HE:Kassel/KPT-11.2
1. Kreisparteitag des KV Kassel-Stadt 2011
Inhaltsverzeichnis
- 1 Termin
- 2 Ort
- 3 Einladung
- 4 Tagesordnung
- 5 Protokoll
- 6 Anträge
- 6.1 Satzungsänderungsanträge
- 6.1.1 SÄA-1 konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse
- 6.1.2 SÄA-1a konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse
- 6.1.3 SÄA-2 §12 Absatz 3 Veröffentlichung von Anträgen
- 6.1.4 SÄA-3 §20 Absatz 3 Beitrags- und Finanzordnung
- 6.1.5 SÄA-4 §15 Absatz 3 Aufgaben des Kreisvorstandes
- 6.1.6 SÄA-5 Streichung §11 Absatz 5 Satz 3 (außerordentliche Kreisparteitage durch Fraktion einberufen)
- 6.1.7 SÄA-6 Teilweise oder komplette Streichung von § 19 (Beitragsordnung)
- 6.1.8 SÄA-7 Streichung in § 15 - Aufgaben des Kreisvorstandes Abs. 2 – Beschlussfähigkeit durch 2 Vorstandsmitglieder
- 6.1.9 SÄA-8 Änderung in § 15 - "stimmberechtigte Mitglieder" umbenennen in "Vorstandsmitglieder"
- 6.1.10 SÄA-9 Ergänzung in § 7 - Ordnungsmaßnahmen "Verwarnung und Verweis"
- 6.2 Programmanträge
- 6.3 Sonstige Anträge
- 6.3.1 SA-1 Stadt- und Landkreis-Bewohner-Entscheidungen
- 6.3.2 SA-2 Mitglieder-Entscheidungen
- 6.3.3 SA-3 Landkreis Kassel - Initiierung eines Stammtisches
- 6.3.4 SA-4 Landkreis Kassel - Initiierung eines Kommunaltreffs
- 6.3.5 SA-5 Landkreis Kassel - Initierung eines Plenums
- 6.3.6 SA-6 Landkreis Kassel - Aufbau eines Kreisverbands
- 6.3.7 SA-8 Crew-Treffen einführen
- 6.3.8 SA-7 Prioritäten festlegen
- 6.3.9 SA-8 Dein Antrag
- 6.1 Satzungsänderungsanträge
- 7 Protokoll
Termin
Samstag, 25. Juni 2011
13 - 20 Uhr
Ort
Bürgerhaus Waldau, Kasseler Straße 35, 34123 Kassel
Einladung
Tagesordnung
2. Kreisparteitag KV Kassel - Tagesordnung
Beginn 13:00 Uhr
- Akkreditierung
- Begrüßung
- Satzungsänderungsanträge
- Programmanträge
- Sonstige Anträge
- Sonstiges
Ende ca. 20:00 Uhr
Protokoll
Datei:KV-Kassel-KPT11-2-Protokoll.pdf
Anträge
Die Antragskommission hat für diesen Teil einen Vorschlag zur Änderung der Tagesordnung erarbeitet: HE:Kassel/2.Kreisparteitag2011-Antragsreihenfolge
Satzungsänderungsanträge
können bis zum 28. Mai eingereicht werden
SÄA-1 konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse
Text
Bisher: Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:
Einfache Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, Programm- und Satzungsanträge erfordern eine 2/3 Mehrheit, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist.Begründung
Antragsteller
SÄA-1a konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse
Text
Bisher: Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist.
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:
Programm- und Satzungsanträge erfordern eine 2/3 Mehrheit. Alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist.Begründung
Die Piraten versammeln sich mit unterschiedlichen politischen Hintergründen in der Piratenpartei, um dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte, den untragbaren Zustände im Urheberrecht und der fehlenden Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten im aktuellen politischen System zu begegnen. Die Aufnahme weiterer Themen soll weitgehend im Konsens geschehen. Deshalb sollte eine größere Mehrheit in der Satzung verankert werden. (in NRW zB 2/3 Mehrheit für Programmerweiterungen) VolkerB 12:29, 15. Mai 2011 (CEST)
Antrag auf Anregung der Antragskommission geändert VolkerB 11:38, 24. Jun. 2011 (CEST)Antragsteller
SÄA-2 §12 Absatz 3 Veröffentlichung von Anträgen
Text
Bisher: Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen.
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:
Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen und zu veröffentlichen.Begründung
Antragsteller
SÄA-3 §20 Absatz 3 Beitrags- und Finanzordnung
Text
Bisher: Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist von den zwei Rechnungsprüfern die Kassen und Rechnungsführung des Kreisverbandes sachlich und formal zu prüfen.
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:
Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist von den Rechnungsprüfern die Kassen und Rechnungsführung des Kreisverbandes sachlich und formal zu prüfen.Begründung
Antragsteller
SÄA-4 §15 Absatz 3 Aufgaben des Kreisvorstandes
Text
Bisher:
- Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einem Kreisparteitag aufgehoben oder geändert werden.
- Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.
- Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.
- Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Er kann mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Parteiöffentlichkeit für einzelne Beratungsgegenstände oder für die gesamte Sitzung ausschließen.
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:
- Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einem Kreisparteitag aufgehoben oder geändert werden.
- Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.
- Der Schatzmeister kann pro Monat Ausgaben in der Höhe von insgesamt 50€ selbstständig beschließen.
- Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.
- Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Er kann mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Parteiöffentlichkeit für einzelne Beratungsgegenstände oder für die gesamte Sitzung ausschließen.
Begründung
Antragsteller
SÄA-5 Streichung §11 Absatz 5 Satz 3 (außerordentliche Kreisparteitage durch Fraktion einberufen)
Text
Bisher: Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden.
- durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
- auf Antrag von mindestens 10%, mindestens aber drei, der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
- auf Antrag der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung.
Begründung
In § 11 Abs. 5 ist geregelt, wer außerordentliche Kreisparteitage beantragen kann.
Bisher wurde immer wenn es nötig war einen KPT einberufen.
Die Sätze 2 und 3 in § 11 Abs. 5 dienen als „Reißleine“, wenn der Vorstand einer Einberufung nicht zustimmt.
Es gibt aktuell 3 Regelungen.
- durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
- auf Antrag von mindestens 10%, mindestens aber drei, der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
- auf Antrag der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung.
Der dritte Punkt soll gestrichen werden, da der Fraktion keine Rechte eingeräumt werden sollten, die nicht denen der Mitglieder entsprechen.
Der Fraktion steht es offen (insofern es in ihr Parteimitglieder gibt), wie unter Punkt 2 aufgeführt 10% der Mitglieder von der Einberufung eines KPT zu überzeugen.Antragsteller
SÄA-6 Teilweise oder komplette Streichung von § 19 (Beitragsordnung)
Text
Bisher: § 19 - Beitragsordnung
- Der Kreisvorstand beschließt unter Beachtung der Beitragsordnung des Landes eine eigene Beitragsordnung.
- Mitgliedsbeiträge sind periodisch - monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich im Voraus ohne Aufforderung zu leisten. Rückzahlungen bereits entrichteter Beiträge finden auch bei Austritt nicht statt.
- Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung des Landes.
- Der Kreisvorstand hat die Beitragshoheit. Er kann die Beitragsvereinnahmung auf Untergliederungen delegieren und auch wieder aufheben.
- Der Kreisvorstand hat Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile. Näheres regelt die vom Kreisparteitag beschlossene Umlageordnung, sie beinhaltet Höhe und Zahlungstermine.
- Der Kreisvorstand führt den nach der Landessatzung festgesetzten Beitragsanteil an den Landesverband ab.
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Modul 1:
- § 19 wird komplett gestrichen
(wird dieses Modul angenommen, entfallen die Module 2-8)
Modul 1.1:
- aus § 20 wird § 19
- aus § 21 wird § 20
- aus § 22 wird § 21
- aus § 23 wird § 22
- aus § 24 wird § 23
- aus § 25 wird § 24
- aus § 26 wird § 25
Modul 2:
- § 19 Abs. 1 wird gestrichen
Modul 3:
- § 19 Abs. 2 wird gestrichen
Modul 4:
- § 19 Abs. 3 wird gestrichen
Modul 5:
- § 19 Abs. 4 wird gestrichen
Modul 6:
- § 19 Abs. 5 wird gestrichen
Modul 7:
- § 19 Abs. 6 wird gestrichen
Modul 8:
- Alle Absätze des §19 werden durchgehend neu nummeriert
Begründung
Alle Absätze der Beitragsordnung sind in übergeordneten Regelungen festgelegt. Daher kann die Satzung hier vereinfacht werden.
Ich empfehle dennoch nicht den kompletten § 19 zu streichen, um sowohl den Mitgliedern wie auch Interessenten eine Orientierung zu geben. Die Absätze 3 und 4 halte ich hierfür für geeignet.Antragsteller
SÄA-7 Streichung in § 15 - Aufgaben des Kreisvorstandes Abs. 2 – Beschlussfähigkeit durch 2 Vorstandsmitglieder
Text
Bisher: „Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.“
Der Kreisparteitag möge beschließen:
In § 15 Abs. 2 wird der Teil „,zumindest aber zwei," gestrichenBegründung
Nach §14 Abs. 1 umfasst der Kreisvorstand:
- den Kreisvorsitzenden
- den stellvertretenden Vorsitzenden
- den Kreisschatzmeister
- den Generalsekretär
- bis zu drei Beisitzern
Der Kreisvorstand hat somit 4 - 7 Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit sollte sich an die Größe des Vorstands anpassen.
Durch eine Streichung der Passage ergibt sich folgende Beschlussfähigkeit:
- 4 Mitglieder: Beschlussfähig mit 2 Personen (entspricht der aktuellen Situation)
- 5 - 6 Mitglieder: Beschlussfähig mit 3 Personen
- 7 Mitglieder: Beschlussfähig mit 4 Personen
Antragsteller
SÄA-8 Änderung in § 15 - "stimmberechtigte Mitglieder" umbenennen in "Vorstandsmitglieder"
Text
Bisher: „Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder [...] anwesend ist.“
Der Kreisparteitag möge beschließen:
In § 15 Abs. 2 werden die Wörter "stimmberechtigten Mitglieder" in "Vorstandsmitglieder" geändertBegründung
Antragsteller
SÄA-9 Ergänzung in § 7 - Ordnungsmaßnahmen "Verwarnung und Verweis"
Text
Bisher:
"Für Ordnungsmaßnahmen und den Ausschluss und die Wiederaufnahme eines rechtskräftig ausgeschlossenen Piraten gelten die Landessatzung und die Landesschiedsordnung."
Der Kreisparteitag möge beschließen:
§ 7 - Ordnungsmaßnahmen wird ergänzt um den Zusatz:
"Der Kreisvorstand kann bei Verstößen gegen diese und übergeordnete Satzungen Verwarnungen gegen Mitglieder aussprechen. Bei erneuten Verstößen kann ein Verweis ausgesprochen werden. Sollte es weiterhin zu Verstößen kommen, ruft der Kreisvorstand den Landesvorstand oder das Schiedsgericht an."Begründung
In der jetzigen Fassung gibt die Satzung keine Orientierung welche Ordnungsmaßnahmen verhängt werden können. Der Verweis auf die Landessatzung ist sehr schwammig, denn in dieser steht:
Mein Antrag soll genau dies bewirken: Entsprechende ergänzende Regelungen treffen, damit die Verwarnung und der Verweis auch bei uns ausgesprochen werden können.„§ 6 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, [...]
(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen Verwarnung und Verweis werden vom Landesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen.“
–
Antragsteller
Programmanträge
können bis zum 11. Juni eingereicht werden
PA-1 ÖPNV stärken Antrag 1
Text
Begründung
Obwohl eine passende Gleis Anlage direkt in den Hauptbahnhof führt, wird dieser nicht von einer Straßenbahnlinie bedient. Ausnahmen bilden lediglich die Regio Tram Linien, welche aber aufgrund ihrer Fahrwege und vor allem ihrer niedrigen Taktfolge dieses Problem jedoch nicht lösen. Somit wird der Kasseler Hauptbahnhof regelmäßig faktisch nur von diversen Buslinien bedient. Das hat zur Folge, dass es gerade für Fahrgäste aus der Innenstadt mit einem erheblichen Umsteigeaufwand verbunden ist, diesen wichtigen Regionalbahnhof zu erreichen. Auch hätte man sich dann den Bau einer Gleistrasse sparen können, welche aufgrund der ursprünglich geplanten Anbindung für Tram und Regio Tram mit 2 verschiedenen Stromsystemen ausgestattet wurde.
Grafik der vorhandenen bzw. in Zukunft möglichen Strecken zum HBFAntragsteller
PA-2 ÖPNV stärken Antrag 2
Text
Begründung
Antragsteller
PA-3 ÖPNV stärken Antrag 3
Text
Begründung
Antragsteller
PA-4 ÖPNV stärken Antrag 4
Text
Antragsteller
PA-5 Urbanes Gärtnern
Text
Der Kreisparteitag möge beschließen:
Begründung
Viele Bürger möchten zunehmend ihr Umfeld aktiv mit Pflanzen gestalten. Insbesondere in Städten stellt sich das Problem, dass der Gestaltungsspielraum an der Wohnungs- bzw. Hausgrenze endet. Erfreulicher Weise hält das viele Bürger nicht davon ab dennoch aktiv zu werden. Beispiele für Initiativen in diesem Bereich sind die Prinzessinengärten in Berlin http://prinzessinnengarten.net sowie das Projekt Essbare Stadt in Kassel http://www.essbare-stadt.de.
Es gibt international sehr viele Ansätze und Projekte die urbanes Gärtnern in vielfältigen Spielweisen erproben und praktizieren. Allen Projekten ist gemein, dass sie den sozialen Zusammenhalt stärken sollen, den Menschen mehr Freiräume eröffnet werden sowie die Lebensfreude gesteigert werden sollen.
Dies deckt sich aus meiner Sicht sehr gut mit der Idee der Freiheit der Piraten.
Daher sollten sich die Piraten auf politischer Ebene dafür einsetzen, den Bürgern urbanes Gärtnern zu ermöglichen.Antragsteller
PA-6 Dein Antrag
Text
Begründung
Antragsteller
Sonstige Anträge
SA-1 Stadt- und Landkreis-Bewohner-Entscheidungen
Text
Begründung
Antragsteller
SA-2 Mitglieder-Entscheidungen
Text
Begründung
Antragsteller
SA-3 Landkreis Kassel - Initiierung eines Stammtisches
Text
Der KV Kassel soll einen seperaten Stammtisch im Landkreis Kassel einrichten.
Vorschlag: Baunatal, Calden, Ehlen, VellmarBegründung
Antragsteller
SA-4 Landkreis Kassel - Initiierung eines Kommunaltreffs
Text
Der KV Kassel soll ein seperates Kommunaltreffen im Landkreis Kassel einrichten.
Vorschlag: BaunatalBegründung
Der Kommunaltreff bietet die Möglichkeit an landkreisrelevanten Themen zu arbeiten. Anträge aus und für den Kreistag können disktutiert und bearbeitet werden, die Mitarbeit organisiert werden.
Bei den bestehenden Kommunaltreffen herrscht oftmals Zeit- und (durchaus verständliches) Interessenmangel. Eine Separierung des Treffen ermöglicht ein konzentrierteres Arbeiten für beide Bereiche.Antragsteller
SA-5 Landkreis Kassel - Initierung eines Plenums
Text
Der KV Kassel soll einen seperates Plenum im Landkreis Kassel einrichten.
Vorschlag: Baunatal, Vellmar, CaldenBegründung
Das Plenum ist nötig, um mit dem Vorstand Beschlüsse zu fassen. Ein zweites Landkreis-Plenum bietet so die Möglichkeit, dies quasi vor Ort zu tun und nicht erst das reguläre Plenum abwarten zu müssen.
Auch können nur landkreisrelevante Themen so von der TO des regulären Plenums getrennt und behandelt werden, was dem regulärem Plenum mehr Zeit bringt für Stadtthemen.Antragsteller
SA-6 Landkreis Kassel - Aufbau eines Kreisverbands
Text
Begründung
Antragsteller
SA-8 Crew-Treffen einführen
Text
Begründung
Antragsteller
SA-7 Prioritäten festlegen
Text
Begründung
Antragsteller
SA-8 Dein Antrag
Text
Begründung
Antragsteller