HE:Fulda/GoVorstand

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Die Geschäftsordnung von 12 bis 29.06.13 des Vorstandes

Der Vorstand bestand aus den folgenden Piraten:
Vorsitzender: Andreas Heimann
Stellvertretender Vorsitzender: Frédéric Vogel
Schatzmeister: Andreas Greubel
Beisitzer: Bernd Odenthal und Andreas Heidenreich

Ab dem 29.06.2013:
Vorsitzender: Andreas Heimann
Stellvertretender Vorsitzender: Pascal Schneider
Schatzmeister: Andreas Greubel
Beisitzer: Bernd Andreas Lindner und Andreas Heidenreich

Ab dem 23.11.2014:
Vorsitzender: Pascal Schneider
Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Lindner
Schatzmeister: Andreas Greubel

Ab dem 20.12.2015:
Vorsitzender: Günther Thenner
Stellvertretender Vorsitzender: Waldemar Kunkel
Schatzmeister: Andreas Greubel

Ab dem 18.12.2016:
Vorsitzender: Waldemar Kunkel
Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Heidenreich
Schatzmeister: Andreas Greubel


§1 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Waldemar Kunkel
  • Stellvertretender Vorsitzender: Andreas Heidenreich
  • Schatzmeister: Andreas Greubel

§2 Beschlussfassung

(1)Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragtem dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen und Umlaufbeschlüse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

(2) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ausgaben bis zur Summe 50,-€ pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden. Das Vorstandsmitglied hat seine Ausgaben auf der Vorstandsliste und dem Schatzmeister bekanntzugeben.

(3) Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:

  • Ausgaben, die 100 € überschreiten
  • Einberufung eines Kreisparteitages
  • Einberufung einer Veranstaltung im Namen der Partei

(4) Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten.

(5) Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt.

§3 Antragsrecht

(1) Anträge an den Kreisvorstand können im Wiki unter https://wiki.piratenpartei.de/HE:Fulda/Vorstand oder per E-Mail an vorstand@piraten-fulda.de gestellt werden. Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf geeignete Weise unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.

(2) Jeder Pirat aus dem Landkreis Fulda ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. Umsetzungsverantwortliche können auch vom Vorstand benannt werden. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§4 Vorstandssitzungen

(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.

(2) Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor schriftlich bekundet hat.

(4) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.

(5) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

(6) Der Vorstand soll sich mindestens einmal pro Monat treffen. Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese werden vom Schatzmeister verwaltet.

(2) Der Vorstand kann per Beschluss Piraten oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung sowie einer Versicherung an Eides statt gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

(3) Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.

(4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§6 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:

  • Vorsitzender: Andreas Heimann
    • Einberufung der Vorstandssitzungen und Erstellung der Tagesordnungen
    • Koordination mit anderen Gliederungen der Partei
    • Wahlkampforganisation
    • Technische Infrastruktur
  • Stellvertretende Vorsitzender: Pascal Schneider
    • Wahlkampforganisation
    • Pressearbeit
    • Koordination innerhalb des Vorstandes
  • Schatzmeister: Andreas Greubel
    • Finanzplanung, Buchführung,
    • Spendenwesen / Fundraising
    • Mitgliederverwaltung
  • Beisitzer: Andreas Heidenreich
    • Wahlkampforganisation
    • Programmatische Vorbereitung von Parteitagen
  • Beisitzer: Andreas Lindner
    • Wahlkampforganisation
    • Social Media
    • Koordination mit NGOs und Vereinen

§7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

§8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am in dieser Form in Kraft gesetzt.