HE:Landesparteitage/2019.2/Anträge/Satzungsänderung 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2019.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -001

Einreichungsdatum

2019/8/31 23:45:55 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Zusammensetzung und Amtsdauer des Landesvorstandes

Antragsteller

Pawel Borodan

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Satzungsänderung (Modular), die Amtsdauer und die Pflichtämter betreffend

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, die Satzung in §9a "Der Landesvorstand" wie folgt zu ändern (modular, nicht in Konkurrenz):

1. Abschnitt (1) wird durch folgenden Text ersetzt:

"(1) Der Landesvorstand besteht aus
1. dem Vorsitzenden,
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
3. dem Landesschatzmeister,
4. dem Generalsekretär und
5. sofern der Landesparteitag dieses Amt besetzen will, dem politischen Geschäftsführer sowie
6. bis zu vier Beisitzern, über deren Anzahl (0 bis 4) der Landesparteitag entscheidet."

2. In Abschnitt (3) wird der erste Satz durch folgenden Text ersetzt:
"(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt."

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

zu Modul 1 (Zusammensetzung)

"(1) Der Landesvorstand besteht aus: 1. dem Vorsitzenden

2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

3. dem politischen Geschäftsführer

4. dem Landesschatzmeister

5. dem Generalsekretär

6. bis zu vier Beisitzern, über deren Anzahl der Landesparteitag bestimmt"

Zu Modul 2 (Amtsdauer)

"(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie übernehmen darüber hinaus kommissarisch die Aufgaben bis zur Bildung eines neuen Landesvorstands."

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

Zu Modul 1 (Zusammensetzung)
"(1) Der Landesvorstand besteht aus
1. dem Vorsitzenden,
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
3. dem Landesschatzmeister,
4. dem Generalsekretär und
5. sofern der Landesparteitag dieses Amt besetzen will, dem politischen Geschäftsführer sowie
6. bis zu vier Beisitzern, über deren Anzahl (0 bis 4) der Landesparteitag entscheidet."

Zu Modul 2 (Amtsdauer)

"(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie übernehmen darüber hinaus kommissarisch die Aufgaben bis zur Bildung eines neuen Landesvorstands."

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Zusammensetzung:
Das Amt des PolGF ist neben 1V und 2V das mit der höchsten Exposition nach außen. Dies kann Bewerbungen abschrecken. Im Zweifel ist es besser, flexibel auf die oft dünne Personaldecke bei einer Wahl zu reagieren und niemanden in dieses Amt zu nötigen. Ggf. gewinnt man dadurch Beisitzer, die in Zusammenarbeit mit 1V/2V im Außenauftritt Aufgaben übernehmen, ohne selbst stark exponiert zu werden.

Amtsdauer:
Als Landesvorstand sind die Anforderungen an Einarbeitung hoch. Des Weiteren gibt es Projekte, die nicht innerhalb einer oft weniger als 12 Monate dauernden Amtsperiode abgeschlossen werden können.

Piratenpad

https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/view/s2ukPjIbU6uhv+MO1r3NR4yXipIHieYvG5odYdU-T40/present/

Datum der letzten Änderung

30.11.2019

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.