HE Diskussion:Landesparteitage/2019.2/Anträge/Satzungsänderung 001

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Kommentar Annette

Ich (Annette) lehne beide Module des Satzungsänderungsantrags 001 ab, aus folgenden Gründen:

Zusammensetzung:

Pawel schreibt in seiner Begründung: „Das Amt des PolGF ist neben 1V und 2V das mit der höchsten Exposition nach außen.“

Das ist richtig, siehe auch: Geschaftsordnung des Vorstands §2, 2. Die Kernaufgabe des PolGef sehe ich in diesem Satz beschrieben: „Der politische Geschäftsführer koordiniert die inner- und außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die programmatische Weiterentwicklung.“ In meinen eigenen Worten: Der PolGF hat die Aufgabe, politische Themen voranzubringen. Er muss sowohl die aus der Basis unterstützen als auch selber Vorschläge einbringen, sowie Diskussionen weiterbringen. Ebenso hat er die Aufgabe, politische Diskussionen auch anderswo zu verfolgen und die PP Hessen entsprechend zu vernetzen. Dieses Amt ist daher die Visitenkarte der Partei und ganz besonders wichtig.

Ich bin daher der Ansicht, dass dieses Amt nicht optional besetzt werden darf, so als ob Poltik neben der Verwaltung auch nur optional wäre, sondern dass es das Amt ist, das auf jeden Fall besetzt werden muss. Die darin beschriebenen Aufgaben müssten sonst auch noch dem 1V und 2V zugeschlagen werden. Wenn die Vorstände das auch noch übernehmen, wäre das eine übermäßige Aufgabenkumulation und würde sich negativ auf die Qualtität der politischen Repräsentation auswirken.

Pawel: „Dies kann Bewerbungen abschrecken. Im Zweifel ist es besser, flexibel auf die oft dünne Personaldecke bei einer Wahl zu reagieren und niemanden in dieses Amt zu nötigen.“

Zumindest in den letzten Jahren hatten wir eher nicht das Problem, keine Kandidaten für das Amt des PolGefs zu finden. 2017 hatten wir sogar eine Kampfabstimmung zwischen zwei Bewerbern. Dass die Kandidaturen manchmal erst spät bekannt wurden, hat andere Gründe. Genötigt worden ist schon lange niemand mehr.

Pawel: „Ggf. gewinnt man dadurch Beisitzer, die in Zusammenarbeit mit 1V/2V im Außenauftritt Aufgaben übernehmen, ohne selbst stark exponiert zu werden.“

Es hängt von der Persönlichkeit der Vorstandsmitglieder ab, ob sie sich in Außenauftritten exponieren. Wenn das jemand nicht gern möchte, kann er ja als Beisitzer kandidieren. Wenn jemand dagegen gern öffentlich auftritt, sollte er als PolGef kandidieren. Ohne Polgef, und nur mit Beisitzern in Zusammenarbeit mit 1V/2V besteht die Gefahr, dass der Vorstand zu stark nur von zwei Chefs dominiert wird.

Wenn „die Personaldecke dünn" ist, sollte man eher auf Beisitzer verzichten. Diese Option haben wir aber schon.

Amtsdauer:

Pawel: „Als Landesvorstand sind die Anforderungen an Einarbeitung hoch. Des Weiteren gibt es Projekte, die nicht innerhalb einer oft weniger als 12 Monate dauernden Amtsperiode abgeschlossen werden können.“

Ein Vorstand kann sich doch wiederwählen lassen. Wenn die Vorstandsmitglieder wieder kandidieren und vor allem, wenn die Basis mit der Arbeit zufrieden ist, dürfte das kein Problem sein. Sonst wäre die Verlängerung der Amtszeit nur eine Vermeidung demokratischer Kontrolle.

Hoch sind die Anforderungen an die Einarbeitung vor allem für verschiedene Verwaltungstätigkeiten. Ein Vorstand sollte jedoch mehr sein als nur Verwaltung.

Kontinuität bei Projekten ist in der Tat sehr wünschenswert. Diese kann man sehr einfach erreichen, indem man Projekte, die ein früherer Vorstand begonnen hat, weiter unterstützt. Das sollte auch ein wichtiges Kriterium für die Basis sein: Trauen wir dem Bewerber zu, begonnene Projekte weiter zu fördern? Hat jemand, der wieder kandidiert, in seiner bisherigen Amtsperiode Projekte unterstützt? Hat er oder sie für Kontinuität bei früher begonnenen Projekten gesorgt?

Es bietet sich ebenfalls an, Aktive in diesen länger dauernden Projekten einfach machen zu lassen und ihnen zu vertrauen. Hierzu möchte ich Sebastian Alscher aus seinem neuen Video (https://youtu.be/3gQeepQRQRM, ab etwa 3:20) zitieren, in dem er über die Aufgaben von Vorständen spricht:

„Es ist dann auch sehr schade, wenn sie dieses Potential (der Mitglieder) und die Begeisterung und Freude, mitzumachen, einfach nicht aufnehmen. … Den Mut zu haben, mal eine etwas längere Leine zu geben, und dem vielleicht häufigen Reflex als Vorstand, … zu hemmen und ein bisschen genauer zu kontrollieren, (nicht nachzugeben)“

Hierzu ist ein ständiger Austausch mit der Basis erforderlich, sowie Vertrauen zu Aktiven. Zu viel bürokratische Kontrolle zerstört das Vertrauen.

Die Verdopplung der Amtszeit hätte nur zur Folge, dass die Einflußmöglichkeiten der Basis beschränkt werden, weil sie nicht mehr über eine Wiederwahl entscheiden kann, also z.B. einen Vorstand nicht abwählen kann, wenn er ein Projekt nicht unterstützt.

Wir haben außerdem oft genug erlebt, dass Vorstandsmitglieder vorzeitig zurückgetreten oder eben nicht wieder angetreten sind. Eine zweijährige Amtszeit würden die Probleme verschärfen, die daraus entstehen.

Transparentia (Diskussion)

Kommentar

Ich unterstütze die Kritik von Annette. Die Piratenpartei Hessen benötigt einen PolGF, der nach aussen wirkt. Wie schon in der GO des Landesvorstands geregelt, gehört zu den Aufgaben des PolGF die Betreuung des Pressesprechers. In der Vergangenheit hatte ich nicht den Eindruck, dass der Gesamtvorstand eine solche Aussenwirkung unterstützt hat. So habe ich auf dem letzten KPT einen Vertreter des Landesvorstands als dritten Beschwerdeführer zur Verfassungsklage gegen den Hessentrojaner auf der Bühne vermisst. Zu einer solchen Veranstaltung sollte die Anwesenheit des Pressesprechers oder eines Vorstandmitglieds, in diesem Sinne also der PolGF, eine Selbstverständlichkeit sein.

Kalle

Weiterleitung

Bitte hier weiterdiskutierten: https://forum.piratenpartei.de/t/help-19-2-antragsdiskussion-saea-001-zusammensetzung-und-amtsdauer-des-landesvorstandes/4046