HE:Landesparteitage/2021.3/Anträge/Satzungsänderung 001
![]() |
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2021.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -001 Einreichungsdatum
2020/4/13 12:53:03 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Streichung als Grund für Beendigung der Mitgliedschaft Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Anpassung der Gründung für die Beendigung der Mitgliedschaft an Bundessatzung Antragstext
Der LPT möge beschließen § 5 Abs. 1 wie folgt zu fassen: § 5 – Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Anpassung an Bundessatzung 1. Bislang war die Streichung in der Landessatzung nicht als Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft geregelt. 2. Ein Wegzug von Ausländern aus Deutschland muss nicht als Grund für Beendigung der Mitgliedschaft erwähnt werden (da Verlust des Wahlrechts). Datum der letzten Änderung
09.09.2021 Status des Antrags
|