Ernennung eines Verantwortlichen für den Datenschutz (das muss nicht identisch mit dem Gesetzlich geforderten Datenschutzbeauftragten sein)
Dieses Antrag ist auch im hessischen LiquidFeedback diskutiert worden, und erreichte dort eine hohe Zustimmung. Es wurde aber vor dem LPT aus zeitlichen Gründen noch keine Abstimmung vorgenommen.

Antragsteller

A-4b Mailinglisten-Schutz Antrag

Mailinglisten-Schutz Antrag

Text

Der LPT möge beschließen, dass die hessischen Mailinglisten autark sind. Jeder Beschluss über einen Sync oder eine Archivierung einer höheren Gliederung ist auf Landesebene nichtig.

Begründung

Wir sind ein Landesverband mit eigener Hardware und Infrastruktur. Dem Grundgedanken der Basisdemokratie folgend, kann dafür nur der Landesverband selbst zuständig sein.

Hintergrund ist ein möglicher Beschluss des BPT zu diesem Thema, der dies oder eine von beiden Varianten fordern wird.

Antragsteller

A-4c Mailinglisten-Autarkie Antrag

Mailinglisten-Autarkie Antrag

Text

Ferne möge der LPT beschließen, dass die Teilnehmer einer jeden hessischen Mailingliste selbst über einen möglichen Sync oder eine mögliche Archivierung entscheiden können, wenn sie es denn wollen.

Begründung

Führt man den Grundgedanken der Basisdemokratie konsequent fort, können nur die Teilnehmer einer Liste über ihre Liste entscheiden und keine zugehörige Gliederung oder sonstige dazugehörige Organisationsform (AG, PG, ...).

Antragsteller

A-5 Fördermitgliedschaft Junge Piraten

Fördermitgliedschaft Junge Piraten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, das der LV Hessen Fördermitglied der Jungen Piraten wird. Er möge sich auf einen Jahresbeitrag von 150€ entschließen.

Begründung

In den Jungen Piraten liegt die Zukunft der Piratenpartei. Mit der Fördermitgliedschaft des LV Hessen, können wir ein Zeichen dafür setzen, das es uns andere Landesverbände oder auch Piraten gleich tun, und ebenfalls Fördermitglieder werden.

Antragsteller

A-6 DNS-Server-Antrag

DNS-Server-Antrag

Text

Der LPT möge die Installation und den Betrieb eines DNS-Servers beschließen.

Begründung

Ein zuverlässiges DNS-System ist die Grundlage für eine freies und zensurfreies Internet. Nahezu alle weiteren Dienste setzen die Gewährleistung der Namesauflösung zu den richtigen Adressen als Basis voraus.

Die Piratenpartei kann hier ihren Namen in die Waagschale werfen, um einen vertrauensvollen DNS-Server anzubieten.

Antragsteller

A-7 DNSSEC-Zusatz-Antrag

DNSSEC-Zusatz-Antrag

Text

Ferner möge der LPT beschließen, den DNS-Server um DNSSEC zu erweitern.

Begründung

Das Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) ist eine Erweiterung des DNS, mit der Authentizität und Datenintegrität von DNS-Transaktionen gewährleistet werden.

Antragsteller

A-8 Antrag auf ein Website-Redesign-und-Konzept-Budget

Antrag auf ein Website-Redesign-und-Konzept-Budget

Text

Der LPT möge die Reservierung eines Budgets von 3000 € für die konzeptionelle und graphische Weiterentwicklung der hessischen Websiten im Zuge des Kommunalwahlkampfes auf professionellem Level beschließen.

Begründung

Unsere hessischen Websiten auf Landes- und Regionalebene haben konzeptionelle und graphische Schwächen. Es mangelt ihnen an zeitgemäßer Attraktivität. Gerade im Hinblick auf die Kommunalwahl sollten wir dies ändern. Leider haben sich bisher alle Versuche, dies aus eigenen Kräften zu stemmen, gerade im Bereich des Designs als Fehlschläge erwiesen.

Die Wichtigkeit unserer eigenen Sprachrohre während des Wahlkampfes dürfte sich von selbst erschließen.

Deswegen sollten wir dies uns professionelle und zuverlässige Hilfe ins Boot holen. Die Umsetzung würde zusammen mit der AG IT und der AG Web realisiert werden.

Dem großen Budget ist ein erster Aufwand von 3 bis 5 Tagen Arbeitstagen zugrunde gelegt. Dies macht ca. zwei Drittel der veranschlagten Höhe aus. Das restliche Drittel dient als Puffer für weiteren optionalen Aufwand, wie beispielsweise die Entwicklung von Icon-Sets, die Erstellung von Fotos, o.ä. Zur Kalkulation wurden befreundete, den Piraten nahestehende, Designer unverbindlich angefragt. Marktpreise dürften noch darüber liegen.

Hinzu kommt, dass die erstellte Arbeit auf jeden Fall unter Creative-Common-Lizenz stehen würde und wir es in Form von einem Drupal-Theme und -Modulen zur Weiternutzung veröffentlichen können.

Grundidee des gesamten Projektes ist die Schaffung einer hessischen sogenannten Coporate Identity für alle Websiten bei gleichzeitiger Generierung lokaler Varianten. Man soll also in Kassel oder in der Bergstrasse sehen, dass man auf einer Website der Piraten aus Hessen ist, aber trotzdem die Region erkennen.

Des Weiteren soll die hessische Website zu einem Hessenportal ausgebaut werden. Nicht nur der Landesverband soll Inhalte liefern, es sollten auch Inhalte, wie Pressemeldungen, Events und Termine aus den Regionen in das Portal fließen. Dadurch entsteht auf der Hessen-Website eine größere Dynamik und wir präsentieren auf einer zentralen Seite alle wichtigen und aktuellen Dinge in und aus Hessen.

Als Vorbilder für das Design dienen sicherlich die Schweizer, Luxemburger oder Hagener Piratenwebsites.

Schaut man sich Rankings wie seitwert.de an, so zeigt sich das Hessen trotz der besseren Technik nur 35 Punkte im Vergleich zu Bundesseite mit 49 hat. Dies unterstreicht, dass wir auch konzeptionell an die Website ran müssen. Die Übernahme eines Bundesdesigns alleine hilft da nicht!

Auch wenn das Budget viel Geld ist, so bitte ich doch um breite Zustimmung. Solange wir in der Presse noch nicht so gute vertreten sind, wie es wünschenswert wäre, sind unsere Websiten das primär Informationsmedium neben Infoständen und Stammtischen.

Antragsteller

A-9a Antrag zur möglichen Beauftragung nahestehender oder befreundeter Dienstleister

Antrag zur möglichen Beauftragung nahestehender oder befreundeter Dienstleister

Text

Der LPT möge eine mögliche Beauftragung von nahestehenden oder befreundeten Dienstleistern für die Realisierung des Website-Redesigns autorisieren.

Begründung

Bis zur Kommunalwahl steht uns nicht mehr soviel Zeit zur Verfügung. Zudem sind unsere finanziellen Ressourcen knapp und müssen mit Gefühl und Weitblick eingesetzt werden.

Deswegen steht der Vorschlag im Raum auf bereits bekannte und zuverlässige Dienstleister zurückzugreifen und sich eine Ausschreibung mit höherem Zeitaufwand und ungewissem Ausgang zu sparen.

Natürlich birgt dies ein gewisses moralisches Konfliktpotential. Darf man befreundete oder bereits durch Zusammenarbeit bekannte Designer beauftragen? Gerade auch in Höhe des veranschlagten Budgets?

Die Vorteile wären ein eingespielteres Team. Wenn man schon zusammen gearbeitet hat, gehen viele Dinge schneller von Hand, man weiß wie der andere arbeitet und es entstehen weniger Reibungsverluste. Viel wichtiger ist sicherlich nur die reine Abrechnung der Arbeitsaufwandes ohne Gewinn- oder Einflussabsicht.

Konkret würde es sich um die Firma OrangeOak aus der Nähe von Augsburg oder eine freiberufliche Designerin aus Frankfurt handeln, die einem weiteren Mitpiraten aus seiner beruflichen Tätigkeit bekannt ist. Beide haben über mich schon kleinere Dinge gemacht. Sei es die hessischen Opt-Out-Day-Postkarten, die Entwürfe für den neuen Hessen-Flyer oder die Entwürfe für das KinzigPiraten Logo.

Ich würde aus beiden Beauftragung persönlich keinen Vorteil ziehen, im Gegenteil. Denn machen wir uns nichts vor, die Hauptarbeit werden Kai und ich wohl haben und erledigen. Beide kenne ich aus gemeinsamen Projekten für dritte Auftraggeber, teils sogar schon seit 10 Jahren. Da wären Arbeitstage sicherlich keine 6h, sondern teils 10 oder 12h.

Würden wir die technische Realisierung ebenfalls extern vergeben werden, würde dies das Budget locker verdoppeln, wenn nicht sogar noch mehr kosten. Ein weiterer Kostentreiber könnte die Veröffentlichung der Ergebnisse unter Creative-Commons-Linzenz sein und/oder als Drupal-Theme oder -Module.

Mir ist bewusst, dass dieser Antrag ein Geschmäckle hat. Deswegen steht er auch zur Diskussion und Abstimmung. Ich ziehe daraus keinen Vorteil und stecke obendrein noch mein Engagement und meine eigene Arbeitskraft unentgeltlich hinein. Dann wäre eine Maximum an Effizienz, was unsere Mittel schont und eine schnelle Realisation bringt begrüßenswert.

Antragsteller

A-9b Antrag zur möglichen Beauftragung nahestehender oder befreundeter Dienstleister

Antrag zur möglichen Beauftragung nahestehender oder befreundeter Dienstleister

Text

Der LPT möge beschliessen, dass der Vorstand bei der Vergabe von Aufträgen an Dienstleister folgende Regeln einhält:

Vor Auftragserteilung von Arbeiten oder Dienstleistungen an einen Dienstleister muß vom Vorstand in einer Vorstandssitzung festgestellt werden, daß

  • die Mittelfreigabe zu den Arbeiten oder Dienstleistungen durch einen LPT erfolgt ist
  • ein geeignetes Angebot von einem Auftragnehmer oder Dienstleister eingeholt worden ist und dem Vorstand vorliegt
  • eine geeignete Erklärung des Dienstleisters vorliegt, daß er oder Angehörige seiner Firma, oder seine für die Auftragsabarbeitung durch ihn hinzu zunehmenden Auftragnehmer keine Zuwendungen (Spenden, Geschenke, Honorare, Aufwandsentschädigungen) an Mitglieder des Vorstands oder durch Vorstandbeschluss Beauftragte des Vorstandes innerhalb der letzten 12 Monate zahlten oder zahlen werden, welche insgesamt den Wert von 100.- € überschreiten.


Ein geeignetes Angebot enthält:

  • Eine nachvollziehbare Beschreibung über den Umfang, die Dauer und die Art der Arbeiten und Leistungen.
  • eine nachvollziehbare Darstellung der zu berechnenden Aufwände pro Leistungseinheit (Arbeitstag, Zeilenhonorar, Bildhonorar etc.)
  • eine vollständige und nachvollziehbare Preisliste der Arbeiten und Leistungen, die optional beauftragt werden können.

Der Vorstand prüft, ob dass vorliegende Angebot wirtschaftlich und fachlich geeignet ist, um die zu erledigenden Arbeiten durchzuführen.

Wird vom Vorstand festgestellt, dass mehrere als geeignet erscheinende Angebote vorliegen, dann entscheidet der Vorstand auf seiner nächsten folgenden Vorstandssitzung über die Auftragsvergabe an Hand von als geeignet erscheinenden Aspekten. Diese Aspekte werden bis 3 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung in einem Piratenpad transparent und nachvollziehbar dargestellt, und zum Protokoll der nächsten Vorstandssitzung hinzu genommen.

Diese Regeln werden angewendet, wenn durch eine (oder auch weitere) Beauftragung die insgesamte Auftragshöhe pro Dienstleister oder pro Ausschreibungsthema für den Zeitraum der letzten 24 Monaten die Summe von 3.000.- € netto überschritten werden würde.

Begründung

Die Vergabe von Aufträgen durch den Vorstand an Dienstleister sollte transparent und frei von einem gewissen "Gschmäckle" durchgeführt werden.

Die Regeln dieses Alternativantrages sollen für den Vorstand einen Rahmen anbieten, in dem die Auftragsvergabe transparent geregelt und die Aspekte zur Auswahl des schließlich beauftragten Dienstleisters für Dritte nachvollziehbar dokumentiert wird, auch wenn die Dienstleister mit dem Vorstand in freundschaftlicher Beziehung stehen.

Alle Regeln gelten erst ab 3000.- € insgesamter Auftragssumme, damit ist die Vergabe von kleineren Aufträgen für das Tagesgeschäft wie bisher üblich weiterhin möglich.

Antragsteller

Peter Löwenstein

A-10a Revision des Betrieb eines TOR-Exit-Nodes

Revision des Betrieb eines TOR-Exit-Nodes

Text

Alle TOR-Server Beschlüsse des LPT aus dem Jahre 2009 werden zurück genommen. Der Landesparteitag möge beschließen, einen TOR-Exit-Node im Rahmen eines Partner-Programmes (z.B. German Privacy Foundation) zu betreiben. Es wird eine monatliche Pauschale (abzustimmende Alternativen) von 44 €, oder 98 € veranschlagt. Jedes Jahr ist ein neues Votum des Landesparteitages einzuholen, ob der TOR-Exit-Node weiter betrieben werden soll und wenn ja zu welchen Kosten.

Begründung

Die rechtliche Betrachtung hat ergeben, dass es doch eine Reihe von ungeklärten Fragen bezüglich der Haftung gibt. Gerade Vorsatz, billigendes in Kauf Nehmen und Fahrlässigkeit sind hier die genannten Stichpunkte. Das PartG schützt Vorstände an dieser Stelle explizit nicht. Sonst sind Parteien durchaus besser geschützt als beispielsweise Vereine. Beim letzten LPT wurden die TOR-Beschlüsse nach den Vorstandswahlen getroffen. Diesmal sollte darüber davor gesprochen werden, falls die alten Beschlüsse in Kraft bleiben. Ein weiterer Punkt ist das Fokussieren der Piraten auf die politische Arbeit. Gerade Vereine wie die GPF, die an dieser Stelle Vorreiter sind und entsprechende Kompetenz und Renommee haben, sollten eher in ihrer bestehenden Tätigkeit unterstützt werden. Über den weiteren Aspekt, dass die Piraten hier einen Rechtsstreit provozieren wollten, um ein rechtliches Durchfechten mit dem Ziel eine Rechtssicherheit zu erlangen, sollten wir uns unterhalten.

Was leider definitiv nicht gehen wird, ist das Weiterreichen unseres bestehenden Hetzner-Servers an die GPF. Sie möchten ihre Partnerschaft selbst bestimmen und alle Paten gleich behandeln.

Antwort der GPF:
Wir würden http://www.coolhousing.net/hosting-dedicated-servers.html präferieren.
Wir haben dort noch keinen Server und es gibt unlimited Traffic.

1. "CoolBarebone #1" für € 44,- / Monat. Nachteil: Atom Prozessor möglicherweise zu langsam für Encryption bei hoher Bandbreite.

2. "HP Compaq 8100" für € 98,- / Monat. Besserer Prozessor als 1.

Antragsteller

A-10b Revision des Betrieb eines TOR-Exit-Nodes

Revision des Betrieb eines TOR-Exit-Nodes

Text

Alle TOR-Server Beschlüsse des LPT aus dem Jahre 2009 werden zurück genommen. Dem scheidenden Vorstadn wird explizit für seine mühevolle Arbeit im Rahmen des letzten LPT Beschlusses gedankt.

Begründung

Das war der dümmste Beschluss seit dem Turmbau zu Babel. Wir sind eine Partei und keine Aktivistengruppe. Wer lieber technikfrickeln möchte und das Netz durch Infrastruktur frei halten möchte, soll bitte bei Telecomix/werebuild mitmachen und sich dort effektiv einbringen. Danke sehr.

Antragsteller

A-11 Revision des LQFB-Löschbeschlusses des Landesvorstandes

Revision des LQFB-Löschbeschlusses des Landesvorstandes

Text

Der Landesparteitag möge im Sinne der Hessen-IT das Vollständige Löschen der virtuellen Maschine des LQFB in eine Löschung der Datenbank wandeln.

Begründung

Laut Hessen-IT ist das Aufsetzen von LQFB nicht gerade trivial. Es ist leider keine ausreichende Dokumentation vorhanden. Da LQFB aus einem LUA-Skript und einer PostgreSQL-Datenbank besteht, wäre eine Löschung der Datenbank ausreichend. Damit würde erheblicher Mehraufwand für die Hessen-IT entfallen und es könnte ggfs. einfacher und schneller ein LQFB für die KW2011 oder den LPT2011 aufgesetzt werden können.

Punkt 7.3 der Nutzungsbedingungen des LQFB sagt:

"Nach der Übernahme der Ergebnisse, zum Landesparteitag Hessen 2010.1, wird die LiquidFeedback Instanz inklusive aller Inhalte nach diesem gelöscht. Eine Sicherung / Speicherung von Inhalten jedwelcher Art durch den Betreiber findet nicht statt."

Antragsteller

A-12a Dauerhafte LQFB-Instanz als bloßes Hilfsmittel

Ich bitte darum, diesen Antrag nicht als Anlass für eine stundenlange Diskussion zu nehmen. Um nicht zu riskieren, dass der Antrag den LPT blockiert, bitte ans Ende stellen. --Jan (Antragsteller)

Dauerhafte LQFB-Instanz als bloßes Hilfsmittel

Text

Es soll eine dauerhafte LQFB-Instanz als Hilfsmittel für die Erarbeitung von Inhalten angelegt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und die Ergebnisse haben keinerlei Verbindlichkeit. Die Instanz dient nur als Hilfsmittel für Mitglieder bei der Erarbeitung von Themen und zum unbürokratischen Einholen unverbindlicher mitgliederinitiierter Meinungsbilder und ergänzt so z. B. Wiki und Pad. Die Inhalte, nicht jedoch die Namen sind öffentlich einsehbar, die Datenbank kann heruntergeladen werden (analog zur Bundesinstanz). Nur Mitglieder der Piratenpartei Hessen haben Schreibrecht.

Automatischer Verfall:
Wenn viele Teilnehmer das System ausprobieren, Mitglieder in Themenbereichen werden, und sich dann nie wieder einloggen, kann ein Quorum unerreichbar und das System unbrauchbar werden. In der Bundesinstanz sind solche Tendenzen erkennbar. Um dieses Problem zu vermeiden und die Plattform langfristig nutzbar zu halten, sollten für die Berechnung der Quoren nur Teilnehmer berücksichtigt werden, welche sich innerhalb der letzten 30 Tage eingeloggt haben. Teilnehmer sollen 5 Tage vor Ablauf dieser Frist per E-Mail benachrichtigt werden. Dabei soll auf das Quorum und seine Wirkung hingewiesen werden. Die Benachrichtigung soll abschaltbar, aber standardmäßig aktiv sein.

Wenn ein Teilnehmer 30 Tage lang in einem/mehreren Themenbereich(en) keine Aktion durchgeführt oder sich zuvor länger als 20 Tage nicht eingeloggt hat, soll er beim Login gefragt werden, ob die Mitgliedschaft(en) beibehalten werden soll(en). Dabei soll auf das Quorum und seine Wirkung hingewiesen werden. Die Frage soll abschaltbar sein.

Die gleiche Regelung soll auch für Delegationen gelten - ansonsten können leichtfertig vergebene Delegationen durch Nutzer, die das System danach schnell verlassen, zu Machtverhältnissen führen, die das System für aussagekräftige Meinungsbilder wertlos machen.

Begründung

Das Meinungsbildtool ist ein "großer" Knüppel mit einem relativ formalen Prozess für Meinungsbilder, die eine gewisse Verbindlichkeit haben. Möchte man diesen nicht anwenden, hat man keine gute Möglichkeit, ein grobes Meinungsbild zu erhalten. LQFB mit der Einteilung in Themen, Vorfilterung durch Quoren und dem System von Unterstützern, potentiellen Unterstützern, Anregungen und vor allem Anregungsbewertungen bietet einige hilfreiche Funktionen, die das Erarbeiten von Texten, Anträgen etc. erleichtern. (Gerade mit den Anregungsbewertungen kann man schnell und einfach sehen, ob eine Verbesserung wirklich von der Mehrheit der an einem Text arbeitenden gewünscht ist oder nicht.)

Gegenüber einem "wer ist dafür/dagegen" auf einer Mailingliste ist das Meinungsbild im LQFB etwas repräsentativer, da nur Parteimitglieder abstimmen können, und deutlich übersichtlicher. Dies ist ein Vorteil für denjenigen, der das Meinungsbild einholt - keine Legitimation als "Parteimeinung".

Die Regelungen sollen jedem unmissverständlich klar machen, dass es sich nur um ein Tool handelt, nicht mehr. Wer es nutzen will, nutzt es, wer nicht, nutzt es halt nicht - wie beim Wiki, beim Pad, oder bei Google Docs. Einen Textentwurf ausarbeiten konnte man auch bisher auf Facebook, Google Docs, einem privaten Server oder in einem Hinterzimmer - wenn diese LQFB-Instanz nicht super-privatsphärewahrend, frei, neutral, demokratisch, sicher, repräsentativ, etc. ist, ist das ein Problem für die, die es nutzen möchten (die erarbeiteten Texte werden dann ggf. nicht von der Mehrheit akzeptiert und man verschwendet Zeit) aber nicht für die die es nicht nutzen! Eine Schlammschlacht ob man es haben will oder nicht dürfte somit (hoffentlich) unnötig sein - es ist nur ein Tool!

zum Verfall:

  • Indem nur aktive Teilnehmer berücksichtigt werden, stellen "Karteileichen" kein Problem dar. Wer sich nicht einmal einloggt, hat offensichtlich kein Interesse am Thema.
  • Die E-Mail-Benachrichtigung verhindert, dass Teilnehmer ohne es zu wissen aus dem Quorum herausfallen. Zudem kann sie als Erinnerung dienen, mal wieder im LQFB vorbeizuschauen. Eine standardmäßig deaktivierte Erinnerung würde ihren Zweck hier verfehlen. Ohne aktive Aktion des Nutzers (Login) erfolgt die Benachrichtigung nur einmalig.
  • Der Hinweis beim Login sorgt dafür, dass Nutzer, die nur mal ab und zu vorbeischauen, aber nicht wirklich etwas machen, sich der Wirkung des Quorums bewusst sind. Die Zeiten sind bewusst so gewählt, dass Teilnehmer, die sich nur aufgrund der Benachrichtigung wieder einloggen, auf jeden Fall gefragt werden. Indem der Hinweis auch für Nutzer die sich regelmäig einloggen, aber keine Aktionen durchführen, angezeigt wird, werden Probleme mit "Read-only-Karteileichen" vermieden (Nutzer, die nur lesen wollen, sich aber nicht aktiv beteiligen). Wer sich an LQFB aktiv beteiligt, wird in den Themenbereichen sicherlich mindestens eine Aktion pro Monat durchführen. Sollte dies in einem Einzelfall nicht passieren, kann die Frage mit einem einfachen Klick auf "Mitgliedschaft fortsetzen" beantwortet und ggf. abgeschaltet werden.
  • Wendet man Liquid Democracy im großen Stil als Ersatz für ein Parlament eines Staates an, machen dauerhafte/langjährige Delegationen inaktiver Nutzer vielleicht Sinn. Für Meinungsbilder ist dies aber kontraproduktiv. Durch eine einfache Bestätigung (Login + Frage) können mit minimalem Aufwand Delegationen beliebig aufrecht erhalten werden, was eine "Zeitelite" verhindern dürfte - aber zumindest diese (minimale) Aktivität wird vom Nutzer gefordert, um komplett inaktive Nutzer herauszurechnen. Nochmal: Es geht hier um ein Hilfsmittel, nicht um ein Tool, wo Entscheidungen gefällt werden!
  • Eine Beibehaltung der Delegation würde auch folgendes Paradox hervorrufen: Wir haben 10 aktive Nutzer. 100 Nutzer melden sich an, delegieren an die 10 Nutzer, werden inaktiv. Jetzt sind 110 tatsächlich nutzbare Stimmen im System, das Quorum wird aber auf der Basis von 10 Leuten berechnet.

Antragsteller

A-12b LQFB-Instanz zur Unterstützung der KW 2011

LQFB-Instanz zur Unterstützung der KW 2011

Text

Der Landesparteitag möge den neuen Landesvorstand mit dem Betreiben einer neuen LiquidFeedback-Instanz nach den Bedingungen der jetzigen Instanz beauftragen.

Begründung

Die jetzige LQFB-Instanz wird zum Landesparteitag gelöscht. Um diese Plattform zur Unterstützung der Kommunalwahl Vorbereitungen weiter nutzen zu können, ist eine neue Instanz notwendig.

Antragsteller

A-12c LQFB-Instanz zur Vorbereitung des LPT 2011

LQFB-Instanz zur Vorbereitung des LPT 2011

Text

Der Landesparteitag möge den neuen Landesvorstand mit dem Betreiben einer neuen LiquidFeedback-Instanz nach den Bedingungen der jetzigen Instanz beauftragen.

Begründung

Wir nähern uns Jahr für Jahr der hessischen Landtagswahl. Wir sollten die Zeit, nach der hoffentlich erfolgreichen Kommunalwahl, nutzen uns langsam, fundiert und zielgerichtet darauf inhaltlich vorzubereiten.

Antragsteller