HE:Landesparteitage/2021.3/Anträge/Satzungsänderung 004
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2021.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -004 Einreichungsdatum
2021/3/12 17:44:10 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Stimmberechtigung Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Ohne Beitragszahlung kein Stimmrecht. Beitrag sollte am 01.01. auf dem Beitragskonto der Piratenpartei sein. Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, §4(4) der Satzung wie folgt neu zu fassen: §4(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§4(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
§4(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
In §4(4) wird bestimmt, daß für das aktive Stimmrecht ein Beitragsverzug von 3 Monaten gewährt wird. Das erschwert die Feststellung der Stimmberechtigung bei vMBs und KPTs unnötig. Der Beitrag hat am 01.01. auf dem Konto der Piratenpartei zu sein, um ein aktives Stimmrecht zu haben. Die MV hat dann einfach die Möglichkeit per Schalter im PRM die Stimmberechtigung zu prüfen. Die Regeln für vMB sind dem anzupassen. Piratenpad
https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/5mwyxkUSo1GZ8mSNYEHUbWmE/ Datum der letzten Änderung
10.09.2021 Status des Antrags
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