HE:Kassel/2.Kreisparteitag2011-Antragsreihenfolge

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HINWEIS: Die hier vorgeschlagene Tagesordnung muss vom Kreisparteitag bestätigt werden.

Kreisparteitag 2011.2

GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnung

Text

Der Kreisparteitag möge die Reihenfolge der zu bearbeitenden Anträge in der unten aufgeführten Reihenfolge beschliessen sowie den Punkt „Bericht der Antragskommission“ in die Tagesordnung aufnehmen.

Begründung

Die Antragskommission schlägt die Änderung der Tagesordnung vor, um die Anträge in eine systematische Reihenfolge zu bringen. Die wesentlichen Änderungen bestehen innerhalb des Blocks „Satzungsänderungsanträge“. Wo möglich folgen die Anträge nun dem Aufbau der Satzung.

Antragsteller

Antragskommission, vertreten durch michamo


Vorschlag der Antragskommission zur Tagesordnung

1.) Bericht der Antragskommission

  • Die Antragskommission hat am 19. Juni getagt
  • Teilnehmer: Jörg-Peter, Maria, Michael, Raphael, Thomas
  • Anträge, die von mehreren Antragstellern gestellt werden, sollten durch einen Antragsteller vertreten werden
  • In der Satzung gibt es nur eine Frist von 14 Tagen für „Sachanträge“. Aus der Formulierung der Satzung (§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages) ergibt sich, dass Sachanträge Programmanträge und Sonstige Anträge sind. Für Satzungsänderungsanträge gibt es keine Frist. Die Antragskommission empfielt an dieser Stelle für mehr Eindeutigkeit in der Satzung zu sorgen.
  • Die Antragskommission empfielt bei Satzungsänderungsanträgen immer genau anzugeben welcher Teil der Satzung geändert werden soll (§abc Absatz 123 Satz 1)
  • Fehlende Begründungen erschweren der Antragskommission die Erarbeitung der Tagesordnung


2.) Anträge

Reihenfolge der Antragsblöcke:

  1. Satzungsänderungsanträge
  2. Programmanträge
  3. Sonstige Anträge


Inhaltsverzeichnis

Satzungsänderungsanträge

SÄA-9 Ergänzung in § 7 - Ordnungsmaßnahmen "Verwarnung und Verweis"

Änderung in § 7 - Ordnungsmaßnahmen "Verwarnung und Verweis"

Text

Bisher:

"Für Ordnungsmaßnahmen und den Ausschluss und die Wiederaufnahme eines rechtskräftig ausgeschlossenen Piraten gelten die Landessatzung und die Landesschiedsordnung."

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§ 7 - Ordnungsmaßnahmen wird ergänzt um den Zusatz:

"Der Kreisvorstand kann bei Verstößen gegen diese und übergeordnete Satzungen Verwarnungen gegen Mitglieder aussprechen. Bei erneuten Verstößen kann ein Verweis ausgesprochen werden. Sollte es weiterhin zu Verstößen kommen, ruft der Kreisvorstand den Landesvorstand oder das Schiedsgericht an."

Begründung

In der jetzigen Fassung gibt die Satzung keine Orientierung welche Ordnungsmaßnahmen verhängt werden können. Der Verweis auf die Landessatzung ist sehr schwammig, denn in dieser steht:

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, [...]

(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen Verwarnung und Verweis werden vom Landesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen.

Mein Antrag soll genau dies bewirken: Entsprechende ergänzende Regelungen treffen, damit die Verwarnung und der Verweis auch bei uns ausgesprochen werden können.

Antragsteller

SÄA-2 §12 Absatz 3 Veröffentlichung von Anträgen

§12 Absatz 3 Veröffentlichung von Anträgen

Text

Bisher: Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen.

Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:

Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen und zu veröffentlichen.

Begründung

Aus dem Transparenzgedanken heraus könnten wir eine Veröffentlichungspflicht für Anträge über Mailingliste oder Wiki in der Satzung verankern. Der Antrag war 2010 an der "n-Tagen" Formulierung gescheitert. VolkerB 14:21, 17. Mai 2011 (CEST)

Antragsteller

SÄA-7 Streichung in § 15 - Aufgaben des Kreisvorstandes Abs. 2 – Beschlussfähigkeit durch 2 Vorstandsmitglieder

Streichung in § 15 - Aufgaben des Kreisvorstandes Abs. 2 – Beschlussfähigkeit durch 2 Vorstandsmitglieder

Text

Bisher: „Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.“

Der Kreisparteitag möge beschließen:

In § 15 Abs. 2 wird der Teil „,zumindest aber zwei," gestrichen

Begründung

Nach §14 Abs. 1 umfasst der Kreisvorstand:

  1. den Kreisvorsitzenden
  2. den stellvertretenden Vorsitzenden
  3. den Kreisschatzmeister
  4. den Generalsekretär
  5. bis zu drei Beisitzern

Der Kreisvorstand hat somit 4 - 7 Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit sollte sich an die Größe des Vorstands anpassen.

Durch eine Streichung der Passage ergibt sich folgende Beschlussfähigkeit:

  • 4 Mitglieder: Beschlussfähig mit 2 Personen (entspricht der aktuellen Situation)
  • 5 - 6 Mitglieder: Beschlussfähig mit 3 Personen
  • 7 Mitglieder: Beschlussfähig mit 4 Personen
Würden wir den §15 Abs. 2 nicht ändern, wären auch bei einem größeren Vorstand bereits 2 Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Dies könnten wir dann nur durch eine Änderung der Satzung anpassen. Durch eine Streichung passt sich die Beschlussfähigkeit automatisch an.

Antragsteller

SÄA-8 Änderung in § 15 - "stimmberechtigte Mitglieder" umbenennen in "Vorstandsmitglieder"

Änderung in § 15 - "stimmberechtigte Mitglieder" umbenennen in "Vorstandsmitglieder"

Text

Bisher: „Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder [...] anwesend ist.“

Der Kreisparteitag möge beschließen:

In § 15 Abs. 2 werden die Wörter "stimmberechtigten Mitglieder" in "Vorstandsmitglieder" geändert

Begründung

Die Satzung sollte möglichst eindeutig sein. An dieser Stelle ist nicht absolut klar, ob stimmberechtigte Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Kreisverbandes für die Beschlussfähigkeit anwesend sein müssen. Daher sollte hier für Klarheit gesorgt werden - und 8 Zeichen kürzer wird die Satzung auch ;-)

Antragsteller

SÄA-4 §15 Absatz 3 Aufgaben des Kreisvorstandes

§15 Absatz 3 Aufgaben des Kreisvorstandes

Text

Bisher:

  1. Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einem Kreisparteitag aufgehoben oder geändert werden.
  2. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.
  3. Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.
  4. Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Er kann mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Parteiöffentlichkeit für einzelne Beratungsgegenstände oder für die gesamte Sitzung ausschließen.

Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:

  1. Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einem Kreisparteitag aufgehoben oder geändert werden.
  2. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.
  3. Der Schatzmeister kann pro Monat Ausgaben in der Höhe von insgesamt 50€ selbstständig beschließen.
  4. Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.
  5. Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Er kann mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Parteiöffentlichkeit für einzelne Beratungsgegenstände oder für die gesamte Sitzung ausschließen.

Begründung

Das macht es wesentlich einfacher, die Jahresendabrechnung durchzuführen und es muss dem Rechenschaftsbericht nicht für jede Ausgabe ein Beschlussprotokoll angefügt werden.

Antragsteller

SÄA-3 §20 Absatz 3 Beitrags- und Finanzordnung

§20 Absatz 3 Beitrags- und Finanzordnung

Text

Bisher: Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist von den zwei Rechnungsprüfern die Kassen und Rechnungsführung des Kreisverbandes sachlich und formal zu prüfen.

Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:

Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist von den Rechnungsprüfern die Kassen und Rechnungsführung des Kreisverbandes sachlich und formal zu prüfen.

Begründung

Wir haben derzeit mehr als 2 Rechnungsprüfer gewählt. Deswegen sollte man die Mengenangabe entfernen

Antragsteller

SÄA-3a §20 Absatz 3 Buchführung und Kassenprüfung

§20 Absatz 3 Buchführung und Kassenprüfung

Änderungsantrag zu Antrag:

SÄA-3

Text

entspricht Antrag SÄA-3

Begründung

Der Antragstitel von SÄA3 (Beitrags- und Finanzordnung) ist falsch, da der entsprechende § in der Satzung „Buchführung und Kassenprüfung“ lautet. Damit der Antrag und zu bearbeitender § zusammen passen, ist der Titel zu ändern.

Antragsteller

michamo im Auftrag der Antragskommission

SÄA-6 Teilweise oder komplette Streichung von § 19 (Beitragsordnung)

Teilweise oder komplette Streichung von § 19 (Beitragsordnung)

Text

Bisher: § 19 - Beitragsordnung

  1. Der Kreisvorstand beschließt unter Beachtung der Beitragsordnung des Landes eine eigene Beitragsordnung.
  2. Mitgliedsbeiträge sind periodisch - monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich im Voraus ohne Aufforderung zu leisten. Rückzahlungen bereits entrichteter Beiträge finden auch bei Austritt nicht statt.
  3. Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung des Landes.
  4. Der Kreisvorstand hat die Beitragshoheit. Er kann die Beitragsvereinnahmung auf Untergliederungen delegieren und auch wieder aufheben.
  5. Der Kreisvorstand hat Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile. Näheres regelt die vom Kreisparteitag beschlossene Umlageordnung, sie beinhaltet Höhe und Zahlungstermine.
  6. Der Kreisvorstand führt den nach der Landessatzung festgesetzten Beitragsanteil an den Landesverband ab.

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Modul 1:

  • § 19 wird komplett gestrichen

(wird dieses Modul angenommen, entfallen die Module 2-8)

Modul 1.1:

  • aus § 20 wird § 19
  • aus § 21 wird § 20
  • aus § 22 wird § 21
  • aus § 23 wird § 22
  • aus § 24 wird § 23
  • aus § 25 wird § 24
  • aus § 26 wird § 25

Modul 2:

  • § 19 Abs. 1 wird gestrichen

Modul 3:

  • § 19 Abs. 2 wird gestrichen

Modul 4:

  • § 19 Abs. 3 wird gestrichen

Modul 5:

  • § 19 Abs. 4 wird gestrichen

Modul 6:

  • § 19 Abs. 5 wird gestrichen

Modul 7:

  • § 19 Abs. 6 wird gestrichen

Modul 8:

  • Alle Absätze des §19 werden durchgehend neu nummeriert

Begründung

Alle Absätze der Beitragsordnung sind in übergeordneten Regelungen festgelegt. Daher kann die Satzung hier vereinfacht werden.

Ich empfehle dennoch nicht den kompletten § 19 zu streichen, um sowohl den Mitgliedern wie auch Interessenten eine Orientierung zu geben. Die Absätze 3 und 4 halte ich hierfür für geeignet.

Antragsteller

SÄA-1 konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse

konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse

Text

Bisher: Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:

Einfache Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, Programm- und Satzungsanträge erfordern eine 2/3 Mehrheit, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist.

Begründung

Die Piraten versammeln sich mit unterschiedlichen politischen Hintergründen in der Piratenpartei, um dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte, den untragbaren Zustände im Urheberrecht und der fehlenden Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten im aktuellen politischen System zu begegnen. Die Aufnahme weiterer Themen soll weitgehend im Konsens geschehen. Deshalb sollte eine größere Mehrheit in der Satzung verankert werden. (in NRW zB 2/3 Mehrheit für Programmerweiterungen) VolkerB 12:29, 15. Mai 2011 (CEST)

Antragsteller

SÄA-1a § 13 Absatz 4 - Geschäftsordnung des Kreisparteitages - konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse

§ 13 Absatz 4 - Geschäftsordnung des Kreisparteitages - konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse

Änderungsantrag zu Antrag:

SÄA-1

Text

Bisher: Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:

Soweit satzungsgemäß nicht etwas anderes bestimmt ist, erfordern Programm- und Satzungsanträge eine 2/3 Mehrheit. Sonstige Anträge werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Begründung

In SÄA-1 steht nicht welcher Bereich der Satzung geändert werden soll. In SÄA-1 werden „Einfache Beschlüsse“ genannt. Hierbei handelt es sich um Beschlüsse über Sonstige Anträge, welche zum besseren Verständnis auch wörtlich in der Satzung aufgeführt sein sollten. Dies wird durch SÄA-1a geändert.

Antragsteller

michamo im Auftrag der Antragskommission

SÄA-1b § 13 Absatz 4 - Geschäftsordnung des Kreisparteitages - konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse

§ 13 Absatz 4 - Geschäftsordnung des Kreisparteitages - konsensorientierte Mehrheitsbeschlüsse

Änderungsantrag zu Antrag:

SÄA-1

Text

Bisher: Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Kreisparteitag möge beschließen, den Wortlaut zu ändern in:

Programm- und Satzungsanträge erfordern eine 2/3 Mehrheit. Alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist.

Begründung

Die Piraten versammeln sich mit unterschiedlichen politischen Hintergründen in der Piratenpartei, um dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte, den untragbaren Zustände im Urheberrecht und der fehlenden Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten im aktuellen politischen System zu begegnen. Die Aufnahme weiterer Themen soll weitgehend im Konsens geschehen. Deshalb sollte eine größere Mehrheit in der Satzung verankert werden. (in NRW zB 2/3 Mehrheit für Programmerweiterungen) VolkerB 12:29, 15. Mai 2011 (CEST)

Antrag auf Anregung der Antragskommission geändert VolkerB 11:38, 24. Jun. 2011 (CEST)

Antragsteller

VolkerB im Auftrag der Antragskommission

SÄA-5 Streichung §11 Absatz 5 Satz 3 (außerordentliche Kreisparteitage durch Fraktion einberufen)

Streichung §11 Absatz 5 Satz 3 (außerordentliche Kreisparteitage durch Fraktion einberufen)

Text

Bisher: Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden.

  1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
  2. auf Antrag von mindestens 10%, mindestens aber drei, der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
  3. auf Antrag der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung.
Der Kreisparteitag möge beschließen, § 11 Abs. 5 Satz 3 wird gestrichen.

Begründung

In § 11 Abs. 5 ist geregelt, wer außerordentliche Kreisparteitage beantragen kann.

Bisher wurde immer wenn es nötig war einen KPT einberufen.

Die Sätze 2 und 3 in § 11 Abs. 5 dienen als „Reißleine“, wenn der Vorstand einer Einberufung nicht zustimmt.

Es gibt aktuell 3 Regelungen.

  1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
  2. auf Antrag von mindestens 10%, mindestens aber drei, der Mitglieder, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat oder
  3. auf Antrag der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung.

Der dritte Punkt soll gestrichen werden, da der Fraktion keine Rechte eingeräumt werden sollten, die nicht denen der Mitglieder entsprechen.

Der Fraktion steht es offen (insofern es in ihr Parteimitglieder gibt), wie unter Punkt 2 aufgeführt 10% der Mitglieder von der Einberufung eines KPT zu überzeugen.

Antragsteller


Programmanträge

PA-5 Urbanes Gärtnern

Urbanes Gärtnern

Text

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass brachliegende öffentliche Flächen durch Bürger und Initiativen zum Anbau von Pflanzen genutzt werden können bis diese wieder einer öffentlichen Nutzung zugeführt oder vom Träger veräußert werden.

Begründung

Viele Bürger möchten zunehmend ihr Umfeld aktiv mit Pflanzen gestalten. Insbesondere in Städten stellt sich das Problem, dass der Gestaltungsspielraum an der Wohnungs- bzw. Hausgrenze endet. Erfreulicher Weise hält das viele Bürger nicht davon ab dennoch aktiv zu werden. Beispiele für Initiativen in diesem Bereich sind die Prinzessinengärten in Berlin http://prinzessinnengarten.net sowie das Projekt Essbare Stadt in Kassel http://www.essbare-stadt.de.

Es gibt international sehr viele Ansätze und Projekte die urbanes Gärtnern in vielfältigen Spielweisen erproben und praktizieren. Allen Projekten ist gemein, dass sie den sozialen Zusammenhalt stärken sollen, den Menschen mehr Freiräume eröffnet werden sowie die Lebensfreude gesteigert werden sollen.

Dies deckt sich aus meiner Sicht sehr gut mit der Idee der Freiheit der Piraten.

Daher sollten sich die Piraten auf politischer Ebene dafür einsetzen, den Bürgern urbanes Gärtnern zu ermöglichen.

Antragsteller

PA-5a Urbanes Gärtnern

Urbanes Gärtnern

Änderungsantrag zu Antrag:

PA-5

Text

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass brachliegende öffentliche Flächen durch Bürger und Initiativen zum Anbau von Pflanzen genutzt werden können bis diese wieder einer öffentlichen Nutzung zugeführt oder vom Eigentümer veräußert werden.

Begründung

In PA-5 ist die Rede vom „Träger“. Dies ist sachlich falsch, und soll durch „Eigentümer“ ersetzt werden.

Antragsteller

michamo im Auftrag der Antragskommission

PA-3 ÖPNV stärken Antrag 3

Gleistrasse in der Oberen Königsstraße erhalten

Text

Die Kasseler Piraten setzen sich dafür ein, die Straßenbahngleistrasse in der Oberen Königsstraße zu erhalten.

Begründung

Die o.G. Gleistrasse muss erhalten bleiben, damit Kasseler Bürger und Besucher stressfrei ohne Auto und der damit verbundenen Parkplatzsuche die Fußgängerzone erreichen können. Auch für die dort ansässigen Geschäfte ist diese Trasse extrem wichtig, wollen sie nicht noch mehr Kunden an die Einkaufszentren im Umland verlieren, wodurch die Innenstadt weiter "aussterben" würde. Leider wird allen Voran aus konservativen Kreisen immer wieder die Stilllegung der o.G. Strecke gefordert. Dann müssten die Straßenbahnlinien jedoch immer über die jetzige Umleitungsstrecke Ständeplatz -> Scheidemannplatz -> Lutherplatz -> Stern fahren, was für die Besucher erhebliche Fußwege bedeuten würden. Das wiederum würde zu einem Wertverlust der Innenstadt führen.

Antragsteller

PA-1 ÖPNV stärken Antrag 1

Tram Anbindung Kassel Hbf

Text

Die Kasseler Piraten setzen sich für eine regelmäßige Tram Anbindung an den Kasseler Hauptbahnhof ein

Begründung

Obwohl eine passende Gleis Anlage direkt in den Hauptbahnhof führt, wird dieser nicht von einer Straßenbahnlinie bedient. Ausnahmen bilden lediglich die Regio Tram Linien, welche aber aufgrund ihrer Fahrwege und vor allem ihrer niedrigen Taktfolge dieses Problem jedoch nicht lösen. Somit wird der Kasseler Hauptbahnhof regelmäßig faktisch nur von diversen Buslinien bedient. Das hat zur Folge, dass es gerade für Fahrgäste aus der Innenstadt mit einem erheblichen Umsteigeaufwand verbunden ist, diesen wichtigen Regionalbahnhof zu erreichen. Auch hätte man sich dann den Bau einer Gleistrasse sparen können, welche aufgrund der ursprünglich geplanten Anbindung für Tram und Regio Tram mit 2 verschiedenen Stromsystemen ausgestattet wurde.

Antragsteller

PA-4 ÖPNV stärken Antrag 4

Nachtschwärmer auch Wochentags einsetzen

Text

Die Kasseler Piraten setzen sich dafür ein, dass auch Wochentags zumindest eine Nachtschwärmer Ringlinie eingesetzt wird, welche mindestens alle 2 Stunden zwischen Betriebsschluss und Betriebsbeginn der regulären Tramlinien verkehrt.

Begründung

Derzeit endet spätestens um Mitternacht die Betriebszeit des ÖPNV in Kassel. Das hat zur Folge, dass man auf Minicar oder Taxi angewiesen ist. Diese Mehrbelastung ist gerade für Personen mit geringem Einkommen eine erhebliche Hürde, so dass sie zu Fuß durch dunkle Ecken laufen müssen oder sich im schlimmsten Fall trotz Alkoholkonsums ans Steuer setzen. Aber nicht nur die Heimkehr von Feiern wird hierdurch erschwert, sondern auch das normale Treffen mit Freunden und Bekannten. Ein Kompromiss wäre hier z.B. die Einführung einer Nachtschwärmer Ringlinie, die alle zwei Stunden verkehrt. Die Nachtschwärmerlinien, welche bereits jetzt schon an Wochenenden eingesetzt werden, bleiben hiervon unberührt. Insgesamt würde hierdurch der ÖPNV erheblich aufgewertet werden.

Antragsteller

PA-2 ÖPNV stärken Antrag 2

Wiederaufbau der Gleistrasse Königsplatz - Kölnische Straße - Scheidemannplatz

Text

Die Kasseler Piraten setzen sich für einen Wiederaufbau der ehemaligen Tramgleistrasse Königsplatz -> Kölnische Straße -> Scheidemannplatz ein.

Begründung

Eine Reaktivierung der o.G. Gleistrasse würde die Nahverkehrsanbindung des Kasseler Hauptbahnhofs erheblich verbessern. Derzeit müssen die Regio Tram Linien, welche durch die Königsstraße fahren, den Umweg über Rathaus, Ständeplatz und Scheidemannplatz nehmen, um zum Hauptbahnhof zu gelangen. Dies hat zur Folge, dass sich die Fahrtzeit erheblich erhöht, was wiederum das ÖPNV Angebot unatraktiver macht. Auch war eine Reaktivierung dieser Trasse bei der Entscheidung für die Regio Tram ohnehin geplant, wurde jedoch von den damaligen Stadtverordneten verworfen, weil man keinen "Hauptbahnhof auf dem Königsplatz" wollte. Darüber hinaus macht der vorangehende ÖPNV Antrag faktisch nur zusammen mit diesem Antrag Sinn, da ansonsten mögliche Tram Linien keine Atraktive Fahrtzeit anbieten können und somit nicht von den Fahrgästen angenommen werden würden. Dies zeigt etwa die ungenügende Regio Tram Auslastung im Innenstadtbereich.

Antragsteller


Sonstige Anträge

SA-7 Prioritäten festlegen

Prioritäten festlegen

Text

Der Kreisparteitag möge drei Ziele festlegen, die der Kreisverband in den kommenden Jahren vorrangig verfolgen soll.

Begründung

In der aktuellen Situation gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich in kommunale Themen einzumischen und Politik zu gestalten. Engpass sind dabei aktuell die Kapazitäten der Piraten. Damit wir unsere Zeit und Möglichkeiten richtig einsetzen, sollten wir unsere Prioritäten klären.

Antragsteller

SA-1a Prioritäten festlegen

Prioritäten festlegen

Änderungsantrag zu Antrag:

SA-1

Text

Der Kreisparteitag möge drei Ziele festlegen, die der Kreisverband in den kommenden Jahren vorrangig verfolgen soll.

Das sollen folgende Ziele sein:

  1. Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung, in Verbindung mit dem Vorhaben "Langes Feld"
  2. Stadtteilentwicklung Nordstadt im Zuge der Campus-Erweiterung
  3. Freier Zugang zu Informationen der Stadt (OpenAccess)
  4. Teilnahme an der documentag 2012

Begründung

In der aktuellen Situation gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich in kommunale Themen einzumischen und Politik zu gestalten. Engpass sind dabei aktuell die Kapazitäten der Piraten. Damit wir unsere Zeit und Möglichkeiten richtig einsetzen, sollten wir unsere Prioritäten klären.

Antragsteller

SA-8 Crew-Treffen einführen

Crew-Treffen einführen

Text

Der Kreisparteitag möge beschließen, den bisherigen Stammtisch durch mehrere Crew-Treffen von Piraten entsprechend des Konzepts von michamo Datei:KV-Kassel-Strukturmodell-V2.pdf zu ersetzen.

Begründung

Die Beteiligung bei Plenen und Stammtischen ist gestiegen. Dadurch können sich die einzelnen Piraten weniger einbringen. Treffen in kleineren Gruppen bieten mehr Beteiligungsmöglichkeit und können besser auf die Interessen der Teilnehmer zugeschnitten werden. Dadurch kann der Spaßfaktor steigen, was letztlich zu mehr piratischen Aktionen führt.

Antragsteller

SA-8a Crew-Treffen einführen

Crew-Treffen einführen

Änderungsantrag zu Antrag:

SA-8

Text

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Der bisherige Stammtisch wird durch mehrere Crew-Treffen ersetzt. Das Konzept wird hier beschrieben: Datei:KV-Kassel-Strukturmodell-V2.pdf. Die Crewstruktur soll bis zum nächsten Kreisparteitag, mindestens aber 5 Monate, getestet werden. Diese Zeit soll genutzt werden um Erfahrungen mit der Struktur zu sammeln, Schwachstellen zu identifizieren und, wenn möglich, zu beseitigen.

Eine Crew soll sich an dem bisherigen Termin des Stammtisches im Fiasko treffen.

Begründung

Die bisherige Struktur stellt eine hohe Hürde zur Mitarbeit dar (große Gruppengröße, viele Regeln). Eine Vereinfachung der Struktur soll einerseits Interessierten den Einstieg bei den Piraten erleichtern, andererseits soll sie den jetzigen Aktiven mehr Freiräume und Entfaltungsmöglichkeiten bieten.

Satzungsänderungen sind zur Umsetzung dieses Modells nicht nötig.

Antragsteller

SA-1 Stadt- und Landkreis-Bewohner-Entscheidungen

Stadt- und Landkreis-Bewohner-Entscheidungen

Text

Der KV Kassel soll bei Abstimmungen und Meinungsbildern zwischen Stadt- und Kreis- Bewohnern bzw. Mitgliedern unterscheiden.

Begründung

Deine Begründung

Antragsteller

SA-2 Mitglieder-Entscheidungen

Mitglieder-Entscheidungen

Text

Der KV Kassel soll bei Abstimmungen und Meinungsbildern zwischen Piraten und Freibeutern unterscheiden. Eine positive Mehrheit soll nicht nur insgesamt, sondern auch anhand der Mitglieder überprüft werden.

Begründung

Deine Begründung

Antragsteller

SA-2a Mitglieder-Entscheidungen

Mitglieder-Entscheidungen

Änderungsantrag zu Antrag:

SA-2

Text

Der KV Kassel soll bei Meinungsbildern zwischen Piraten und Freibeutern unterscheiden. Eine positive Mehrheit soll nicht nur insgesamt, sondern auch anhand der Mitglieder überprüft werden.

Begründung

In SA-2 soll auch bei Abstimmungen zwischen Piraten und Freibeutern unterschieden werden. Da Freibeuter nicht abstimmen können, sollen Abstimmungen aus dem Antrag gestrichen werden.

Antragsteller

michamo im Auftrag der Antragskommission

SA-3 Landkreis Kassel - Initiierung eines Stammtisches

Landkreis Kassel - Initiierung eines Stammtisches

Text

Der KV Kassel soll einen seperaten Stammtisch im Landkreis Kassel einrichten.

Vorschlag: Baunatal, Calden, Ehlen, Vellmar

Begründung

Der Stammtisch dient als erste, lockere Kontaktmöglichkeit für Interessierte. Eine Lokalität im Landkreis kann diejenigen erreichen, die nicht nach Kassel kommen können oder wollen.

Antragsteller

SA-4 Landkreis Kassel - Initiierung eines Kommunaltreffs

Landkreis Kassel - Initiierung eines Kommunaltreffs

Text

Der KV Kassel soll ein seperates Kommunaltreffen im Landkreis Kassel einrichten.

Vorschlag: Baunatal

Begründung

Der Kommunaltreff bietet die Möglichkeit an landkreisrelevanten Themen zu arbeiten. Anträge aus und für den Kreistag können disktutiert und bearbeitet werden, die Mitarbeit organisiert werden.

Bei den bestehenden Kommunaltreffen herrscht oftmals Zeit- und (durchaus verständliches) Interessenmangel. Eine Separierung des Treffen ermöglicht ein konzentrierteres Arbeiten für beide Bereiche.

Antragsteller

SA-5 Landkreis Kassel - Initierung eines Plenums

Landkreis Kassel - Initierung eines Plenums

Text

Der KV Kassel soll einen seperates Plenum im Landkreis Kassel einrichten.

Vorschlag: Baunatal, Vellmar, Calden

Begründung

Das Plenum ist nötig, um mit dem Vorstand Beschlüsse zu fassen. Ein zweites Landkreis-Plenum bietet so die Möglichkeit, dies quasi vor Ort zu tun und nicht erst das reguläre Plenum abwarten zu müssen.

Auch können nur landkreisrelevante Themen so von der TO des regulären Plenums getrennt und behandelt werden, was dem regulärem Plenum mehr Zeit bringt für Stadtthemen.

Antragsteller

SA-6 Landkreis Kassel - Aufbau eines Kreisverbands

Aufbau eines Kreisverbands Landkreis Kassel

Text

Der KV Kassel soll die Aufstellung eines Kreisverbandes im Landkreis Kassel fördern und ihn mitaufbauen.

Begründung

Deine Begründung

Antragsteller

SA-9 Dringlichkeitsantrag: Antragskommission

Antragskommission

Text

Der Kreisparteitag mögen für den nächsten Kreisparteitag eine Antragskommission benennen. Diese soll die Antragsteller auf deren Wunsch bei der Erstellung ihrer Anträge unterstützen, dem Kreisparteitag eine Tagesordnung für die Anträge vorschlagen sowie eine Geschäftordnung erarbeiten.

Begründung

Eine Antragskommission kann durch eine sinnvolle Anordnung der Anträge den Ablauf des Kreisparteitags verbessern. Sie kann Antragsstellen helfen formelle Fehler bei Anträgen zu vermeiden sowie sprachliche Unklarheiten in den Anträgen zu beseitigen. Durch die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung sollen die Arbeitsabläufe der Antragskommission für die Antragsteller nachvollziehbar sein.

Vorschläge der Antragskommission sind für den Kreisparteitag in keiner Form verbindlich.

Antragsteller

michamo im Auftrag der Antragskommission