HE:Fulda/Vorstand/Beauftragungen
- Social Media Koordinator: Andreas Lindner
- vMBs/Umfragen Administrator: G. Thenner
- Presse Koordinator: Pascal Schneider
Aus unserer Geschäftsordnung ergeben sich folgende Regeln zu beachten:
§8 Regelung für Beauftragungen
- Beauftragungen sind grundsätzlich über die Mailinglisten und das Wiki auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben. [Ausnahmen können vorübergehend begründet erteilt werden.]
- Die Entscheidung für eine Beauftragung ist öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird, zu treffen und zu protokollieren.
- Jede Beauftragung zeichnet sich für die Organisation und Koordination des entsprechend beauftragten Themas verantwortlich und ist dem Vorstand gegenüber Rechenschaft schuldig. Sie oder eine Vertretung hat regelmäßig (mindestens 1x/Monat) dem Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzung über den aktuellen Stand zu informieren.
- Finanzrelevante Entscheidungen dürfen nur einvernehmlich mit dem Schatzmeister getroffen werden.
- Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Vorstand gültig.