HE:Landesparteitage/2021.3/Anträge/Satzungsänderung 005
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2021.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -005 Einreichungsdatum
2020/4/14 17:30:19 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Ämterkumulation Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Anpassung der Regelung für Ämterkumulationn an die Bundessatzung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, in §4(1) der Landessatzung den letzten Satz durch nachstehenden zu ersetzen: Bei der Kandidatur für ein Amt sind bereits bekleidete Ämter bekanntzugeben. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten (1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen der Bundessatzung und den Satzungen der Gliederungen, in denen er Mitglied ist, die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in denen er Mitglied ist (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten (1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen der Bundessatzung und den Satzungen der Gliederungen, in denen er Mitglied ist, die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in denen er Mitglied ist (Passives Wahlrecht). Bei der Kandidatur für ein Amt sind bereits bekleidete Ämter bekanntzugeben. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Bei der Kandidatur Ämter bekanntzugeben ermöglicht die Wahl in Kenntnis der eintretenden Kumulation. Wir sparen uns eine weitere Abstimmung. Diese Regelung entspricht der Bundessatzung. Datum der letzten Änderung
10.09.2021 Status des Antrags
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