HE:Fulda/Vorstand/Beauftragungen

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  • Social Media Koordinator: Andreas Lindner
  • vMBs/Umfragen Administrator: G. Thenner
  • Presse Koordinator: Pascal Schneider

Aus unserer Geschäftsordnung ergeben sich folgende Regeln zu beachten:

§8 Regelung für Beauftragungen

  1. Beauftragungen sind grundsätzlich über die Mailinglisten und das Wiki auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben. [Ausnahmen können vorübergehend begründet erteilt werden.]
  2. Die Entscheidung für eine Beauftragung ist öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird, zu treffen und zu protokollieren.
  3. Jede Beauftragung zeichnet sich für die Organisation und Koordination des entsprechend beauftragten Themas verantwortlich und ist dem Vorstand gegenüber Rechenschaft schuldig. Sie oder eine Vertretung hat regelmäßig (mindestens 1x/Monat) dem Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzung über den aktuellen Stand zu informieren.
  4. Finanzrelevante Entscheidungen dürfen nur einvernehmlich mit dem Schatzmeister getroffen werden.
  5. Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Vorstand gültig.