HE:Kreisverband Frankfurt am Main/mv-2012.01/go

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Wahl- und Geschäftsordnung zum Parteitag des KV Frankfurt am Main

1. Allgemeines

  1. Nimmt ein Pirat nur an Teilen der Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte, insbesondere ist keine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Entscheiden möglich.
  2. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden, wenn nicht explizit anders bestimmt, mit Ende der Versammlung.
  3. Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
    • die gestellten Anträge im Wortlaut
    • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge und
    • das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden beurkundet. Es ist den Piraten durch angemessene Veröffentlichung durch den Vorstand zugänglich zu machen.

2. Akkreditierung

  1. Zur Zulassung zum Parteitag wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Sie besteht aus dem Generalsekretär des KV Frankfurt am Main, dem Schatzmeister des KV Frankfurt am Main oder aus Piraten, die vom Vorstand hierfür beauftragt wurden. Es wird anhand der einschlägigen Informationen geprüft, ob die Person Pirat mit Stimmrecht, Pirat ohne Stimmrecht oder Gast ist. Es wird festgehalten, wie viele Piraten zu jeder Wahl bzw. Abstimmung stimmberechtigt sind.
  2. Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluss durch die mit der Akkreditierung beauftragten Piraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
  3. Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den mit der Akkreditierung beauftragten Piraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.
  4. Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.

3. Versammlungsämter

3.1. Versammlungsleiter

  1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird.
  2. Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.
  3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Pausen und Unterbrechungen an.
  4. Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
  5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

3.2. Wahlleiter

  1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt oder für einen Wahlvorschlag sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl oder Abstimmung,
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl oder Abstimmung,
    • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl oder Abstimmung,
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung insbesondere der geheimen Wahl.
    • das Entgegennehmen der Stimmzettel,
    • das Auszählen der Stimmen.
  3. Der Wahlleiter kann Anwesende, die sich freiwillig melden, zu Wahlhelfern ernennen, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers}
  4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

3.3. Protokollant

  1. Die Versammlung wählt einen oder mehrere Protokollanten
  2. Die Protokollanten sind für die Erstellung des Protokolls nach 1 (3) zuständig.

4. Anträge an die Versammlung

  1. Jeder Frankfurter Pirat oder Freibeuter kann allgemeine Anträge an die Versammlung stellen. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
  2. Für Anträge auf Änderung des Programms gelten die Regelungen für allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend.
  3. Anträge zur Geschäftsordnung
    • Jeder Frankfurter Pirat kann jederzeit durch Heben beider Arme das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. Ist es dem Antragsteller aus irgendeinem Grund nicht möglich beide Arme zu heben, so darf dies ein anderer Teilnehmer für ihn übernehmen.
    • Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Frankfurter Pirat entsprechend Abs. 1 einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag}Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig, ausgenommen der Antrag auf Schließung der Rednerliste {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}.
    • Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge gemäß (4) beraten und anschließend abgestimmt.
    • Jeder Frankfurter Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
    • Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag …}.

4.1. Antrag auf Schließung der Rednerliste

  1. Jeder Frankfurter Pirat kann einen Antrag auf Schließung der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste}
  2. Der Antragsteller
    • darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
    • darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
    • darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der Antrag abgelehnt wird.
  3. Wurde ein Antrag auf Schließung der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.

4.2. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste

Ist die Rednerliste geschlossen, so kann jeder Frankfurter Pirat einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste stellen. Von diesem Antrag ist nur Gebrauch zu machen, wenn wichtige neue Erkenntnisse in die Diskussion eingebracht wurden, welche eine weitere Erörtung notwendig machen. Der Versammlungsleiter darf diesen Antrag ablehnen. {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}

4.3. Antrag auf Begrenzung der Redezeit

Jeder Frankfurter Pirat kann einen Antrag auf Begrenzung der Redezeit stellen. Die Redezeit darf dabei nicht auf unter 2 Minuten begrenzt werden. {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf X Minuten}

4.4. Antrag auf Aufhebung der Redezeitbegrenzung

Jeder Frankfurter Pirat kann einen Antrag auf Aufhebung der Redezeitbegrenzung stellen. {GO-Antrag auf Aufhebung der Redezeitbegrenzung}

4.5. Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Jeder Frankfurter Pirat kann einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung stellen.

Eine Änderung der Tagesordnung {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} kann sein

  • das Hinzufügen eines Punktes,
  • das Entfernen eines Punktes durch Vertagung,
  • das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
  • das Ändern der Reihenfolge von Punkten.

4.6. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Jeder Frankfurter Pirat kann einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}

4.7. Antrag auf Unterbrechung

Jeder Teilnehmer der Veranstaltung kann einen Antrag auf Unterbrechung stellen.

4.8. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes

  1. Jeder Frankfurter Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}
  2. Hierzu formuliert der Antragsteller eine Frage, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Es folgt eine kurze Diskussion über das Meinungsbild, bevor die Abstimmung durchgeführt wird.
  3. Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Abstimmung über Meinungsbilder haben niedrigere Priorität, als Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge.

5. Kandidaturen

  1. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  2. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  3. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.

6. Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen finden mit einfacher Mehrheit (Zustimmung bei über der Hälfte der abgegebenen Stimmen) und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
  2. Bei Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge bleiben Enthaltungen unberücksichtigt, in allen anderen Fällen finden sie Berücksichtigung.
  3. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung das vollständige Wahlergebnis durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die auf jeden möglichen Abstimmungspunkt entfallenen Stimmen.
  5. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl statt. {GO-Antrag auf Wahlwiederholung}
  7. Findet die Wiederholung der Wahl nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Wahlbeteiligung bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.

6.1. Abstimmungen

6.1.1. Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge
  1. Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen der Stimmkarte abgestimmt.
  2. Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Wahlleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
6.1.2. Abstimmungen über allgemeine Anträge und über Änderung des Parteiprogramms
  1. Bei einer geheimen Abstimmungen wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Ist der Stimmzettel unbedruckt wird folgendermaßen ausgefüllt:
    • J für JA
    • N für NEIN
    • E für ENTHALTUNG
    Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig.

Enthält der Stimmzettel ankreuzbare Vordrucke für JA und NEIN, so wird mit genau einem Kreuz abgestimmt. Ein Stimmzettel ohne Kreuz wird als Enthaktung gewertet. Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig.

Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln für Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend.

6.2. Wahlen zu Versammlungsämtern

  1. Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
  2. Erreicht ein Kandidat für mehr als ein Amt die notwendige Mehrheit, so gilt er nur für das Amt gewählt, für das er die meisten Stimmen erhalten hat. Nimmt er diese Wahl nicht an, so darf er nicht mehr für ein anderes Amt kandidieren.
  3. Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt bestimmt der bei der Wahl der Versammlungsämtern der Versammlungsleiter, bei der Wahl der Vertrauenspersonen und der Ersatzpersonen der Vertrauenspersonen der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
  4. Wahlen zu Versammlungsämtern, der Vertrauenspersonen und der Ersatzpersonen der Vertrauenspersonen werden durch Wahl durch Zustimmung durchgeführt.

6.3. Wahlen

  1. Erreicht ein Kandidat für mehr als ein Amt die notwendige Mehrheit, so gilt er nur für das Amt gewählt, für das er die meisten Stimmen erhalten hat. Nimmt er diese Wahl nicht an, so darf er nicht mehr für ein anderes Amt kandidieren.
  2. Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
  3. Wahlen zu Parteiämtern werden in geheimer Wahl durch Wahl durch Zustimmung durchgeführt